Rente: Parallele Anrechnungs- und Beitragszeiten

Ich habe eine Frage zum Umgang mit parallelen Anrechnungs- und Beitragszeiten in der Deutschen Rentenversicherung.

Während meiner Studienzeit (grds. Anrechnungszeit) war ich im Rahmen von Praktika und Werkstudententätigkeiten mehrmals vorübergehend beschäftigt (im Versicherungsverlauf vermerkt als „Pflichtbeitragszeit“, „Pflichtbeitragszeit berufliche Ausbildung“ bzw. „geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung“) , so dass ich parallele Anrechnungs- und Beschäftigungszeiten habe.

Meines Wissens werden Studienzeiten nur dann als Anrechnungszeiten berücksichtigt, wenn der Zeitaufwand für das Studium höher war als der für die parallel ausgeübte Beschäftigung (und die zeitliche Belastung durch das Studium mehr als 20 Wochenstunden betrug).

a) Wenn der Zeitaufwand für das Studium höher war als der für die parallel ausgeübte Beschäftigung, gelten Kalendermonate, in denen eine Anrechnungszeit (Studium) mit Beiträgen zusammentrifft, als „beitragsgeminderte“ Zeiten. Solche beitragsgeminderte Zeiten erfahren ggf. eine über die Beitragszahlung hinausgehende Bewertung.

b) Wenn der Zeitaufwand für die Beschäftigung höher war als für das parallele Studium, gilt das Studium dagegen nicht als Anrechnungszeit und die Kalendermonate gelten als „normale“ Beitragszeiten.

Ist dieses Verständnis richtig?

Wie werden im Fall a) die „beitragsgeminderten“ Zeiten bewertet?

Gibt es eine Faustregel, in welchen Fällen es für den Versicherten sinnvoller ist, anstatt der „beitragsgeminderten“ Zeiten nur die Beitragszeiten aus der Beschäftigung zu erhalten?

Hallo,
leider kann ich Dir da nicht weiter helfen, wende Dich an das örtliche Versicherungsamt, das ist kostenlos und die Mitarbeiter dort sind sehr kompetent.
Gruß
chrissixyz

da kann ich leider nicht weiterhelfen, opa

Also eine Faustformel gibt es nicht.Es ergibt sich individuell aus jedem seinen einzelnen Rentenkonto.
Und beitragsgeminderte Zeiten müssen sich auf das gesamte Rentenkonto nicht immer positiv auswirken.
Die Hochschule selbst erhält keine bewertung mehr nur noch Monate.
Gruß

Hallo,da kann ich leider nicht helfen mfg didi59

Hier kann ich nicht weiterhelfen. Am besten bei der Rentenversicherung Bund nachhaken.

MfG
CKH

Hallo, Juserin (schlussfolgere weiblich) „suessemaus“,
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Immer dann, wenn sich eine beitragsfreie Zeit mit Verdiensten überlagert, wird sie (die Zeit, der jeweilige Monat) als Pflichtbeitragszeit beitragsgemindert eingeordnet.
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Die ergänzende Darstellung „berufliche Ausbildung“ , hier zu verstehen als Zeit ohne Lehre, erfolgt immer dann, wenn man Verdienste und oder Einkommen erzielt und noch nicht 25. Jahre alt ist, weil jeweils immer die ersten 36 Monate beruflichzer Tätigkeit als berufliche Ausbildung zählen, gewertet wird.
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Eine geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung dürfte nach meiner Sachkenntnis nicht als berufliche Ausbildung betitelt worden sein, auch nicht als Pflichtbeitragszeit, wenn weniger als 401 DM/Euro je Monat erzielt worden sind.
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zu a)
Studienzeiten, egal ob beitragsfrei (ohne Verdienst) oder mit Verdienst, sind immer Anrechnungszeiten, wenn sie rentenrechtlich zu berücksichtigen sind. (gegenwärtig maximal 8 Jahre)
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zu b)
siehe Darlegung zu Beginn.
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zu Bewertung zu a) und b)
Die Bewertung von Anrechnungsdzeiten richtet sich nach der Art der Anrechnungszeit, die von 100 % Gesamtleistungswert bis gegen Null verlaufen kann.
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Berufliche Ausbldung die keine Lehre ist, wird ab Rentenbeginn 01-2009 nicht mehr eigenständig bewertet, gilt auch für alle Formen des Studiums, wenn es keine Fachschulzeiten sind.
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Fachschule wird maximal mit 75% Bundesdurchschnitt bewertet = 0,0625 Entgeltpunkte je Monat.
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Eine Faustregel für die Wahl der Art der Berücksichtigung gibt es nicht, weil die Handhabung gesetzlich vorgegeben ist.
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Anrechnungszeiten unterliegen nicht dem Makel, etwas Negatives zu sein, vielmehr unterliegen sie der Prüfung, ob für diese beitragsgeminderten Monate noch zusätzliche Entgeltpunkte zu ermitteln sind.
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Warum sollte ich auf Einkommen, Verdienste verzichten, für die ich grundsätzlich immer Entgeltpunkte erhalte, nur weil der Monat dann beitragsgemindert wird?