Hi!
kann es sein, dass wenn ein Ehepaar beide H4
Alg II 
bezieht und eine Bedarfsgemeinschaft bildet, nur der „Haushaltsvorstand“, also z. B. der Ehemann, Beiträge zur Rentenversicherung
Ich nehme an, Du meinst die gesetzliche Rentenversicherung?!
bezahlt bekommt?
Das mag theoretisch in Einzelfällen vielleicht so sein – wobei mir gerade kein Beispiel in den Sinn kommt, wo jemand, der Anspruch auf die Regelleistung hat, wie das hier der Fall ist, nicht RV-pflichtig wäre und nicht die Beiträge übernommen bekäme *.
Vielleicht kann mir hier jemand Sachkundigeres auf die Sprünge helfen (falls so eine Konstellation überhaupt möglich ist)?
*) Selbst die Minderheit an Personen, die aufgrund einer Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk von der gesetzlichen RV befreit sind (z. B. Anwälte und Apotheker) kriegen ihre RV-Beiträge bezahlt – zumindest bis max. in Höhe des Beitrages, der bei Versicherungspflicht an die DRV entrichtet werden müsste.
Jedenfalls unterscheidet das SGB II nirgendwo zwischen Haushaltsvorstand und Nicht-Haushaltsvorstand (habe extra nochmal nachgeschaut; das SGB II leistet an alle sog. „erwerbsfähigen Hilfebedürftigen“ (eHbs) in der BG), sodass hier die Nichtzahlung von RV-Beiträgen entweder andere Gründe hat (s. o.) oder schlicht falsch ist. (Vielleicht wurde in A2LL einfach nur vergessen, das entsprechende Kästchen auszuwählen?)
Das kann doch nicht sein oder?
Wenn tatsächlich jeder der beiden die Regelleistung erhält, im Normalfall nicht.
Sollten nicht beide das bekommen?
Wenn tatsächlich jeder der beiden die Regelleistung erhält, im Normalfall ja.
Das kann nämlich (hypothetisch!
anscheinend dazu führen, dass eine Weiterbildung abgelehnt wird
Von der DRV abgelehnt, oder?
mit der Begründung, dass in der letzten Zeit eben keine Beiträge entrichtet wurden.
Ja, das kann sein, da (auch) bei der DRV ggf. Wartezeiten/Anwartschaftszeiten zu erfüllen sind. Aber das würde dann ins Brett „Versicherungen“ gehören. 
Kann ich mir nicht vorstellen…
*seufz* Was denn? Dass eine Weiterbildung ggf. abgelehnt werden kann oder dass für das andere BG-Mitglied keine RV-Beiträge zu entrichten sind?
Wäre schön, wenn Du das nächste Mal etwas eindeutiger schreiben würdest, damit man sich die Zusammenhänge nicht zusammenreimen muss… 
LG
Jadzia