Rentenungleichbehandlung/Plusminus - 02.12.03

http://www3.mdr.de/plusminus/021203/rentenungleichbe…

Hallo,

warum klagt keiner (besonders von den Gutverdienern, die nicht zu den ‚freien Berufen‘ gehören), um in ein Vorsorgungswerk zu kommen, statt zwangsweise in die gesetz. Rentenvers. einzahlen zu müssen?

Gruß
Sarah


Warum manche Selbstständige nicht am staatlichen Rentensystem vorbeikommen

Die simple Formel: Arbeiter und Angestellte zahlen in die staatliche Rentenversicherung - Selbständige und Freiberufler sorgen selber vor, stimmt nicht. Der renommierte Rentenexperte Prof. Diether Döring, Mitglied der Rentenstrukturkommission der Bundesregierung, kritisiert in Plusminus, dass über die Jahre ein "wahrer Paradiesgarten an Sonderregeln“ entstanden ist, der die klassische Rentenlogik auf den Kopf stellt.

Gutverdienende profitieren von Sonderegel
Profiteure dieser Sonderregeln sind vor allem die Angestellten in den sogenannten freien "verkammerten“ Berufen, also angestellte Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Architekten. Sie alle dürfen sich (gemeinsam mit ihren selbständigen Berufskollegen) in berufständischen Versorgungswerken organisieren und damit von der gesetzlichen Rentenversicherung verabschieden. Betroffen sind insgesamt rund 630.000 Personen. Ihr Vorteil: sie bleiben als gutverdienende Versicherte mit relativ geringen Invaliditätsrisiko unter sich und können im Alter mit sehr hohen Renten rechnen. Verglichen mit der gesetzlichen Rentenversicherung liegen die Bezüge in den Versorgungswerken rund doppelt so hoch.

Auch für die Befreiung der gutverdienenden Angestellten in den so genannten Kammerberufen (Ärzte, Apotheker etc) gibt es eine nachvollziehbare historische Gründe. Anlässlich der großen Rentenreform 1957 wollte der Gesetzgeber die Selbstständigen und Freiberufler ausdrücklich nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Sie sollten - weil ohne Schutzbedarf - nicht von den Vorteilen der dynamischen Rente profitieren und mussten sich in eigenen Versorgungswerken organisieren. Einher mit dieser Richtungsentscheidung ging die gleichzeitige Erlaubnis für die angestellten Ärzte, Rechtsanwälte etc, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen (§ 7, Absatz 2 des Angestellten-Versicherungs-Gesetz AVG). Seit dem verabschieden sich die angestellten Ärzte, Apotheker und ihre niedergelassenen Kollegen aus der staatlichen Rente.

Pro und contra Bürgerversicherung
Prof. Diether Döring (Universität Frankfurt) kritisiert, dass gerade gutverdienende Gruppen aus der Solidarität der Rentenversicherung austreten. Damit werde die Beitragsbasis für die Verbleibenden im System geschwächt. Die Konsequenz seien höhere Beitragssätze. Gerechter wäre ein schrittweises Einbeziehen aller Erwerbstätigen in ein Rentensystem, also Arbeiter, Angestellte, Beamte, Selbständige und Freiberufler.

Versorgungswerke mit guter Lobby
ABV-Geschäftsführer Michael Jung verweist zudem darauf, dass es keinen Sinn mache ein System wie der berufsständischen Versorgungswerke, „das ohne jeden staatlichen Zuschuß funktioniert, seine demographischen Probleme alleine löst, in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen“. Man vertraue auf die mehrfach geäußerte Zusicherung der Bundesregierung, die Versorgungswerke nicht anzutasten. Auch Bundeskanzler Gerhard Schröder hat in diesem Sinne klar Position bezogen und befindet sich damit im Widerspruch zum offiziellen SPD-Parteitagsbeschluss. Als Rechtsanwalt ist Schröder übrigens selber Mitglied in einem anwaltlichen Versorgungswerk und weiss die gute Absicherung für Freiberufler im Alter zu schätzen.

Internationaler Vergleich
Prof. Diether Döring (Universität Frankfurt) verweist darauf, dass die Probleme in der praktischen Umsetzung, kein Hinderungsgrund sein dürften, das nicht mehr zeitgemäße, heillos gegliederte deutsche Altersversorgungssystem zu modernisieren. In nahezu allen europäischen Nachbarländern, insbesondere Niederlande, Dänemark und der Schweiz, sei eine Einbeziehung aller Arten von Erwerbstätigkeiten bereits umgesetzt.

Erst unmittelbar vor Ausstrahlung von Plusminus erreichte die Redaktion eine Stellungnahme des zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales: An eine Veränderung der gegenwärtigen Rechtslage sei nicht gedacht. Der Gesetzgeber - so teilte eine Sprecherin von Bundessozialministerin Ulla Schmidt, SPD, mit - nehme Rücksicht auf die überwiegend bereits seit Jahrzehnten bestehende Existenz von derartigen Versorgungswerken. Ein Privileg für die Freiberufler könne die Bundesregierung daran nicht erkennen, da die Versorgungswerke anders als die gesetzliche Rentenversicherung ohne Bundeszuschüsse auskommen müsse. Ein Befreiungsrecht für weitere Gruppen, beispielweise für die freien Hebammen, komme hingegen nicht in Frage: Dies sei für die Solidargemeinschaft nicht hinnehmbar. (!)

…oder vielleicht wäre es angebracht, daß die gutversorgten Angestellten (Beispiel bei Plusminus: angestellte Ärzte) in den freien Berufen einen Teil Ihres Beitrags für das Versorgungswerk an die gesetz. Rentenversicherung abgeben, damit sie sich auch „solidarisch“ mit den zwangsversicherten Normalsterblichen in der gesetz. Rentenversicherung zeigen können…

Sarah

…oder vielleicht wäre es angebracht, daß die gutversorgten
Angestellten (Beispiel bei Plusminus: angestellte Ärzte) in
den freien Berufen einen Teil Ihres Beitrags für das
Versorgungswerk an die gesetz. Rentenversicherung abgeben,
damit sie sich auch „solidarisch“ mit den zwangsversicherten
Normalsterblichen in der gesetz. Rentenversicherung zeigen
können…

Hallo Sarah,

das wäre dann wieder die Umverteilung. Da gibt es Berufsgruppen, die eine eigene Renetnversicherung aufbauen konnten. Sie zahlen ein und erhalten eine ihren Einzahlungen entsprechende Rente. Sie sorgen insofern privat vor. Das ist insgesamt eine gute Vorsorge. Wenn jene nun wieder einen Solidarbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen sollten, würde die ganze private Versorgung über eine Versorgungskasse auf Verbandsebene unsinnig.

Sonstige Angestellte, die nicht in eine solche Versorgungskasse einzahlen können, zahlen nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in die gesetzl. Rentenversicherung ein. Sie können dann noch zusätzliche Verträge zur privaten Rentenversicherung abschliessen und annähernd auf das Niveau der Freiberufler kommen. Auch hier sehe ich keinen Handlungsbedarf.

Man kann nun die gesetzliche RV ganz abschaffen. Ein jeder soll private Verträge machen. Das wäre sicher sinnvoll. Ein Problem werden Übergangsregelungen darstellen. Gibt es keine gesetzliche RV mehr, muss jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten selbst in private Versicherungen oder Versorgungskassen einzahlen. Darüber kann man nachdenken.

Gruss,
Klaus

Moin, Klaus!

Man kann nun die gesetzliche RV ganz abschaffen. Ein jeder
soll private Verträge machen. Das wäre sicher sinnvoll.

Oh ja!!! Wo darf/soll/kann/muss ich unterschreiben?

Ein Problem werden Übergangsregelungen darstellen.

Für mich kein Problem, ehrlich nicht. Meine bisherigen großzügigen Rentenansprüche schenke ich genauso großzügig dem Kandesbunzler.

Gibt es keine
gesetzliche RV mehr, muss jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten
selbst in private Versicherungen oder Versorgungskassen
einzahlen. Darüber kann man nachdenken.

Büdde, Büdde, Büdde…

Kann nich mal einer die oberen Zehntausend (Vulgo: Bundesregierung) zum nachdenken (oder überhaupt erstmal zum denken?) anregen? Klaus, machst Du das… ?

Begeisterten Gruß vom

Dicken MD.

Moin Dicker!

Kann nich mal einer die oberen Zehntausend (Vulgo:
Bundesregierung) zum nachdenken (oder überhaupt erstmal zum
denken?) anregen? Klaus, machst Du das… ?
Begeisterten Gruß vom

Zunächst muss ich meiner Überraschung Ausdruck verleihen, dass ich hier einmal mit meinen Thesen Zustimmung ernte. Die Bundesregierung ist erkenntnis-resistent. Die werde ich nicht zum Nachdenken anregen können. Jene handeln nach dem Mainstream in der öffentlichen Diskussion. Eine Veränderung entsteht in den Köpfen der Menschen. Hier passiert gerade etwas, auch ohne mein Zutun. Alle Jahrzehnte haben ihre politische Ausprägung. Die Jahre 2000 - 2009 werden vermutlich als Zeitalter des Abschieds von der Umverteilung in die Geschichte eingehen. Die noch an der Umverteilung festhaltenden kann ich nur mit einem Zitat aus der jüngeren Geschichte antworten: „Wer zu spät kommt, den bestraft die Geschichte“. Ich habe gute Hoffnung, dass es für Deutschland noch nicht zu spät ist.

Gruss,
Klaus

Re^5: Nicht nur Deine Thesen… :smile:
Huhu, Klaus!

Zunächst muss ich meiner Überraschung Ausdruck verleihen, dass
ich hier einmal mit meinen Thesen Zustimmung ernte.

DAS findest Du überraschend? Wenn es Dich tröstet, so einsam bist Du mit Deinen Thesen gar nicht. Vor langer, langer Zeit, als ich hier auch noch öfter gepostet habe, gab es mal das hier http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
zum Beispiel. Und, liege ich weit von Dir entfernt?

Die Bundesregierung ist erkenntnis-resistent. Die werde ich nicht
zum Nachdenken anregen können. Jene handeln nach dem
Mainstream in der öffentlichen Diskussion.

Mir ist das natürlich klar, mein lieber Klaus. Aber so isses nunmal, wir verkannte Genie´s sind wahrscheinlich entweder zu blöd oder zu ehrlich für die Politik.

Eine Veränderung
entsteht in den Köpfen der Menschen. Hier passiert gerade
etwas, auch ohne mein Zutun.

Meiner Ansicht nach viel zu langsam und viel zu wenig.

Alle Jahrzehnte haben ihre
politische Ausprägung. Die Jahre 2000 - 2009 werden vermutlich
als Zeitalter des Abschieds von der Umverteilung in die
Geschichte eingehen. Die noch an der Umverteilung
festhaltenden kann ich nur mit einem Zitat aus der jüngeren
Geschichte antworten: „Wer zu spät kommt, den bestraft die
Geschichte“. Ich habe gute Hoffnung, dass es für Deutschland
noch nicht zu spät ist.

Ich weiß nicht, Klaus, ich kann Deine Hoffnung nicht wirklich teilen. Wirklich brauchbare Konzepte, wenn auch nur ansatzweise, entdecke ich momentan nur bei denen, die sie derzeit nicht umsetzen können bzw. müssen. Ich bin mir ziemlich sicher, würden sie sie umsetzen müssen, gäbe es diese Konzepte in dieser Form nicht.

Und leider, diejenigen, die derzeit hier am Drücker sind, haben doch offensichtlich nicht wirklich Interesse daran, etwas wirklich zu bewegen. Warum sollten sie auch? Man sitzt ja warm, gut versorgt und trocken. Jetzt hör ich aber besser auf. Mir wird grad so übel…

Gruß vom

Dicken MD.

Hallo,

das wäre dann wieder die Umverteilung. Da gibt es
Berufsgruppen, die eine eigene Renetnversicherung aufbauen
konnten. Sie zahlen ein und erhalten eine ihren Einzahlungen
entsprechende Rente. Sie sorgen insofern privat vor. Das ist
insgesamt eine gute Vorsorge. Wenn jene nun wieder einen
Solidarbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen
sollten, würde die ganze private Versorgung über eine
Versorgungskasse auf Verbandsebene unsinnig.

Laut Plusminus ist es aber so, daß z.B.
ein angestellter Arzt zahlt ca. 480 EUR + 480 EUR vom Arbeitgeber (Krankenhaus) in die Vorsorgungskasse und bekommt (nach ca. 35 J.) ca. 3000 EUR Monatsrente ab 65. Lebensjahr.
ein „normaler“ gut verdienender Angestellter zahlt genauso viel in die gesetzliche Rentenversicherung ein und bekommt vielleicht 1200 - 1500 EUR Monatsrente ab 65. Lebensjahr.
Wo ist da die Gerechtigkeit?
Warum sollten nicht alle Gutverdiener in eine Vorsorgungskasse einzahlen können statt in die gesetz. Rentenversicherung?
Warum sollten z.B. die Ärzte die ‚armen‘ gesetz. versicherten Rentner nicht finanziell unterstützen?
Ich möchte egoistisch und unsolidarisch sein und auch diesen Vorteil von einer Vorsorgungskasse (statt gesetz. Rentenvers.) geniessen (natürlich ohne Medizin oder Jura studieren zu müssen)? Meiner Meinung nach sollte es reichen, daß ich zu den ‚Gutverdienenden‘ gehören und ‚Eigenverantwortung‘ übernehmen kann.

Sarah

Hossa!
Mensch Dicker!

DAS findest Du überraschend? Wenn es Dich tröstet, so einsam
bist Du mit Deinen Thesen gar nicht. Vor langer, langer Zeit,
als ich hier auch noch öfter gepostet habe, gab es mal das
hier
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
zum Beispiel. Und, liege ich weit von Dir entfernt?

Hossa, hat Merz etwa bei dir abgeschrieben? Das könnten auch meine Worte gewesen sein. Leider war ich im Oktober 2002 noch kein W-W-Wler. Man kann von den Linken auch lernen. Wir müssen uns einfach besser organisieren :wink:. Eine Parteigründung wäre zu überdenken. Die „LFD“ (Liberales Forum Deutschland). EXc könnten wir dafür begeistern. Oder wir müssen die FDP unterwandern und dort einige Pfeifen rausekeln. Wir müssen jetzt nur die zukünftigen Ministerposten ausknobeln. Gut, gehen wir in die Politik!

Gruss,
Klaus (LFD)

Hi Sarah,

Laut Plusminus ist es aber so, daß z.B.
ein angestellter Arzt zahlt ca. 480 EUR + 480 EUR vom
Arbeitgeber (Krankenhaus) in die Vorsorgungskasse und bekommt
(nach ca. 35 J.) ca. 3000 EUR Monatsrente ab 65. Lebensjahr.
ein „normaler“ gut verdienender Angestellter zahlt genauso
viel in die gesetzliche Rentenversicherung ein und bekommt
vielleicht 1200 - 1500 EUR Monatsrente ab 65. Lebensjahr.
Wo ist da die Gerechtigkeit?

Plusminus ist nicht der liebe Gott und man kann auch mal schlecht recherchieren. Die Versorgungskassen gibt es für Freiberufler. Angestellte Ärzte sind keine Freiberufler. Wenn es eine solche Sonderregelung gibt, würde mich das wundern.

Warum sollten nicht alle Gutverdiener in eine Vorsorgungskasse
einzahlen können statt in die gesetz. Rentenversicherung?

Nicht nur alle Gutverdiener, sondern einfach alle Arbeitnehmer. Eine Alternative zur gesetz. RV wäre ja der Himmel auf Erden! Ich wäre sofort dabei!

Warum sollten z.B. die Ärzte die ‚armen‘ gesetz. versicherten
Rentner nicht finanziell unterstützen?

Weil das wieder Umverteilung wäre, die uns schon in die Misere geführt hat. Wir müssen weg von der Umverteilung.

Ich möchte egoistisch und unsolidarisch sein und auch diesen
Vorteil von einer Vorsorgungskasse (statt gesetz. Rentenvers.)
geniessen (natürlich ohne Medizin oder Jura studieren zu
müssen)? Meiner Meinung nach sollte es reichen, daß ich zu den
‚Gutverdienenden‘ gehören und ‚Eigenverantwortung‘ übernehmen
kann.

Da stimme ich vollkommen zu. Wer über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann sich heute privat krankenversichern. Für die RV und AV geht das nicht. Das ist ungerecht.

Gruss,
Klaus

Tja, Klaus,

im Archiv dieses Forums findest Du noch mehr solcher Thesen, einige davon sogar von mir *gg*

Hossa, hat Merz etwa bei dir abgeschrieben?

Jetzt, wo Du´s erwähnst, kommt mir dieses hyperneue Konzept auch irgendwie bekannt vor *g*
Wo kann ich denn maine Urheberrechte geltend machen?

Das könnten auch meine Worte gewesen sein. Leider war ich im Oktober
2002 noch kein W-W-Wler.

Aber Du erkennst: Du bist hier mit vernünftigen Gedanken nicht allein, auch wenn es manchmal so scheint.

Man kann von den Linken auch lernen. Wir müssen
uns einfach besser organisieren :wink:.

Ich wäre im Zweifel dabei :wink:

Eine Parteigründung wäre
zu überdenken. Die „LFD“ (Liberales Forum Deutschland). EXc
könnten wir dafür begeistern. Oder wir müssen die FDP
unterwandern und dort einige Pfeifen rausekeln. Wir müssen
jetzt nur die zukünftigen Ministerposten ausknobeln. Gut,
gehen wir in die Politik!

Ähhemm, also, was ich noch sagen wollte, mein lieber Klaus, hast Du etwa schon im Archiv gewühlt? Die Idee mit der von uns zu gründenden Partei, insbesondere unter Einbeziehung von exc, kommt mir so seltsam bekannt vor… http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Also ich insbesondere täte den Posten von der Frau U.S. aus B. gern übernehmen. Und den Christian könnte ich mir viel besser auf einem bestimmten Sessel vorstellen als einen gewissen Herrn H.E.
Wie wär´s, Klaus, übernimmst Du das Ressort von W.C.

Bleibt die Frage, wer den Job des Brioni-Models übernimmt. Aber das können wir ja auswürfeln. So wird es ja schließlich in der derzeitigen Politik auch gemacht…

Gruß vom

Dicken MD.
*derdieIdeemitderLFDsuperfindet*

Gruss,
Klaus (LFD)

Huhu, Klaus!

Wer über der
Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann sich heute privat
krankenversichern. Für die RV und AV geht das nicht. Das ist
ungerecht.

Finde ich ja auch ungerecht, muß ich einräumen. Aber am schlimmsten finde ich die Differenzierung. Wozu brauchen wir überhaupt die BBG?
Aus meiner Sicht müßte es eine Pflicht zur Versicherung, nicht jedoch eine Pflichtversicherung geben. Das ist ein kleiner, aber sehr feiner Unterschied. Und ich finde, das müßte für jede Form der Sozialen Absicherung und für ausnahmslos jeden gelten. Alles andere finde ich nämlich tatsächlich ungerecht.

Gruß vom

Dicken MD.

Hi,

Plusminus ist nicht der liebe Gott und man kann auch mal
schlecht recherchieren. Die Versorgungskassen gibt es für
Freiberufler. Angestellte Ärzte sind keine Freiberufler. Wenn
es eine solche Sonderregelung gibt, würde mich das wundern.

bei Plusminus gab es ein Interview mit einer angestellten Ärztin (bei einer Krankenhaus seit 7 Jahren) - ich kann mir nicht vorstellen, daß sie direkt in die Kamera gelogen hat. Die Zahlen, die ich genannt habe, waren angeblich von der Ärztin… Ergebnis: 2-3x so viel Rente aus der Vorsorgungskasse. Die Ärztin sagte, sie fände es natürlich nicht gut, wenn sie in die normale Rentenkasse zahlen müßte und eine viel niedrigere Rente zu erwarten hätte.

Gruß
Sarah

Parteigründung
Lieber Parteifreunbd,

dann wollen wir mal das neoliberale Manifest für Deutschland verfassen, das wir dann 1 zu 1 in die Grundsatzerklärung übernehmen können.

Also ich insbesondere täte den Posten von der Frau U.S. aus B.
gern übernehmen.

Kannst du denn auch so schön rheinisch näseln? Naja, ist keine Voraussetzung.

Und den Christian könnte ich mir viel besser
auf einem bestimmten Sessel vorstellen als einen gewissen
Herrn H.E.

Absolut. Eine Traumbesetzung!

Wie wär´s, Klaus, übernimmst Du das Ressort von W.C.

Superminister? Klingt gut. Darf ich dann als erste Amsthandlung alle Gewerkschaften zerschlagen? Können wir dann stattdessen Betriebsräte stärken oder noch besser in das Human Ressource Management einbinden? Erstmalig werden in Deutschland dann wieder die Interessen der Arbeitnehmer vertreten. Wäre das nicht schön?

Bleibt die Frage, wer den Job des Brioni-Models übernimmt.
Aber das können wir ja auswürfeln. So wird es ja schließlich
in der derzeitigen Politik auch gemacht…

um mal den guten Franz-Josef zu zitieren: „Mir ist es egal, wer unter mir Kanzler ist“ :wink:

Gruss,
Klaus

Plusminus ist nicht der liebe Gott und man kann auch mal
schlecht recherchieren. Die Versorgungskassen gibt es für
Freiberufler. Angestellte Ärzte sind keine Freiberufler. Wenn
es eine solche Sonderregelung gibt, würde mich das wundern.

Hi,

genau so ist es aber. Die Versorgungskassen stehen nicht nur den Freiberuflern, sondern allen Angehörigen freier Berufe zu. Also auch allen angestellten Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern etc.

Und das ist schon ärgerlich,

Max

Ein Einzelfall?

genau so ist es aber. Die Versorgungskassen stehen nicht nur
den Freiberuflern, sondern allen Angehörigen freier Berufe zu.
Also auch allen angestellten Ärzten, Rechtsanwälten,
Steuerberatern etc.

Und das ist schon ärgerlich,

Hallo Max,

dann ist das mehr als ärgerlich. Irgendwie kann ich es noch immer nicht glauben. Ein Angestellter bekommt 50 % seiner RV-Abgaben vom Arbeitgeber in die Versorgungkassen gezahlt? Ist das bei allen angestellten Ärzten so oder regen wir uns, wie so typisch für unsere Medienlandschaft, über einen abenteuerlichen Einzelfall auf?

Gruss,
Klaus

Die Kirche & die Rentenversicherung…
"Dafür, daß es eines ist, Solidarität in der Gesellschaft zu fordern, ein anderes, sie zu praktizieren. "
…zum Glück zahle ich keine Kirchensteuer
Sarah


Die Kirche ist egoistisch
(FAZ)
28. November 2003 Eines kann man der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau nicht vorwerfen: daß sie es sich leicht gemacht hätte mit der Entscheidung, die Rentenversicherung für ihre 2100 Pfarrer und Kirchenbeamten künftig nicht mehr über die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) abzuwickeln, sondern über ein kapitalgedecktes Verfahren. Wie berichtet, hatte die Synode am Donnerstag so entschieden und damit einen Beschluß aus dem Jahr 2000 revidiert. 6,6 Millionen Euro jährlich will die Kirche damit sparen.

Eines muß man der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau aber schon vorwerfen: daß sie mit diesem neuen Beschluß ein schlechtes Zeichen setzt. Nicht umsonst hat der wichtigste Wortführer der Gegner eines BfA-Ausstiegs-, Armin Clauss, sein Mandat als Synodenmitglied aus Protest zurückgegeben (siehe Seite 70). Es war ein Zeichen dafür, daß man sich ein Einstehen füreinander offenbar nur in wirtschaftlich guten Zeiten leisten kann. Dafür, daß es eines ist, Solidarität in der Gesellschaft zu fordern, ein anderes, sie zu praktizieren. Dafür, daß es Beschäftigte gibt, die einer (vermeintlich) sichereren Altersversorgung würdig sind und andere nicht - all jene Angestellten, die ja weiterhin in der gesetzlichen Rentenkasse versichert bleiben. Gewiß, die Mehrheit vor drei Jahren für einen Verbleib in der BfA war nur hauchdünn - sie betrug eine Stimme. Die Neigung der Synode zu einem Ausstieg war also schon damals groß. Aber eine Mehrheit ist eine Mehrheit. Die Spar-Erwägungen, die schon damals eine Rolle spielten, fielen aber nun bei den Synodalen noch mehr ins Gewicht - und damit auch das Argument, die Solidarität solle doch eher den kirchlichen Beschäftigten gelten. Man wolle sparen, um Arbeitsplätze zu erhalten.

Von der Hand zu weisen ist dieses Argument nicht, und niemand hat ein Monopol auf die Interpretation des Begriffs „Solidarität“. Doch der Eindruck, der mit der neuerlichen Abstimmung über die Rentenversicherung enstanden ist, ist fatal: Auch die Kirche denkt zuerst an sich, wenn es ums Geld geht und konterkariert damit nahezu gebetsmühlenartig vorgebrachte Forderungen nach mehr Zusammenhalt und Gemeinsinn. Ein Synodaler brachte das in der Debatte um den BfA-Ausstieg auf diesen Nenner: Die Landeskirche zeige „ego-taktisches Verhalten“. Ob die Kirche will oder nicht: an ihr Gebaren - auch an ihren Umgang mit dem Mammon - werden nun einmal andere Maßstäbe angelegt. STEFAN TOEPFER

Hallo,
ich will Euch ja nicht den Spaß verderben, aber was habt Ihr mit den jetzigen Rentnern vor?
Daß niemand mehr in die gsetzlichen Systeme einzahlen möchte kann ich gut verstehen, aber die Rentner hätten auch gern noch ein wenig Geld. Die haben ja 40 Jahre eingezahlt. Für nix?
Gefragz wurden sie ja nicht, ob sie wollen.
cu Rainer

Genau deshalb ist es meiner Meinung nach wichtig, daß *alle* arbeitenden Menschen in der Gesellschaft für die jetztigen Rentner aufkommen, und nicht nur hauptsächlich die Zwangsversicherten in der gesetz. Rentenversicherung. Genau wie wir alle über Steuergelder für die Pensionäre aufkommen müssen.
Ich nehme an, wäre die gesetz. Rentenvers. plötzlich keine Pflichtversicherung mehr - und nur noch eine wirkliche freiwillige Versicherung - würden viele der unter 40-jährigen schnellst möglich raus wollen.

Sarah

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dann ist das mehr als ärgerlich. Irgendwie kann ich es noch
immer nicht glauben. Ein Angestellter bekommt 50 % seiner
RV-Abgaben vom Arbeitgeber in die Versorgungkassen gezahlt?
Ist das bei allen angestellten Ärzten so oder regen wir uns,
wie so typisch für unsere Medienlandschaft, über einen
abenteuerlichen Einzelfall auf?

Hallo Klaus,

über den Arbeitgeberanteil weiss ich nicht so genau Bescheid.
Es nutzen aber alle Angehörigen der entsprechenden Berufe die Versorgungskassen. Mein Schwager, damals angestellter Rechtsanwalt, hat mir vor 10 Jahren mal erzählt wieviel er in die Versorgungskasse einzahlt und wie hoch seine Rente ist. Ich habe geweint.
Ich kann mich auch noch gut erinnern, als vor rund 10 Jahren die Steuerberater durch gute Lobbyarbeit ihre eigene Verorgungskasse durchsetzten. Damals kamen dann auch klare Signale der Politik, daß dieser Berufsstand nun aber endgültig der letzte sei, der sich aus den Sozialversicherungen verdrücken würde.
Fairerweise muss man bei der Diskussion natürlich sehen, daß 1957, als die Versorgungskassen gegründet wurden, nicht abzusehen war wer dabei den besseren Schnitt machen würde. Ein heute 80 Jähriger Rentner hat ja auch eine sehr ansehnliche Rendite auf seine Rentenbeiträge erzielt.

Liebe Grüße,

Max

Mal ein Vorschlag wie die vorhandenen Rentner „bedient“ werden können, wenn man sich darauf geeinigt hat, das momentane System, wie auch immer zu ersetzen.
Um die ungefähr Zahllast zu ermitteln wird allen Arbeitnehmern bis zum Alter von 50 jahren die Wahl gelassen, ob sie weiterhin in die reguläre RV einzahlen wollenoder ausscheiden.

Wer ausscheiden will der erhält nur das, was er bisher erworben hat.
Die, die bleiben, finanzieren nicht mehr die heutigen Renter sondern zahlen für ihre Ansprüch in die Zukunft und zwar in Rentenfonds, die, staatlich überwacht, die Beiträge der Mitglieder nach folgenden Prioritäten anzulegen haben: sicher, kapitalerhaltend, riskoarm, erst in Deutschland, dann in Europa, dann in der Welt.
Einschränkungen in was investiert wird ergeben sich nur aus diesen Vorgaben. So könnte beispielweise ein Fond der Automobilarbeiter Anteile von Daimler und BMW erwerben und, bei entsprechender Höhe der Anteil, sogar Einfluss auf die Firmenpolitik nehmen. Wäre sicher nicht uninteressant.

Die Ansprüche der heutigen Rentner und die Ansprüche aus der "alten " RV der anderen werden solidarisch mit einer MWST-Erhöhung von min. 2% Punkten gedeckt. Sollte reichen, der Betrag.

Klar ist, das ab dem Zeitpunkt X, wenn die alten RV Begünstigten den Weg alles irdischen gegangen sind, über die Beibehaltung der Erhöhung diskutiert werden muss.

Sicher nicht der schlauste Vorschlag, aber ein Denkansatz.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]