http://www3.mdr.de/plusminus/021203/rentenungleichbe…
Hallo,
warum klagt keiner (besonders von den Gutverdienern, die nicht zu den ‚freien Berufen‘ gehören), um in ein Vorsorgungswerk zu kommen, statt zwangsweise in die gesetz. Rentenvers. einzahlen zu müssen?
Gruß
Sarah
Warum manche Selbstständige nicht am staatlichen Rentensystem vorbeikommen
Die simple Formel: Arbeiter und Angestellte zahlen in die staatliche Rentenversicherung - Selbständige und Freiberufler sorgen selber vor, stimmt nicht. Der renommierte Rentenexperte Prof. Diether Döring, Mitglied der Rentenstrukturkommission der Bundesregierung, kritisiert in Plusminus, dass über die Jahre ein "wahrer Paradiesgarten an Sonderregeln“ entstanden ist, der die klassische Rentenlogik auf den Kopf stellt.
Gutverdienende profitieren von Sonderegel
Profiteure dieser Sonderregeln sind vor allem die Angestellten in den sogenannten freien "verkammerten“ Berufen, also angestellte Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Architekten. Sie alle dürfen sich (gemeinsam mit ihren selbständigen Berufskollegen) in berufständischen Versorgungswerken organisieren und damit von der gesetzlichen Rentenversicherung verabschieden. Betroffen sind insgesamt rund 630.000 Personen. Ihr Vorteil: sie bleiben als gutverdienende Versicherte mit relativ geringen Invaliditätsrisiko unter sich und können im Alter mit sehr hohen Renten rechnen. Verglichen mit der gesetzlichen Rentenversicherung liegen die Bezüge in den Versorgungswerken rund doppelt so hoch.
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Auch für die Befreiung der gutverdienenden Angestellten in den so genannten Kammerberufen (Ärzte, Apotheker etc) gibt es eine nachvollziehbare historische Gründe. Anlässlich der großen Rentenreform 1957 wollte der Gesetzgeber die Selbstständigen und Freiberufler ausdrücklich nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Sie sollten - weil ohne Schutzbedarf - nicht von den Vorteilen der dynamischen Rente profitieren und mussten sich in eigenen Versorgungswerken organisieren. Einher mit dieser Richtungsentscheidung ging die gleichzeitige Erlaubnis für die angestellten Ärzte, Rechtsanwälte etc, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen (§ 7, Absatz 2 des Angestellten-Versicherungs-Gesetz AVG). Seit dem verabschieden sich die angestellten Ärzte, Apotheker und ihre niedergelassenen Kollegen aus der staatlichen Rente.
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Pro und contra Bürgerversicherung
Prof. Diether Döring (Universität Frankfurt) kritisiert, dass gerade gutverdienende Gruppen aus der Solidarität der Rentenversicherung austreten. Damit werde die Beitragsbasis für die Verbleibenden im System geschwächt. Die Konsequenz seien höhere Beitragssätze. Gerechter wäre ein schrittweises Einbeziehen aller Erwerbstätigen in ein Rentensystem, also Arbeiter, Angestellte, Beamte, Selbständige und Freiberufler.
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Versorgungswerke mit guter Lobby
ABV-Geschäftsführer Michael Jung verweist zudem darauf, dass es keinen Sinn mache ein System wie der berufsständischen Versorgungswerke, „das ohne jeden staatlichen Zuschuß funktioniert, seine demographischen Probleme alleine löst, in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen“. Man vertraue auf die mehrfach geäußerte Zusicherung der Bundesregierung, die Versorgungswerke nicht anzutasten. Auch Bundeskanzler Gerhard Schröder hat in diesem Sinne klar Position bezogen und befindet sich damit im Widerspruch zum offiziellen SPD-Parteitagsbeschluss. Als Rechtsanwalt ist Schröder übrigens selber Mitglied in einem anwaltlichen Versorgungswerk und weiss die gute Absicherung für Freiberufler im Alter zu schätzen.
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Internationaler Vergleich
Prof. Diether Döring (Universität Frankfurt) verweist darauf, dass die Probleme in der praktischen Umsetzung, kein Hinderungsgrund sein dürften, das nicht mehr zeitgemäße, heillos gegliederte deutsche Altersversorgungssystem zu modernisieren. In nahezu allen europäischen Nachbarländern, insbesondere Niederlande, Dänemark und der Schweiz, sei eine Einbeziehung aller Arten von Erwerbstätigkeiten bereits umgesetzt.
Erst unmittelbar vor Ausstrahlung von Plusminus erreichte die Redaktion eine Stellungnahme des zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales: An eine Veränderung der gegenwärtigen Rechtslage sei nicht gedacht. Der Gesetzgeber - so teilte eine Sprecherin von Bundessozialministerin Ulla Schmidt, SPD, mit - nehme Rücksicht auf die überwiegend bereits seit Jahrzehnten bestehende Existenz von derartigen Versorgungswerken. Ein Privileg für die Freiberufler könne die Bundesregierung daran nicht erkennen, da die Versorgungswerke anders als die gesetzliche Rentenversicherung ohne Bundeszuschüsse auskommen müsse. Ein Befreiungsrecht für weitere Gruppen, beispielweise für die freien Hebammen, komme hingegen nicht in Frage: Dies sei für die Solidargemeinschaft nicht hinnehmbar. (!)

. Eine Parteigründung wäre zu überdenken. Die „LFD“ (Liberales Forum Deutschland). EXc könnten wir dafür begeistern. Oder wir müssen die FDP unterwandern und dort einige Pfeifen rausekeln. Wir müssen jetzt nur die zukünftigen Ministerposten ausknobeln. Gut, gehen wir in die Politik!