Reparatur lichtschalter kostenpflichtig?

Hallo,
unser Lichtschalter im Badezimmer macht beim Ein-/Ausschalten untpische Knistergeräusche. Aus Vorsicht haben wir dem Vermieter Bescheid gegeben. Daraufhin kam ein Elektriker, der den Lichtschalter austauschte. Er bemerkte, dass eine Feder innerhalb der Schaltmechanik defekt war. Daraus hätte über Kurz oder Lang auch ein kleine rBrand enstehen können.
Nach etwa 1 Woche haben wir vom Vermiete eine Rechnung über ca. 30€ erhalten, die den Elektrikereinsatz begleichen soll.
Ist es tätsächlich im vorliegenden Fall die Pflicht des Mieters, die Kosten zu tragen?

Vielen Dank,
Zille

Hallo, Bei der Auslegung zum Mietrecht und Bezahlung von Kleinreparaturen muss ich leider passen.

Gruss Gerhard

Hallo, Bei der Auslegung zum Mietrecht und Bezahlung von
Kleinreparaturen muss ich leider passen.

Gruss Gerhard

Hallo Gerhard,
trotzdem vielen Dank, schönen Sonntag noch.

Gruß, zillesnoop

Hallo Zille,
die Reperatur bzw. wechseln des Schalters ist mit 30€ vollkommen ok., eher noch günstig ( Anfahrt, 30min.Arbeitszeit und Material )!
Mit der Verrechnung weiß ich nicht, da manche Vermieter Reperaturen bis 200€ oder 300€ dem Mieter aufs Auge drücken!
Muß aber im Mietvertrag ersichtlich sein!
Ich hoffe es hilft ein wenig.

Gruß Thomas

hallo zille,
das ist jetzt eher nicht mein themenbereich.
richtig ist sicher das wenn der schalter nicht erneuert wird eventuell ein brand enstehen kann, daher auch notwendig um schaden abzuwenden. kann natürlich sein das kleinreparaturen vom mieter getragen werden , aber das ist im mietvertrag geregelt. die elektrische anlage ist fester bestandteil der wohnung.
vielleicht fragst du wegen der rechnung lieber jemanden der sich mit mietrecht auskennt.
oder liest das auch mal im mietvertrag nach
viel glück
grüßle aus bw

Natürlich kann der Vermieter die Kosten für die Reperatur vom Mieter einfordern. Sie benützen ja diese Schalter genauso wie die Glühlampen.Ich finde diesen Preis wenn man die Wegzeit dazurechnet auch nicht überhöht.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo Zille
Kleinreparaturen sind, meist bis zu einer Höhe von ca. 100 Euro >im Mietvertrag festgehalten

Hallo,

unser Lichtschalter im Badezimmer macht beim Ein-/Ausschalten
untpische Knistergeräusche. Aus Vorsicht haben wir dem
Vermieter Bescheid gegeben. Daraufhin kam ein Elektriker, der
den Lichtschalter austauschte. Er bemerkte, dass eine Feder
innerhalb der Schaltmechanik defekt war. Daraus hätte über
Kurz oder Lang auch ein kleine rBrand enstehen können.
Nach etwa 1 Woche haben wir vom Vermiete eine Rechnung über
ca. 30€ erhalten, die den Elektrikereinsatz begleichen soll.
Ist es tätsächlich im vorliegenden Fall die Pflicht des
Mieters, die Kosten zu tragen?

Vielen Dank,
Zille

Guten Morgen,

wie das im Mietrecht geregelt ist weiß ich nicht, 30€ sind aber günstig.
Gruß

Hallo,

Da ich Elektiker bin, kann ich dazu leider nichts sagen. Mit den Rechtlichen Sachen zwischen Mieter und Vermieter kenne ich mich nicht aus.
Vielleicht sollten Sie mal beim Mieterschutzbund nachfragen.

MfG

Martin

Hallo,
ich glaube das fällt hier doch eher in die Kategorie „Mietrecht“ und da bin ich kein Experte.
Ich kann dazu nur sagen schaut in eurem Vertrag bei mir zahlt alle Reparaturen der Vermieter!!
Ich würde sagen in eurem Fall auch, oder nehmt Ihr den Schalter beim Auszug mit??

Gruß
Björn

Das kommt ganz auf deinen Mietvertrag an,in der Regel tragen Mieter Kleinreparaturen bis zu einem, im Mietvertrag festgelegten Preis von 50 - 100 €.

moin,
also ich denke der vermieter will das ganze unter
schönheits-reparatur verbuchen,
in den meisten mietverträgen gibt es da die klausel,
das alles bis etwa 100 euro der mieter zu tragen hat.
ein fehler an der elektrischen anlage zählt meiner
meinung nicht dazu, da dies ja sicherheitsrelevant ist
ich würde mich mit dem vermieter über die summe streiten
und dezent darauf hinweisen, beim nächsten nicht so
genau hinzuhören und den schalter abbrennen zu lassen.
dann hat er aber einen höheren schaden.
ich sehe auch das der vermieter scheinbar nicht daran
interessiert ist sein eigentum in ordnung zu halten…
viel erfolg!

Hallo Zillesnoop!
Ich weiss nicht in welchem Staat bzw. Bundesland und wo Sie wohnen. Ich meine damit, es ist mir nicht bekannt welcher Rechts-Norm sie unterliegen, aber wenn es so etwas ähnliches wie eine Mieterschutz-Organisation gibt, dann würde ich die Frage dort stellen.

Dem Elektriker ist es am Ende des Tages egal, wer den Schalter und den Austausch bezahlt, Hauptsache er bekommt sein Geld.

lg
Walter Praher
ORIGAMI.GRAZ

Hallo Thomas,

ja, das hilft erstmal. Ich hatte bisher solche Fälle noch nicht. Wenn der Herd repariert wurde, wurden mir keinerlei Kosten aufgedrückt…naja, manchmal ist es halt anders als man denkt.

Schönen Tag noch und besten Dank,
zillesnoop

Hallo Gunar,

besten Dank, das hilft mir erstmal weiter. Kleinreparaturen sind im Vertrag enthalten. Nur war ich iritiert, da selbst Herdreparaturen nicht in Rechnung gestellt wurden.

Schönen Tag noch,
Zille

Natürlich kann der Vermieter die Kosten für die Reperatur vom
Mieter einfordern. Sie benützen ja diese Schalter genauso wie
die Glühlampen.Ich finde diesen Preis wenn man die Wegzeit
dazurechnet auch nicht überhöht.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

vielen dank für den Hinweis.

Gruß zurück!

Hallo Zille
Kleinreparaturen sind, meist bis zu einer Höhe von ca. 100
Euro >im Mietvertrag festgehalten

Hallo,

okay und vielen Dank!

Gruß zurück,
zillesnoop

Hallo Martin,

ich danke für Ihren Hinweis.

Gruß,
zillesnoop

Hallo Björn,

das ist ein guter Hinweis, danke dafür!

Gruß,
zillesnoop