Reparaturanspruch bei Handykauf ? (Nachtrag)

Hallo.

Ich beziehe mich auf meinen Artikel, der bereits archiviert wurde:
/t/reparaturanspruch-bei-handykauf-ueber-amazon/6586992

Da hat doch die Realität den Paragraphenreitern ein Schnippchen geschlagen.
Heute erhielt ich die Nachricht, dass solch ein Handy repariert wurde,
kostenfrei und auf „Garantie“ (nicht etwa Kulanz!):
„Mechanische fehlerhafte Bauteile ausgetauscht“

Meine ursprünglichen Frage kann ich also wiefolgt positiv beantworten:
„Wie kann er einen Reparaturanspruch geltend machen?“ : Hinsenden.
„Direkt beim Verkäufer?“ : Ja.
„Wie stehen die Chancen?“ : Sehr gut.

Es wurden also meine beisherigen Erfahrungen bestätigt, auch wenn es
dem einen oder anderen nicht in den (Rechts-)Kram passt

Markus

Hallo, Spaßbold,

in der von Dir verlinkten Anfrage steht kein Wort über einen Garantievertrag. Da darfst Du Dich nicht wundern, wenn sich die Antworten auf gesetzlich normierte Gewährleistungsansprüche beschränken.

Hi Markus,

Schön für dich - und auch schön, dasss es so funktioniert hat …

Wie einfach kann doch die Welt sein!

Hallo,

Es wurden also meine beisherigen Erfahrungen bestätigt, auch
wenn es
dem einen oder anderen nicht in den (Rechts-)Kram passt

wer bei der Fragestellung wesentliche Fakten und Informationen unterschlägt, muss sich hier nun nicht selbst als Oberschlaumeier küren und mir das völlig überflüssigerweise auch noch per E-Mail schicken, in der er den Mega Rechthaber raushängen lässt.

Wer zudem aus einem Einzelfall nun eine Grundsätzlichkeit und die Rechtslage abzuleiten meint, der hat eh verloren…

S.J.