Defekt vs. Mangel
Hallo,
sorry, aber Deine Ausführungen sind falsch.
Wie so oft, wird hier Mangel und Defekt nicht unterschieden.
Wie Du schon ganz richtig schreibst, ist nicht jeder Defekt auf einen Mangel zurückzuführen, sondern kann auch durch Missbrauch, Verschleiß, mangelnde Wartung, Vorsatz etc. verursacht sein sein.
Die Beweislastumkehr regelt aber mitnichten, dass jeder Defekt innerhalb von 6 Monaten nach Kauf automatisch ein Mangel ist. Wer sich den § 476 richtig durchliest, dem wird auch klar was da gemeint ist. Dort heißt es:
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel , so wird vermutet…
Dort steht nicht :
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Defekt , so wird vermutet…
Demnach liegt die Beweislast, dass der Defekt auf einen Sachmangel zurückzuführen ist, grundsätzlich beim Käufer. Kann er das beweisen, greift die Beweislastumkehr.
Anderenfalls könnte der Käufer nach 5 Monaten seine abgefahrenen Reifen reklamieren und hätte Anspruch auf neue. Das ist nur eines von vielen Beispielen.
BGH, Urteil vom 2. 6. 2004 - VIII ZR 329/ 03
Leitsatz
Macht der Käufer Rechte gemäß § 437 BGB geltend, nachdem er die
Kaufsache entgegengenommen hat, trifft ihn die Darlegungs- und
Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen. § 476
BGB enthält insoweit für den Verbrauchsgüterkauf keine
Beweislastumkehr. Die Bestimmung setzt einen binnen sechs Monaten
seit Gefahrübergang aufgetretenen Sachmangel voraus und begründet
eine lediglich in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung, daß dieser
Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
Gruß
S.J.