Reserverad

Hallo,
was spricht dagegen. im sommer ein winterrad- im winter ein sommerrad als reserve zu nutzen.
denn wenn ich bei ueblicher 5-fach bereifung nach jahren vier sommerreifen abgefahren habe, ist auch das reserverad alt.

Hallo,
was spricht dagegen. im sommer ein winterrad- im winter ein
sommerrad als reserve zu nutzen.
denn wenn ich bei ueblicher 5-fach bereifung nach jahren vier
sommerreifen abgefahren habe, ist auch das reserverad alt.

Hi!

Wenn es in das Auto passt, spricht nichts dagegen.
Besser als ein Notrad, oder eine Flasche solcher „Pannenspray“.

Du musst nur darauf achten, wenn die Radschrauben / Muttern der Sommer-und Winterräder unterschiedlichsein sollten,
entsprechende Teile mitzuführen.

Grüße, Steffen!

was spricht dagegen. im sommer ein winterrad- im winter ein
sommerrad als reserve zu nutzen.

Hallo,
die Raeder einer Achse muessen gleiche Bereifung haben. Also nach dem Schaden hoechstens bis zur Werkstatt oder passenden zweiten Reifen sofort zuhause montieren. Und keinen Unfall mit dem Sommerrad im Schnee (mit-)verursachen.
Gruss Helmut

Hallo,
was spricht dagegen. im sommer ein winterrad- im winter ein
sommerrad als reserve zu nutzen.

Nichts, denn wenn es so wäre, hätte man zwei Reservereifen, einen für den Sommer, einen für den Winter.
Kaum jemand hat einen Winterreifen als Reserve!

mfgConrad

Hallo Hans

was spricht dagegen. im sommer ein winterrad- im winter ein
sommerrad als reserve zu nutzen.

Was spricht dagegen, das genau umgekehrt zu machen?

Gruss
Heinz

Hi,

was spricht dagegen. im sommer ein winterrad- im winter ein
sommerrad als reserve zu nutzen.

Was spricht dagegen, das genau umgekehrt zu machen?

Vielleicht die Anzahl der vorhandenen Winter- und Sommerräder?

Gruß T.

Hi,

was spricht dagegen. im sommer ein winterrad- im winter ein
sommerrad als reserve zu nutzen.

Was spricht dagegen, das genau umgekehrt zu machen?

Vielleicht die Anzahl der vorhandenen Winter- und Sommerräder?

Wie meinst Du das?
Man lagert sonst immer vier Räder ein. Dann eben nur drei und eines bleibt im Wagen.
mfgConrad

Wie meinst Du das?
Man lagert sonst immer vier Räder ein. Dann eben nur drei und
eines bleibt im Wagen.

Genau das meint der gute Telefonmann ja. Man hat ja eben blicherweise kein Reserverad, sondern nur die 4 Sommerräder und die vier Winterräder. Daher muss man ja dann bei Panne auf eines aus der anderen („falschen“) Saison zurückgreifen.
Gruß,
Branden

Macht man das nicht immer? Oder gibt es Leute, die für Winter und Sommer die richtigen Reservereifen haben. Die meisten(99%) haben doch Sommerreifen als Reserve.
mfgConrad

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

die Raeder einer Achse muessen gleiche Bereifung haben.

Gibt es für die Benutzung von Noträdern eigentlich eine Sondergenehmigung?
Denn in den Papieren eingetragen ist da nichts.

Die meisten(99%) haben doch Sommerreifen als Reserve.

Hab gar keinen mehr, das schafft zusätzlichen Platz.

Gruß
Stefan

Und was machst Du, wenn Du einen Platten hast?
Zur nächsten Tankstelle mit Notreparatur?
Und dann? Ins Hotel?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ist ein Notrad (oder irgendsoein Flickzeugs) nicht Pflicht?

Chrissie

Macht man das nicht immer? Oder gibt es Leute, die für Winter
und Sommer die richtigen Reservereifen haben. Die meisten(99%)
haben doch Sommerreifen als Reserve.
mfgConrad

Nein, denn auch ich habe nur vier Sommerreifen und normalerweise nur das
Notlaufrad hinten drin. Als ich allerdings vergangenen Sommer nach Finnland fuhr,
packte ich zusätzlich noch einen Winterreifen als Reserve ein; schließlich darf
man ja - soweit ich informiert bin - die Reifen beliebig mischen, solange es sich
um Radialreifen handelt
(siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Autoreifen#Reifenarten_… ).

Gruß T.

Ist ein Notrad (oder irgendsoein Flickzeugs) nicht Pflicht?

RFT RunFlatTire heißt das Zauberwort, z.B. Serie beim 3er BMW.

Gruß
Stefan

Und was machst Du, wenn Du einen Platten hast?

Einfach weiterfahren.

Zur nächsten Tankstelle mit Notreparatur?

Nö, einfach weiterfahren.

Und dann? Ins Hotel?

Nö!

Auch dir, es gibt mittlerweile Reifen die ein Reserverad unnötig
machen. Manche (Audi) haben nur Notlaufeigenschaften und andere
BMW halten einen Totalverlust bei hohen Geschindigkeiten problemlos
aus.

RunFlatTire nennt sich das zumindest bei BMW.

Gruß
Stefan

Hallo,

die Raeder einer Achse muessen gleiche Bereifung haben.

Gilt hier nicht, weil mit „Notrad fahren“
immer die Geschwindigkeit begrenzt ist, meistens auf max. 80km/h.

Gibt es für die Benutzung von Noträdern eigentlich eine
Sondergenehmigung?

http://www.kfztech.de/gast/manfred_scholz/reifenschr…
http://www.bmvbs.de/Anlage/original_927638/R-64-Rese…

Denn in den Papieren eingetragen ist da nichts.

siehe auch frühere Regelung:
http://www.jura.uni-sb.de/BGBl/TEIL2/1992/19921088.2…

mfg
W.

Hallo,

Ab November 2003 müssen in den USA alle Neuwagen mit einem Überwachungssystem für den Reifendruck ausgestattet sein.

Reifen mit Notlaufeigenschaften (Runflat Tyre) müssen laut Reifenhersteller auch über ein Reifendruckkontrollsystem verfügen, damit der Fahrer seinen Plattfuß überhaupt erst bemerkt.
http://www.kfztech.de/kfztechnik/fahrwerk/reifen/rdk…


Reifen, Rad-/Reifensysteme mit Notlaufeigenschaften
und Luftdruck-Kontrollsyteme
Diese „Sicherheitswächter“ rücken - nicht zuletzt durch die zunehmende Zahl an Fahrzeugtypen und -modellen, die serienmäßig mit solchen Sicherheits-Features ausgestattet sind - mehr und mehr in das Blickfeld der Öffentlichkeit.
Während Luftdruck-Kontrollsysteme bei Fahrzeugbetrieb permanent den Reifendruck überprüfen und bei Abweichungen vom eingespeicherten Sollwert Alarm geben, sollen Reifen bzw. Rad-/Reifensysteme mit Notlaufeigenschaften maximale Sicherheit im Fall einer Reifenpanne garantieren und zudem das Mitführen eines Reserverades entbehrlich machen.
Bis zu 200 km können die pannensicheren Reifen mit vorgeschriebener Maximalgeschwindigkeit von 80 km/h bis zur nächsten Werkstatt rollen.
Kein Reifenwechsel am Pannenort mehr, mehr Platz im Kofferraum, geringere Benzinkosten infolge Gewichtsersparnis - so die Argumente pro Notlauf-System.
Kehrseite der modernen Technik: Hoch komplizierte Elektronik zeichnet diese neuen Sicherheitswächter aus, so dass für Pflege und Wartung unbedingt der Weg zum Spezialisten gemacht werden muss.
http://www.bundesverband-reifenhandel.de/verbraucher…


Reifen mit Notlaufeigenschaft
Die Notlaufeigenschaft wird durch eine verstärkte Seitenwand, welche im Falle eines Luftdruckverlustes die Reifenform erhält und somit das Abspringen des Reifens von der Felge verhindert, erreicht. D.h., dass im Falle einer Panne die Weiterfahrt des Fahrzeuges bis zu 250 km bei einer Geschwindigkeit von bis zu 80 km/h möglich ist.

Damit ein Run Flat Reifen völlig sicher ohne Luft laufen kann,
sind bestimmte Geschwindigkeits- und Entfernungsgrenzen einzuhalten (max. 80 km/h für max. 150 Kilometer).
Doch wenn eine Panne durch die hohe Effizienz des Reifens für den Fahrer nicht erkennbar ist,
gerät die Struktur der Reifendecke in Gefahr, wenn er die Fahrt zu lange oder zu schnell fortsetzt.
http://www.pirelli.at/web/car-suv-van/technology-rev…
mfg
W.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

http://www.kfztech.de/gast/manfred_scholz/reifenschr…
http://www.bmvbs.de/Anlage/original_927638/R-64-Rese…

Der erste Link hilft mir nicht wirklich weiter. Der Zweite schon eher. Punkte 3 und 4 der Regelung besagen, dass der Fahrzeughersteller für jeden Fahrzeugtyp eine Genehmigung beantragen muss. Diese Genehmigungsnummer wird dann auf den Reifen aufgedruckt.

Danke für diese Info.
Guido

Hallo,

http://www.kfztech.de/gast/manfred_scholz/reifenschr…
http://www.bmvbs.de/Anlage/original_927638/R-64-Rese…

Der erste Link hilft mir nicht wirklich weiter.

Nicht alles gelesen?

Zitat des 2. Absatzes:

Nationales Recht konkurriert zunächst mit dem EWG-Recht von 1992
(Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage), 
das sich wiederum auf das EWG-Betriebserlaubnisverfahren gemäß der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung 
der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten stützte. 
Sie empfahl schon damals, den technischen Vorschriften Rechnung zu tragen, 
die die UN-Wirtschaftskommission für Europa (ECE: Economic Commission for Europe) 
in der Regelung Nr. 30 („Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger“) erlassen hatte.
**Regelung Nr. 54 („Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Luftreifen für Nutzfahrzeuge und ihre Anhänger“)   
und Nr. 64 („Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen, die mit Noträdern/-reifen ausgerüstet sind“)   
sollten ebenfalls in nationales Recht übernommen werden.**   

Danke für diese Info.
Guido

mfg
W.