Restanspruch auf ALG I

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Herr XY hat schonmal ALG 1 bezogen, um genau zu sein 2x fuer je 2 Monate (4 in Summe also). Laut Herrn XY Schlussfolgerung, stehen ihm im Zweifelsfall also noch 8 Monate ALG 1 zu. Der Betrag des ALG 1 belief sich zu der Zeit als er es bezog auf 852€/mtl. Nun ist Herr XY seit 6 Monaten in Teilzeit beschäftigt und verdient ca 550€-600€/mtl. Er hat Grund zu Annahme, das das Beschäftigungsverhältniss bald von Arbeitgeberseite beendet wird, somit waere er wieder auf ALG 1 angewiesen.

Die Frage:

Bekommt Herr XY im Zweifelsfall ALG 1? Wenn ja, wie hoch? Gibt es einen Restanspruch auf 8 monatiges ALG1 in Hoehe von 852€, wie es zuvor war oder wird der Satz neu berechnet?

Danke fuer die Hilfe!

Hallo,

Herr XY hat schonmal ALG 1 bezogen, um genau zu sein 2x fuer
je 2 Monate (4 in Summe also). Laut Herrn XY Schlussfolgerung,
stehen ihm im Zweifelsfall also noch 8 Monate ALG 1 zu.

kommt darauf an, wie lange das her ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_I

Bekommt Herr XY im Zweifelsfall ALG 1?

Wenn er in den zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit 360 Tage in einer beitragspflichtigen Beschäftigung gestanden hat.

Wenn ja, wie hoch?

http://www.pub.arbeitsamt.de/alt.html

wie es zuvor war oder wird der Satz neu berechnet?

Laut meinem Verständnis ja.

TM

Hallo,

Herr XY hat schonmal ALG 1 bezogen, um genau zu sein 2x fuer
je 2 Monate (4 in Summe also). Laut Herrn XY Schlussfolgerung,
stehen ihm im Zweifelsfall also noch 8 Monate ALG 1 zu.

kommt darauf an, wie lange das her ist.

Herr XY hat einmal von mitte Juli bis September 2007 und einmal von Juni bis Juli 2008 ALG 1 bezogen, dazwischen leistete er Zivildienst.

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_I

Bekommt Herr XY im Zweifelsfall ALG 1?

Wenn er in den zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit 360
Tage in einer beitragspflichtigen Beschäftigung gestanden hat.

Die letzte beitragspflichtige Stelle die 1 Jahr andauerte, endete Mitte Juli 2007. Dannach kamen wie gesagt 2 Monate Arbeitslosigkeit, dann 9 Monate Zivildienst, wieder 2 Monate Arbeitslosigkeit und dann die bis jetzt andauernde Teilzeitbeschäftigung, die sich bis jetzt auf 6 Monate belaeuft.

Was heisst das nun fuer Herrn XY? Garkein ALG 1? Was sonst? Verfaellt der Restanspruch etwa, da er sich nicht „lang genug“ in einer beitragspflichtigen Beschaeftigung befand? Auf was hat Herr XY denn dann sonst Anspruch?

Danke schonmal fuer die Hilfe!

Ja, in alter Höhe.
Hi!

Herr XY hat schon mal ALG 1 bezogen, um genau zu sein 2x für je 2 Monate (4 in Summe also).

Schlussfolgere ich aus Deiner Antwort an That’s me, dass der Alg-Anspruch erstmals im September 2007 entstanden ist?

Laut Herrn XY Schlussfolgerung, stehen ihm im Zweifelsfall also noch 8 Monate ALG 1 zu.

Sollte meine obige Schlussfolgerung stimmen, stimmt auch Deine :smile: – natürlich vorausgesetzt, dass Alg damals (09/07) auch tatsächlich für insg. 12 Monate bewilligt wurde!

Begründung nach § 147 (1) Nr. 1 i. V. m. § 118 (1) Nr. 3 + § 123 S. 1 SGB III
sowie § 147 (2) SGB III
(http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__147.html; http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__118.html; http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__123.html):zu § 147 (1) Nr. 1 ff. SGB III: Ein neuer Anspruch ist noch nicht erstanden, weil seit Entstehung des letzten Anspruchs höchstens sechs Monate (statt der erforderlichen zwölf) sozialversicherungspflichtig (wenn überhaupt) gearbeitet wurde.
zu § 147 (2) SGB III: Seit Entstehung des Alg-Anspruchs (09/07) sind noch keine vier Jahre vergangen. Es liegen keine Erlöschenstatbestände vor, sodass nun bei einer erneuten Arbeitslosmeldung der „alte“ Alg-Anspruch wiederauflebt.

Wenn ja, wie hoch? Gibt es einen Restanspruch auf 8 monatiges ALG1 in Höhe von 852 €, wie es zuvor war oder wird der Satz neu berechnet?

Nein, der Satz wird nicht neu berechnet, weil kein neuer Alg-Anspruch erworben wurde, sondern der alte weiterhin besteht.

LG
Liza