Ich bräuchte eine Auskunft .
Wer kennt sich über Rezeptgebühren aus.
Mus ich als chronisch Kranker Rezeptgebühren zahlen. Etwa 600 DM
Bezahle ich im Jahr. Jetzt bin ich noch Berufstätig, aber wie lang noch ?
Ich brauche Krankengymnastik, Logopädie und Tabletten. Die Tabletten brauch ich täglich. Mein Krankengymnast sagt ich bräuchte keine Gebührenzu zahlen. Ich könnte bei der Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung stellen. Die
wiederum sagt, ich müsste 1 Prozent von Brutto Jahresgehalt selbst aufbringen. Da ich von anderen Seiten auch das selbe von der Befreiung gehört habe, weiß ich
nicht was stimmt.
Laß ich mich Abwimmeln??
Wie ist der Fall dann als Rentner??
Bin bei der AOK .
Ich bräuchte eine Auskunft .
Wer kennt sich über Rezeptgebühren aus.
Mus ich als chronisch Kranker Rezeptgebühren zahlen. Etwa 600
DM
Hallo Jörg-die Auskunft der Krankenkasse dürfte stimmen. Jedenfalls war es bei mir so: In einem Jahr mindestens 1 % des Einkommens, die Krankheit muß chronisch sein (Bestätigung vom Arzt über Dauerbehandlung auf dem Formblatt der Kasse), und dann mindestens 1 x pro Quartal zum Arzt gehen. Ich bin seit 2 Jahren befreit.
Gruß Fritz
Hi, 1. bist du in einer Kranke´nkasse, die lieber abwimmelt als berät ( ist öffentlicher Dienst)
2. Frag nach einem A N T R A G für Härteregelungen.
3. Die Chroniker Regelung sagt aus, ein Jahr 1 % deines Brutto Einkommens abzüglich Freibeträge für Familienangehörige,
ist dein Eigenenteil e i n m a l i g , die folgenden Jahre sind total beitragsfrei, egal was für n Einkommen du dann hast ( Millionär egal)
dann als Rentner mit geringem Einkommen die normale Härteregelung beantragen, weil du dann auch keine Eigenanteile für Hilfsmittel bezahlen brauchst, das ist bei der Chroniker Regelung a u s g e s c h l o s s e n.
Geh bitte direkt zur Krankenkasse ( und nicht über LOS) nimm deine Einkommensbescheide und bereits gezahlte Quittungen über Eigenanteile mit und lasß die die Differenzen auszahlen. Dies kann man 4 Jahre im Rahmen der Verjährungsfrist rückwirkend machen.
Wenn du dich nicht traust, komm ich mit,
laß dich bitte bitte bitte bitte nicht abwimmeln.
Zeig den Leuten wenn gar sein muß, dieses Schreiben.
Wenn Delia dir auch noch schöne Tips geben möchte, frag sie bitte nach Einzelheiten, sie gibt dir dann den § 62 SGV V an, wo du praktisch als Laie nichts mit anfangen kannst.
Tschuß
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