Richterin abgesetzt

Hi!

Eine Frankfurter Scheidungsrichterin wurde von einem Fall wegen Befangenheit abgesetzt, weil sie den Antrag auf Scheidung einer von ihrem Mann misshandelten Frau nicht annehmen wollte. Begründung: Für die aus Marokko stammende scheidungswillige Deutsche stelle die Ausübung des Züchtigungsrechtes durch ihren ebenfalls aus Marokko stammenden Mann keine unzumutbare Härte nach § 1565 BGB dar, da der Koran solches Züchtigungsrecht dem Manne erlaube.

Ich halte es für eine ziemliche Sauerei, dass diese Richterin wegen dieser Entscheidung von dem Fall abgezogen wurde und sich jetzt vermutlich auch noch dafür vor der Rechtsaufsicht verantworten muss.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,472…

Es gibt eine Reihe von Urteilen deutscher Gerichte, wonach die ethnischen und sozialen Hintergründe, die Wertesysteme von Zuwanderern eine entscheidende Rolle in der Urteilsfindung spielen - seien es Urteile zu Nachzugsregelungen bei polygamen Ehemännern, bei der (Nicht-)Inhaftierung von Gewalttätern bis hin zur Berücksichtigung des Wertesystems des Täters bei den so genannten Ehrenmorden.

Die Richterin hat sich nur im Rahmen dessen bewegt, was andere Richter vor ihr bereits definiert haben. Von daher sind die Ereignisse um die Frankfurter Richterin absolut inakzeptabel.

Seht ihr das anders?

Grüße
Heinrich

Hi,

schau mal ins Rechtsbrett, da ist wohl jemand ganz anderer Meinung.

Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Seht ihr das anders?

Auf jeden Fall.

Viele Grüße
WoDi

Die Richterin hat sich nur im Rahmen dessen bewegt, was andere
Richter vor ihr bereits definiert haben. Von daher sind die
Ereignisse um die Frankfurter Richterin absolut inakzeptabel.

In Deutschland wird Recht nicht anhand von Präzedenzfällen gesprochen!

Seht ihr das anders?

Ja, vollkommen.
Die Entscheidung der übergeordneten Stelle ist korrekt und gerechtfertigt.

LG
Mike

Gibt es eben nur für politisch KORREKTE Juristen.Ich bin zwar mit der Enscheidung der Richterin keinewegs pesönlich D’Accord, aber ihre Begründung ist eigentlich schlüssig. Die Absetzung ist damit einfach ein politischer Gewaltakt.

Gibt es eben nur für politisch KORREKTE Juristen.Ich bin zwar
mit der Enscheidung der Richterin keinewegs pesönlich
D’Accord, aber ihre Begründung ist eigentlich schlüssig.

Dann kannst Du sie mir vielleicht mal erklären? Ich jedenfalls habe nicht verstanden, wieso sich deutsche Staatsbürger der Scharia unterwerfen sollten.

Grüße,

Anwar

Grundgesetz.

Gibt es eben nur für politisch KORREKTE Juristen.Ich bin zwar
mit der Enscheidung der Richterin keinewegs pesönlich
D’Accord, aber ihre Begründung ist eigentlich schlüssig. Die
Absetzung ist damit einfach ein politischer Gewaltakt.

ist die Begrüpndung der Ausgangsentscheidung mit dem Artikel 3 GG (Insbesondere mit dem Absatz 3) vereinbar?
Zitat:
„§3 (3) GG: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Gruß
Mike

Hei Heinrich

Ich halte es für eine ziemliche Sauerei, dass diese Richterin
wegen dieser Entscheidung von dem Fall abgezogen wurde und
sich jetzt vermutlich auch noch dafür vor der Rechtsaufsicht
verantworten muss.

Warum? In D gilt das Grundgesetz, nachdem aus ethnischen oder religiösen Gründen niemand benachteiligt werden darf. Damit verstößt das Urteil der Richterin einfach gegen das GG.

hin zur Berücksichtigung des Wertesystems des Täters bei den
so genannten Ehrenmorden.

Sie sind trotzdem verurteilt worden

Die Richterin hat sich nur im Rahmen dessen bewegt, was andere
Richter vor ihr bereits definiert haben. Von daher sind die
Ereignisse um die Frankfurter Richterin absolut inakzeptabel.

Richter können nicht definieren, in Deutschland gibt es keine Präzedenzfälle. Abgesehen vom GG ist es auch einfach inakzeptabel den einen so und den anderen so zu behandeln, das gilt u.a. auch fär die Ehrenmorde. Es war Mord und dementsprechend muss das Urteil ausfallen

Seht ihr das anders?

ja!

Grüße

ebenfalls

Heinrich

nein, Ralph

Hallo,

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,472…

schon interessant, wie dort Frau Ates zitiert wird. Hier eine (etwas vollständigere) Wiedergabe eines Interview mit ihr:
http://www.sueddeutsche.de/,tt1m5/deutschland/artike…

Gruß,
Christian

Moin,

„§3 (3) GG: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner
Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat
und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen
oder
politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Davor steht immer noch der Artikel 2

[…]
2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
[…]

Wenn ich jemandem eine reinhaue, auch wenn es religiös begründet ist, dann witd gegen den Passus verstoßen, das wiegt weitaus schwerer als als ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit.

CU

Axel

Hi

Davor steht immer noch der Artikel 2

[…]
2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit.
[…]

Wenn ich jemandem eine reinhaue, auch wenn es religiös
begründet ist, dann witd gegen den Passus verstoßen, das wiegt
weitaus schwerer als als ein Verstoß gegen die
Religionsfreiheit.

Kann sein, kann auch nicht sein. Die Reihenfolge der Artikel hat außer bei Art. 1 GG für ihre Auslegung und Werthaltigkeit keine Bedeutung.

Man könnte auch so argumentieren: Art. 2 GG ist durch jedes Gesetz einschränkbar während die Religionsfreiheit aus Art. 4 GG dieses nicht ist.

Will heißen, es gibt keine mehr oder weniger werten Grundrecht, das kommt immer auf den vorliegenden Fall an.
Gruß
Dea

Moin,

„§3 (3) GG: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner
Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat
und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen
oder
politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Davor steht immer noch der Artikel 2

[…]
2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit.
[…]

Wenn ich jemandem eine reinhaue, auch wenn es religiös
begründet ist, dann witd gegen den Passus verstoßen, das wiegt
weitaus schwerer als als ein Verstoß gegen die
Religionsfreiheit.

Ich glaube, Du hast mich da ein wenig falsch verstanden.
Tatsächlich wurde ja der Frau die beschleunigte Scheidung mit der Begründung ihrer Herkunft und ihres Glaubens verweigert.
Man könnte sich also hier die Frage stellen, ob die beschleunigte Scheidung bei einer Herkunft aus einem anderen kulturellen Umfeld und den gleichen Umständen gerechtfertigt gewesen wäre.

Somit besteht der Verdacht, dass die Frau wegen ihrer Herkunft und ihres Glaubens von der Seite des Gerichtes diskriminiert wurde.

(§2 wurde in dem Fall nicht verletzt, das das Gericht ja durch Hinauswurf des prügelnden Gatten aus der Wohnung sowie ein Umgangsverbot deutlich gemacht hat, dass sowas nicht geht)

Vom Wortlaut her ist die Urteilsbegründung natürlich eine psychologische Katastrophe.

Gruß
Mike

Gibt es eben nur für politisch KORREKTE Juristen.Ich bin zwar
mit der Enscheidung der Richterin keinewegs pesönlich
D’Accord, aber ihre Begründung ist eigentlich schlüssig. Die
Absetzung ist damit einfach ein politischer Gewaltakt.

Ich habe den Eindruck es gibt mittlerweile viele solcher scheinbar schlüssigen Urteile oder Ansichten der deutschen Justiz, die aber haarsträubend gegen jeden Menschenverstand gehen.

In der Geschicjte und Weltpolitik gibt es da noch einige andere Beispiele die schlüssig scheinen, aber falsch und menschenverachtend sind:

  • Hexenverbrennung im Mittelalter
  • Ahmadinedschads Ansicht über Israel (Isreal nach Mitteleuropa)
  • Hitlers Mein Kampf
    etc.

Ich glaube, Du hast mich da ein wenig falsch verstanden.

Genau das wars, jetzt ist alles klar:smile:

CU

Axel

Seht ihr das anders?

Ich sehe das auch so. Der kulturelle Hintergrund der Migranten muß in jedem Fall berücksichtigt werden. Es ist eine Kulturbereicherung, wenn mehr als nur ein Wertesystem existiert. Es wäre doch unmenschlich zu verlangen, daß dieses Ehepaar sich in imperialistischer Natur der deutschen Leitkultur anpassen muß, oder etwa nicht? Daher wäre es doch endlich an der Zeit, das religiöse Eherecht aus dem zivilen Zusammenhang zu nehmen und jeder Kultur ihr Recht auf ihre eigene Rechtsprechung in diesem Zusammenhang zu geben. So gibt es diese Probleme nicht. Wie kommen morakkanische Einwanderer dazu in einem Land heiraten zu müssen, in denen Schwule die Ehe eingehen dürfen? Schariarecht muß endlich hoffähig werden.

PS ich kenne ein Land wo das ganz hervorragend funktioniert. Die Ehestreitigkeiten von den ehrenwerten Kopftuchdamen erledigen hier die Imame, und uns geht es einen feuchten Kehrricht an.

Gruß
d.

Ich habe den Eindruck es gibt mittlerweile viele solcher
scheinbar schlüssigen Urteile oder Ansichten der deutschen
Justiz, die aber haarsträubend gegen jeden Menschenverstand
gehen.

Kein Einwand- aber: Das Kriterium hier ist doch: "Hätte sie so denken DÜRFEN? Wenn ja- hat sie recht, wenn nein- wo steht das?
Logik ist nicht immer menschlich- juristische schon gar nicht

ist die Begrüpndung der Ausgangsentscheidung mit dem Artikel
3 GG (Insbesondere mit dem Absatz 3) vereinbar?
Zitat:
„§3 (3) GG: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner
Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat
und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen
oder
politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Korrekt- hier findet Ungleichbehandlung statt. Wie überal in der (damit wohl rechtswidrigen) Praxis der deutschen „Rechtsprechung“

Wenn ich jemandem eine reinhaue, auch wenn es religiös
begründet ist, dann witd gegen den Passus verstoßen, das wiegt
weitaus schwerer als als ein Verstoß gegen die
Religionsfreiheit.

Kommt auf den Richter an

Man könnte auch so argumentieren: Art. 2 GG ist durch jedes
Gesetz einschränkbar während die Religionsfreiheit aus Art. 4
GG dieses nicht ist.

Nein? Und was ist mit strenggläubigen Kannibalen?

Dann kannst Du sie mir vielleicht mal erklären? Ich jedenfalls
habe nicht verstanden, wieso sich deutsche Staatsbürger der
Scharia unterwerfen sollten.

Kann ich nicht- ich hatte doch deutlich gesagt, daß ich in der Sache anderer Meinung bin, aber nur, weil jemand anderer Meinung ist, kann ich ihn doch nicht bestrafen- das nennt man ansonsten nämlich Faschismus oder so

Kann ich nicht- ich hatte doch deutlich gesagt, daß ich in der
Sache anderer Meinung bin

Du hast aber auch geschrieben, die Entscheidung sei „in sich schlüssig“. Und das finde ich gar nicht. Punkte die ich nicht verstehe (mit bitte um Erklärung):

  • Es wird argumentiert die Frau hätte mit Schlägen rechnen müssen, schließlich sei die Ehe in Marokko geschlossen - dort sind aber Schläge in der Ehe auch nicht erlaubt (wenn sie auch vorkommen - aber das tun sie hier auch).
  • Es wird mit dem Züchtigungsrecht des Koran argumentiert - das aber Morddrohungen, wie im vorliegenden Fall vorgekommen, nicht abdeckt.
  • Weiterhin wird mit einem Ausschnitt eines Koranverses argumentiert - das vor Anwendung dieses Teils des Verses mehrere Eskalationsschritte erst ohne Erfolg durchlaufen werden müssen hat die Richterin nicht interessiert.
  • Schließlich noch das formale Argument: Die Richterin hat eine deutsche Übersetzung des Korans zitiert - diese hat für einen Moslem NULL Aussagekraft (in der Tat ist es sogar ein Verbrechen in der Scharia, wenn sich Ungläubige in die islamische Rechtssprechung einmischen! Wenn die Richterin also so ein Fan der Scharia ist, kann sie sich für ihr Urteil gleich selbst steinigen… nur zu, ich werde sie nicht vermissen).

Für mich ist also nur schlüssig, dass diese Frau schnellstens aus ihrem Amt entfernt wird.

Grüße,

Anwar