Richterin abgesetzt

Ehre
im Sinne von Sippenhaft ist dem Grundgesetz und unserer

Wer hat was von Sippenhaft gesagt?

Werteordnung konträr entgegengesetzt und kann NIEMALS ein
minderndes Tatmotiv sein.

Wo ungefähr steht das im Grundgesetz?
Oder in welchem anderen Gesetz?

Hitler hat sich durch die Juden auch
(subjektiv) bedroht gefühlt (das ist ja sogar unzweifelhaft
so). Alles der gesamte Holocaust „nur“ Totschlag?

Musstest du nun wieder einen Nazi-Vergleich auspacken? Dient das in irgend einer Weise der Klärung dieses Problems oder willst du nur die dickste Keule im Schrank mal wieder ausführen?
Der Vergleich hinkt nicht, der ist unterhalb der Schädeldecke gelähmt.

Gruß
Werner

sag ich doch: Lustig (OWT)
.

Du wirst lachen: Es gibt durchaus Rechtssysteme

Ja und? Es gibt durchaus Rechtssysteme, wo Dieben die Hand abgeschlagen wird und Ehebrecher gesteinigt werden (eines davon haben wir zwar gerade unter Milliardenkosten abgesägt und das zugehörige Land in die Anarchie geschickt, aber es gibt noch ein paar andere Länder, die das nach wie vor praktizieren).
Was ich damit sagen will: Wir leben hier in Deutschland. Was es für andere Rechtssysteme gibt mag intellektuel interessant sein für die Legislative. In den Entscheidungen der Judikative hat das nichts zu suchen.
Was nun die persönliche Ebene angeht, es fällt schwer sachlich zu bleiben, wenn Leute gerade dabei sind die Demokratie abzuschaffen oder sich zumindest apologetisch vor Leute werfen, die sowas tun. Und - ganz ehrlich und offen gesagt - wenn hier Leute behaupten das Urteil sei zwar nicht richtig, der Gedankengang aber nachvollziehbar, so zweifle ich an deren geistiger Verfassung, ebenso wie ich Leute nicht ernstnehmen kann, die behaupten würden eins und eins sei sieben. Ich habe in einem anderen Posting deutlich gemacht an wievielen Punkten das Urteil unschlüssig und in sich unlogisch ist - wie man diesen Gedankengang dann noch nachvollziehbar findet ist mir im Gegenzug völlig unnachvollziehbar.

Grüße,

Anwar

Hi

Skandalurteile, in denen Täter im Namen „anderer Sitten“ oder
wegen eines anderen „Kulturkreises“ milder verurteilt
werden,„Ehrenmorde“, in denen der Täter nur wegen Totschlag
verurteilt wird, weil wegen des „archischen Weltbildes kein
niederer Beweggrund vorläge“

Deswegen hat der BGH ja diese Urteile auch kassiert.
(Das blieb allerdings bei den Islamophoben irgendwie nicht hängen)

. Jetzt
treten deutsche Muslime, also Personen mit
Migratiuonshintergrund zu diesem Marsch durch die
Institutionen an. Vielleicht werden es nicht gerade
Scharia-Richter, aber durchaus ähnliche Urteile wie das
vorliegende könnten in ein paar jahren,Jahrzehnten zur
Tagesordnung werden.

Da frage ich mich doch mal ganz ehrlich, warum auf http://www.islam.de gegen diese Urteilsbegründung derartig vom Leder gezogen wird. Könnte es eventuell sein, dass das seitens der Achse des Guten ventilierte Islambild etwas schief und leicht einseitig ist?

LG
Mike

Du wirst lachen: Es gibt durchaus Rechtssysteme

Ja und? Es gibt durchaus Rechtssysteme, wo Dieben die Hand
abgeschlagen wird und Ehebrecher gesteinigt werden

Nur sind diese unserem nicht so nahe wie bspw. das britische, von dem ich u.a. sprach.

Was nun die persönliche Ebene angeht, es fällt schwer sachlich
zu bleiben, wenn Leute gerade dabei sind die Demokratie
abzuschaffen oder sich zumindest apologetisch vor Leute
werfen, die sowas tun. Und - ganz ehrlich und offen gesagt -
wenn hier Leute behaupten das Urteil sei zwar nicht richtig,
der Gedankengang aber nachvollziehbar, so zweifle ich an deren
geistiger Verfassung,

Schon interessant, wie Du bereitwillig auf Diskussionskultur und über Jahre erworbenen Respekt verzichtest, nur weil Du (m)einen Gedankengang nicht nachvollziehen kannst. Wenn Dir derartige rechtstheoretische Überlegungen so fremd sind, hätte ich an Deiner Stelle einfach die Klappe gehalten, anstatt mir Schwachsinnigkeit zu unterstellen, zumal Dir nach all den Jahren eigentlich klar sein sollte, daß ich a) nicht bekloppt bin und b) in der Regel weiß, wovon ich rede.

Aber jeder so wie er mag.

C.

Hallo Werner,

Wenn nun jemand die Existenz seiner ganze Familie durch jemand
anderen bedroht sieht und keiner will helfen und er darum
diesen Menschen, der ihn seine Frau und seine Kinder
vernichten will tötet, dann ist das wohl kaum ein niederes
Motiv.

Die Existenz der Famile war niemals gefaehrdet, allenfalls deren Ruf. Und auch das nur in Massstaeben aus deren Heimatland. Das ganze ist nur dummerweise in Deutschland passiert.

Da nun in manchen Kulturen die Ehre der Familie von
existentieller Bedeutung ist, finde ich die Minderbewertung
von „Ehrenmorden“ nachvollziehbar, sofern Ehre dort wirklich
ein solch überragesndes Gewicht hätten.

s.o. Die Ehre der Familie mag in deren Heimatland von existentieller Bedeutung sein (selbst da bin ich mir nicht sicher), in Deutschland ist sie das definitiv nicht.

Sofern für die Täter die Bedrohung ihrer (sozialen)Existenz
dann ein solch auswegloses Ausmaß hatte, dann müssten wir bei
einer Verurteilung wegen Mordes sogar von einem Fehlurteil
sprechen.

Jetzt wird es heftig! Durch die Begruendung der (nicht vorhandenen) Gefaerdung der Existenz darf ich also jetzt Menschem ermorden! Das ist nett. Wenn mein Chef droht mich rauszuschmeissen bin ich in meiner Existenz bedroht, also bringe ich ihn um und deiner Meinung nach darf ich dann nicht verurteilt werden.

Die Obergerichte haben aber das Ausmaß dieser subjektiven
Bedrohung und einen Mangel an Alternativen in Abrede gestellt.

Das ist auch das Mindeste!
kopfschuettelnde Gruesse,

Ralph

Hallo Ralph

Wenn nun jemand die Existenz seiner ganze Familie durch jemand
anderen bedroht sieht und keiner will helfen und er darum
diesen Menschen, der ihn seine Frau und seine Kinder
vernichten will tötet, dann ist das wohl kaum ein niederes
Motiv.

Die Existenz der Famile war niemals gefaehrdet, allenfalls
deren Ruf. Und auch das nur in Massstaeben aus deren
Heimatland. Das ganze ist nur dummerweise in Deutschland
passiert.

Hast du das mit dem MOTIV nicht mitbekommen? Das Motiv des TÄTERS ist entscheident für die Qualifizierung als Mord. Wenn er die Ehre seiner Familie schützen will, dann ist das zunächst kein niederes Motiv und damit u. U. kein Mord.

Da nun in manchen Kulturen die Ehre der Familie von
existentieller Bedeutung ist, finde ich die Minderbewertung
von „Ehrenmorden“ nachvollziehbar, sofern Ehre dort wirklich
ein solch überragesndes Gewicht hätten.

s.o. Die Ehre der Familie mag in deren Heimatland von
existentieller Bedeutung sein (selbst da bin ich mir nicht
sicher), in Deutschland ist sie das definitiv nicht.

Ich habe nur aufgezeigt dass die Begründung unter bestimmten Bedingungen sinnvoll ist. Die Oberen Instanzen haben entschieden dass diese Annahmen über die Motive der Täter unzutreffend sind. Träfen sie aber zu dann s. o. und damit sind die Richter nicht totale Deppen und sowas nicht auf JEDEN Fall MORD.

Sofern für die Täter die Bedrohung ihrer (sozialen)Existenz
dann ein solch auswegloses Ausmaß hatte, dann müssten wir bei
einer Verurteilung wegen Mordes sogar von einem Fehlurteil
sprechen.

Jetzt wird es heftig! Durch die Begruendung der (nicht
vorhandenen) Gefaerdung der Existenz darf ich also jetzt
Menschem ermorden! …

Kompletter Unsinn. Es ging hier darum, ob es sich juristisch gesehen wegen niederer Motive um Mord handelt oder der Fall als Totschlag gewertet werden muss. Das es erlaubt sein könnte stand gar nicht zur Debatte.

Gruß
Werner

Hi

Da nun in manchen Kulturen die Ehre der Familie von
existentieller Bedeutung ist, finde ich die Minderbewertung
von „Ehrenmorden“ nachvollziehbar, sofern Ehre dort wirklich
ein solch überragesndes Gewicht hätten.

s.o. Die Ehre der Familie mag in deren Heimatland von
existentieller Bedeutung sein (selbst da bin ich mir nicht
sicher), in Deutschland ist sie das definitiv nicht.

Ich habe nur aufgezeigt dass die Begründung unter bestimmten
Bedingungen sinnvoll ist.

Dies mag sein, ABER „Alle sind vor dem Gesetz gleich“ warum ist also meine Ehre hierzulande weniger wert als die einer Person, welche aus einem Kulturkreis kommt, in dem die Ehre einen höheren Stellenwert hat?
Insbesondere wenn man bedenkt, dass die allermeisten „Ehrenmorde“ aufgrund des hierzulande vollkommen legalen Verhaltens der Opfer begangen wurden und werden.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der BGH u.a. deswegen die Urteile kassiert hat.

LG
Mike

Hallo,
kleiner Trugschluss, deine Ehre hat überhaupt kein Recht und keinen Wert für ein Gericht und die eines Marokkaners auch nicht.
Wenn du jemanden wegen verletzter Ehre tötest, dann wirst DU genau gleich behandelt wie z. B. ein Marokkaner. Darauf hast DU ein grundgesetzliches Recht.

Das worauf ihr beide dabei ein Recht habt, ist dass u. a. geprüft wird ob Mordkriterien wie Heimtücke, Gier, Lustbefriedigung vorliegen.
Wenn dabei rauskäme , dass der Marokkaner von hinter-den-sieben Bergen-bei-den-sieben-Zwergen tötete, weil er ein solch gesteigertes Ehrgefühl hat, dass die Bedrohung der Familienehre für ihn die Motivation war zu töten, dann könnte dies dazu führen, dass ihm keine Heimtücke oder andere niedere Motive angelastet würden, weil sich eine solche Haltung aus seiner Sozialisation schlüssig erklären ließe (freigesprochen wird er aber sicher nicht).

Wenn man bei dir ein eben solches gesteigertes Ehrgefühl feststellen würde, dann wäre das durch nichts erklärlich und darum wenig glaubwürdig. Du würdest wahrscheinlich auch nicht wegen Mordes verurteilt, sondern in die Psychiatrie eingewiesen (kleiner Scherz).

Ich habe allerdings noch nicht gehört, dass es vor einem deutschen Gericht endgültig soweit gekommen ist das ein Ehrenmord damit als Totschlag eingeordnet wurde. Vielleicht mit der für Männer üblichen erklärung einer Affekttat, wenn es nicht von langer Hand geplant war, sondern in einem Streit geschah. Inwiefern dann solche Ehr-Aspekte auch bei der Bewertung eines Mordes noch irgendwie mildernd wirkten (keine besondere Schwere der Schuld) weiß ich nicht.

Gruß
Werner

Hi,

das meinst Du aber nicht ernst, oder?
War das Sarkasmus? :smile:

Gruß
nicki

das meinst Du aber nicht ernst, oder?
War das Sarkasmus? :smile:

Ich denke man kennt mich gut genug, um diesen Beitrag korrekt einschätzen zu können.

Gruß
d.