So etwas kann doch nicht mehr durch die richterliche Unabhängigkeit gedeckt sein, oder sehe ich das falsch? Strafrechtlich relevant wird die Sache wohl nicht sein, aber wie ist ein solcher Spruch zu beurteilen (damit meine ich nicht den Inhalt - oder findet sich hier jemand, der die Entscheidung inhaltlich für richtig hält)?
Also, hat die gute Frau irgendwelche Konsequenzen zu erwarten und wenn ja in welcher Form? Gibt es ein offizielles Verfahren, das in einem solchen Fall eingeleitet werden könnte? Oder kann so etwas nur durch entsprechende Beurteilungen und „Karrierestop“ geregelt werden?
Also, hat die gute Frau irgendwelche Konsequenzen zu erwarten
und wenn ja in welcher Form?
Ob sie rechtliche Konsequenzen zu erwarten hat, weiss ich nicht. Öffentlich bekanntwerdende Fälle klinischer Gestörtheit lassen aber - auch bei grundsätzlicher Behandlungsfähigkeit - keine gute Prognose für die Zukunft der handelnden Personen vermuten.
So etwas kann doch nicht mehr durch die richterliche
Unabhängigkeit gedeckt sein, :oder sehe ich das falsch?
Das hat mit der richterlichen Unabhängigkeit nichts zu tun. Diese garantiert nur Weisungsfreiheit durch Vorgesetzte, etc. Hier geht es ja um den Inhalt.
Strafrechtlich relevant wird die Sache wohl nicht sein, aber
wie ist ein solcher Spruch zu beurteilen (damit meine ich
nicht den Inhalt - oder findet sich hier jemand, der die
Entscheidung inhaltlich für richtig hält)?
Es ist möglicher Weise ein inhaltlich falsches Urteil. Feststellen kann man so etwas aber nicht ohne das gesamte Urteil gelesen zu haben.
Also, hat die gute Frau irgendwelche Konsequenzen zu erwarten
und wenn ja in welcher Form?
Wenn Richter für Fehlurteile (mal angenommen, es ist eines) persönliche Konsequenzen zu erwarten hätten, würde diesen Job logischer Weise keiner mehr machen, was allein darauf beruht, dass richtig und falsch in der Rechtswissenschaft ansichtssache ist. Für so etwas gibt es daher einen Instanzenzug.
Gibt es ein offizielles
Verfahren, das in einem solchen Fall eingeleitet werden
könnte?
Ja, nennt sich Berufung.
Oder kann so etwas nur durch entsprechende
Beurteilungen und „Karrierestop“ geregelt werden?
Wir „regeln“ in Deutschland keine uns unliebsamen gerichtlichen Entscheidungen mehr, insb. nicht durch Karrierestop. Das hatten wir vor 70 Jahren schonmal und das war nix.
Oder kann so etwas nur durch entsprechende
Beurteilungen und „Karrierestop“ geregelt werden?
Wir „regeln“ in Deutschland keine uns unliebsamen
gerichtlichen Entscheidungen mehr, insb. nicht durch
Karrierestop. Das hatten wir vor 70 Jahren schonmal und das
war nix.
Ein Beitrag zum Wettbewerb „der sinnloseste Nazi-Vergleich“?
BTW: „Vor 70 Jahren“ wurden die Karrieren missliebiger Personen endgültig „gestoppt“.
Ob die Entscheidung der Richterin richtig oder zumindest vertretbar ist, weiß ich nicht. Ich halte es für unsinnig, eine Entscheidung zu beurteilen, deren offizielle Begründung man nicht kennt. Die Spiegel-Darstellweise dürfte den Tenor der Gründe kaum treffen.
In puncto richterlicher Unabhängigkeit ist mir negativ aufgefallen, dass hier eine Art Zurechtweisung für das Urteil gefordert wird. Genau das aber widerspricht ja gerade dem Gedanken der richterlichen Unabhängigkeit. § 1 GVG sagt es ganz klar: Ein Richter ist nur dem Gesetz unterworfen. Die Richterin muss aso so entscheiden, wie - ihrer Meinung nach - das Gesetz zu verstehen ist. Und dafür kann es keine disziplinarrechtlichen Maßnahmen geben. Dann wäre sie ja nicht mehr frei, die Richterin.
Ein Beitrag zum Wettbewerb „der sinnloseste Nazi-Vergleich“?
Nein, das ist überhaupt nicht sinnlos, sondern die enstsprechenden und hier relevanten Regelungen unseres GG haben in exakt diesen Geschehnissen des 3. Reichs und zur Verhinderung einer Wiederholung ihren Ursprung (nachzulesen in jedem GG Kommentar).
Und die Forderung des Fragestellers danach, die Karriere der Richterin aufgrund des Inhalts ihres Urteiles zu beenden, bezieht sich auf genau diese Thematik
Ein bißchen Verfassungsgeschichte ist manchmal hilfreich vor einem Beitrag.
BTW: „Vor 70 Jahren“ wurden die Karrieren missliebiger
Personen endgültig „gestoppt“.
Wenn ein Vergleich sinnlos ist, dann dieser. Denn überwiegend wurden Richter, deren Urteile nicht genehm waren, einfach aus dem Richterdienst entlassen. Nicht mehr und nicht weniger.
Ein bißchen Verfassungsgeschichte ist manchmal hilfreich vor
einem Beitrag.
Mag sein, trotzdem habe ich anderes weiter vorn auf meiner „Liste“ der zu lesenden Dinge stehen - die Aussage klang halt nach dem klassischen „Das ist ja Nazi-…“.
Wenn ein Vergleich sinnlos ist, dann dieser. Denn überwiegend
wurden Richter, deren Urteile nicht genehm waren, einfach aus
dem Richterdienst entlassen. Nicht mehr und nicht weniger.
Das war kein Vergleich, sondern eine Feststellung.
Mag sein, trotzdem habe ich anderes weiter vorn auf meiner
„Liste“ der zu lesenden Dinge stehen - die Aussage klang halt
nach dem klassischen „Das ist ja Nazi-…“.
Mir ist der Hang zum Nazi-Vergleich in Foren durchaus bekannt. Und gerade deshalb ist es um so ärgerlicher, wenn ein solcher Einwand von Dir unreflektiert eingeworfen wird, denn es gibt Themen, welche einen klaren und stringenten Bezug zum 3. Reich aufweisen. So wie dieses hier.
Wenn ein Vergleich sinnlos ist, dann dieser. Denn überwiegend
wurden Richter, deren Urteile nicht genehm waren, einfach aus
dem Richterdienst entlassen. Nicht mehr und nicht weniger.
Das war kein Vergleich, sondern eine Feststellung.
Dann verstehe ich den Sinn der Feststellung nicht, da sie auf das vorliegende Thema nicht zutrifft.
Ob die Entscheidung der Richterin richtig oder zumindest
vertretbar ist, weiß ich nicht. Ich halte es für unsinnig,
eine Entscheidung zu beurteilen, deren offizielle Begründung
man nicht kennt.
Wie wahr. Und heute kann man dann auch im Spiegel lesen, dass die Richterin zugleich der Ehefrau (allein) die gemeinsame Ehewohnung zugewiesen und dem gewalttätigen Noch-Ehemann untersagt hat, sich der jungen Frau zu nähern
§ 1 GVG sagt es
ganz klar: Ein Richter ist nur dem Gesetz unterworfen. Die
Richterin muss aso so entscheiden, wie - ihrer Meinung nach -
das Gesetz zu verstehen ist. Und dafür kann es keine
disziplinarrechtlichen Maßnahmen geben. Dann wäre sie ja nicht
mehr frei, die Richterin.
Die richterliche Freiheit muss allerdings dort enden, wo eine Straftat beginnt. Wenn die Richterin ausdrücklich von einer „Ausübung des Züchtigungs rechts“ spricht, macht sie sich damit einer Anstiftung zur Körperverletzung schuldig.
Mir gefällt der Beschluss trotzdem nicht unbedingt, aber das
ganze hört sich schon weit weniger nach großem Justizskandal
an.
Das ist doch absurd. Fortlaufende schwere Gewalttaten sind ein regelmäßiger Härtefallgrund. Allein die Begründung die klagende sei „Marokkanerin“ geht schon nicht mit der Begründung überein, in der von MOSLEMS die Rede ist. Vielleicht sollte der armen Irren (also der Richterin) mal erklären, dass man als marokkanischer Staatsbürger (was die Frau nicht mal mehr war!!!) nicht automatisch Moslem ist.
Ich bin selbst gebürtiger Syrer. Würde man mich mit Moslems über einen Kamm scheren, würde ich sofort Anzeige wegen Beleidigung erstatten.
Die richterliche Freiheit muss allerdings dort enden, wo eine
Straftat beginnt. Wenn die Richterin ausdrücklich von einer
„Ausübung des Züchtigungs rechts“ spricht, macht sie
sich damit einer Anstiftung zur Körperverletzung schuldig.
Es gibt keine richtlichere „Freiheit“, sondern eine richtliche Unabhängigkeit. Und deine Behauptung kann man mit mehreren Argumenten widerlegen; von einer Anstiftungshandlung kann hier überhaupt gar keine Rede sein.
Und deine Behauptung kann man mit mehreren
Argumenten widerlegen; von einer Anstiftungshandlung kann hier
überhaupt gar keine Rede sein.
Dann klär mich auf. Wenn jemand von einer Richterin bescheinigt bekommt „ne, ist gut, mach mal weiter so, steht ja im Koran“, dann kann ich das nur als Aufforderung zu einer Straftat (Körperverletzung) verstehen.
Und deine Behauptung kann man mit mehreren
Argumenten widerlegen; von einer Anstiftungshandlung kann hier
überhaupt gar keine Rede sein.
Dann klär mich auf. Wenn jemand von einer Richterin
bescheinigt bekommt „ne, ist gut, mach mal weiter so, steht ja
im Koran“, dann kann ich das nur als Aufforderung zu einer
Straftat (Körperverletzung) verstehen.
DAS hat die Richterin jetzt so auch nicht gesagt.
Immerhin wurde der Herr ja per richterlicher Anordnung aus der (ehemals gemeinsamen) Wohnung entfernt und bekam ein Umgangsverbot auferlegt.
Ausserdem steht das so nicht im Koran, sondern in der Sharia… (Das ist ein Unterschied)
Die (imho ausgesprochen schwachsinnige) Begründung betrifft nur die Ablehnung des Antrags auf vorgezogene Scheidung. (Scheint ja wirklich ganz ganz schrecklich zu sein hierzulande, wenn man das Trennungsjahr nicht einhält…)
Na ja, irgendwer im Amtsgericht scheint doch tatsächlich mal das Grundgesetz gelesen zu haben
§3(3)
Na ja, es fehlt so ziemlich an jedem Tatbestandsmerkmal. Ein Tat zur Entschlossener kann nicht mehr angestiftet werden, ein entsprechender Vorsatz ist bei der Richterin auch nicht gegeben, selbst zur rechtswidrigen Haupttat (der Körperverletzung) wird es nicht mehr kommen. Die Richterin hat die sofortige Scheidung abgelehnt, sie hat die beiden nicht in einen Käfig gesperrt, auf dass der Mann seine Frau weiter schlagen könne.
Von der fehlenden Tatbestandsmäßigkeit einmal abgesehen sind richterliche Entscheidungen nur dann strafbar, wenn die Tat gleichzeitig unter § 339 StGB fällt. Das steht da zwar nicht eindeutig drin, ist aber nun mal herrschende Ansicht der Jurisprudenz.
Deine Emotionalität in Ehren - aber so kann man nicht Recht betreiben!
Ausserdem steht das so nicht im Koran, sondern in der
Sharia… (Das ist ein Unterschied)
Das ist mir klar, dennoch hat die Richterin mit dem Koran argumentiert (die Anführungszeichen sollten bedeuten, dass es sich um ein Zitat handelt, wenn auch ein umschriebenes, wie wohl klar ist).
DAS hat die Richterin jetzt so auch nicht gesagt.
Wenn eine Richterin in der Urteilsbegründung von einem Züchtigungs recht spricht, kann das ein ungebildeter Marokkaner nur so verstehen, als hätte er das Recht dazu, „Sender-Empfänger Modell“, ist dir sicherlich ein Begriff (und der Richterin sollte das auch ein Begriff sein).
Wenn eine Richterin in der Urteilsbegründung von einem
Züchtigungs recht spricht, kann das ein ungebildeter
Marokkaner nur so verstehen, als hätte er das Recht dazu,
„Sender-Empfänger Modell“, ist dir sicherlich ein Begriff (und
der Richterin sollte das auch ein Begriff sein).
Hi Anwar,
ich glaube, auch ein „ungebildeter Marokkaner“ versteht, wenn
in einem Beschluss steht, dass er die gemeinsame Wohnung nicht mehr betreten darf und ihm verboten wird, sich seiner EHEFRAU (!) räumlich zu nähern, dass die Richterin ihn dadurch nicht dazu auffordert,
weiter zu schlagen.
Dein Engagement gegen dieses „Skandal-Urteil“ in allen Ehren,
aber Du übertreibst ein wenig und treibst mich dadurch zur Verteidigung der Richterin.
regelmäßiger Härtefallgrund. Allein die Begründung die
klagende sei „Marokkanerin“ geht schon nicht mit der
Begründung überein, in der von MOSLEMS die Rede ist.
Vielleicht sollte der armen Irren (also der Richterin) mal
erklären, dass man als marokkanischer Staatsbürger (was die
Frau nicht mal mehr war!!!) nicht automatisch Moslem ist.
Eine Frage:
Hast DU IRGENDEINEN belastbaren Hinweis darauf, dass die Antragsstellerin NICHT Muslima ist ?
Oder darauf dass dort wirklich steht, sie sei Marokkanerin ?
Hast DU IRGENDEINEN belastbaren Hinweis darauf, dass die
Antragsstellerin NICHT Muslima ist ?
Oder darauf dass dort wirklich steht, sie sei Marokkanerin ?
Du zielst auf das falsche ab. Ich habe speziell bemängelt, dass in der Urteilsbegründung die Merkmale „Marokkanerin“ und „Muslima“ durcheinandergeworfen wurden. So heisst es z.B. in der Urteilsbegründung die Scharia würde „gelten“, weil die Ehe in Marokko geschlossen worden sei - in Marokko selbst gilt die Scharia aber gar nicht!
Na ja, es fehlt so ziemlich an jedem Tatbestandsmerkmal. Ein
Tat zur Entschlossener kann nicht mehr angestiftet werden, ein
entsprechender Vorsatz ist bei der Richterin auch nicht
gegeben, selbst zur rechtswidrigen Haupttat (der
Körperverletzung) wird es nicht mehr kommen. Die Richterin hat
die sofortige Scheidung abgelehnt, sie hat die beiden nicht in
einen Käfig gesperrt, auf dass der Mann seine Frau weiter
schlagen könne.
Meine Güte, red nicht lang herum: Sie hat ein in jeder Hinsicht unvertretbares Urteil gefällt. Sie hat einen klaren Beleg erbracht, dass auch Richter hin und wieder mal unverzüglich aus dem Verkehr gezogen gehören.