Riester Zulageberechnung

Hallo,

ich weiß, das 2007 3% des Bruttogehalts in einen Riestervertrag einbezahlt werden müssen (inkl. Zulage), um die volle Zulage zu erhalten.
Also Brutto*0,03=zulage + Selbsteingezahltes

Wenn man nun aber inkl. Zulage

Tag,

maßgeblich ist das rentenversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres.
Wenn 2007 nur 2% statt 3% eingezahlt werden, gibts auch nur zweidrittel der Zulage.

Grüße
H.

Beispiel:
Single, keine Kinder, Jahresbrutto 20.000 Euro
3% davon = 600 Euro
abzgl. Zulage v. 114 Euro = 486 Euro währen einzuzahlen für die volle Zulage.

Zahlt man hier z.B. nur 300 Euro selbst ein,hat man auch nur Anspruch auf die anteilige Zulage (hier dann etwa die Hälfte)

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Hallo,

nix für ungut - ungefähr ist mir auch klar, aber es muss ja eine Formel geben. Im übrigen müsste ich 243 EUR einzahlen, um die Hälfte zu bekommen (+ 50% Förderung eribt dann 1,5%) - da liegst Du mit 300 knapp daneben - aber hast ja etwa geschrieben :wink:).

Gruß,
Jaku

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Hallo,

eben das stimmt so nicht, da die Förderung Bestandteil der %-e ist. (siehe auch meine andere Antwort).

Grüße
Jaku

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Hallo,

nix für ungut - ungefähr ist mir auch klar, aber es muss ja
eine Formel geben. Im übrigen müsste ich 243 EUR einzahlen, um
die Hälfte zu bekommen (+ 50% Förderung eribt dann 1,5%) - da
liegst Du mit 300 knapp daneben - aber hast ja etwa
geschrieben :wink:).

Ich habe versucht, es einigermaßen verständlich und nachvollziehbar darzustellen, und deshalb grade Beträge genommen.

Was ich nur grad nicht nachvollziehen kann: Wieso stellst du hier eine Frage, auf die du anscheinend doch längst eine Antwort hast ?!
Oder wie hast du die 243 Euro errechnet? :wink:)

Die Berechnung von Kristian ist schon richtig.

Und was Deine sogenannte Formel angeht: Man nennt das Dreisatz …

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Hallo,

243 EUR - das ist einfach. Bei Deinem Beispiel waren 3% = 486 EUR Eigenanteil + 114 EUR Zuschuss.
Wenn ich beides Halbiere komme ich auf 243 EUR Eigenanteil und 57 EUR Zuschuss, das ergibt 1,5%, die den 50%-Zuschuss rechtfertigen.

Wenn man aber nun keine so einfachen Zahlen hat- wie eben z.B. 300 EUR Eigenanteil, dann muss sich das ja irgendwie mit einer Formel berechnen lassen - und die kenne ich eben nicht.
Bleiben wir bei 300 EUR: Ich könnte sagen 300 EUR sind erstmal 1,5% , dann kommen daher 50% der Förderung drauf - nun sind es 357 EUR und damit mehr als 1,5% - ergo wäre ja auch die Förderung [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Dreisatz war ne gute Idee, nur welche Zahlen wohin war nicht so trivial - aber ich habs jetzt. Danke!

Kristians Idee ist aber trotzdem nicht ganz richtig, da 2% eben MEHR als 2/3 der Zulage gibt. 2% abzüglich 2/3 der Zulage ergibt 2/3 der Zulage, das ist ja die Krux an der Misere :wink:))

Danke nochmal!

Jaku

Die Berechnung von Kristian ist schon richtig.

Und was Deine sogenannte Formel angeht: Man nennt das Dreisatz

Hallo,

eben das stimmt so nicht, da die Förderung Bestandteil der %-e
ist. (siehe auch meine andere Antwort).

Grüße
Jaku

Tag,

maßgeblich ist das rentenversicherungspflichtige Einkommen des
Vorjahres.
Wenn 2007 nur 2% statt 3% eingezahlt werden, gibts auch nur
zweidrittel der Zulage.

Grüße
H.

Die Formel dürfte recht einfach zu ermitteln sein.
Man rechnet sich aus, wie hoch die Förderquote bei den vollen 3% ist und setzt diese Quote bei dem individuellen Beitrag ein.
Die absolut höchste Förderung (sofern man Steuern zahlt) erreicht man aber, wenn man den förderfähigen Höchstbetrag einzahlt (2007=1.575€, ab 2008 2.100€).

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erledigt!
Hallo nochmal,

ich habs jetzt, danke trotzdem fürs mitdenken!
Die Idee mit einfachem Dreisatz war blendend (siehe unten) - manchmal denkt man eben zu sehr um die Ecke…

Falls es noch jemand braucht:

Zustehende Förderung= max. Förderung * eingezahlte Summe / geforderte Summe für max. Förderung

In unserem Beispiel: x=114 EUR *300 EUR / 486 EUR = 70, 37 EUR.

Jaku

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aber sonst…?
Hallo,

ich bitte meine kleine Heissenbergsche Ungenauigkeit im ersten Posting zu entschuldigen.
Wenn mans ganz genau nimmt, lässt sich der Betrag nur aufgrund Iteration errechnen. Bin mir nicht sicher, ob ein Dreifach-Integral reicht, evtl. musst du noch Eigenwerte einer 3x3-Matrix berechnen, was dann aber in einer inverse Iteration ausarten würde. Bitte achte dann aber auf eine schöne Matrizenästethik.

Gruß
H.

Hallo,

danke - Steuern wollte ich aber erstmal rauslassen, ich weiss aber, was Du meinst. Die Formel ist inzwischen auch klar, ich stand mal wieder schön auf der Leitung, eigentlich war es nicht so schwer (siehe oben).:smiley:ie Formel dürfte recht einfach zu ermitteln sein.

Hintergrund ist, das die „Zwangseinzahlung“ für die Zusatzrente im öffentlichen Dienst ab diesem Jahr riesterförderfähig ist. Ich wollte mir nun eben ausrechnen, wieviel Gevatter Staat zuschießt und ob sich das aufstocken lohnt (die steuerliche Berechnung hab ich schon gemacht, nur an der Zulage war ich gescheitert.)

Aber gleich eine Frage dazu: Von der Steuerersparnis wird die Zulage ja wieder abgezogen - werden auch die Kinderzulagen abgezogen?

Gruß,
Jaku

:wink:) werde ich tun (o.T.)
.

Natürlich, die Zulagen (Grund- und Kinderzulage) werden ja steuerfrei eingezahlt.
Also 1.575€ abzüglich aller Zulagen ergibt den Eigenbeitrag. Und dieser vermindert das zu versteuernde Einkommen. Übrigens auch die 1,11€, die monatlich als Eigenbeitrag eingezahlt werden :wink:
Also „Rauslassen“ geht gar nicht so einfach. Außer man will das Geld nicht und verzichtet auf den Eintrag beim Lohnsteuerjahresausgleich

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Wollt ich gerade ähnlich schreiben.
Oder:
Wenn vier Leute in einem Raum sitzen und fünf gehen raus, muss einer wieder rein, dass der Raum leer ist.

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Hallo Dirk,

*verwirrung*

Erstmal Protest von wegen 1,11 - unsereiner zahlt 2% vom Bretto (oder Nutto)-also Brutto- als Zusatzrenteneigenbeitrag. Selbst im öff. Dienst handelt es ich hiebei um mindestens 1,12 EUR!

Aber die Berechnung der Steuer bei Riester habe ich völlig anders gelesen (zugegeben wäre Deine Variante logischer, aber das will bei Steuern nichts heißen…)
Nachdem, was ich gelesen habe geht das so:
der gesamte eingezahlte Beitrag (inkl. Zulagen) kann als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Ich nehme jetzt mal die 1575 EUR an. Bei einem Spitzensatz von 30% ergibt das eine Steuerminderung von 1575*,3=472,50 EUR, davon wird der Förderbetrag abgezogen 114 EUR, bleiben 358,50 EUR Ersparnis. Eben deshalb ja meine dumme Frage, wenn die Kinderzulage bei dem System auch abgezogen würde, wäre das eine absolute Scheinbegünstigung. Ich gehe nach Deiner Antwort davon aus, das meine Annahme völlig neben der Welt ist?

Gruß,
Jaku

P.S. „rauslassen“ bezog sich auch eher auf die Berechnung der Förderung - schließlich muss man ja erstmal einzahlen, auch wenn mans bei der Steuer dann teilweise wiederbekommt.

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…ihr seid ja alle so gemein… *schmoll*
Ich glaube, mit der Steueranfrage hast Du gleich wieder nen Grund zum feiern :wink:)

meine Variante ist hier beschrieben :
http://www.riesterprodukte.de/steuerliche_behandlung…

http://www.riesterprodukte.de/steuerliche_behandlung…

Man zahlt seine 1.575€ jährlich in den Vertrag. Das FA ermittelt im Rahmen der Günstigerprüfung (ich glaube bis zum Jahr 2021), ob nun die Zulagen- oder die steuerliche Förderung günstiger für den Kunden ist.
Und je nachdem, was höher ausfällt, bekommt der Kunde diesen Betrag über den Lohnsteuerjahresausgleich zurück.
Die steuerliche Förderung gleich in den Betrag einzubeziehen, gestaltet sich etwas schwieriger, da es eben nicht so ganz einfach ist. Mit den Zulagen geht es deutlich leichter.
Die Günstigerprüfung erfolgt also so, wie im Link beschrieben:
1.575€ abzüglich der Zulagen = abzugsfähiger Beitrag.
Sind aufgrund eines hohen Steuersatzes die Steuereinsparungen höher als die Zulage, wird eben die Zulage gestrichen und der abzugsfähige Betrag erhöht sich um die Höhe der Zulagen.
So kenne ich das.
Aber ein Anruf bei der Verbraucherzentrale kann Wunder wirken, die erklären das so, dass selbst ich das verstehen könnte.