Liebe Versicherungsexperten,
mein Mann und ich denken über den Abschluss einer
Riester-Rente nach. Ich habe mal gerechnet und es ist eine
Verständnisfrage aufgetaucht:
ist es tatsächlich so, dass es in der klassischen
Einverdienerfamilie, bzw. allgemein wenn ein Partner deutlich
mehr verdient als der andere, günstiger ist, wenn man die
Kinderzulagen beim Besserverdienenden einrechnet.
Nein - wirkt nur geschönt, da der jährliche Effektivaufwand von Partner 1 nicht so dramatisch wirkt.
Hier meine bisherige Rechnung:
Partner 1: Einkommen 100000 EUR als Angestellter
Partner 2: Einkommen 0 Hausfrau
2 Kinder
Um die maximalen Zulagen zu kassieren, muss Partner1 1185 EUR
(1575 - 114 - 2*138) Eigenbeitrag bezahlen, Partner2 60 EUR
Sockelbeitrag.
Nicht unbedingt - bei dieser Konstruktion muss Partner 2 nichts zahlen, da die Grundzulage in Höhe von 114 EUR schon ausreicht !
Würde man die Zulagen bei Partner2 reinrechnen, müsste
Partner1 1461 EUR (1575 - 114) Eigenbeitrag bezahlen, Partner2
wie vorher 60 EUR.
Du meinst die Kinderzulagen in Höhe von 138 EUR, Grundzulagen hat jeder ! Es bleibt dabei, Partner 2 muß nichts in diesem Fall auch nichts bezahlen, da Grundzulage + Kinderzulagen die 60 EUR schon übersteigen !
Im ersten Fall (Kinderzulage bei Besserverdiener) komme ich
damit auf eine Förderungsquote von 77% (Zulagen +
Steuerersparnis) und im zweiten Fall (Kinderzulage bei
Hausfrau) nur auf 68%, da mehr Eigenbeiträge bezahlt werden
müssen für die gleichen Zulagen.
Wie du darauf kommst, mußt du mir mal vorrechnen. Ich komme auf extrem andere Werte !
Die Berechnungen sehen wie folgt aus:frowning:gemeinsame Veranlagung)
„Kinder bei Partner 1“: P1 = Anlagebetrag 1461 - Zulagen 390 - übersteigende Steuerersparnis 110 = jährlicher Effektivaufwand 961 = FÖRDERQUOTE 34,22 %. P2 = Anl.betr. 114 durch Grundzulage = jährl. Eigenbeitrag 0 = FÖRDERQUOTE 100 %.
„Kinder bei Partner 2“ : P1 = Anlagebetrag 1185 - Zulage 114 - übersteigende Steuerersparnis 110 = jährlicher Eff.Aufwand = 961 = FÖRDERQUOTE 18,90 %. P2 = Anlagebetrag 390 durch Grund und Kinderzulagen = jährl. Eigenbeitrag = 0 = FÖRDERQUOTE 100%.
Du siehst, in beiden Fällen ist der „Gesamtvorteil“ einschl. überst.Steuerersp. = 614 EUR. Auf die prozentuale „Schönung“ bei Partner 1 in Fall 1 kannst du pfeifen !
Mir kommt das wie ein sehr widersinniger Anreiz vor, die
Kinder beim Besserverdiener einzurechnen. Das führt doch
wieder zu einer Unterversorgung der Hausfrauen, deren
Rentenansprüche ja sowieso lächerlich sind.
Hab ich hier einen Denkfehler?
Wie gesagt nur wegen der „Schönung“. In einer kontakten Familie sollten die Kinderzulagen dem nur mittelbar Berechtigen, nämlich der Ehefrau, zugesprochen werden !
Vielen Dank für sachdienliche Hinweise
Bitte ! Für solchen komplexen Themen solltest du dir aber für die Zukunft ein kompetenten Berater in´s Haus holen !