Riesterrente bei klassischer Einverdienerfamilie

Liebe Versicherungsexperten,

mein Mann und ich denken über den Abschluss einer Riester-Rente nach. Ich habe mal gerechnet und es ist eine Verständnisfrage aufgetaucht:
ist es tatsächlich so, dass es in der klassischen Einverdienerfamilie, bzw. allgemein wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, günstiger ist, wenn man die Kinderzulagen beim Besserverdienenden einrechnet.

Hier meine bisherige Rechnung:
Partner 1: Einkommen 100000 EUR als Angestellter
Partner 2: Einkommen 0 Hausfrau
2 Kinder

Um die maximalen Zulagen zu kassieren, muss Partner1 1185 EUR (1575 - 114 - 2*138) Eigenbeitrag bezahlen, Partner2 60 EUR Sockelbeitrag.
Würde man die Zulagen bei Partner2 reinrechnen, müsste Partner1 1461 EUR (1575 - 114) Eigenbeitrag bezahlen, Partner2 wie vorher 60 EUR.

Im ersten Fall (Kinderzulage bei Besserverdiener) komme ich damit auf eine Förderungsquote von 77% (Zulagen + Steuerersparnis) und im zweiten Fall (Kinderzulage bei Hausfrau) nur auf 68%, da mehr Eigenbeiträge bezahlt werden müssen für die gleichen Zulagen.

Mir kommt das wie ein sehr widersinniger Anreiz vor, die Kinder beim Besserverdiener einzurechnen. Das führt doch wieder zu einer Unterversorgung der Hausfrauen, deren Rentenansprüche ja sowieso lächerlich sind.

Hab ich hier einen Denkfehler?

Vielen Dank für sachdienliche Hinweise

Verena

Liebe Versicherungsexperten,

mein Mann und ich denken über den Abschluss einer
Riester-Rente nach. Ich habe mal gerechnet und es ist eine
Verständnisfrage aufgetaucht:
ist es tatsächlich so, dass es in der klassischen
Einverdienerfamilie, bzw. allgemein wenn ein Partner deutlich
mehr verdient als der andere, günstiger ist, wenn man die
Kinderzulagen beim Besserverdienenden einrechnet.

Vielen Dank für sachdienliche Hinweise

Verena

Hallo Verena,

es ist genau anders herum. Der Gering-/Nichtverdiener nimmt die Kinder, da hier minimale Beiträge geleistet und hohe Zulagen (eigenen + Kinder) aufgebucht werden.

Der Gutverdiener bekommt neben der eigenen Zulage noch einen Steuervorteil über den Riester-Ausgabenabzug. Dieser wird gewährt, sobald er größer ist als die Zulagen.
Bei Gutverdienern ist der Steuervorteil groß, daher gibt’s hier über die Steuererklärung immer was zurück. Würde man die Kinder auf diesen Vertrag laufen lassen, verpufft der Steuereffekt.

Also: MAnn zahlt selbst und genießt Steuervorteil.
Frau zahlt Sockelbetrag und kassiert derbe Zulagen.

Frank Wilke

Hallo Verena

ein interessante Frage .-)))

Dazu einige Anmerkungen:

Mir kommt das wie ein sehr widersinniger Anreiz vor, die
Kinder beim Besserverdiener einzurechnen. Das führt doch
wieder zu einer Unterversorgung der Hausfrauen, deren
Rentenansprüche ja sowieso lächerlich sind.

Nun kann der Gesetzgeber wirklich nicht alle möglichen „Lebensfälle“ in einem Gesetz abdecken, dann wären die noch umfangreicher, zumal es ja auch Fälle gibt, wo die Frau mehr verdient, oder der Mann gar ganz zuhause ist.

Da du aber grundsätzlich recht hast, steht die „Kinderzulage“ auch der Frau zu, sie kann sie an den Mann „abtreten“
Der Gesetzgeber hat also schon deine Gedanken aufgegiffen.

Zum anderen bezieht du deine Rechnung auf das erreichen der „max. Zulage“, und nicht auf das erreichen der max. Föderung.
Da spielt nämlich der Sonderausgabenabzug eine zentrale Rolle.

In deinem Beispiel kann der Ehemann im Fall 1 nur 1185 EUR (1575 - 114 - 2*138) geltend machen, im Fall 2 aber 1461 EUR (1575 - 114).

Diff also 1461 minus 1185 = 276 Euro.
Geht man bei diesem Einkommen mal von einem Grenzsteuersatz von 40% aus (es sind durch Soli+KiSt in der Regel noch mehr),
so bekommt er im Fall 1 dennach 276 Euro mal 40% gleich 110 Euro mehr an Steuern zurück als in Fall 2

Gruss
Börsenfan1968

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Hallo Börsenfan und Frank,

vielen Dank für Eure Antworten. Wenn ich es richtig verstehe, war mein Denkfehler, dass ich gerechnet habe, als wären die gesamten Beiträge inkl. der Zulagen steuerlich abzugsfähig. Wie ist es denn jetzt richtig? Sind nur die Eigenbeiträge abzugsfähig oder auch die Zulagen? Aus dem EStG werde ich da nicht richtig schlau. Da steht was von Günstigerprüfung? Kriegt man nicht beides: Steuerabzug und Zulagen gleichzeitig?

Leider immer noch verwirrt,

Verena

Liebe Versicherungsexperten,

mein Mann und ich denken über den Abschluss einer
Riester-Rente nach. Ich habe mal gerechnet und es ist eine
Verständnisfrage aufgetaucht:
ist es tatsächlich so, dass es in der klassischen
Einverdienerfamilie, bzw. allgemein wenn ein Partner deutlich
mehr verdient als der andere, günstiger ist, wenn man die
Kinderzulagen beim Besserverdienenden einrechnet.

Nein - wirkt nur geschönt, da der jährliche Effektivaufwand von Partner 1 nicht so dramatisch wirkt.

Hier meine bisherige Rechnung:
Partner 1: Einkommen 100000 EUR als Angestellter
Partner 2: Einkommen 0 Hausfrau
2 Kinder

Um die maximalen Zulagen zu kassieren, muss Partner1 1185 EUR
(1575 - 114 - 2*138) Eigenbeitrag bezahlen, Partner2 60 EUR
Sockelbeitrag.

Nicht unbedingt - bei dieser Konstruktion muss Partner 2 nichts zahlen, da die Grundzulage in Höhe von 114 EUR schon ausreicht !

Würde man die Zulagen bei Partner2 reinrechnen, müsste
Partner1 1461 EUR (1575 - 114) Eigenbeitrag bezahlen, Partner2
wie vorher 60 EUR.

Du meinst die Kinderzulagen in Höhe von 138 EUR, Grundzulagen hat jeder ! Es bleibt dabei, Partner 2 muß nichts in diesem Fall auch nichts bezahlen, da Grundzulage + Kinderzulagen die 60 EUR schon übersteigen !

Im ersten Fall (Kinderzulage bei Besserverdiener) komme ich
damit auf eine Förderungsquote von 77% (Zulagen +
Steuerersparnis) und im zweiten Fall (Kinderzulage bei
Hausfrau) nur auf 68%, da mehr Eigenbeiträge bezahlt werden
müssen für die gleichen Zulagen.

Wie du darauf kommst, mußt du mir mal vorrechnen. Ich komme auf extrem andere Werte !

Die Berechnungen sehen wie folgt aus:frowning:gemeinsame Veranlagung)

„Kinder bei Partner 1“: P1 = Anlagebetrag 1461 - Zulagen 390 - übersteigende Steuerersparnis 110 = jährlicher Effektivaufwand 961 = FÖRDERQUOTE 34,22 %. P2 = Anl.betr. 114 durch Grundzulage = jährl. Eigenbeitrag 0 = FÖRDERQUOTE 100 %.

„Kinder bei Partner 2“ : P1 = Anlagebetrag 1185 - Zulage 114 - übersteigende Steuerersparnis 110 = jährlicher Eff.Aufwand = 961 = FÖRDERQUOTE 18,90 %. P2 = Anlagebetrag 390 durch Grund und Kinderzulagen = jährl. Eigenbeitrag = 0 = FÖRDERQUOTE 100%.
Du siehst, in beiden Fällen ist der „Gesamtvorteil“ einschl. überst.Steuerersp. = 614 EUR. Auf die prozentuale „Schönung“ bei Partner 1 in Fall 1 kannst du pfeifen !

Mir kommt das wie ein sehr widersinniger Anreiz vor, die
Kinder beim Besserverdiener einzurechnen. Das führt doch
wieder zu einer Unterversorgung der Hausfrauen, deren
Rentenansprüche ja sowieso lächerlich sind.

Hab ich hier einen Denkfehler?

Wie gesagt nur wegen der „Schönung“. In einer kontakten Familie sollten die Kinderzulagen dem nur mittelbar Berechtigen, nämlich der Ehefrau, zugesprochen werden !

Vielen Dank für sachdienliche Hinweise

Bitte ! Für solchen komplexen Themen solltest du dir aber für die Zukunft ein kompetenten Berater in´s Haus holen !

Würde man die

Kinder auf diesen Vertrag laufen lassen, verpufft der
Steuereffekt.

Meiner Ansicht Denkfehler für den vorliegenden Fall (Hausfrau 0 Einkommen, gemeinsam veranlagt ). Lese doch mal mein Posting durch. Du kannst mich auch korrigieren, vielleicht hab ich was übersehen !

Gruß

Hallo Verena,
die optimale Rechnung sieht wie folgt aus:
Partner 1 mit 100.000 Einkommen zahlt: 1071
(1574-114-114-138-138)
Partner 2 ohne Einkommen zahlt : 0

Auf den Vertrag von Partner 1 fließt Zulage 114
Auf den Vertrag von Partner 2 fließt Zulage 390

Für das Finanzamt (Sonderausgaben) können Beiträge inclusive
Zulagen geltend gemacht werden; das Finanzamt rechnet aber
die Zulagen bei der Ermittlung der Steuerersparnis gegen,
soll heißen: wird durch Zulage, bezogen auf den Gesamtanlage-
betrag, bereits z.B. 50 % gefördert und liegt der individuelle
Steuersatz in der Spitze bei 40 %, kommt eine steuerliche
Förderung nicht mehr in Frage, im umgekehrten Falle schon
Info zu Riester siehe auch:
[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_20…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_20278/SharedDocs/de/Navigation/Rente node.html nnn=true)
http://www.rententips.de/rententips/riester/index.php
Gruß

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Hallo Verena,
die optimale Rechnung sieht wie folgt aus:
Partner 1 mit 100.000 Einkommen zahlt: 1071
(1574-114-114-138-138)

Hm??? Die Zulage beider Elternteile fließen in den Vertrag? Das geht so nicht. Vermutlich verstehe ich Deine Rechnung einfach nur nicht.

Partner 2 ohne Einkommen zahlt : 0

Eigentlich ja, nur haben einige Versicherer immer noch Mindestbeiträge für Verträge. Aber wie gesagt: Im Prinzip 0.

Auf den Vertrag von Partner 1 fließt Zulage 114
Auf den Vertrag von Partner 2 fließt Zulage 390

Achso… eh… und wie ist dann die Rechnung oben gemeint?

Frank Wilke

Hallo Frank,
davon abgesehen, dass ich mich um 1 Euro vertan habe;
bei abgeleiteter Förderung mindert sich der Beitrag
des Förderberechtigten auch um die Förderung des mittelbar
Berechtigten; hier: 390 Euro
Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Verena,
die optimale Rechnung sieht wie folgt aus:
Partner 1 mit 100.000 Einkommen zahlt: 1071
(1574-114-114-138-138)

Wieso BEIDE Grundzulagen für eine Person ? Ist mir nicht bekannt !?

Partner 2 ohne Einkommen zahlt : 0

Das ist richtig !

Auf den Vertrag von Partner 1 fließt Zulage 114

und holt noch ein paar Euronen vom Finanzamt heraus !

Auf den Vertrag von Partner 2 fließt Zulage 390

Richtig ! Widerspricht sich mit deiner anfangs genannten Version!

Egal, ist wie eine kommunizierende Röhre, am Ende kommt bei beiden Versionen in EUR der gleiche Vorteil raus, nur die Förderquoten ändern sich ! Oder ?

Gruß

Hallo Verena,
die optimale Rechnung sieht wie folgt aus:
Partner 1 mit 100.000 Einkommen zahlt: 1071
(1574-114-114-138-138)

Wieso BEIDE Grundzulagen für eine Person ? Ist mir nicht
bekannt !?

Kling komisch ist aber so :wink:

Für die Brechung des Eigenbeitrags werden von den 3% bzw. den 1575€ alle Zulagen abgezogen. Ein Vertrag bekommt 114€ Zulage, ein Vertrag bekommt 114+ 2*138€ Zulage und der des „Geldverdieners“ den Eigenbeitrag. Kinderzulage kann Frei verschoben werden. Jedoch gehen nie beide 114€-Zulagen in den selben Vertrag.

Partner 2 ohne Einkommen zahlt : 0

Das ist richtig !

Es gibt leider auch Anbieter, denen das nicht genügt. Das sollte aber ein Knock-out-Kriterium für diese Anbieter sein!

Auf den Vertrag von Partner 1 fließt Zulage 114

und holt noch ein paar Euronen vom Finanzamt heraus !

Wenn 1575€*persönlicher Steuersatz > 114€*2+138€*2 sind ja! Es ist aber egal wer die Kinderzulage erhält.

Egal, ist wie eine kommunizierende Röhre, am Ende kommt bei
beiden Versionen in EUR der gleiche Vorteil raus, nur die
Förderquoten ändern sich ! Oder ?

114€*2+138e*2 von 1575€ ist immer die selbe Quote! Die Quoten für den einzelnen Vertrag variieren zwar, für die Familie ist das aber egal, da die Gesamtquote identisch ist.

Ach, ich liebe Riester :wink:

Hallo Verena,
die optimale Rechnung sieht wie folgt aus:
Partner 1 mit 100.000 Einkommen zahlt: 1071
(1574-114-114-138-138)

Hm??? Die Zulage beider Elternteile fließen in den Vertrag?
Das geht so nicht. Vermutlich verstehe ich Deine Rechnung
einfach nur nicht.

Die Elternzulage geht in zwei Verträge von Eigenanteil werden sie aber beim Alleinverdiener abgezogen. die Rehung stimmt.

Partner 2 ohne Einkommen zahlt : 0

Eigentlich ja, nur haben einige Versicherer immer noch
Mindestbeiträge für Verträge. Aber wie gesagt: Im Prinzip 0.

Einige aber auch nicht, der Gesetzgeber fordert dies auch nicht.

Auf den Vertrag von Partner 1 fließt Zulage 114
Auf den Vertrag von Partner 2 fließt Zulage 390

Achso… eh… und wie ist dann die Rechnung oben gemeint?

Nur zur Berechnung des Eiegnanteils.

Jedoch gehen nie beide 114€-Zulagen in den

selben Vertrag.

Habe ich doch gesagt, und damit stimmt die Version nicht !

Wenn 1575€*persönlicher Steuersatz > 114€*2+138€*2 sind ja!
Es ist aber egal wer die Kinderzulage erhält.

Egal, ist wie eine kommunizierende Röhre, am Ende kommt bei
beiden Versionen in EUR der gleiche Vorteil raus, nur die
Förderquoten ändern sich ! Oder ?

114€*2+138e*2 von 1575€ ist immer die selbe Quote! Die Quoten
für den einzelnen Vertrag variieren zwar, für die Familie ist
das aber egal, da die Gesamtquote identisch ist.

Ach, ich liebe Riester :wink:

Danke, dass du´s wiederholst und bestätigst - hab ich alles in meinem ersten Posting detailliert beschrieben !

Deshalb - Kids aus Fairnessgründen zum Weibe !

Gruß

Jedoch gehen nie beide 114€-Zulagen in den

selben Vertrag.

Habe ich doch gesagt, und damit stimmt die Version nicht !

Joerg ging es darum den Eigenbeitrag auszurechen und hat Recht (Rundungsfehler raus). Er hat doch im nächsten Schritt die Zulagen verteilt.

Ach, ich liebe Riester :wink:

Danke, dass du´s wiederholst und bestätigst - hab ich alles in
meinem ersten Posting detailliert beschrieben !

Deshalb - Kids aus Fairnessgründen zum Weibe !

Schleimer :wink:

Deshalb - Kids aus Fairnessgründen zum Weibe !

Schleimer :wink:

Als Kavalier der Alten Schule weiß ich, was sich gehört !

Hallo cooler,

vielen Dank für Deine Hinweise

Hier meine bisherige Rechnung:
Partner 1: Einkommen 100000 EUR als Angestellter
Partner 2: Einkommen 0 Hausfrau
2 Kinder

Um die maximalen Zulagen zu kassieren, muss Partner1 1185 EUR
(1575 - 114 - 2*138) Eigenbeitrag bezahlen, Partner2 60 EUR
Sockelbeitrag.

Nicht unbedingt - bei dieser Konstruktion muss Partner 2
nichts zahlen, da die Grundzulage in Höhe von 114 EUR schon
ausreicht !

Ich vergaß zu erwähnen, dass ich zur Zeit in Elternzeit bin, also unmittelbar zulagenberechtigt und damit auch die 60 EUR Sockebeitrag zahlen muss.

Du siehst, in beiden Fällen ist der „Gesamtvorteil“ einschl.
überst.Steuerersp. = 614 EUR. Auf die prozentuale „Schönung“
bei Partner 1 in Fall 1 kannst du pfeifen !

Noch eine Frage: wie rechnet man dien diese übersteigende Steuerersparnis aus? Das ist doch das mit der Günstigerprüfung, oder?

Bitte ! Für solchen komplexen Themen solltest du dir aber für
die Zukunft ein kompetenten Berater in´s Haus holen !

Würde ich ja gerne, aber mein Versichrungsberater konnte mir diese Fragen nicht beantworten. Er hat mal eben meine Daten in sein Progrämmchen eingetippelt und es kamen bestimmte Zahlen raus, aber das hat mir nichts genutzt, weil sich mein Gehalt durch Elternzeit, Teilzeit, wieder Elternzeit usw. in den nächsten Jahren ziemlich stark ändern wird und ich mir ein Excel-Modell selber bauen wollte, um das abzubilden. Den Input dafür konnte mir der Berater aber nicht liefern, der drückt halt ein paar Tasten und eine Zahl kommt raus - verstehen tut der die nicht. Da hab ich mir selber das EStG zu Gemüte geführt. Mit gemischtem Erfolg :frowning:

Noch mal vielen Dank + freundliche Grüße

Verena

Hallo Verena,
die optimale Rechnung sieht wie folgt aus:
Partner 1 mit 100.000 Einkommen zahlt: 1071
(1574-114-114-138-138)
Partner 2 ohne Einkommen zahlt : 0

Hallo Jörg,

leider trifft dieser Fall auf mich nicht zu, weil ich in Elternzeit bin und damit selber zulagenberechtigt aber eben auch 60 EUR Sockelbeitrag bezahlen muss. In diesem Fall kann mein Mann meine Zulagen auch nicht von den 1575 EUR abziehen. Er zahlt also entweder 1575 - 114 - 2x138 oder 1575 - 114 und ich in jedem Fall 60, um gemeinsam die selben Zulagen zu kriegen - nur im ersten Fall landen die Zulagen halt bei ihm…

Verena

Da warte ich mal auf das entsprechende Seminar in der HV :wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jörg,

leider trifft dieser Fall auf mich nicht zu, weil ich in
Elternzeit bin und damit selber zulagenberechtigt aber eben
auch 60 EUR Sockelbeitrag bezahlen muss. In diesem Fall kann
mein Mann meine Zulagen auch nicht von den 1575 EUR abziehen.
Er zahlt also entweder 1575 - 114 - 2x138 oder 1575 - 114 und
ich in jedem Fall 60, um gemeinsam die selben Zulagen zu
kriegen - nur im ersten Fall landen die Zulagen halt bei
ihm…

Verena

Hallo Verena,
Prima! kapiert.
Viele Grüße

Na guten Morgen,

ich komm jetzt öfter :smile:

Zum Thema:
Verena schreibt, dass sie ihren Versicherungsberater mit dem Thema bombardiert hat.

Empfehlung 1: Trennen von Vermögensaufbau und Versicherungen! Riester gehört nicht in eine Rentenversicherung gepackt.

Verena schreibt, dass sie ihren Versicherungsberater mit dem Thema bombardiert hat und dieser dazu nix sagen konnte.

Empfehlung 2: Berater wechseln!

Weiterhin steht im Raume, dass Verena nix verdient, ihr Göttergatte jedoch den ein oder anderen Groschen nach Hause bringt. Für ihn ist es doch auf jeden Fall sinnvoll, den Maximalbetrag einzuzahlen, da er wahrscheinlich einen recht ordentlichen Steuersatz hat.

Empehlung 3: Eintragen eines zusätzlichen Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte, dann werden diese Beiträge gar nicht erst versteuert.

Unter der Annahme, dass beide zusammen veranlagt sind, wäre es doch sinnvoll, wenn er auch ihre Beiträge voll bezahlt. Argumentation: ohne sie und ihre Arbeit als Mutter und Erzieherin müsste er eine Betreuerin einstellen, auf ein hohes Einkommen oder eben auf Kinder verzichten. Warum also bei gemeinsamer Veranlagung nicht zweimal den Höchstbeitrag steuermindernd einzahlen?

Und wenn ich mein bescheidenes Wörtchen einbringen darf, in welche Art von Riestervertrag, würde ich einen Fondssparplan bevorzugen. Und zwar den der DWS. Vernünftige Fonds, brauchbare Streuung und ordentliches Konzept. UNION hat auch sehr gut abgeschnitten, jedoch habe ich meine Zweifel, ob ein einziger Fonds wirklich der Weisheit letzter Schluss ist.

Meine Meinung.

Beste Grüße