hey zusammen, mich würde interessieren ob für kinder die in einer pkv mitversichert sind ( beide elternteile pkv, kind seit geburt auch, keine sonderleistungen) zuschläge für rauchen, drogenkonsum oder änliches zu bezahlen sind. gilt hier auch eine übliche meldepflicht oder werden mitversicherte kinder von solchen risikozuschlägen ausgenommen?
Ich verstehe Ihre Frage leider nicht.
Es gibt in der PKV keine Nachmeldepflichten. Wenn ihr bereits PKV-versichertes Kind plötzlich mit dem Rauchen oder Kiffen anfängt, dann ändert sich an der Prämie nichts.
leider ist die Frage nur sehr ungenau gestellt.
Handelt es sich um eine laufende Krankenversicherung?
Dann werden keine Fragen mehr gestellt, es sei denn, dass man einen höheren tarig innerhalb des Unternehmens abschließen möchte.
Bei einem Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung werden natürlich ALLE Gesundheitsfragen erneut gestellt.
Guten Tag,
mit Antragstellung werden Gesundheitsfragen gestellt.
Erfolgte die Aufnahme korrekt sind später keine Krankheitsbilder nachzureichen oder anderweitige Meldungen erforderlich.
Mit freundlichem Gruß
Harald Wesely
Sehr geehrter „newone01“,
das scheint mir fast mehr eine theoretische Frage zu sein, nachdem das Kind offenbar schon versichert ist?
Es gibt zum Einen die besondere Regelung der „Kindernachversicherung ab Geburt“. Bei den vorhandenen privaten Versicherern von Vater oder Mutter hat man Anspruch darauf, daß das Kind dort rückwirkend ab Geburt ohne jegliche Risikoprüfung versichert wird. Dadurch kann es auch keine Zuschläge geben. Jedoch kann der Schutz auf die Tarife beschränkt sein, die Vater oder Mutter haben. Nur im Ausnahmefall darf das Kind auch besser versichert werden, als der Elternteil bei diesem Versicherer. Ach ja, und man muß selbst mindestens seit 3 Monaten dort Mitglied sein.
Wenn es um die spätere Versicherung des Kindes, auch Umstellung zu einem anderen privaten Versicherer, geht, gibt es die genau gleiche Risikoprüfung wie bei Erwachsenen. Man muß also die kompletten Gesundheitsangaben machen. Es kann dabei auch Risikozuschläge geben, und kann im Extremfall sogar zu Ablehnungen kommen.
Beantwortet das Ihre Frage?
Grüße
Michael Rischer, Mehrfachagent (Stuttgart)
…das ist hoffentlich nicht dein Ernst, oder? …Kind und Rauchen, Drogen etc.?!? Wenn Du Dein Kinde sofort nach der Geburt versichert hast, wird es auf alle Fälle ohne Risikoprüfung angenommen!!
Grüße
Thorsten
Hallo,
vielen Dank für Ihre Anfrage! Ab Geburt innerhalb von 2 Monaten kann das Kind ohne Gesundheitsprüfung versichert werden! Das ist ja bereits erledigt! Bis dahin können keine besonderen Risikozuschläge erhoben werden! Meldepflicht ist nur wegen der Möglichkeit das Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen zu können! Wenn die 2 Monate vorbei sind, dann muss eine Gesundheitsprüfung gemacht werden und dann wird ganz normal geprüft!
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
Reuschel Jürgen
Debeka VVaG
in diesem fall wäre das kind seit geburt, seine eltern schon mehrere jahre vor der geburt in einer pkv. es besteht also keine nachmeldepflicht bis zum alter von 25?(sofern dies das alter ist, andem mitversicherten verhaeltnisse enden). Leistungsausschlüsse oder vertragskündigung von seiten des versicherers aufgrund von nachprüfungen von akten die das rauchen oder den drogenkonsum bestaetigen sind also nicht der fall?
Hallo,
soweit ich weiß gibt es keine Zuschläge für Raucher o.ä.in der PKV, lediglich einen Bonus für Gesundheitsbewußte - also Nichtraucher etc.
Weiteren Aufschluss wie was zu händeln ist, geben die Tarifbedinungen des Vertrages.
Gruß H
hey zusammen, mich würde interessieren ob für kinder die in
einer pkv mitversichert sind ( beide elternteile pkv, kind
seit geburt auch, keine sonderleistungen) zuschläge für
rauchen, drogenkonsum oder änliches zu bezahlen sind. gilt
hier auch eine übliche meldepflicht oder werden mitversicherte
kinder von solchen risikozuschlägen ausgenommen?
Hallo newone01,
wenn ich recht verstehe, geht es um ein neu geborenes Kind. In diesem Fall muss der Versicherer das Kind annehmen ohne Berücksichtigung von Erschwernissen bei vorhandenen Erkrankungen. Das kind muss da versichert werden wo Mann oder Frau versichert sind (das können ja 2 unterschiedliche Gesellschaften sein).
Allerdings kann die Gesellschaft darauf bestehen, dass Ihr Kind nur in dem Umfang versichert wird, in dem auch der Erwachsene versichert ist. Wenn Sie selbst also beispielsweise stationär das 2-Bettzimmer mit Chefarzt nicht versichert haben, muss die Gesellschaft es auch für das Kind nicht zulassen. Das wird natürlich in der Regel nur von Belang sein, wenn das Kind nicht gesund ist, denn ansonsten wird ein besserer Schutz in der Regel zusammen mit der U1 und U2 (aus denen hervorgeht, dass das Kind normal gesund ist) zugelassen.
Ist das Kind schon größer, wenn Sie es bei einer der PKV der Eltern mitversicern wollen, dann kann eine Gesundheitsprüfung gemacht, also verlangt werden (und das machen die Versicherer dann natürlich auch).
Ich hoffe geholfen zu haben .
Ein Tipp: Wenn Sie keinen ständigen Berater für die PKV haben (normal einer der Vertreter, der den Vertrag für Sie oder Ihre Frau vermittelt hat), wenden Sie sich gern an uns - wir betreuen alle Kunden dauerhaft und teils schon über 20 Jahre lang .
Liebe Grüße
von Hans-Günter
PKV-Spezialisten
Michael & Hans-G. Rischer
Besuche uns:
http://www.pkv-netz.com
in diesem fall wäre das kind seit geburt, seine eltern schon mehrere jahre vor der geburt in einer pkv. es besteht also keine nachmeldepflicht bis zum alter von 25?(sofern dies das alter ist, andem mitversicherten verhaeltnisse enden). Leistungsausschlüsse oder vertragskündigung von seiten des versicherers aufgrund von nachprüfungen von akten die das rauchen oder den drogenkonsum bestaetigen sind also nicht der fall?
Wenn das Kind ohne Zuschlag aufgenommen ist, ist das Thema völlig erledigt. Es gibt keinerlei spätere Riskoprüfung oder Verpflichtung, irgendetwas nachzumelden. Das ist wegen der besonderen Kindernachversicherung ab Geburt immer so.
Grüße
Michael Rischer
hallo newone1,
jede Person ist individuell zu betrachten (auch Kinder). Es gibt viele Antwortmöglichkeiten für Ihre Fragen. Daher empfehle ich diese Frage genauer und persönlich bei Ihrem Vermittler zu stellen oder uns zu kontaktieren. www.apm-versicherungsmakler.de
in diesem fall wäre das kind seit geburt, seine eltern schon mehrere jahre vor der geburt in einer pkv. es besteht also keine nachmeldepflicht bis zum alter von 25?(sofern dies das alter ist, andem mitversicherten verhaeltnisse enden). Leistungsausschlüsse oder vertragskündigung von seiten des versicherers aufgrund von nachprüfungen von akten die das rauchen oder den drogenkonsum bestaetigen sind also nicht der fall?.
vielen dank für ihre antwort, die versicherung besteht seit geburt und die eltern des kindes sind lange zeit bei der selben pkv versichert. es ist also nicht anzumelden, wenn das kind in seinem spaeteren leben ( solang es mitversichert ist) raucht oder drogen konsumiert, selbst wenn akten bestehen, die den konsum von tabak und oder drogen innerhalb des versicherungszeitraums bestätigen?
Hallo alleine,
bei einem bestehenden Versicherungsverhältnis wie hier bei Kinder ab Geburt gibt es keine Risiko- oder Beitragszuschläge im nachhinein. Der Drogenkosum wird aber auch nicht von der PKV finanziert, Alkohol und Zigaretten müssen Sie auch selbst bezahlen.
MfG
Leo!
Hallo
wenn das Kind den selben Tarif wie der versicherte Elternteil versichert ist erhält es keine Risikoaufschläge.
Hallo Newone,
ob jemand raucht oder (übermäßig) Alkohol konsumiert wir normalerweise gar nicht in einem Antrag erfragt und ist somit auch kein Kriterium für einen Zuschlag.
Sollte das Kind deswegen bereits in Behandlung gewesen sein und will einen neuen Vertrag abschließen sieht die Sache allerdings anders aus.
Wenn ich es richtig verstanden habe ist das Kind scho versichert und nun kommen Rechnungen bezüglich Drogen etc.? Dann kann nichts passieren, ein nachträglicher Zuschlag wird nicht erhoben. Es sei denn es war bei Antrag bekannt und wurde nicht angegeben (da das Kind aber seit Geburt versichert ist kommt das nicht in Frage).
Ich hoffe ich konnte dir helfen. LG!
Guten Abend,
es gibt den Begriff der vorvertraglichen Anzeigepflichtsverletzung.
Sollten in den ersten Jahren nach Antragsstellung Krankheiten auftreten die bei Beginn bereits vorhanden waren kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder Risikozuschläge berechnen oder Krankheiten ausschließen.
Leider weiß ich nicht wie „Ihr Fall“ liegt.
Mit freundlichem Gruß
Harald Wesely
,
im genannten fall bestünde lediglich eine akte die aufgrund einer ärztlichen allgemein untersuchung angefertigt worden wäre und drogen bzw tabak konsum nachweist. es gibt also eine akte die aufschluss gibt und durch die versicherung eingesehen werden könnte.
Es wäre also fakt, dass der versicherungsnehmer erst ab einem alter von 25 (dort endet wohl ein anspruch auf mitversicherung) im falle einer neuen versicherung oder erhöhung der versicherungsleistung angaben zu dieser akte machen sollte, um keine anzeigepflicht zu verletzen?