Roller geblitzt (war getunt)

Hallo Leute,

hier eine Anfrage im Namen eines noch recht jungen Bekannten, der es nicht lassen konnte seinen Roller zu tunen :wink:

Nach diversen Änderungen fährt der Roller statt max. 45km/h tatsächlich fast 100/km/h.

Nun gut, er wurde vor einigen Tagen mit 70 statt erlaubten 50km/h geblitzt. Anscheinend war die Polizei schon tätig und hat versucht den Besitzer des Fahrzeuges ausfindig zu machen (Besuch bei seinem Freund).

Nehmen wir an die Polizei steht bei ihm auch demnächst vor der Tür, was drohnt ihn in diesem Fall für eine Strafe?
(Geschwindigkeitsverstoß und Tuning seines Rollers)

Was würde passieren wenn der Roller in der Zwischenzeit in den Grundzustand zurückversetzt wird (max. V von 45km/h)?
Würde das eventuell die Strafe mildern?

Vielen dank für eure Antworten!
Gruss,
Alex

Neben der sonstigen Strafe erlischt die Betriebserlaubnis für den Roller. Ich glaube nicht, daß es die Polizei sonderlich beeindruckt wenn der Urzustand wieder hergestellt ist.

Gruß ivo

Hallo Alex!

In aller Schnelle:
Technische Veränderungen = keine Zulassung = keine Versicherung = eine Fahrerlaubnis war erforderlich und wohl nicht vorhanden. Eine Menge Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Weitere Folgen sind Beschlagnahme des Rollers zunächst zur Erstellung eines techn. Gutachtens (kostet nebenbei >= 500,-DM), Verwertung des Rollers als Tatmittel (wird versteigert), Fahrverbot und Führerscheinsperre …

Tschüs, Sven.

Hallo Sven,

kommt es tatsächlich zu solch, doch recht „harten“ Strafen wie Versteigerung und Fahrverbot oder könnte die Sache auch mit einer Geldstrafe ausgehen?

Du hast die Erstellung eines tech. Gutachtens angesprochen, was ist wenn der Roller bis dahin wieder in den Kaufzustand versetzt wird?

Gruss,
Alex

In aller Schnelle:
Technische Veränderungen = keine Zulassung = keine
Versicherung = eine Fahrerlaubnis war erforderlich und wohl
nicht vorhanden. Eine Menge Ordnungswidrigkeiten und
Straftaten. Weitere Folgen sind Beschlagnahme des Rollers
zunächst zur Erstellung eines techn. Gutachtens (kostet
nebenbei >= 500,-DM), Verwertung des Rollers als Tatmittel
(wird versteigert), Fahrverbot und Führerscheinsperre …

Tschüs, Sven.

Hallo Sven,

kommt es tatsächlich zu solch, doch recht „harten“ Strafen wie
Versteigerung und Fahrverbot oder könnte die Sache auch mit
einer Geldstrafe ausgehen?

Du hast die Erstellung eines tech. Gutachtens angesprochen,
was ist wenn der Roller bis dahin wieder in den Kaufzustand
versetzt wird?

Hallo Alex!

Du hast nach den möglichen Konsequenzen gefragt. Da habe ich eben fast die ganze Bandbreite geliefert. Ich mutmaße mal, der Kumpel fällt noch unter das Jugendstrafrecht da Heranwachsender. (I.d.R. bis 21 J.) Da ist es dann nicht ganz so doll, also z.B. Jugendarrest statt -Knast o.ä.
(Wochenendarbeiten würde ich bei einem Volljahrigen nicht annehmen.)

An anderer Stelle hat dir ja schon jemand von den möglichen Folgen für die eigenen (oder auch fremden) Knochen erzählt. Besonders interessant und auch am teursten an der ganzen Sache sind dann die Arztrechnungen pp. Die Versicherungen werden dann zwar zunächst eintreten, alle Kosten aber von dir im Zuge des Regresses zurückholen. Fang mal an zu rechnen.

Ruhige Nacht, Sven.

Habe ich doch glatt vergessen: Umbauten die eine solche Veränderung bewirken, wie Du sie beschrieben hast, können von einem guten Sachverständigen nachvollzogen und bei Gericht eindrucksvoll Erläutert werden.

Frage mich allerdings warum das Ding nicht gleich eingekloppt wurde. - Im Zweifelfalle reicht dem Gericht aber auch die Dokumentation der Veränderungen wenn die ausreichen offensichtlich waren und zB. ein Fahrversuch der Beamten vor Ort.

Jahrelange Erfahrung aus Berlin zeigt zeigt jedenfalls eines: Fahren ohne Fahrerlaubnis wird immer bestraft, egal wie milde die Strafe aussieht. Aber wegen des Fahrverbotes und der anschließenden Sperre haben alle geheult.
Und mal zur Wertung gegenüber andern Straftaten eine kleine Anekdote:

Hatte hier mal mit Joyridern (Opelbande) zu tun, als es den Begriff in Deutschland noch nicht gab. 12 Kerle von 16 - 21 J.
Alle nach Jugenrecht zu zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Nicht weil sie Autos im Wert von über 500.000,-DM geklaut und teilweise nach nächtlichen Rennen durch die Stadt ausgeschlachtet haben. Nee, solche Schäden sind heilbar meinte der Richter (wird von der Versicherung ersetzt meinte er). Da fand er eine Bewahrungsstrafe von 6 Monaten angemessen. Die Strafe wurde wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verhangen. Wer keinen Führerschein hat ist eine Gefahr für die Allgemeinheit, so die Begründung in Kürze.

Na dann, Sven.

Hi Sven,

danke für deine Infos.

Wird wegen einer solchen Angelegenheit eigentlich generell ein Fahrverbot mit anschließender Sperre verhängt auch wenn es das „erste Mal“ ist?

Gruss,
Alex

Lieber Alex,
geblitzt wird normalerweise von vorn oder von hinten.
Selten beides zugleich. Oder ein Herauswinken.

Was wurde geblitzt? Von Vorne, dann fehlt das Kennzeichen!
Von Hinten? Dann fehlt das Gesicht des Fahrers! Und sicher weiß
Dein Freund nicht mehr genau, an wen er sein Gerät an diesem
Tag verliehen hatte, er hatte es doch verliehen, oder?

Stell Dir vor, der fahrbare Untersatz ist zwischenzeitlich leider
unauffindbar, vielleicht geklaut. Da kann man dann wirklich kein teures Gutachten erstellen, oder doch? Und irgendwelche Umbaumaßnahmen sind dann auch leider nicht mehr feststellbar und damit der Grad der Gefährdungsmöglichkeit, leider!

Oder wurde geblitzt und gleich rausgewunken und Personalien
festgestellt? Dann allerdings sieht es sehr trübe aus.
Dein Norbert.

Hi Norbert,

Was wurde geblitzt? Von Vorne, dann fehlt das Kennzeichen!
Von Hinten? Dann fehlt das Gesicht des Fahrers! Und sicher
weiß
Dein Freund nicht mehr genau, an wen er sein Gerät an diesem
Tag verliehen hatte, er hatte es doch verliehen, oder?

geblitzt wurde von hinten, das Gesicht des Fahrers fehlt natürlich. Aber eigentlich ist es doch völlig egal wer gefahren ist, der Roller mit dem Kennzeichen ist nun mal auf dem Foto, und das mit einer Geschwindigkeit die er niemals fahren dürfte!

Stell Dir vor, der fahrbare Untersatz ist zwischenzeitlich
leider
unauffindbar, vielleicht geklaut. Da kann man dann wirklich
kein teures Gutachten erstellen, oder doch? Und irgendwelche
Umbaumaßnahmen sind dann auch leider nicht mehr feststellbar
und damit der Grad der Gefährdungsmöglichkeit, leider!

Hm, nehmen wir an der fahrbare Untersatz ist zwischenzeitlich unauffindbar. Geht das denn so einfach? :wink:)

Gruss,
Alex

Moien!

Sven übertreibt da gehörig!

Der Roller wird natürlich NICHT versteigert (frag mich wie er darauf kommt), ebenso ist nicht gleich mit Führerscheinentzug zu rechnen.

Auf jeden Fall müßt ihr den Roller wieder in den Originalzustand versetzen. Sollte die Polizei euch wirklich auf die Schliche kommen wird der Roller sichergestellt und vom TÜV untersucht. Wenn ihr Glück habt würden die dort nichtmal was erkennen, wenn die den dort frisiert in die Hände bekommen (da dort einige Null Ahnung/Lust davon haben), aber das Risiko einzugehen ist Blödsinn. Nach einer solchen Untersuchung muß - sofern was festgestellt wurde - der Roller danach wieder vorgeführt werden und wird wieder geprüft bis er in Ordnung ist.

Wenn ihr den roller wieder „zurücktuned“ wird dies vor Gericht vermutlich als Einsicht bewertet werden und strafmildernd wirken. Alles andere hängt von diversen Faktoren ab (z. B. bisherige Auffälligkeiten).
Abgesehen davon ist euch schwerlich nachzuweisen, daß/wie er frisiert war, sodaß vermutlich nur eine geringe Strafe fällig wird…

Sollte es soweit kommen ist es nur zu empfehlen einen Anwalt hinzuzuziehen.

Bernd

Nachtrag…
…habe das gerade noch von Sven mit Knast/Jugendarrest gelesen!
Völliger Blödsinn!!!

Überlies besser was er da schreibt …bringt den Roller wieder in Ordnung und wartet ab was/ob was kommt! Dürfte max. zu einer Geldstrafe (anders wäre es bei Widerhlungstätern) kommen. Ggf. kannst gerne nochmal bei mir nachfragen!

Bernd

Und sicher weiß
Dein Freund nicht mehr genau, an wen er sein Gerät an diesem
Tag verliehen hatte, er hatte es doch verliehen, oder?

geblitzt wurde von hinten, das Gesicht des Fahrers fehlt
natürlich. Aber eigentlich ist es doch völlig egal wer
gefahren ist, der Roller mit dem Kennzeichen ist nun mal auf
dem Foto, und das mit einer Geschwindigkeit die er niemals
fahren dürfte!

Hi Alex!
Aber ein Roller kann doch keine Straftat begehen und auch keine Strafe zahlen - oder?
Und wenn man´s halt nicht weiss, wer den Roller gefahren ist - schade :wink:

grüsse
hastdunichtgesehn

Hallo, Bernd,
entscheidend ist wohl, dass das Fahrzeug zur Tatzeit keine Betriebserlaubnis hatte. Nur dieser Tatumstand ist zur Beurteilung heranzuziehen. Ob das Fahrzeug anschließend wieder in den Urzustand versetzt wurde oder nicht, bleibt bei der straf- bzw. ordnungsrechtlichen Würdigung ohne Wirkung.
Eine gesonderte Betrachtung erfordert die Beurteilung des Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Das ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Geldbuße, Eintrag im Kraftfahr-Zentralregister (Flensburg) sowie ggf. Entzug der Fahrerlaubnis (auch der vorhandenen) geahndet.
Grüße
Eckard.

Kaum Widerspruch ;o)))
Moien!

Hallo, Bernd,
entscheidend ist wohl, dass das Fahrzeug zur Tatzeit
keine Betriebserlaubnis hatte. Nur dieser Tatumstand ist zur
Beurteilung heranzuziehen.

Nicht ganz! Erstens ist entscheiden, welche/wieviele Änderungen vorgenommen wurden (Da mit 70 geblitz wurde ist die Geschindigkeit von max. 100 nicht nachweisbar ;o)) und zweitens spielt ggf. das Verhalten eine Rolle, d. h. ob Einsicht z. B. durch das „Zurücktunen“ erkennbar ist!
Aber unstrittig ist ja wohl, daß man dafür (beim ersten Mal) net in den Knast kommt ;o))

Bernd

Hallo Bernd!

Ich komme einfach wegen meiner Berufserfahrung darauf. Informiere dich mal Du Matiker!

Tschüs, Sven.

geblitzt wurde von hinten, das Gesicht des Fahrers fehlt
natürlich. Aber eigentlich ist es doch völlig egal wer
gefahren ist, der Roller mit dem Kennzeichen ist nun mal auf
dem Foto, und das mit einer Geschwindigkeit die er niemals
fahren dürfte!

Wie wär’s damit: Den Roller wieder umbauen so daß er wieder den Zulassungsbestimmungen entspricht. Bei einem Gutachten mag dann zwar auffallen, daß einige Teile neu sind, aber niemand kann einem verbieten ordnungsgemäße Neuteile in den Roller einzubauen. Wenn das Tuning nicht mehr nachgewiesen werden kann und der Roller maximal 50 packt, können die 70 ja nur auf eine fehlerhafte Messung zurückzuführen sein.

Gruß

Tomcat

Hi Tomcat,

…jetzt verführ den Alex nicht noch zu weiteren Straftaten!

Gruß,
Francesco

Hi Sven,

das Beispiel ist „an den Haaren herbeigezogen“.
Ich kenne zwar den geschilderten Fall nicht, er hört sich aber hinsichtlich des Strafmasses nicht schlüssig an. Anscheinend jedoch geht es hier um Bandenkriminalität, Diebstahl, Hehlerei usw… Er passt also absolut nicht zu dem Fall, den Alex hier vorträgt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Jugendliche unter Berücksichtigung des Jugendstrafrechts wegen Fahren ohne Führerschein eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung erhalten. Nach welchen strafrechtlichen Bestimmungen sollte das geschehen sein?

Gruß,
Francesco

Hi Tomcat,

Wenn das Tuning nicht mehr nachgewiesen werden
kann und der Roller maximal 50 packt, können die 70 ja nur auf
eine fehlerhafte Messung zurückzuführen sein.

das habe ich mir auch schon überlegt, aber ob das so einfach funktioniert. Dann könnte ja jeder sein Fahrzeug wieder zurücktunen und den Geschwindigkeitsverstoß als fehlerhafte Messung interpretieren!

Gruss,
Alex

Naja, ich hab die Straftat ja nicht begangen :wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]