Hallo Francesco,
der Vorwurf des „geballten Halbwissens“ ist hier aber nicht
angemessen.
Es mag dich vielleicht nerven, was Eckard gesagt hat. Das ist
dein persönliches und gutes Recht. Ebenso, dieses hier zum
Ausdruck zu bringen. Sachdienlich ist es allerdings nicht und
hier Emotionen zu klopfen bringt uns auch nicht weiter.
Es ist m.E. wichtig zu zeigen, daß hier, und ich bleibe bei dem Ausdruck, durch Halbwissen ein vollkommen verzerrtes Bild erzeugt worden ist. Und dem trete ich entgegen.
Der arme Junge wäre wahrscheinlich fast aus dem Fenster gesprungen als er das gelesen hat.
Tatsache ist, dass der junge Fahrer geblitzt worden ist. Damit
kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung nachgewiesen werden.
Dieser Nachweis ist heute gesichert und kaum zu widerlegen.
Gerade über die technischen Daten des Fahrzeuges ist so etwas zu widerlegen.
Meine Freundin wurde vor ein paar Jahren ma mit ihrem Fiat Panda 45 in einer Autobahnbaustelle mit 177 Km/h gemessen.
Ein freundliches Schreiben an die zuständige Behörde inklusive einer Kopie des Fahrzeugscheins reichten aus, einige Wochen später wurde sie über die Einstellung der Ermittlungen informiert.
Sollte der Beschuldigte behaupten, er sei nicht zu schnell
gefahren, weil das Gerät wieder in den früheren Zustand
zurückversetzt worden ist, wird das Gericht das bis dahin
möglicherweise überprüft haben.
Er wird optimalerweise so nicht argumentieren.
Er könnte sagen, er wisse gar nicht was man von ihm wolle, das Gefährt läuft nach Papieren 45 (oder was auch immer) und fertig. Das Tuning ist eine Unterstellung, die vielleicht gar nicht erfolgen wird.
Wir gehen hier natürlich alle von unserem Infostand aus, der ja ist, dass wir über das Tuning informiert wurden.
Was wäre denn, wenn er das nicht geschrieben hätte?
Alle hier hätten geschrieben: Messfehler!
Bzgl. der Nachweisbarkeit von Tuningmaßnahmen habe ich bereits etwas geschrieben. Es ist nicht nachweisbar. Nachweisbar ist höchstens, dass ein neues Originalteil eingebaut wurde, welches ja auch als Ersatz für ein defektes Originalteil dienen kann. Mehr geht nicht.
Ich habe jahrelange Erfahrung mit diesen Motörchen, besitze selbst noch einen Roller. Als ich 16 war, lief mein Roller 140 (80 durfte er). Ich wurde erwischt, der TÜV fand einen größeren Vergaser (der allein keine 5 Km/h Mehrgeschw. gebracht hätte). Ich erhielt 3 Punkte (denn ich hatte einen FS 1b) und eine Nachschulung. Danach war ich dann kuriert und fuhr ordentlich.
So schlimm war unser Kollege hier doch noch nicht mal. Nur die Strafen sind heute deutlich höher. Daher sollten wir einen jungen Mann nach einer kleinen Jugendsünde unterstützen und nicht, wie viele das hier offensichtlich tun, händereibend und schadenfroh grinsend die geballte Staatsmacht herausbeschwören.
Zum Reiern ist das, sorry.
Das Moped wird sichergestellt,
d.h. beschlagnahmt und von einem Sachverständigen begutachtet.
Vermutlich nicht.
Ich weiss von Gutachtern, dass es möglich ist, an
Verschraubungen festzustellen, dass dort vor nicht allzu
langer Zeit geschraubt worden ist. So ganz vertuschen kann man
das also nicht.
s.o.
Die werden gar nichts finden. Wie auch?
Wenn Du in Dein Auto eine neue Bremsanlage einsetzen lässt, ist dann nachweisbar, dass die alte evtl. total defekt war?
Die alten Teile sind dann weg!!!
Das einzige was nachweisbar ist, ist dass eine Wartung oder ein Teileaustausch erfolgt ist.
Und das reicht nicht aus, ein Tuning zu beweisen.
Wenn das in dieser Form vor Gericht ausgetragen wird, wird
sich das straferschwerend auswirken.
Nur wenn er das zugibt.
Vor Gericht wird die Sache nicht kommen, da bin ich sicher.
Ich hoffe, man hält uns auf dem laufenden.
Ich glaube, die Einsendung der Papiere in Kopie reicht völlig aus, einen Messfehler zu beweisen.
In der Sache selbst geht es nicht nur um die
Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern auch darum ,dass der
Fahrer für ein Fahrzeug mit dieser Geschwindigkeit keine
Fahrerlaubnis hatte, also fahren ohne Fahrerlaubnis.
Das ist der zweite Schritt, der ja kaum beweisbar ist, wie gesagt. Ich verweise hier auf den Fall mit dem Fiat. Der Schritt, hier ein Tuning zu unterstellen und diesbezüglich zu ermitteln, ist ein recht großer.
Ich glaube nicht, dass hier etwas passiert.
Damit werden in Flensburg Punkte eingetragen. Diese werden
nicht, wie du behauptest, auf einen Führerschein eingetragen,
sondern in ein Register, und zwar personengebunden. Es können
theoretisch auch Punkte verteilt werden an Personen, die gar
keinen Führerschein besitzen.
Mein Informationsstand ist hier anders.
Ich werde meinen Anwalt fragen.
Der Fahrer wird also nicht ins Gefängnis wandern, aber er
befindet sich schon außerhalb einer reinen Ordnungswidrigkeit.
Das wiederum ist falsch. Auch Ordnungswidrigkeiten können mit Punkten belohnt werden, d.h. ein Vergehen ist nicht dann automatisch eine Straftat (und kein Owi mehr), wenn Punkte vergeben werden.
Grüße,
Mathias