Roller geblitzt (war getunt)

Danke für das Vertrauen! Ich ziehe weder Frauen an den Haaren in die Höhle, noch das Beispiel daran herbei.
Wurde so beim Jugendgericht beim AG Tiergarten verhandelt (Mitte der 80´er). Saß den Jungs (hatten schon einiges auf dem Kerbholz) einige Wochen auf den Fersen und später ein Paar Tage als Zeuge im Gerichtssaal. Die Jungs haben zunächst mal die Karren geklaut, Rennen gefahren und ausgeschlachtet. Hatten sich dann auch noch auf Einbrüche in Kfz-Werkstätten verlegt.

Wir waren zwar froh über das Ergebnis (muß so mal sagen), aber bei der Begründung des Richters haben uns die Ohren geklingelt.

Im Übrigen habe ich es doch wohl oft und deutlich genug geschrieben: Das ist zum einen mal die volle Bandbreite und zum anderen trifft die nicht immer und jeden.

Tschüs, Sven.

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Lieber Alex,

wir sprechen hier rein hypothetisch, und niemals würde ich Dir
zu einer Straftat oder etwa dergleichen raten, daß das doch wohl
klar ist, hoffentlich?!

geblitzt wurde von hinten, das Gesicht des Fahrers fehlt
natürlich. Aber eigentlich ist es doch völlig egal wer
gefahren ist, der Roller mit dem Kennzeichen ist nun mal auf
dem Foto, und das mit einer Geschwindigkeit die er niemals
fahren dürfte!

Also mein Freund hat da zufällig einen ähnlichen Fall gehabt,
da ist die Polizei nach ein, zwei Wochen gekommen, und hat
wissen wollen (es kann auch ein Fragebogen gewesen sein, weiß
nicht mehr so genau!), wer der Fahrer der Mühle gewesen ist.

Da mein Freund das wirklich nicht weiß, weil zufällig gerade
seit dem Vortag die Gurke weggekommen ist, klar war sie ange-
schlossen und ordnungsgemäß gegen Zugriff gesichert (sonst
würde er zurecht dafür auch eine Anzeige wegen Fahrlässigkeit
bekommen können!) und er deswegen gar nicht weiß, wer da mit
der Kiste rumdüst, kann er als Halter der Gurke leider nichts
dazu sagen. Das Blitzer-Tempo, was festgestellt wurde, kann sich
mein Freund auch bis heute nicht erklären, vielleicht defektes
Radargerät Multanova oder eine Störung? Jedenfalls hat er selber
an der Gurke nix getunt, gar nix! Muß wohl der Dieb gemacht
haben, wie? weiß er leider nicht. Und seitdem ist das Gerät
leider wech. So ein Ärger aber auch.
Natürlich hat er daraufhin, bis dahin hat er die Hoffnung ge-
habt, ein lieber Freund vielleicht hätte sich seine Gurke
ausgeliehen, deswegen keine Vermißtenmeldung beim Ordnungsamt
oder eine Diebstahlsmeldung bei der Polizei, natürlich hat er
daraufhin also diese schriftlich gestellt und auch der Versicherung leider mitteilen müssen, daß das Gerät seit dem
x.ten im Monat y unauffindbar verschwunden ist. Völlig unbekannt.

Der Verkehrsrichter konnte daraufhin zwar nur den Kopf schütteln,
aber eine Verurteilung, eine Vorstrafe, eine Geldstrafe usw. usf.
konnte deswegen erfreulicherweise wenigstens nicht ausgesprochen
werden.
Weder war zu widerlegen, daß die Kiste fott is? Noch war zu
beweisen, daß mein Freund daran getunt hatte, und schon gar nicht
war zu beweisen, daß die Type, die von hinten fast so aussah,
wie mein Freund, als geblitzt wurde, wirklich und unbedingt! mein
Freund war. Nur das Kennzeichen war eindeutig entzifferbar.
Leider mußten die Ermittlungen deswegen im Sande verlaufen und
vorläufig, bis zum Wiederauffinden der Maschine!!!, eingestellt
werden. Ich gehe davon aus, daß weder das Fahrgestell mit Nummer
drin, noch sonst was von der Gurke öffentlich je wieder auftaucht. Damit wäre jeglicher weiterer Ärger, diesmal noch!
Quasi als Schuß vor den Bug, um derartigen Blödsinn zu unterlassen, so gerade als Kelch vorbeigegangen.

Ein zweitesmal läuft so was sicher nicht, paß also gut auf Dich
auf, in Zukunft. Und lerne daraus, üb immer Treu und Redlichkeit.

Dein ehrlich gewordener Norbert.
(PS: Der aber genau juristisch weiß, wo Barthel den Most her holt. Noch einmal werde ich aber so nicht helfen! Letzte Warnung!)

Stell Dir vor, der fahrbare Untersatz ist zwischenzeitlich
leider
unauffindbar, vielleicht geklaut. Da kann man dann wirklich
kein teures Gutachten erstellen, oder doch? Und irgendwelche
Umbaumaßnahmen sind dann auch leider nicht mehr feststellbar
und damit der Grad der Gefährdungsmöglichkeit, leider!

Hm, nehmen wir an der fahrbare Untersatz ist zwischenzeitlich
unauffindbar. Geht das denn so einfach? :wink:)

Gruss,
Alex

Hi!

Ruhig bleiben, nicht einschüchtern lassen.
Ich würde tun wie Tulpe, d.h. das Gefährt zurückrüsten (Strafe muß sein, 1 Tag basteln ist aber adäquat, denke ich) und dann warten was passiert.
Das Gefährt hat 45 Km/h in den Papieren, das Beweisfoto zeigt 70. Muß wohl falsch sein. Einer TÜV-Prüfung kann mit gutem Gewissen entgegen sehen.
Während der Zeit, die der Roller nicht zur Verfügung steht, würde ich androhen, Taxi zu fahren…:wink:

Wenn der Polizist vorbeikommt, d.h. wenn er ihn wirklich findet, lasst ihn doch ne Runde drehen.

Von erneutem Tuning würde ich allerdings absehen, denn wer nun einmal wöchentlich kontrolliert wird, ist klar denke ich…

Grüße,

Mathias

Hi Tomcat,

Wenn das Tuning nicht mehr nachgewiesen werden
kann und der Roller maximal 50 packt, können die 70 ja nur auf
eine fehlerhafte Messung zurückzuführen sein.

das habe ich mir auch schon überlegt, aber ob das so einfach
funktioniert. Dann könnte ja jeder sein Fahrzeug wieder
zurücktunen und den Geschwindigkeitsverstoß als fehlerhafte
Messung interpretieren!

Alex, nicht Du mußt beweisen, daß der Roller nicht getunt war. Vielmehr muß man Dir beweisen, daß er getunt war.
Jetzt zwinge uns doch bitte nicht, uns noch weiter aus dem Fenster zu lehnen.
Baue das Ding wieder original zurück und fertig.

Vergiß` hier mal diese hahnebüchenen Interpretationen. Das Ding läuft 50. JKeine Ahnung wie die Jungs darauf kommen, das Gefährt könnte schneller sein.
Ich glaube nicht, daß Du (offiziell) auch nur in der Lage bist, eine Zündkerze zu wechseln (was ist eine Zündkerze?), richtig?? :wink:

Deutlich genug?

Grüße,

Mathias

Hi!

kommt es tatsächlich zu solch, doch recht „harten“ Strafen wie
Versteigerung und Fahrverbot oder könnte die Sache auch mit
einer Geldstrafe ausgehen?

Du hast die Erstellung eines tech. Gutachtens angesprochen,
was ist wenn der Roller bis dahin wieder in den Kaufzustand
versetzt wird?

Hallo Alex!

Du hast nach den möglichen Konsequenzen gefragt. Da habe ich
eben fast die ganze Bandbreite geliefert. Ich mutmaße mal, der
Kumpel fällt noch unter das Jugendstrafrecht da
Heranwachsender. (I.d.R. bis 21 J.) Da ist es dann nicht ganz
so doll, also z.B. Jugendarrest statt -Knast o.ä.
(Wochenendarbeiten würde ich bei einem Volljahrigen nicht
annehmen.)

Jetzt lassen wir mal die Kirche im Dorf.
Wir sprechen hier in keinster Weise von einer Straftat, sondern von einer Ordnungswidrigkeit.
Mit so einem Mist macht Ihr den Jungen ja ganz kirre.
Mit seinem Mofa-Schein kann er noch nicht mal Punkte in Flens bekommen.
Das wirklich allerschlimmst, was ein gußeiserner Richter hier verhängen kann, ist eine ein- oder zweijährige Führerscheinsperre, d.h. er darf den FS 3 und 1 (was weiß ich, wie das heute heißt) erst später machen.

Aber wie gesagt, ist der Roller zurückgebaut, KANN nichts passieren. Es gibt keine Beweise außer einem anfechtbaren Blitzfoto.

Grüße,

Mathias

Hallo Francesco!

Hast ja recht. Eigentlich gehört dem Kerl noch ein Tritt in den Hintern dazu. :o)

Gruß

Tomcat

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Moderator???
Und wenn er mal jemanden plattgefahren hat, reicht es locker, das Blut abzuwaschen, die beschädigten Teile auszutauschen und die Unschuld vom Lande zu mimen.

Moderator des Brettes, wieso bleibt ein solcher Tip stehen?
Wo ist die Grenze zur Aufforderung zu einer Straftat?

Otto

2 „Gefällt mir“

nanana…
das wär ja schon wieder ne Straftat ;o))))

Bernd

das wär ja schon wieder ne Straftat ;o))))

Bernd

Ich sag nix mehr ohne meinen Anwalt!

Tomcat :wink:

einverstanden (o.T.)

kein Mod, aber Meinung
Hi,

Und wenn er mal jemanden plattgefahren hat, reicht es locker,
das Blut abzuwaschen, die beschädigten Teile auszutauschen und
die Unschuld vom Lande zu mimen.

gut Variante, merke ich mir!

Moderator des Brettes, wieso bleibt ein solcher Tip stehen?
Wo ist die Grenze zur Aufforderung zu einer Straftat?

hier nicht, der „Täter“ muss sich weder selbst belasten noch die Wahrheit erzählen. Vor Gericht kann der Münchhausen spielen. Er kann auch nicht gezwungen werden, die Beweise auf dem Tablett darzureichen.

Gruß,
Micha

Und wenn er mal jemanden plattgefahren hat, reicht es locker,
das Blut abzuwaschen, die beschädigten Teile auszutauschen und
die Unschuld vom Lande zu mimen.

Moderator des Brettes, wieso bleibt ein solcher Tip stehen?
Wo ist die Grenze zur Aufforderung zu einer Straftat?

Hallo Otto,

ich würde an Deiner Stelle hier den Ball mal ganz flach halten. Ich gebe hier lediglich Erfahrungswerte wieder.
Der junge Mann weiß ganz gut selbst was er tut, er benötigt hierzu keine „Anstiftung“.

Es gab keinen Unfall, es gab keine Straftat.
Es gab eine Ordungswidrigkeit, die in diesem Land MEINES ERACHTENS (keine Anstiftung, nur private Ansichten!) in manchen Fällen äußerst hart geahndet werden. Daher ist es sicherlich kein Fehler, über eine für alle tragbare (schließlich wird der Roller nun MEINES ERACHTENS in Zukunft mit originaler Ausrüstung bewegt) Abminderung der Folgen für den „Täter ohne Opfer“ nachzudenken.

Halte davon was Du willst, ich bin jedenfalls dagegen, junge Leute wegen einer kleinen Verfehlung gleich um ihre Zukunft zu bringen. Und das ist nun mal das Ergebnis für einen jungen Berufstätigen ohne Führerschein und, so wie manche Betonschädel das hier fordern, mit einer eingetragenen Vorstrafe.
Und für alle, die nun das Argument bringen „das hätte er sich vorher überlegen sollen“: Wart Ihr niemals jung?

Ich kann Euch selbsternannten Law- and Order - Typen nur wärmstens empfehlen, mal ganz locker zu bleiben und sich genau zu überlegen, was Ihr hier fordert!

Grüße,

Mathias

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Hallo Eckard!

Jetzt nervt es mich langsam.
Lauter geballtes Halbwissen schlägt hier auf einen Jugendlichen ein, der evtl. ein wenig gebastelt hat!!

entscheidend ist wohl, dass das Fahrzeug zur Tatzeit
keine Betriebserlaubnis hatte. Nur dieser Tatumstand ist zur
Beurteilung heranzuziehen. Ob das Fahrzeug anschließend wieder
in den Urzustand versetzt wurde oder nicht, bleibt bei der
straf- bzw. ordnungsrechtlichen Würdigung ohne Wirkung.

Das siehst Du falsch.
Wer kann beweisen, daß das Gefährt jemals getunt war? Ein Freund des vermeintlichen Täters nennt diese mögliche Option zwar, aber ich sehe hier keine Beweise…
Der TÜV, wie das hier konstatiert wurde, kann wohl kaum schlüssig beweisen, was hier unterstellt wird. Der sieht höchstens ein paar weniger verölte Schrauben, die auch auf eine Entkokung des Zylinderkopfes oder den Austausch der Schwimmernadel zurückzuführen sein könnten.
Es bleibt eine fehlerhafte Radarmessung.

Zum Strafrecht: so schnell schiessen die Preußen nicht.
Wir sprechen hier zunächst von einer angenommenen Ordungswidrigkeit, welche aufgrund der technischen Ausstattung des Gefährtes, mit dem selbige begangen worden sein soll, offensichtlich unmöglich durchführbar ist.
Alles andere sind Unterstellungen und Verdachtsmomente, die man dem vermeintlichen Täter nachweisen muß.

Eine gesonderte Betrachtung erfordert die Beurteilung des
Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Das ist
eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Geldbuße, Eintrag im
Kraftfahr-Zentralregister (Flensburg) sowie ggf. Entzug der
Fahrerlaubnis (auch der vorhandenen) geahndet.

Der Täter besitzt mit seinen 17 Jahren vermutlich einen 50 ccm - Führerschein, auf welchen keine Punkte in Flensburg „gutgeschrieben“ werden können.
Des weiteren wird niemandem die Fahrerlaubnis aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung von 20 Km/h entzogen. Auch würde man mit einem „normalen“ Führerschein keine Punkte dafür erhalten. Das kostet 50 Mark und fertig.

Daher möchte ich hier nochmals empfehlen, den Ball etwas flacher zu halten und nicht gleich (wenn auch nur in der eigenen Phantsie) die gesamte deutsche Staatsmacht auf einen Jugendlichen zu hetzen, der vielleicht ein wenig gebastelt haben könnte (was ja im übrigen erst mal zu beweisen wäre).

Grüße,

Mathias

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Hi Mathias,

du gehst leider nicht auf das ein, was Otto in die Diskussion eingeworfen hat.
Wenn du das so locker siehst, dann erkläre mir doch, wie ich es verstehen soll, wenn der junge Mann mit seinem frisierten Moped 100 km/h fährt, dabei die Kontrolle über das Gefährt verliert, weil es dafür nicht ausgelegt ist und dann meine Oma umnietet.

1 x Oma umnieten = Ordnungswidrigkeit?

Die Bedenken, die Otto geäußert hat und die ich mit ihm teile, sind wohl doch begründet.

Gruß,
Francesco

1 „Gefällt mir“

Hi Mathias,

der Vorwurf des „geballten Halbwissens“ ist hier aber nicht angemessen.
Es mag dich vielleicht nerven, was Eckard gesagt hat. Das ist dein persönliches und gutes Recht. Ebenso, dieses hier zum Ausdruck zu bringen. Sachdienlich ist es allerdings nicht und hier Emotionen zu klopfen bringt uns auch nicht weiter.
Tatsache ist, dass der junge Fahrer geblitzt worden ist. Damit kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung nachgewiesen werden. Dieser Nachweis ist heute gesichert und kaum zu widerlegen.
Sollte der Beschuldigte behaupten, er sei nicht zu schnell gefahren, weil das Gerät wieder in den früheren Zustand zurückversetzt worden ist, wird das Gericht das bis dahin möglicherweise überprüft haben. Das Moped wird sichergestellt, d.h. beschlagnahmt und von einem Sachverständigen begutachtet. Ich weiss von Gutachtern, dass es möglich ist, an Verschraubungen festzustellen, dass dort vor nicht allzu langer Zeit geschraubt worden ist. So ganz vertuschen kann man das also nicht.
Wenn das in dieser Form vor Gericht ausgetragen wird, wird sich das straferschwerend auswirken.
In der Sache selbst geht es nicht nur um die Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern auch darum ,dass der Fahrer für ein Fahrzeug mit dieser Geschwindigkeit keine Fahrerlaubnis hatte, also fahren ohne Fahrerlaubnis.
Damit werden in Flensburg Punkte eingetragen. Diese werden nicht, wie du behauptest, auf einen Führerschein eingetragen, sondern in ein Register, und zwar personengebunden. Es können theoretisch auch Punkte verteilt werden an Personen, die gar keinen Führerschein besitzen.
Der Fahrer wird also nicht ins Gefängnis wandern, aber er befindet sich schon außerhalb einer reinen Ordnungswidrigkeit.

Gruß,
Francesco

Hi!

du gehst leider nicht auf das ein, was Otto in die Diskussion
eingeworfen hat.

War ja auch nicht kommentierenswert, aber bitte:

Wenn du das so locker siehst, dann erkläre mir doch, wie ich
es verstehen soll, wenn der junge Mann mit seinem frisierten
Moped 100 km/h fährt, dabei die Kontrolle über das Gefährt
verliert, weil es dafür nicht ausgelegt ist und dann meine Oma
umnietet.

1 x Oma umnieten = Ordnungswidrigkeit?

Der erste Knackpunkt ist, daß nun mal niemand zu Schaden gekommen ist.
Wäre das der Fall, würde ich anders argumentieren.
Eine „Was-wäre-wenn“ - Diskussion führt hier zu nichts, denn „umgebnietet“ werden kann die Oma auch von einem Fahrrad.

Die Bedenken, die Otto geäußert hat und die ich mit ihm teile,
sind wohl doch begründet.

Nicht für mich.
Zweiter Knackpunkt:
nun wird es technisch:
die allermeisten Rollermodelle seit den späten 70ern gab und gibt es in mehreren Motorvarianten, wobei die sonstige technische Ausstattung (Rahmen, Bremsen, Reifen u.s.w.) bei allen Motorvarianten identisch ist.
Daher ist der vermeintlich getunte Roller, um den es hier geht, vermutlich nichts anderes als die nächsthöhere Version oder dieser ähnlich.

Es kommt daher auf den Fahrer an und da denke ich ist es unerheblich, v.a. auch für die Oma, ob sie von einem technisch fitten Roller oder von einer technisch fitten Suzuki 1100 „umgenietet“ wird.

Wie man es dreht und wendet, man kommt immer wieder zu dem Punkt, daß es keinen Unfall gab und man hier deshalb keinen allzu großen Wind machen sollte. Der Bursche hat seine Lektion höchstwahrscheinlich gelernt. Weshalb nun noch seine Zukunft gefährden?

Grüße,

Mathias

Hallo Francesco,

der Vorwurf des „geballten Halbwissens“ ist hier aber nicht
angemessen.
Es mag dich vielleicht nerven, was Eckard gesagt hat. Das ist
dein persönliches und gutes Recht. Ebenso, dieses hier zum
Ausdruck zu bringen. Sachdienlich ist es allerdings nicht und
hier Emotionen zu klopfen bringt uns auch nicht weiter.

Es ist m.E. wichtig zu zeigen, daß hier, und ich bleibe bei dem Ausdruck, durch Halbwissen ein vollkommen verzerrtes Bild erzeugt worden ist. Und dem trete ich entgegen.
Der arme Junge wäre wahrscheinlich fast aus dem Fenster gesprungen als er das gelesen hat.

Tatsache ist, dass der junge Fahrer geblitzt worden ist. Damit
kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung nachgewiesen werden.
Dieser Nachweis ist heute gesichert und kaum zu widerlegen.

Gerade über die technischen Daten des Fahrzeuges ist so etwas zu widerlegen.
Meine Freundin wurde vor ein paar Jahren ma mit ihrem Fiat Panda 45 in einer Autobahnbaustelle mit 177 Km/h gemessen.
Ein freundliches Schreiben an die zuständige Behörde inklusive einer Kopie des Fahrzeugscheins reichten aus, einige Wochen später wurde sie über die Einstellung der Ermittlungen informiert.

Sollte der Beschuldigte behaupten, er sei nicht zu schnell
gefahren, weil das Gerät wieder in den früheren Zustand
zurückversetzt worden ist, wird das Gericht das bis dahin
möglicherweise überprüft haben.

Er wird optimalerweise so nicht argumentieren.
Er könnte sagen, er wisse gar nicht was man von ihm wolle, das Gefährt läuft nach Papieren 45 (oder was auch immer) und fertig. Das Tuning ist eine Unterstellung, die vielleicht gar nicht erfolgen wird.
Wir gehen hier natürlich alle von unserem Infostand aus, der ja ist, dass wir über das Tuning informiert wurden.
Was wäre denn, wenn er das nicht geschrieben hätte?
Alle hier hätten geschrieben: Messfehler!

Bzgl. der Nachweisbarkeit von Tuningmaßnahmen habe ich bereits etwas geschrieben. Es ist nicht nachweisbar. Nachweisbar ist höchstens, dass ein neues Originalteil eingebaut wurde, welches ja auch als Ersatz für ein defektes Originalteil dienen kann. Mehr geht nicht.
Ich habe jahrelange Erfahrung mit diesen Motörchen, besitze selbst noch einen Roller. Als ich 16 war, lief mein Roller 140 (80 durfte er). Ich wurde erwischt, der TÜV fand einen größeren Vergaser (der allein keine 5 Km/h Mehrgeschw. gebracht hätte). Ich erhielt 3 Punkte (denn ich hatte einen FS 1b) und eine Nachschulung. Danach war ich dann kuriert und fuhr ordentlich.
So schlimm war unser Kollege hier doch noch nicht mal. Nur die Strafen sind heute deutlich höher. Daher sollten wir einen jungen Mann nach einer kleinen Jugendsünde unterstützen und nicht, wie viele das hier offensichtlich tun, händereibend und schadenfroh grinsend die geballte Staatsmacht herausbeschwören.
Zum Reiern ist das, sorry.

Das Moped wird sichergestellt,
d.h. beschlagnahmt und von einem Sachverständigen begutachtet.

Vermutlich nicht.

Ich weiss von Gutachtern, dass es möglich ist, an
Verschraubungen festzustellen, dass dort vor nicht allzu
langer Zeit geschraubt worden ist. So ganz vertuschen kann man
das also nicht.

s.o.
Die werden gar nichts finden. Wie auch?
Wenn Du in Dein Auto eine neue Bremsanlage einsetzen lässt, ist dann nachweisbar, dass die alte evtl. total defekt war?
Die alten Teile sind dann weg!!!
Das einzige was nachweisbar ist, ist dass eine Wartung oder ein Teileaustausch erfolgt ist.
Und das reicht nicht aus, ein Tuning zu beweisen.

Wenn das in dieser Form vor Gericht ausgetragen wird, wird
sich das straferschwerend auswirken.

Nur wenn er das zugibt.
Vor Gericht wird die Sache nicht kommen, da bin ich sicher.
Ich hoffe, man hält uns auf dem laufenden.
Ich glaube, die Einsendung der Papiere in Kopie reicht völlig aus, einen Messfehler zu beweisen.

In der Sache selbst geht es nicht nur um die
Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern auch darum ,dass der
Fahrer für ein Fahrzeug mit dieser Geschwindigkeit keine
Fahrerlaubnis hatte, also fahren ohne Fahrerlaubnis.

Das ist der zweite Schritt, der ja kaum beweisbar ist, wie gesagt. Ich verweise hier auf den Fall mit dem Fiat. Der Schritt, hier ein Tuning zu unterstellen und diesbezüglich zu ermitteln, ist ein recht großer.
Ich glaube nicht, dass hier etwas passiert.

Damit werden in Flensburg Punkte eingetragen. Diese werden
nicht, wie du behauptest, auf einen Führerschein eingetragen,
sondern in ein Register, und zwar personengebunden. Es können
theoretisch auch Punkte verteilt werden an Personen, die gar
keinen Führerschein besitzen.

Mein Informationsstand ist hier anders.
Ich werde meinen Anwalt fragen.

Der Fahrer wird also nicht ins Gefängnis wandern, aber er
befindet sich schon außerhalb einer reinen Ordnungswidrigkeit.

Das wiederum ist falsch. Auch Ordnungswidrigkeiten können mit Punkten belohnt werden, d.h. ein Vergehen ist nicht dann automatisch eine Straftat (und kein Owi mehr), wenn Punkte vergeben werden.

Grüße,

Mathias

Ganz Toll OTTO!
Dein Name spricht Bände :wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wo soll ich unterschreiben? :wink:

du gehst leider nicht auf das ein, was Otto in die Diskussion
eingeworfen hat.

Auf „seine Weise“ hat er das schon getan. Er scheißt auf das, was man Verantwortung und Vorbeugung nennt. Solange kein Schaden eintritt, ist schließlich nichts passiert. Daß sich die Wahrscheinlichkeit eines Schadens proportional zur Häufigkeit des Unsinns verhält und daß der lockere Umgang mit der Frisur des Gefährts vielleicht Schulwirkung auf andere hat, fiel ihm noch nicht auf.

Ob er damit auch als Zeuge vor Gericht ginge, wenn sein kleiner Neffe sich deshalb verantworten müßte? Sicher nicht. Die Falschaussage ist ein Tatbestand. Die falsche uneidliche Aussage hat einen Strafrahmen von 3 Monaten bis 5 Jahren. Aber hier kostet ihn der tolle Tip, alles unter den Teppich zu kehren, nichts.

Otto