Roller geblitzt (war getunt)

Mathias!

Lauter geballtes Halbwissen schlägt hier auf einen
Jugendlichen ein, der evtl. ein wenig gebastelt hat!!

Deine Einschätzung weise ich zurück. Es scheint an der Zeit, diesem Bastler die Unrechtmäßigkeit seines Tuns deutlich zu machen.

entscheidend ist wohl, dass das Fahrzeug zur Tatzeit
keine Betriebserlaubnis hatte.

Das siehst Du falsch.

Mit der Veränderung erlischt die Betriebserlaubnis. Im Ausgangsposting war die Rede davon, das dies geschehen war und auch Du gehst offensichtlich davon aus.

Wer kann beweisen, daß das Gefährt jemals getunt war? Ein
Freund des vermeintlichen Täters nennt diese mögliche Option
zwar, aber ich sehe hier keine Beweise…

Die Beweisbarkeit stand nicht zur Debatte und wurde von mir nicht angesprochen.

Es bleibt eine fehlerhafte Radarmessung.

Was ggf. in einem Ermittlungsverfahren, sofern es eines gibt, sicher zweifelsfrei ermittelt werden kann.

Zum Strafrecht: so schnell schiessen die Preußen nicht.

Wie nachzulesen, sprach auch ich von einer Ordnungswidrigkeit. Ob Strafrecht berührt ist, ermittelt die Polizei/Staatsanwaltschaft und entscheidet ein Richter.

Wir sprechen hier zunächst von einer angenommenen
Ordungswidrigkeit, welche aufgrund der technischen Ausstattung
des Gefährtes, mit dem selbige begangen worden sein soll,
offensichtlich unmöglich durchführbar ist.

Dem steht die im Ausgangsposting gemachte Aussage gegenüber, dass das Fahrzeug nach der durchgeführten Veränderung in der Lage war eine Geschwindigkeit von bis zu 100 kmh zu erreichen (statt der zugelassenen Begrenzung auf 45 kmh).

Der Täter besitzt mit seinen 17 Jahren vermutlich einen 50 ccm

  • Führerschein, auf welchen keine Punkte in Flensburg
    „gutgeschrieben“ werden können.

Hier bist Du im Irrtum. Selbst ein Fußgänger, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, kann einen Eintrag im Zentralregister erhalten.

Des weiteren wird niemandem die Fahrerlaubnis aufgrund einer
Geschwindigkeitsübertretung von 20 Km/h entzogen. Auch würde
man mit einem „normalen“ Führerschein keine Punkte dafür
erhalten. Das kostet 50 Mark und fertig.

Das mag so sein, kann aber vor dem Hintergrund der weiteren Tatumstände durchaus etwas andere Dimensionen annehmen.

Von einem 17jährigen kann man eine gewisse Einsicht in die Folgen seines Handelns erwarten. Es ist eben kein Kavaliersdelikt, ein Fahrzeug zu manipulieren. Die Vorschriften sind in dieser Hinsicht keine Regeln, die man nach eigenem Gutdünken einhalten kann oder auch nicht.

Was ich allerdings bei Dir glaube feststellen zu müssen, ist eine etwas legere Betrachtungsweise gesetzlicher Bestimmungen und ein meiner Meinung nach leicht gestörtes Verständnis der Regeln, die das Miteinander in diesem Staat erst möglich machen. Deine Darstellungen hier legen den Schluß nahe, dass Du diese Spielregeln eher etwas zu sportlich siehst, so nach dem Motto „Wenn der Schiedsrichter nicht herschaut kann ich schonmal ein bissel holzen.“
Ich kann Dir versichern, dass diese Sichtweise keineswegs von der Allgemeinheit geteilt wird.
Eckard.

Punkte
Hallo Mathias,

Damit werden in Flensburg Punkte eingetragen. Diese werden
nicht, wie du behauptest, auf einen Führerschein eingetragen,
sondern in ein Register, und zwar personengebunden. Es können
theoretisch auch Punkte verteilt werden an Personen, die gar
keinen Führerschein besitzen.

Mein Informationsstand ist hier anders.
Ich werde meinen Anwalt fragen.

Die Auskunft von Francesco wird wohl stimmen, z.B. muss jeder Führerscheinbeantrager eine Auskunft von Flensburg beilegen.
Dies hätte ja keinen Sinn, wenn dort nix stehen könnte.

Tschuess Marco.

noch ein paar Fragen…
Hallo zusammen,

erst mal danke für eure zahlreichen Antworten, jetzt weiß ich wenigstens welche möglichen Folgen die Tat meines Bekannten haben kann.´

Ein paar Fragen habe ich aber noch, vielleicht kennt sich jemand von euch damit aus:

  1. Mein Bekannter hat den Roller inzwischen in den Originalzustand zurückversetzt. Jedoch hat er noch nichts von der Polizei gehört. Wie lange kann so etwas dauern?
    Kann es eventuell sein, dass die Ermittlungen einstegellt werden da der Halter nicht ermittelt werden konnte?

  2. Irgendwo habe ich mal gehört, dass es gar nicht möglich ist anhand des Roller-Kennzeichnes den Halter herauszufinden.
    Zumindest müsste man über die Versicherung gehen, die wird aber doch kaum die Personalien des Halters herausgeben oder?

Danke&Gruss,
Alex

Hallo Alex!

Die Daten sind auch zu Versicherungskennzeichen abrufbar. Das kann höchsten in paar Tage länger dauern als eine normale Halteranfrage (in verschieden Bundesländern eventuell verschieden lang).

Tschüs, Sven.

Hallo Otto,

nur soviel: „scheißen“, wie Du das hier so nett ausdrückst, tue ich höchstens auf bestimmte Auissagen hier.

Des weiteren wird mir hier quasi unterstellt zu propagieren, Straftaten seien „unter den Teppich zu kehren“.
Dem widerspreche ich.

Grüße,

Mathias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Eckard,

Lauter geballtes Halbwissen schlägt hier auf einen
Jugendlichen ein, der evtl. ein wenig gebastelt hat!!

Deine Einschätzung weise ich zurück. Es scheint an der Zeit,
diesem Bastler die Unrechtmäßigkeit seines Tuns deutlich zu
machen.

Allein diese Aussage, völlig ohne die geringste Kenntnis des Jungen, sagt einfach alles.
Danke Eckard für die klare Darstellung Deiner häheren Werte!

entscheidend ist wohl, dass das Fahrzeug zur Tatzeit
keine Betriebserlaubnis hatte.

Das siehst Du falsch.

Mit der Veränderung erlischt die Betriebserlaubnis. Im
Ausgangsposting war die Rede davon, das dies geschehen war und
auch Du gehst offensichtlich davon aus.

Ich gehe hier teilweise auf Aussagen eines WWW-Nutzers ein.
Ich weiß nicht, ob hier wirklich eine erloschene Betriebserlaubnis vorliegt. Dazu muß man sich das Gefährt einmal ansehen. Ich denke jedoch nicht, daß man irgendeine Veränderung finden kann. Daher bleibt nichts als Hypothese.

Ich gehe aber natürlich in der Theorie mit Dir konform, daß getunte Motorfahrzeuge i.d.R. ohne Betriebserlaubnis unterwegs sind.

Wer kann beweisen, daß das Gefährt jemals getunt war? Ein
Freund des vermeintlichen Täters nennt diese mögliche Option
zwar, aber ich sehe hier keine Beweise…

Die Beweisbarkeit stand nicht zur Debatte und wurde von mir
nicht angesprochen.

Und wie das hier zur Debatte steht!
Genau darum geht es doch.
Der Junge fragte was passieren wird und Ihr erzählt ihm die Story vom toten Hund!

Es bleibt eine fehlerhafte Radarmessung.

Was ggf. in einem Ermittlungsverfahren, sofern es eines gibt,
sicher zweifelsfrei ermittelt werden kann.

Davon bin ich überzeugt, Eckard.

Zum Strafrecht: so schnell schiessen die Preußen nicht.

Wie nachzulesen, sprach auch ich von einer Ordnungswidrigkeit.
Ob Strafrecht berührt ist, ermittelt die
Polizei/Staatsanwaltschaft und entscheidet ein Richter.

Richtig.

Wir sprechen hier zunächst von einer angenommenen
Ordungswidrigkeit, welche aufgrund der technischen Ausstattung
des Gefährtes, mit dem selbige begangen worden sein soll,
offensichtlich unmöglich durchführbar ist.

Dem steht die im Ausgangsposting gemachte Aussage gegenüber,
dass das Fahrzeug nach der durchgeführten Veränderung in der
Lage war eine Geschwindigkeit von bis zu 100 kmh zu erreichen
(statt der zugelassenen Begrenzung auf 45 kmh).

Das wird der Kollege sicherlich nirgends wiederholen.

Der Täter besitzt mit seinen 17 Jahren vermutlich einen 50 ccm

  • Führerschein, auf welchen keine Punkte in Flensburg
    „gutgeschrieben“ werden können.

Hier bist Du im Irrtum. Selbst ein Fußgänger, der nicht im
Besitz einer Fahrerlaubnis ist, kann einen Eintrag im
Zentralregister erhalten.

Ich hörte bislang nur gegenteiliges. Ich informiere mich gerade. Mal sehen.

Des weiteren wird niemandem die Fahrerlaubnis aufgrund einer
Geschwindigkeitsübertretung von 20 Km/h entzogen. Auch würde
man mit einem „normalen“ Führerschein keine Punkte dafür
erhalten. Das kostet 50 Mark und fertig.

Das mag so sein, kann aber vor dem Hintergrund der weiteren
Tatumstände durchaus etwas andere Dimensionen annehmen.

Diese wurden in einem separaten Absatz kommentiert.

Von einem 17jährigen kann man eine gewisse Einsicht in die
Folgen seines Handelns erwarten. Es ist eben kein
Kavaliersdelikt, ein Fahrzeug zu manipulieren.

Doch, genau das ist es in diesem Fall. Nicht mehr.
Absoluter Schwachsinn, sich über so einen Käse aufzuregen.
Das sind genau die Leute, die bei ihrem Nachbarn auf Zurückschneiden der Hecke klagen.

Die
Vorschriften sind in dieser Hinsicht keine Regeln, die man
nach eigenem Gutdünken einhalten kann oder auch nicht.

Das stimmt prinzipiell.
Allerdings muß zur Durchsetzung evtl. Regeln ein beweisbarer Regelverstoß vorliegen. Außerdem gibt es auch Regeln, die Blödsinn sind und daher dringendst der Diskussion bedürfen. VOr allem in Bezug auf die deutsche Verkehrsgesetzgebung.

Was ich allerdings bei Dir glaube feststellen zu müssen, ist
eine etwas legere Betrachtungsweise gesetzlicher Bestimmungen
und ein meiner Meinung nach leicht gestörtes Verständnis der
Regeln, die das Miteinander in diesem Staat erst möglich
machen.

Ich schätze, Du überinterpretierst hier ein wenig.
Das Zusammenleben in diesem Staate bedarf zunächst einmal der Toleranz und dem Verständnis gegenüber dem Mitbürger.
Du setzt das mit dem Aufstellen und Befolgen von regeln gleich, was natürlich als guter, braver deutscher Michel völlig o.k. ist. Ich persönlich versuche jedoch zumeist, noch einen Schritt weiter zu denken.

Deine Darstellungen hier legen den Schluß nahe, dass
Du diese Spielregeln eher etwas zu sportlich siehst, so nach
dem Motto „Wenn der Schiedsrichter nicht herschaut kann ich
schonmal ein bissel holzen.“

Beim Fußball war ich immer hart, aber fair.
Genauso wie im übrigen Leben.

Ich kann Dir versichern, dass diese Sichtweise keineswegs von
der Allgemeinheit geteilt wird.

Auch das kannst Du nur schwerlich beweisen.
Meine Umgebung (also meine „Allgemeinheit“) teilt meine Ansicht durchaus.
Gebildete, tolerante Menschen denken zumeist etwas weiter als bis zum nächsten Gerichtssaal und die vereinzelte Exustenz solcher Leute gibt mir überhaupt noch die Kraft, in diesem von Stutzern und Spießern regierten Land zu leben.
Merke: unser Rechtssystem gilt auch für Leute wie mich (in unserem Fall hier „in dubio pro reo“) und wird das momentan angesagte Absicherungs-Spießertum (falls mir noch ein prägnanterer Begriff einfällt, lasse ich es Euch wissen…) noch lange überleben.

Grüße,

Mathias

Hallo,

ich würde an Deiner Stelle hier den Ball mal ganz flach
halten. Ich gebe hier lediglich Erfahrungswerte wieder.
Der junge Mann weiß ganz gut selbst was er tut, er benötigt
hierzu keine „Anstiftung“.

Es gab keinen Unfall, es gab keine Straftat.

Falls der Heizer nicht den Motorrad-FS hat liegt hier ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor - eine Straftat.

Es gab eine Ordungswidrigkeit, die in diesem Land MEINES
ERACHTENS (keine Anstiftung, nur private Ansichten!) in
manchen Fällen äußerst hart geahndet werden.

Dann fahr mal ins europäische Ausland. Danach wirst du die deutschen Strafen bei OWis nicht mehr als hart betrachten.

Gruß
HaWeThie

Hallo Mathias,

Hallo Eckard!

Jetzt nervt es mich langsam.
Lauter geballtes Halbwissen schlägt hier auf einen
Jugendlichen ein, der evtl. ein wenig gebastelt hat!!

Du scheinst ja echt die Ahnung zu haben.
Schaun wer mal weiter.
Ein wenig gebastelt? Ansichtssache, imho gehört da schon so was wie „kriminelle Energie“ zu, vorsätzlich einen Roller so zu „tunen“, dass damit eine Straftat begangen werden soll.

entscheidend ist wohl, dass das Fahrzeug zur Tatzeit
keine Betriebserlaubnis hatte. Nur dieser Tatumstand ist zur
Beurteilung heranzuziehen. Ob das Fahrzeug anschließend wieder
in den Urzustand versetzt wurde oder nicht, bleibt bei der
straf- bzw. ordnungsrechtlichen Würdigung ohne Wirkung.

Das siehst Du falsch.

Ne, das sieht er genau richtig.

Wer kann beweisen, daß das Gefährt jemals getunt war? Ein
Freund des vermeintlichen Täters nennt diese mögliche Option
zwar, aber ich sehe hier keine Beweise…
Der TÜV, wie das hier konstatiert wurde, kann wohl kaum
schlüssig beweisen, was hier unterstellt wird. Der sieht
höchstens ein paar weniger verölte Schrauben, die auch auf
eine Entkokung des Zylinderkopfes oder den Austausch der
Schwimmernadel zurückzuführen sein könnten.
Es bleibt eine fehlerhafte Radarmessung.

Die Geräte sind so was von geeicht und so - eine Fehlmessung kann ausgeschlossen werden. Ansonsten wird ein Gutachten erstellt werden müsse, das mal locker 400-800 DM kosten wird.

Zum Strafrecht: so schnell schiessen die Preußen nicht.
Wir sprechen hier zunächst von einer angenommenen
Ordungswidrigkeit, welche aufgrund der technischen Ausstattung
des Gefährtes, mit dem selbige begangen worden sein soll,
offensichtlich unmöglich durchführbar ist.

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat.

Alles andere sind Unterstellungen und Verdachtsmomente, die
man dem vermeintlichen Täter nachweisen muß.

Eine gesonderte Betrachtung erfordert die Beurteilung des
Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Das ist
eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Geldbuße, Eintrag im
Kraftfahr-Zentralregister (Flensburg) sowie ggf. Entzug der
Fahrerlaubnis (auch der vorhandenen) geahndet.

Der Täter besitzt mit seinen 17 Jahren vermutlich einen 50 ccm

  • Führerschein, auf welchen keine Punkte in Flensburg
    „gutgeschrieben“ werden können.

Wer hat dir den Unsinn erzählt??? Natürlich kann der Täter Punkte in Flensburg bekommen , das kann sogar dem 14-jährigen Radfahrer passieren.

Des weiteren wird niemandem die Fahrerlaubnis aufgrund einer
Geschwindigkeitsübertretung von 20 Km/h entzogen. Auch würde
man mit einem „normalen“ Führerschein keine Punkte dafür
erhalten. Das kostet 50 Mark und fertig.

Du verkennst, dass das getunte Gefährt keinen Versicherungsschutz hatte, evtl. ohne FE gefahren wurde und wer weiß was sonst noch. So sind schon mal locker 9 Punkte drin.
Hinzu kann kommen, dass bei einem Strafurteil eine Sperrfrist angeordnet wird, innerhalb derer keine FE ausgestellt werden darf.

Gruß
HaWeThie

Quatsch!
Hallo Bernd!

Ein Gutteil dieser irrsinnig anmutendenden Diskussion (mir geht es jedenfalls so) ist ja wohl entstanden, weil hier auch Bezug auf einen generell „ähnlich“ gelagerten Fall aus der Rubrik Motorräder genommen wurde.
Ich bin der Überzeugung, werden die Postings mal chronologisch gelesen wird hier allen schnell klar was gemeint war.
Und um Mißverständnissen vorzubeugen: Wer Blödsinn macht muß gemäß der Schwere der Tat und seiner Person individuell bestraft werden. Da ist eine Menge möglich und in dem anderen Fall von mir auch individueller beurteilt worden. Da lagen auch gleich mehr Informationen vor.
Im Übrigen, ich plädiere hier nicht für Folter, Pranger - Rübe Runter!

Tschüs, Sven.

P.S. Wer in seiner beruflichen Laufbahn ausschließlich hätschelnde Richter und dämliche Ordnungsbehörden erlebt hat soll sich mal melden. Würde gerne wissen auf welcher Insel das ist. Wer aus EINER eigenen Erfahrung heraus verallgemeinert gehört an den Biertisch, sorry.
Sven.

Hallo zusammen,

Hallo, Alex!

Ein paar Fragen habe ich aber noch, vielleicht kennt sich
jemand von euch damit aus:

  1. Mein Bekannter hat den Roller inzwischen in den
    Originalzustand zurückversetzt. Jedoch hat er noch nichts von
    der Polizei gehört. Wie lange kann so etwas dauern?
    Kann es eventuell sein, dass die Ermittlungen einstegellt
    werden da der Halter nicht ermittelt werden konnte?

Keine Ahnung. Irgendwann ist es „verjährt“. Beim Auto ist es i.d.R. so, das man drei Monate nachdem man geblitzt wurde davon ausgehen kann, das es verjährt ist. Allerdings kann das Verfahren auch weitergeführt werden. Dazu muß seitens der Behörde was unternommen werden, um die Verjährung zu hemmen.

Ich gebe allerdings zu, das ist jetzt nur Halbwissen! Ich kenne mich damit leider nicht so besonders aus.

  1. Irgendwo habe ich mal gehört, dass es gar nicht möglich ist
    anhand des Roller-Kennzeichnes den Halter herauszufinden.
    Zumindest müsste man über die Versicherung gehen, die wird
    aber doch kaum die Personalien des Halters herausgeben oder?

Damit kenne ich mich aber aus! Anhand des Rollerkennzeichens und der darauf geprägten Buchstabenkombination kann man auf der Website des GDV die Versicherungsgesellschaft herausfinden. Für die Grünen Männchen ist es erst Recht kein Problem. Und auf Anfrage bei der Versicherungsgesellschaft durch die Behörden ist die Versicherung sogar verpflichtet, den Halter bekanntzugeben.

Wäre auch eigenartig, wenn es nicht so wäre. Welchen Sinn würden dann die Kennzeichen machen?

Greetings and

So long.

Der Dicke MD.

Hi!

Schon wieder so einer…:wink:

Jetzt nervt es mich langsam.
Lauter geballtes Halbwissen schlägt hier auf einen
Jugendlichen ein, der evtl. ein wenig gebastelt hat!!

Du scheinst ja echt die Ahnung zu haben.

Richtig.

Schaun wer mal weiter.
Ein wenig gebastelt? Ansichtssache, imho gehört da schon so
was wie „kriminelle Energie“ zu, vorsätzlich einen Roller so
zu „tunen“, dass damit eine Straftat begangen werden soll.

Ich vermute, er wurde von vielem getrieben. Lust auf schnell Fahren, Angeben vor seinen Freunden, technischem Interesse - aber wohl kaum von einer grundsätzlichen seelischen Verdorbenheit (was für mich der Begriff „kriminelle Energie“ impliziert).

entscheidend ist wohl, dass das Fahrzeug zur Tatzeit
keine Betriebserlaubnis hatte. Nur dieser Tatumstand ist zur
Beurteilung heranzuziehen. Ob das Fahrzeug anschließend wieder
in den Urzustand versetzt wurde oder nicht, bleibt bei der
straf- bzw. ordnungsrechtlichen Würdigung ohne Wirkung.

Das siehst Du falsch.

Ne, das sieht er genau richtig.

Naja, meine Ansicht ist das jedenfalöls nicht.

Wer kann beweisen, daß das Gefährt jemals getunt war? Ein
Freund des vermeintlichen Täters nennt diese mögliche Option
zwar, aber ich sehe hier keine Beweise…
Der TÜV, wie das hier konstatiert wurde, kann wohl kaum
schlüssig beweisen, was hier unterstellt wird. Der sieht
höchstens ein paar weniger verölte Schrauben, die auch auf
eine Entkokung des Zylinderkopfes oder den Austausch der
Schwimmernadel zurückzuführen sein könnten.
Es bleibt eine fehlerhafte Radarmessung.

Die Geräte sind so was von geeicht und so - eine Fehlmessung
kann ausgeschlossen werden. Ansonsten wird ein Gutachten
erstellt werden müsse, das mal locker 400-800 DM kosten wird.

…welches von demjenigen bezahlt werden muß, der in der Beweispflich steht.
Der zuständigen Behörde.

Zum Strafrecht: so schnell schiessen die Preußen nicht.
Wir sprechen hier zunächst von einer angenommenen
Ordungswidrigkeit, welche aufgrund der technischen Ausstattung
des Gefährtes, mit dem selbige begangen worden sein soll,
offensichtlich unmöglich durchführbar ist.

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat.

Zunächst steht das hier doch gar nicht zur Debatte.
Fahren ohne Führerschein wäre eine Straftat. Natürlich. Aber wer möchte denn die notwendige Anklage hierzu erheben? Du?

Alles andere sind Unterstellungen und Verdachtsmomente, die
man dem vermeintlichen Täter nachweisen muß.

Eine gesonderte Betrachtung erfordert die Beurteilung des
Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Das ist
eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Geldbuße, Eintrag im
Kraftfahr-Zentralregister (Flensburg) sowie ggf. Entzug der
Fahrerlaubnis (auch der vorhandenen) geahndet.

Der Täter besitzt mit seinen 17 Jahren vermutlich einen 50 ccm

  • Führerschein, auf welchen keine Punkte in Flensburg
    „gutgeschrieben“ werden können.

Wer hat dir den Unsinn erzählt??? Natürlich kann der Täter
Punkte in Flensburg bekommen
, das kann sogar dem
14-jährigen Radfahrer passieren.

Hier korrigiere ich mich. Ich habe mich damit auseinandergesetz, Ihr habt recht.
Nur ändert das an der Sache nichts. Es ist nun mal nichts nachweisbar.

Des weiteren wird niemandem die Fahrerlaubnis aufgrund einer
Geschwindigkeitsübertretung von 20 Km/h entzogen. Auch würde
man mit einem „normalen“ Führerschein keine Punkte dafür
erhalten. Das kostet 50 Mark und fertig.

Du verkennst, dass das getunte Gefährt keinen
Versicherungsschutz hatte, evtl. ohne FE gefahren wurde und
wer weiß was sonst noch. So sind schon mal locker 9 Punkte
drin.

Genau hier bewegst Du Dich von der eigentlichen Sache weg und unterstellst, daß hier neben den 70 Km/h auch technische Veränderungen nachweisbar seien. Dem ist aber nach meinem Szenario nicht so.

Hinzu kann kommen, dass bei einem Strafurteil eine Sperrfrist
angeordnet wird, innerhalb derer keine FE ausgestellt werden
darf.

Das kann passieren.
Nur eben wohl kaum in diesem Fall.

Aber lassen wir das, es hat keinen Sinn.

Grüße,

Mathias

Hi!

Schon wieder so einer…:wink:

Du scheinst ja echt die Ahnung zu haben.

Richtig.

Schade, das deine ViKa dazu nichts hergibt :wink:

Schaun wer mal weiter.
Ein wenig gebastelt? Ansichtssache, imho gehört da schon so
was wie „kriminelle Energie“ zu, vorsätzlich einen Roller so
zu „tunen“, dass damit eine Straftat begangen werden soll.

Ich vermute, er wurde von vielem getrieben. Lust auf schnell
Fahren, Angeben vor seinen Freunden, technischem Interesse -
aber wohl kaum von einer grundsätzlichen seelischen
Verdorbenheit (was für mich der Begriff „kriminelle Energie“
impliziert).

Jemand, der wissentlich eine Straftat begeht, zeigt kriminelle Energie. Mit 17 sollte man sich eigentlich so gut auskennen, dass man Straftaten erkennt.

Ne, das sieht er genau richtig.

Also deiner Logik folgend (etwas off):
Wenn ich jemanden den Arm breche werde ich nicht bestrat, da zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung der Arm ja wieder gesund ist.
Wenn ich jemandem die Scheibe einschlage, passiert mir auch nichts, da die ja am nächsten Tag wieder eigesetzt wurde.
Es kommt bei der straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Würdigung auf den Zustand zum Tatzeitpunkt an.
Da schnelle „wieder in Ordnung bringen“ lässt eher darauf schließen, dass vorsätzlich gehandelt wurde.

Naja, meine Ansicht ist das jedenfalöls nicht.

Wer kann beweisen, daß das Gefährt jemals getunt war? Ein
Freund des vermeintlichen Täters nennt diese mögliche Option
zwar, aber ich sehe hier keine Beweise…
Der TÜV, wie das hier konstatiert wurde, kann wohl kaum
schlüssig beweisen, was hier unterstellt wird. Der sieht
höchstens ein paar weniger verölte Schrauben, die auch auf
eine Entkokung des Zylinderkopfes oder den Austausch der
Schwimmernadel zurückzuführen sein könnten.
Es bleibt eine fehlerhafte Radarmessung.

Die Geräte sind so was von geeicht und so - eine Fehlmessung
kann ausgeschlossen werden. Ansonsten wird ein Gutachten
erstellt werden müsse, das mal locker 400-800 DM kosten wird.

…welches von demjenigen bezahlt werden muß, der in der
Beweispflich steht.
Der zuständigen Behörde.

Falsch: zahlen muss der, der den Prozess (so es soweit kommt) verliert.

Zunächst steht das hier doch gar nicht zur Debatte.
Fahren ohne Führerschein wäre eine Straftat. Natürlich. Aber
wer möchte denn die notwendige Anklage hierzu erheben? Du?

Für so etwas gibt es eine Staatsanwaltschaft.
Wenn ich noch an meiner alten Stelle arbeiten würde - der Fall läge schon dort.

Aber lassen wir das, es hat keinen Sinn.

Stimmt.

CU
HaWeThie

Hi!

Schon wieder so einer…:wink:

Du scheinst ja echt die Ahnung zu haben.

Richtig.

Schade, das deine ViKa dazu nichts hergibt :wink:

Wozu auch?
Aus mir ist trotz fast professioneller Vespa-Motorenkenntnisse ein einigermaßen anständiger Mensch ohne allzu viel kriminelle Energie geworden.
Ich erachte solche kleinen Jugendsünden als nicht wirklich wichtig.

Schaun wer mal weiter.
Ein wenig gebastelt? Ansichtssache, imho gehört da schon so
was wie „kriminelle Energie“ zu, vorsätzlich einen Roller so
zu „tunen“, dass damit eine Straftat begangen werden soll.

Ich vermute, er wurde von vielem getrieben. Lust auf schnell
Fahren, Angeben vor seinen Freunden, technischem Interesse -
aber wohl kaum von einer grundsätzlichen seelischen
Verdorbenheit (was für mich der Begriff „kriminelle Energie“
impliziert).

Jemand, der wissentlich eine Straftat begeht, zeigt kriminelle
Energie. Mit 17 sollte man sich eigentlich so gut auskennen,
dass man Straftaten erkennt.

Ich habe hierzu alles gesagt.
Du siehst das eben anger als ich.
Ich denke, jemand der eine Tüte Gummibärchen klaut hat deutlich mehr kriminelle Energie und wird dafür nicht auf Jahre ausgebremst.
Aber wahrscheinlich würdest Du hierfür dann eine Gefängnisstrafe fordern…

Ne, das sieht er genau richtig.

Also deiner Logik folgend (etwas off):
Wenn ich jemanden den Arm breche werde ich nicht bestrat, da
zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung der Arm ja wieder gesund
ist.

Blödsinn. Bei dem Armbruch ist ja jemand zu Schaden gekommen.
Darauf bin ich weiter oben bereits eingegangen.

Wenn ich jemandem die Scheibe einschlage, passiert mir auch
nichts, da die ja am nächsten Tag wieder eigesetzt wurde.

s.o.

Es kommt bei der straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen
Würdigung auf den Zustand zum Tatzeitpunkt an.
Da schnelle „wieder in Ordnung bringen“ lässt eher darauf
schließen, dass vorsätzlich gehandelt wurde.

Klar. Es wurde vorsätzlich eine kleine Ordungswidrigkeit begangen.
Oder parkst Du beispielsweise aus versehen falsch?
Wie kann man so einen Schwachsinn nur so aufbauschen?

Naja, meine Ansicht ist das jedenfalöls nicht.

Wer kann beweisen, daß das Gefährt jemals getunt war? Ein
Freund des vermeintlichen Täters nennt diese mögliche Option
zwar, aber ich sehe hier keine Beweise…
Der TÜV, wie das hier konstatiert wurde, kann wohl kaum
schlüssig beweisen, was hier unterstellt wird. Der sieht
höchstens ein paar weniger verölte Schrauben, die auch auf
eine Entkokung des Zylinderkopfes oder den Austausch der
Schwimmernadel zurückzuführen sein könnten.
Es bleibt eine fehlerhafte Radarmessung.

Die Geräte sind so was von geeicht und so - eine Fehlmessung
kann ausgeschlossen werden. Ansonsten wird ein Gutachten
erstellt werden müsse, das mal locker 400-800 DM kosten wird.

…welches von demjenigen bezahlt werden muß, der in der
Beweispflich steht.
Der zuständigen Behörde.

Falsch: zahlen muss der, der den Prozess (so es soweit kommt)
verliert.

Dazu habe ich bereits alles gesagt.
Hier gibt es nichts zu beweisen also auch nichts zu verlieren.

Zunächst steht das hier doch gar nicht zur Debatte.
Fahren ohne Führerschein wäre eine Straftat. Natürlich. Aber
wer möchte denn die notwendige Anklage hierzu erheben? Du?

Für so etwas gibt es eine Staatsanwaltschaft.
Wenn ich noch an meiner alten Stelle arbeiten würde - der Fall
läge schon dort.

Dann ist es ja ganz guit, daß Du dort nicht mehr arbeitetst.

Aber lassen wir das, es hat keinen Sinn.

Stimmt.

Grüße,

Mathias

Mutti, der Böse da hat mich was getan, hau den da.
Sehr richtig! Gut gebrüllt.

Wenn es wirklich auf andere Menschen schädliche Folgen gehabt
hätte, dann würde sicher anders dazu Stellung bezogen.
Otto läßt halt gerne Aufsehermentalität raushängen,
aber, auch diese Menschensorte verstehen wir doch und tolerieren
sie, soweit sie sich beherrschen können, nicht wahr?

Wer aus so einem Blitzen für sich und sein künftiges Verhalten
seine Lehren zieht, der muß nicht unbedingt schwerstens abge-
straft werden müssen, fühle ich jedenfalls. Ich habe als Kind
und Jugendlicher auch meine Fehler gemacht - und mit mir war
damals die Gnade des Nicht-Erwischt-Werdens und ein vorbildlicher
Polizist, der mich zur Brust nahm und mir ernsthaft und gütig
ins Gewissen redete. Das hat bis heute bei mir gereicht. So
werde ich es den Rest meines Lebens auch halten.
Übrigens, ich habe weder in Flensburg noch sonstwo einen
Registereintrag!
Selbsterziehung ist immer noch die beste Erziehung.
Wenn das nicht mehr ausreichen sollte, dann sollte
aber auch unser Rechtssystem entsprechend eingreifen,
um den Strauchelnden wieder auf den rechten Weg zu weisen.
Und wenn der wirklich gar nicht mehr hören will,
dann hilft irgendwann nur noch WEGSCHLIESSEN,
um die Allgemeinheit vor dessen Folgen zu schützen.

Meist kommt aber, nach einem gewissen Ärger, doch die
Vernunft. Ist jedenfalls meine Lebenserfahrung.
Gleich mit der Kanone auf Spatzen schießen,
das tun nur lebensfremde Paragraphen-Heinis.
Ham wa hier im Brett auch genuch von, woll?

Dein/Euer Norbert

Genau sooo denke ich auch, danke!

Norbert.

Obermotz im Schrebergarten fühlt seine Wichtigkeit
Liebe Leute,
der sich als Obermacker gebende Namensvetter hat sich gerade
bei mir wichtiggemacht und mir verklickern wollen, meine
Schilderung oben wäre eine Aufforderung zu einer Straftat.
Es gibt wirklich solche Leute! Nur, daß Ihr das wißt.
Was er zu DDR-Zeiten gemacht hat, weiß ich leider nicht.
Ich ahne es nur. Horch, was gommt von draußen rein?
Gänse fleisch und Putenbrust. Alles im Kofferraum.
Meine Freunde von der Grenzaufsicht haben mich sicher verstanden.
Mal sehen ob dieser Norbert, alias: Otto auch Spaß verstehen kann
Ich bin mir fast sicher, daß NICHT.
Durchdrungen von der Wichtigkeit ihrer Bestallung schreiten
halt manche voll stolz geschwellter Brust durchs verbleibende
Rest-Leben. Ich liebe sie, alle.
Euer Norbert.

Letzte Anmerkung
Tja Mathias,
ich habe lange überlegt, aber mich dann doch entschieden noch ein paar kleine Anmerkungen zu machen.

Aus mir ist trotz fast professioneller Vespa-Motorenkenntnisse

ein einigermaßen anständiger Mensch ohne allzu viel kriminelle
Energie geworden.

Ich wusste nicht, dass man durch Motorenschrauberei auch seine Kenntnisse auf dem Gebiet „Recht“ verbessert :wink:
Ich hätte mir ja dann 3 Jahre FH Studium sparen können.

Ich erachte solche kleinen Jugendsünden als nicht wirklich
wichtig.

Jugendsünde: iO
Aber auch das ändert nichts daran, dass hier der Verdacht einer Straftat vorliegt.
Wenn man nicht gerade an „Richter gnadenlos“ gerät, dürfte es auch bei Gericht mit Sozialstunden oder einer Verwarnung getan sein.

Ich habe hierzu alles gesagt.
Du siehst das eben anger als ich.
Ich denke, jemand der eine Tüte Gummibärchen klaut hat
deutlich mehr kriminelle Energie und wird dafür nicht auf
Jahre ausgebremst.

Nö - auch das kann eine „Jugendsünde (Mutprobe)“ sein.
also nichts anderes, als die „harmlosen“ Basteleien am Moped.

Aber wahrscheinlich würdest Du hierfür dann eine
Gefängnisstrafe fordern…

s.o.

Blödsinn. Bei dem Armbruch ist ja jemand zu Schaden gekommen.

Klingt vielleicht komisch - aber auch die Rechtsordnung kann Schaden nehmen. Muss ich denn die Beurteilung, ob eine Straftat vorliegt, vom Zufall abhängig machen???
Zufällig ist nichts passiert
Zufällig ist der Roller auch für die Geschwindigkeit geeignet (wenn auch nicht zugelassen).

Es kommt bei der straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen
Würdigung auf den Zustand zum Tatzeitpunkt an.
Da schnelle „wieder in Ordnung bringen“ lässt eher darauf
schließen, dass vorsätzlich gehandelt wurde.

Klar. Es wurde vorsätzlich eine kleine Ordungswidrigkeit
begangen.

Nochmal: Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat!!!

Oder parkst Du beispielsweise aus versehen falsch?

Ist auch schon passiert :wink:
Ich sehe das dann eher sportlich: Wenn man mich nicht erwischt: gut, wenn doch: Pech und zahlen.

Thema Gutachten
Dazu habe ich bereits alles gesagt.
Hier gibt es nichts zu beweisen also auch nichts zu verlieren.

Würdest du es darauf ankommen lassen?
Wenn man nichts feststellen kann: Dann lass doch die Behörde zahlen.

Für so etwas gibt es eine Staatsanwaltschaft.
Wenn ich noch an meiner alten Stelle arbeiten würde - der Fall
läge schon dort.

Dann ist es ja ganz guit, daß Du dort nicht mehr arbeitetst.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert auch hier die Rechtsfindung.
Nach dem OWi MUSS die Behörde einen OWi-Vorgang an die StA abgeben, wenn der Verdacht einer Straftat besteht.
MUSS heißt hier: absoluter Zwang.
Wenn das nicht gemacht wird: Strafvereitelung im Dienst.
= Straftat = Verurteilung = Diziplinarverfahren = entfernung aus dem Dienst = Sozialfall (Beamte haben halt nur Beamter gelernt)
ICH würde das für meine Person nicht riskieren.
Wenn die StA oder das Gericht zu einer anderen Auffassung kommen (kommt vor) dann erhalte ich den Fall halt wieder zurück.

Aber lassen wir das, es hat keinen Sinn.

Stimmt.

und zwar Auffallend.

Viele Grüße
HaWeThie

(*derimmernochderauffassungistdasshierrechtsfragenundnichttuningtippshingehören*)

Tach auch!

Tja Mathias,
ich habe lange überlegt, aber mich dann doch entschieden noch
ein paar kleine Anmerkungen zu machen.

Schön. Auch ich musste etwas über den Sinn dieser Diskussion nachdenken, lasse mich nun aber ebenfalls gnädig herab, Dir noch etwas dazu zu schreiben…

Aus mir ist trotz fast professioneller Vespa-Motorenkenntnisse

ein einigermaßen anständiger Mensch ohne allzu viel kriminelle
Energie geworden.

Ich wusste nicht, dass man durch Motorenschrauberei auch seine
Kenntnisse auf dem Gebiet „Recht“ verbessert :wink:
Ich hätte mir ja dann 3 Jahre FH Studium sparen können.

Sorry, das ist ein ziemlich dummer Spruch. Ich bin ebenfalls Akademiker mit einigen juristischen Kenntnissen.
Einige Erfahrungen kommen eben erst später hinzu. Es mag ja Leute geben, die mit 15 schon die perfekten Staatsbürger sind. Mir persönlich sind diejenigen allerdings lieber, die in der Jugend ihre Grenzen ausloten und später Beurteilungen abgeben können, die nicht nur auf dem Studium von Fachhochschul-Literatur beruhen.

Ich erachte solche kleinen Jugendsünden als nicht wirklich
wichtig.

Jugendsünde: iO
Aber auch das ändert nichts daran, dass hier der Verdacht
einer Straftat vorliegt.
Wenn man nicht gerade an „Richter gnadenlos“ gerät, dürfte es
auch bei Gericht mit Sozialstunden oder einer Verwarnung getan
sein.

Da es aber ziemlich viele Richter der Sorte „gnadenlos“ gibt, ist Schadensbegrenzung im vorhinein in der heutigen Zeit ein muß.

Ich habe hierzu alles gesagt.
Du siehst das eben enger als ich.
Ich denke, jemand der eine Tüte Gummibärchen klaut hat
deutlich mehr kriminelle Energie und wird dafür nicht auf
Jahre ausgebremst.

Nö - auch das kann eine „Jugendsünde (Mutprobe)“ sein.
also nichts anderes, als die „harmlosen“ Basteleien am Moped.

Naja…

Aber wahrscheinlich würdest Du hierfür dann eine
Gefängnisstrafe fordern…

s.o.

Ja, ich „sehe oben“ und kann mich nur noch wundern.

Blödsinn. Bei dem Armbruch ist ja jemand zu Schaden gekommen.

Klingt vielleicht komisch - aber auch die Rechtsordnung kann
Schaden nehmen. Muss ich denn die Beurteilung, ob eine
Straftat vorliegt, vom Zufall abhängig machen???
Zufällig ist nichts passiert
Zufällig ist der Roller auch für die Geschwindigkeit geeignet
(wenn auch nicht zugelassen).

Ja, genau das ist der Punkt.
Das Leben besteht fast nur aus Zufällen.
Vielleicht hat er zufällig genau ein solches Modell gewählt, welches auch bei höheren Geschw. Noch sicher ist, um Reserven zu haben. Zufällig wollte er dann etwas schneller fahren u.s.w.

Es kommt bei der straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen
Würdigung auf den Zustand zum Tatzeitpunkt an.
Da schnelle „wieder in Ordnung bringen“ lässt eher darauf
schließen, dass vorsätzlich gehandelt wurde.

Klar. Es wurde vorsätzlich eine kleine Ordungswidrigkeit
begangen.

Nochmal: Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat!!!

Hat er das getan?
Ich sehe das nicht als eindeutig erwiesen an.

Oder parkst Du beispielsweise aus versehen falsch?

Ist auch schon passiert :wink:
Ich sehe das dann eher sportlich: Wenn man mich nicht
erwischt: gut, wenn doch: Pech und zahlen.

Da sind wir beim Punkt.
Du darfst das, der Rollerfahrer aber nicht???
Komische Ansichten hast Du da…

Thema Gutachten
Dazu habe ich bereits alles gesagt.
Hier gibt es nichts zu beweisen also auch nichts zu verlieren.

Würdest du es darauf ankommen lassen?

Sofort.

Wenn man nichts feststellen kann: Dann lass doch die Behörde
zahlen.

Eben.

Für so etwas gibt es eine Staatsanwaltschaft.
Wenn ich noch an meiner alten Stelle arbeiten würde - der Fall
läge schon dort.

Dann ist es ja ganz gut, daß Du dort nicht mehr arbeitest.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert auch hier die Rechtsfindung.
Nach dem OWi MUSS die Behörde einen OWi-Vorgang an die StA
abgeben, wenn der Verdacht einer Straftat besteht.

Besteht ein solcher?
Ist wohl interpretierbar.

MUSS heißt hier: absoluter Zwang.
Wenn das nicht gemacht wird: Strafvereitelung im Dienst.
= Straftat = Verurteilung = Diziplinarverfahren = entfernung
aus dem Dienst = Sozialfall (Beamte haben halt nur Beamter
gelernt)

Da mache ich mir bei Euch keine Sorgen.
Meine reichhaltige Lebenserfahrung zeigte mir bislang, dass ein Beamter in diesem Land absolute Narrenfreiheit hat.
Ich bin gerade dabei, einen zur Strecke zu bringen und es ist schon fast, und ich betone fast unmöglich, auch nur staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zu erreichen. Hier musste allein schon eine Beschwerde bis zum Oberstaatsanwalt erfolgen.
Hier geht es übrigens auch um Verkehrsrecht.
Sehr interessanter Fall.

ICH würde das für meine Person nicht riskieren.
Wenn die StA oder das Gericht zu einer anderen Auffassung
kommen (kommt vor) dann erhalte ich den Fall halt wieder
zurück.

Genau das ist das Problem.
Der Beamte hat seine Pflicht getan, der Amtsschimmel wiehert du ein junger Mensch wurde ausgebremst. Toller Erfolg!
Ich wehre mich einfach prinzipiell gegen die deutsche Diktatur der Beamten. Und genau deshalb werden wir zwei niemals zusammen kommen.
Mit mir hat man dasselbe versucht und ich kann nur jedem empfehlen, mit voller Härte zurückzuschlagen. Die übergeordneten Stellen sind nämlich zumeist eher realistisch als die unteren Knechte.
Und ein Beamter ist nur fast unangreifbar…

Aber lassen wir das, es hat keinen Sinn.

Stimmt.

und zwar Auffallend.

Leider. Ich hoffe, Du hast Kinder und kommst über sie irgendwann mal zu einer realistischeren, „volksnäheren“ Einstellung.

(*derimmernochderauffassungistdasshierrechtsfragenundnichttuningtippshingehören*)

Das sehe ich nun ganz anders.
Dieses Forum hat für mich den Zweck, Fragen zu beantworten und Tipps zu geben. Und ich hoffe inständigst, dass die zwei realistisch denkenden Menschen hier den Jungen vor einer unangemessenen staatlichen Härte bewahren konnten!

Grüße,

Mathias

Volle Zustimmung!
Die Stutzer und Spießer sind seit 11/89 sicherlich nicht weniger geworden…

Grüße,

Mathias