Mathias!
Lauter geballtes Halbwissen schlägt hier auf einen
Jugendlichen ein, der evtl. ein wenig gebastelt hat!!
Deine Einschätzung weise ich zurück. Es scheint an der Zeit, diesem Bastler die Unrechtmäßigkeit seines Tuns deutlich zu machen.
entscheidend ist wohl, dass das Fahrzeug zur Tatzeit
keine Betriebserlaubnis hatte.Das siehst Du falsch.
Mit der Veränderung erlischt die Betriebserlaubnis. Im Ausgangsposting war die Rede davon, das dies geschehen war und auch Du gehst offensichtlich davon aus.
Wer kann beweisen, daß das Gefährt jemals getunt war? Ein
Freund des vermeintlichen Täters nennt diese mögliche Option
zwar, aber ich sehe hier keine Beweise…
Die Beweisbarkeit stand nicht zur Debatte und wurde von mir nicht angesprochen.
Es bleibt eine fehlerhafte Radarmessung.
Was ggf. in einem Ermittlungsverfahren, sofern es eines gibt, sicher zweifelsfrei ermittelt werden kann.
Zum Strafrecht: so schnell schiessen die Preußen nicht.
Wie nachzulesen, sprach auch ich von einer Ordnungswidrigkeit. Ob Strafrecht berührt ist, ermittelt die Polizei/Staatsanwaltschaft und entscheidet ein Richter.
Wir sprechen hier zunächst von einer angenommenen
Ordungswidrigkeit, welche aufgrund der technischen Ausstattung
des Gefährtes, mit dem selbige begangen worden sein soll,
offensichtlich unmöglich durchführbar ist.
Dem steht die im Ausgangsposting gemachte Aussage gegenüber, dass das Fahrzeug nach der durchgeführten Veränderung in der Lage war eine Geschwindigkeit von bis zu 100 kmh zu erreichen (statt der zugelassenen Begrenzung auf 45 kmh).
Der Täter besitzt mit seinen 17 Jahren vermutlich einen 50 ccm
- Führerschein, auf welchen keine Punkte in Flensburg
„gutgeschrieben“ werden können.
Hier bist Du im Irrtum. Selbst ein Fußgänger, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, kann einen Eintrag im Zentralregister erhalten.
Des weiteren wird niemandem die Fahrerlaubnis aufgrund einer
Geschwindigkeitsübertretung von 20 Km/h entzogen. Auch würde
man mit einem „normalen“ Führerschein keine Punkte dafür
erhalten. Das kostet 50 Mark und fertig.
Das mag so sein, kann aber vor dem Hintergrund der weiteren Tatumstände durchaus etwas andere Dimensionen annehmen.
Von einem 17jährigen kann man eine gewisse Einsicht in die Folgen seines Handelns erwarten. Es ist eben kein Kavaliersdelikt, ein Fahrzeug zu manipulieren. Die Vorschriften sind in dieser Hinsicht keine Regeln, die man nach eigenem Gutdünken einhalten kann oder auch nicht.
Was ich allerdings bei Dir glaube feststellen zu müssen, ist eine etwas legere Betrachtungsweise gesetzlicher Bestimmungen und ein meiner Meinung nach leicht gestörtes Verständnis der Regeln, die das Miteinander in diesem Staat erst möglich machen. Deine Darstellungen hier legen den Schluß nahe, dass Du diese Spielregeln eher etwas zu sportlich siehst, so nach dem Motto „Wenn der Schiedsrichter nicht herschaut kann ich schonmal ein bissel holzen.“
Ich kann Dir versichern, dass diese Sichtweise keineswegs von der Allgemeinheit geteilt wird.
Eckard.