Hallo,
Ist das so? Du scheinst Dich gut auszukennen. Kannst Du auf
Quellen verweisen? Das würde mich im Detail interessieren, wo
das so steht.
§34 Abs.5 Satz 2
Ich dachte in Deutschland hätte man als Eltern die Hohheit
über sein Kind. Von einigen meldepflichtigen Sachen mal
abgesehen.
„Die Hoheit“ umfasst ein verantwortliches Verhalten. Dazu gehört, dass man das Kind bei einer Krankheit einem Arzt vorstellt und dazu gehört auch, dass man verantwortungsvoll mit der Gesellschaft umgeht. Beides scheint bei Dir nicht der Fall zu sein.
Um da in Zukunft weniger Fehler zu machen kannst Du mir da
vielleicht weiterhelfen.
Aber komm mir bitte mit Konkreten Angaben und nicht mit „gutem
Menschenverstand“, der ist zu variabel und damit offline
gestellt.
Es gibt für vieles Gesetze, aber für einiges reicht ein gesunder Menschenverstand. So lange alles gut ist, schreit kein Hahn danach wie verantwortungsvoll Du mit Deinem Kind oder mit anderen Menschen umgehst. Handelst Du aber fahrlässig mit Folgen, dann hast Du einfach mal einen Schaden angerichtet, für den Du haftbar bemacht wirst. Sollte sich eine schwangere Frau oder ein Mensch mit einem schwachen Immunsystem sich in einer öffentlichen Gemeinschaftseinrichtung wegen Deiner Fahrlässigkeit anstecken, können Schäden entstehen, die nicht mit Geld zu begleichen sind. Deswegen dürfen Kinder mit Ausschlag nicht in die Kita / Schule und beim modernen Kinderarzt gibt es für solche Fälle ein extra Wartezimmer. Das gilt so lange bis nicht geklärt ist um was es sich bei dem Ausschlag handelt.
Wenn Dein Kind geimpft ist, wirst Du die entsprechenden Krankheiten ausschließen können.
Viele Grüße