Hallo,
d.h. die Rückbuchung vom Vormonat als auf jeden Fall noch
geliefert wurde, kann Person A rechtlich nicht ohne negative
Folgen zurückbuchen lassen?
natürlich nicht. Es wurde eine Leistung erbracht, die zu vergüten ist.
Und von einem Insolvenzkonto ist das eh schwierig(?)
Genau. Versuchen kann man es aber. Im Zweifel läßt der Insolvenzverwalter die Zahlung aber wieder zurückgehen oder das KI des insolventen Unternehmens weist die Zahlung gleich wieder zurück, weil das Konto bspw. schon gesperrt oder überzogen ist.
Person A hat noch einige deutlich höhere ausstehende
Forderungen gegen den Energieversorger (Kaution, etc.) und
überlegt, ob von ihm die Zahlung im Vormonat rechtlich
gefordert werden kann, solange er selbst gegen das Unternehmen
noch höhere ausstehende Forderungen hat.
Hm, also Aufrechnung. Da bin ich überfragt. Ich könnte mir aber vorstellen, daß die Forderungen, die der Kunde ggü. dem Unternehmen hat, noch nicht fällig sind bzw. erst fällig gestellt werden müssen bzw. in die Masse fallen. Aber da würde ich dann vielleicht doch einen Anwalt konsultieren.
Gruß
Christian