Rückbuchung bei Insolvenz

Hallo,

wieder folgender Fall:
Ein Energieversorger geht insolvent. Insolvenzantrag ist gestellt. Person A ist aber noch Kunde bei diesem Energieversorger. A zahlt monatlich Abschlagzahlungen an den Energieversorger. Person A hat von der Möglichkeit gehört, bei der Bank Abbuchungen die jünger als 6 Wochen sind zurückzubuchen. A überlegt jetzt, die letzte Monatsabbuchung seines insolventen Energieversorgers zurückzubuchen.
Würde er hierfür irgendwelche negativen rechtlichen Konsequenzen erwarten müssen?

Grüße, silent

Hallo,

Würde er hierfür irgendwelche negativen rechtlichen
Konsequenzen erwarten müssen?

kommt darauf an, ob der Lieferant seine Verpflichtungen weiterhin erfüllt. Wenn ja, besteht auch die Verpflichtung zur Gegenleistung. Liefert er nicht mehr, kann man versuchen, die Lastschrift zurückbuchen zu lassen, was aber nicht zwangsläufig von Erfolg gekrönt bzw. nachhaltig sein muß:
/t/lastschriftrueckruf-bei-insolventem-unternehmen/6…

Gruß
Christian

Hallo !

Da ist Person A ja in guter Gesellschaft und hat zehntausende Mitbetroffene !
Es kommt darauf an,ob man zur Zeit überhaupt noch dort Kunde ist bzw. von dort mit Strom beliefert wird.
Falls nämlich der Netzbetreiber den unzuverlässigen Anbieter schon aus seinem Netz „rausgeworfen“ hat,dann wird man vom örtlichen Versorger im Grundversorgunstarif(teurer!) beliefert.
Dann nicht mehr an den insolventen Anbieter zahlen,sondern an den Grundversorger oder gleich einen neuen suchen.

Das wäre sehr wichtig zu klären,wer zur Zeit Strom liefert !

Dieser Anbieter hatte doch sicherlich mit Vorauszahlungen agiert ?
Hat man da noch Guthaben ? Dann würde man keine neuen Zahlungen leisten,wenn das Guthaben noch ausreicht für Forderungen.
Vorauskasse usw. kann verloren gehen,falls die Insolvenz eintritt und der Betrieb nicht weiterlaufen kann.

MfG
duck313

Vielen Dank für die Antwort!

d.h. die Rückbuchung vom Vormonat als auf jeden Fall noch geliefert wurde, kann Person A rechtlich nicht ohne negative Folgen zurückbuchen lassen?
Und von einem Insolvenzkonto ist das eh schwierig(?)

Person A hat noch einige deutlich höhere ausstehende Forderungen gegen den Energieversorger (Kaution, etc.) und überlegt, ob von ihm die Zahlung im Vormonat rechtlich gefordert werden kann, solange er selbst gegen das Unternehmen noch höhere ausstehende Forderungen hat.

danke für die antwort!

„Person A“ hat noch Guthaben aus den Vorauszahlungen, kennt allerdings die Abschlussrechnung und den Verbrauch noch nicht genau.
Muss man nur keine neuen Zahlungen leisten, oder kann man auch eine alte zurückbuchen, obwohl Leistung erbracht wurde, wenn man noch „Guthaben“ durch frühere Vorauszahlungen hat?
Bzw. kann man von einem Insolvenzkonto gar nicht mehr zurückbuchen lassen?

Hallo,

d.h. die Rückbuchung vom Vormonat als auf jeden Fall noch
geliefert wurde, kann Person A rechtlich nicht ohne negative
Folgen zurückbuchen lassen?

natürlich nicht. Es wurde eine Leistung erbracht, die zu vergüten ist.

Und von einem Insolvenzkonto ist das eh schwierig(?)

Genau. Versuchen kann man es aber. Im Zweifel läßt der Insolvenzverwalter die Zahlung aber wieder zurückgehen oder das KI des insolventen Unternehmens weist die Zahlung gleich wieder zurück, weil das Konto bspw. schon gesperrt oder überzogen ist.

Person A hat noch einige deutlich höhere ausstehende
Forderungen gegen den Energieversorger (Kaution, etc.) und
überlegt, ob von ihm die Zahlung im Vormonat rechtlich
gefordert werden kann, solange er selbst gegen das Unternehmen
noch höhere ausstehende Forderungen hat.

Hm, also Aufrechnung. Da bin ich überfragt. Ich könnte mir aber vorstellen, daß die Forderungen, die der Kunde ggü. dem Unternehmen hat, noch nicht fällig sind bzw. erst fällig gestellt werden müssen bzw. in die Masse fallen. Aber da würde ich dann vielleicht doch einen Anwalt konsultieren.

Gruß
Christian