Rückflug einfach nicht antreten?

Hallo, ich muss demnächst einen Flug buchen - nur einen Hinflug. Der Hinflug allein kostet aber mehr als Hin- und Rückflug. Kann ich den Rückflug einfach nicht antreten? Fallen da zusätzliche Kosten an?

Hallo

nein, du musst nicht fliegen.
bei vielen Fluggesellschaften wird so oder so überbucht, weil man davon ausgeht, das manche den Flug nicht antreten und es dann Platz für andere hat.

Gruss, sama

Hi Sama

bei vielen Fluggesellschaften wird so oder so überbucht, weil
man davon ausgeht, das manche den Flug nicht antreten und es
dann Platz für andere hat.

Du hast mich neugierig gemacht.

Was passiert eigentlich, wenn dann doch alle zum Flug antreten?
Werden die Überschüssigen auf den nächsten (womöglich auch schon überbuchten) Flug der gleichen Airline umgebettet? Oder wird auch auf andere Fluggesellschaften ausgewichen? Und erhält der Fluggast eine Entschädigung? Preisnachlass zum Beispiel?

Und wird einfach bestimmt, wer mit darf oder nicht? Oder gehts nach dem zeitlichen Eingang der Buchungen?

Oder wird etwas feinfühliger vorgegangen? Wird der Fluggast beim Check-In etwa so angesprochen: >>Leider müssen wir Ihnen mitteilen, das Aufgrund (Blah Blah Blah) einige Plätze nicht zur Verfügung stehen. Sollten Sie sich damit einverstanden erklären, die nächste Maschine zu nehmen, würden wir Ihnen (?)% des Flugpreiser zurück erstatten.

Ist das nicht offensichtlich? Die Fluggesellschaft wird Deine einseitige Vertragsänderung nicht hinnehmen und Dir den Mehrpreis zum einfachen Flug in Rechnung stellen. Nach aktueller Rechtsprechung wird die Buchung bzw. werden die AGB ja so angelegt, ebensolche Tricks nicht mehr möglich sind. Den Rückflug bspw. darf man nur bei bestimmten (flexiblen, teureren) Tarifen verfallen lassen.

Ja, man bietet Entschädigungen an. In Miami wurde uns von British Airways mal ein 1200$ Hotel Gutschein angeboten, wenn jemand freiwillig vom Flug zurücktritt.

Hallo,

Ist das nicht offensichtlich? Die Fluggesellschaft wird Deine
einseitige Vertragsänderung nicht hinnehmen und Dir den
Mehrpreis zum einfachen Flug in Rechnung stellen.

Dass Passagiere Rückflüge verfallen lassen, ist sicher schon oft vorgekommen. Aber weißt du, ob jemals eine Airline dafür den Mehrpreis
verlangt und auch bekommen hat?

Gruß
Pontius

Hallo,

Was passiert eigentlich, wenn dann doch alle zum Flug
antreten?
Werden die Überschüssigen auf den nächsten (womöglich auch
schon überbuchten) Flug der gleichen Airline umgebettet? Oder
wird auch auf andere Fluggesellschaften ausgewichen? Und
erhält der Fluggast eine Entschädigung? Preisnachlass zum
Beispiel?

Das funktioniert dann so. Es gibt eine Durchsage, dass der Flug überbucht ist, und man sucht Freiwillige, die etwas später zurückfliegen möchten. Zuerst bietet man ihnen vielleicht einen Fluggutschein in Höhe von $100, wenn sich dann keiner meldet, gibt es einige Zeit später nochmal eine Durchsage, und man bietet $250, usw.

Ich habe das mal miterlebt; am Ende hat die Fluggesellschaft über $500 geboten. Aber leider war das nicht mein Flug, sonst hätte ich mir diesen Gutschein natürlich gesichert.

Schöne Grüße

Petra

Servus, schatten,

ist mir selbst schon passiert. Kam über 2 Stunden vorher zum Flughafen und 1 1/2 h vorher zum Check-In-Schalter. Dann sagte mir die Dame von Con…, die Maschine sei voll, und ich solle wieder heimfahren (bei einem 4-wöchigen Urlaub!). Sie würde versuchen, mich auf einem der nächsten Flüge unterzubringen.

Ihre Begründung waren viele kurzfristige Internetbuchungen, und die Leute seien nun mal früher dagewesen als ich. Pech gehabt!
Sie bot mir noch nicht mal an, die Fahrkosten für die Heimfahrt o.ä. zu übernehmen (immerhin 90 EUR).

Ich habe dann so richtig Rabatz gemacht und auf Vertragserfüllung gepocht. Immerhin hatte ich zwei Wochen vorher über einen Veranstalter gebucht, und neben mir rührten sich dann noch 4 Leute, die ebenfalls wieder heimfahren sollten.

Am Ende hat sie uns eingecheckt, und die Airline hat hinten noch eine zusätzliche Sitzreihe eingebaut, in die wir 5 uns dann quetschen durften.

Nach dem Urlaub hat mir der Taxifahrer erzählt, daß sei mittlerweile gang und gäbe. Fast täglich würden er und seine Kollegen Passagiere dieser Airline wegen Überbuchung bzw. Angeblicher Verspätung zum Check In wieder nach Hause fahren.

Nun, das ist schon ca. 4 Jahre her, und ich versuche, diese Airline zu meiden. Aber ich gehe davon aus, daß das heute noch so gehandhabt wird.
Der Grund dürfte sein, für einige Sitze doppelt abzukassieren, weil durch nicht angetretene, schon bezahlte Flüge der Airline ja kein Schaden entsteht.

Gruß M

Guten Morgen,

Dass Passagiere Rückflüge verfallen lassen, ist sicher schon
oft vorgekommen. Aber weißt du, ob jemals eine Airline dafür
den Mehrpreis
verlangt und auch bekommen hat?

Und was ist, wenn man auch den Hinflug verfallen lässt (also dann: Hin- und Rückflug)?
Kann ich dafür belangt werden?

MfG
GWS

Hallo,

nein, du musst nicht fliegen.

du meinst damit sicher nicht nur, dass man ihn nicht dazu zwingen kann, sondern auch, dass er dadurch keine finanziellen Nachteile hat.
Warum sollte aber ein entsprechender AGB-Passus der Airline für den Passagier nicht bindend sein und sie auf eine Nachzahlung bestehen, auch wenn der Flug überbucht wäre?

Gruß
Pontius

Hallo,

schon mal auf der Air France gemacht. Gebucht: CGN-CDG-CGN. Geflogen nur CGN-CDG (weil ich da eine Feier hatte und dann von CDG mit einer anderen Airline nach Südamerika bin). Nichts passiert.

Gruss
K

Ist das nicht offensichtlich?

Das ist so offensichtlich wie wenn ich im Supermarkt einen Sixpack Cola kaufe, an der Kasse bezahle, beim Einpacken der Sixpack aufgeht, ich versehentlich nur fünf Dosen einpacke, und dann drei Tage später eine Rechnung über die Differenz zum Preis von sechs einzelnen Dosen bekomme. Womit ich nicht sagen will, dass du nicht Recht hast, es ist nur für den Durchschnittsmenschen, der nicht täglich mit dem komplexen Preissystem bei Linienflügen zu tun hat, nicht offensichtlich.

Die Fluggesellschaft wird Deine einseitige Vertragsänderung nicht hinnehmen und Dir den Mehrpreis zum einfachen Flug in Rechnung stellen. Nach aktueller Rechtsprechung wird die Buchung bzw. werden die AGB ja so angelegt, ebensolche Tricks nicht mehr möglich sind. Den Rückflug bspw. darf man nur bei bestimmten (flexiblen, teureren) Tarifen verfallen lassen.

Bist du dir sicher, dass du das nicht mit den Fällen verwechselst, bei denen der Anspruch auf den Rückflug verfällt, weil der Hinflug nicht angetreten wird oder bei mehreren zusammen gebuchten Teilflügen ein Teilflug ausgelassen wird? Das wurde hier schon mehrfach ausführlich diskutiert und erläutert.

Gruß
Axurit

Moin,

Was passiert eigentlich, wenn dann doch alle zum Flug
antreten?

dann ist er überbucht und die Line versucht die Kunden zu beruhigen bzw. umzubuchen.
Ein spanischer Kollege und ich waren in Seoul und wollten per LH nach Frankfurt. Er hätte dort nach Barcelona umsteigen müssen.
Er kriegte das Angebot statt Business (unser Ticket bei der LH) in der 1. Klasse eines anderen Fliegers direkt nach B. zu fliegen, wozu man ihn nur sehr wenig überreden musste :wink:

Gandalf

Hi,

Bist du dir sicher, dass du das nicht mit den Fällen
verwechselst, bei denen der Anspruch auf den Rückflug
verfällt, weil der Hinflug nicht angetreten wird oder bei
mehreren zusammen gebuchten Teilflügen ein Teilflug
ausgelassen wird? Das wurde hier schon mehrfach ausführlich
diskutiert und erläutert.

Ich wollt’s auch nicht glauben und hab ein wenig in den AGB der Lufthansa gestöbert: Man kann tatsächlich nachträglich über den Differenzbetrag zum One-Way-Tarif zur Kasse gebeten werden. Ne andere Frage ist es, ob so etwas schon vorgekommen ist. Habe auch schon mal einen Rückflug verfallen lassen (ist aber schon länger her), da passierte nichts weiter.

Gruß S

Hallo,

Am Ende hat sie uns eingecheckt, und die Airline hat hinten
noch eine zusätzliche Sitzreihe eingebaut,

das soll ja wohl hoffentlich ein Witz sein.

Gruß
C.

erhält der Fluggast eine Entschädigung? Preisnachlass zum
Beispiel?

Und wird einfach bestimmt, wer mit darf oder nicht? Oder gehts
nach dem zeitlichen Eingang der Buchungen?

EU Fluggastrechte zum Nachlesen und bookmarken (dt.):
http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenge…
Inklusive Kontakt bei Problemen und Fragen.
Grüße, Moni

1 Like

Hallo Manfred,
nachfolgend Reiserechts-Info hierzu. Dürfte schwierig sein, dir nachzuweisen daß du bereits bei Ticketkauf vorhattest, den Rückflug verfallen zu lassen. Dennoch würde ich sowas nur im Ausnahmefall machen. Irgendwann könnte es zu Schwierigkeiten führen wenn du nach USA willst. So zumindest steht es in den ESTA-Bedingungen. Eine detaillierte Begründung würde jetzt zu weit führen. Fakt ist, daß Fluggastdaten (hierzu gehört auch Nichterscheinen bei einem gebuchten Flug)gespeichert werden, auch wenn du USA nur überfliegst. Die Meldepflicht ist jetzt offiziell.
Hier nur Bsp-Link betr. der Pläne der EU, sich den Wünschen der USA zu beugen.
http://netzpolitik.org/2011/postkarten-gegen-die-flu…
Unter dem Stichwort EU Fluggastdatenspeicherung findest du überall im Internet Info. Aber das nur nebenbei.

Links zu den Urteilen stehen weiter unten:
http://www.dgfr.de/dgfr/html/index/aktuelles_index.htm

29.04.2010 | Bundesgerichtshof
Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein bei Abweichung von der gebuchten Flugreihenfolge für ungültig erklären.
Der unter anderem für das Reise- und Personenbeförderungsrecht zuständige Xa-Zivilsenat hat heute auf die Klagen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen British Airways und die Deutsche Lufthansa AG entschieden, dass der (generelle) Ausschluss des Rechts eines Kunden, die Beförderungsleistung nur teilweise in Anspruch zu nehmen, den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.
Pressemitteilung
Entscheidung vom 29.04.2010 - Xa ZR 101/09 [pdf]
Entscheidung vom 29.04.2010 - Xa ZR 5/09 [pdf]

29.04.2010 | Verbraucherzentrale Bundesverband
BGH-Urteil: Flugticket bleibt grundsätzlich gültig, wenn Reisende eine Teilstrecke nicht antreten.
Verbraucherzentrale Bundesverband erstreitet Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs nach der eine Fluggesellschaft Reisende grundsätzlich nicht vom Rück- oder Weiterflug ausschließen darf, wenn sie den Hinflug oder eine Teilstrecke nicht antreten. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Fluggast schon bei der Buchung plant, eine Teilstrecke verfallen zu lassen, um sich einen Preisvorteil zu verschaffen.
Pressemitteilung

http://www.wdr2.de/service/quintessenz/reiserecht100…

http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberkreuzbuchung

Wer bei Facebook ist: dort gibt es eine offene Gruppe Reiserecht, wo solche Fragen sicherer beantwortet werden können.
Grüße, Moni

„Wer nicht hinfliegt, kann auch nicht rückfliegen.“ Der Rückflug wird teils storniert.

:wink: Den Vergleich mit dem Sixpack finde ich gut, weil lebensnah. Aber er „hinkt“ in Deinem Posting ein wenig. Meiner Meinung nach läuft der Getränkekauf wie folgt ab. Sixpack im Supermarkt gegriffen, Sixpack an der Kasse bezahlt, Sixpack daheim ausgepackt, Fivepack vorgefunden. Die Mehr-Abrechnung erfolgt also schon vorab.
Die richtige Analgie wäre eher: Sixpack gegrife, Sixpack wird an der Kasse kontrolliert und entpuckt sich als Sevenpack, Sevenpack wird berechnet.

Dass ein nicht angetretener Hinflug die Stornierung des Rückfluges bedeuten kann, ist ein verwandtes Thema. Wenn bei einer Fluggesellschaft Flüge von A nach B UND B nach A zum Preis X gebucht werden können und Flüge von A nach B ODER B nach A zum Preis XX, dann sind diese - je nach gewählten Tarif (billig oder flexibel) auch so zu fliegen. Andernfalls hat die Fluggesellschaft sehr wohl das Recht Ihren Schaden (=entgangenen Gewinn) einzufordern. Genau für diese Rechtslage haben die Fluggesellschaften ja die starren Tarife schaffen müssen.

Servus, exc,

nein, leider nicht. Und das auf Langstrecke! Der Flug startete mit einer halben Stunde Verspätung, und die Stewardessen haben uns das auch erklärt.

Im Übrigen sind die Flieger ja schließlich auf flexible Bestuhlung angelegt. Deswegen hast du ja im gleichen Maschinentyp bei den Airlines unterschiedliche Beinfreiheit.

Gruß M.