Servus zusammen,
folgenden (fast schon historischen) Fall:
Person X wurde am 1.1.1995 arbeitslos, vorher war er in einem Dienstordnungsverhältnis beschäftigt. Daher nur Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, kein Arbeitlosengeld!
Am 1.6.1995 beginnt er eine freiberufliche Tätigkeit als Immobilienverkäufer/Adressensammler. Die sogenannte „Ausbildung“ des Auftraggebers besteht aus kurzen Motivations und Fortbildungsgesprächen, ähnlich dem wiederkehrenden Stundenplan in der Fahrschule, von jeweils 30 bis 60 Minuten Dauer von Montag bis Freitag. Der X soll vorerst im Bekanntenkreis Kunden aquirieren und dann über Empfehlungen seinen Kundenstamm erweitern. X ist aber wenig erfolgreich und kann nur einen Kunden erfolgreich aquirieren. X steigt am 1.9.1995 wieder aus.
X erhält von seinem Sachbearbeiter die mündliche Auskunft, die Tätigkeit muss nicht gemeldet werden, solange sie nicht zu regelmäßigem Einkommen führt. Im Juni 1995 erfährt ein anderer Sachbearbeiter durch ein Schreiben des X von der Sitúation und fängt an zu ermitteln. Der X spricht selbst im Arbeitsamt vor und schildert dem Sachbearbeiter seine Situation. Der bittet den X um eine Aufstellung der Einnahmen und Beschreibung der Tätigkeit, aus der sich ergibt, daß der X durch Fahrtkosten usw. keinen großen Gewinn macht. Daraufhin erstellt unser X die Aufstellung. Der Sachbearbeiter schließt aus der Angabe „Pro Woche fünf Fahrten a 60km“ eine Arbeitszeit von mehr als 15 Stunden und stellt den Leistungsbezug rückwirkend ein bzw. fordert die überzahlten Beträge zurück.
Eventuell gibt es ja hier jemanden, der schon damals im AFG tätig war und sich erinnert.
Wie sieht das mit der fiktiven Annahme von mehr aus 15 Stunden aus? Zählt die Fahrzeit mit zur Arbeitszeit?
Kann der Bescheid zurückgenommen werden, wenn der X nachweislich spätestens mit dem Schreiben das zu den Ermittlungen führte, die Tätigkeit angegeben hat? (Die mündlichen Aussagen können ja nicht bewiesen werden)
Wenn ja, hätte der Anspruch nach der Beendigung der Tätigkeit wieder aufgelebt?
Lieben Dank, wenn jemand helfen kann

