vor kurzem haben mein Freund und ich über Rückgaberecht gesprochen. Er meinte, dass der Verkäufer z.B. Wäsche nicht zurücknehmen muss. Ich bin aber anderer Meinung. Vor allem muss da auch nicht mal der Bon vorliegen, oder ?
du hast kein Recht auf Rücknahme deiner Ware - mit oder ohne Bon. Du bist mit dem Geschäft ein rechtsgültiges Geschäft eingegangen, welches von beiden Seiten korrekt abgewickelt und abgeschossen wurde. Alles was danach kommt, wäre reines Entgegenkommen des Geschäfts.
Anders sieht die Sache natürlich aus, wenn der Artikel nicht die zugesicherten Eigenschaften hat oder defekt ist.
Es gibt kein allgemeines Rückgaberecht. So einfach ist das. Na ja, fast: Beim Vorliegen bestimmter Tatbestände (etwa Fernabsatzrecht, zu finden im BGB) gibt es ein Widerrufsrecht. Aber jedenfalls nicht im Laden um die Ecke, es sei denn, dies ist vertraglich vereinbart.
> Alles was danach kommt, wäre reines Entgegenkommen des Geschäftes
Nicht ganz: Manche Geschäfte werben mit einem Rückgaberecht; dies wird Bestandteil des Kaufvertrages und damit zur Pflicht und mehr als eine reine Kulanz. Denn der Laden profitiert ja insofern davon, als dass ein Rückgaberecht zum Kauf verleiten kann.
> Alles was danach kommt, wäre reines Entgegenkommen des
Geschäftes
Nicht ganz: Manche Geschäfte werben mit einem Rückgaberecht;
dies wird Bestandteil des Kaufvertrages und damit zur Pflicht
und mehr als eine reine Kulanz. Denn der Laden profitiert ja
insofern davon, als dass ein Rückgaberecht zum Kauf verleiten
kann.
schon, nur wenn das geschäft nicht entgegenkommt und es in den kaufvertrag aufnimmt, dann wird es auch nicht zur Pflicht
im Gegensatz zu den USA,wo man Kundendienst groß schreibt hast du es hier in D weitaus schwieriger.
Erstens ohne Kassenbon läuft in 99 % der Fälle überhaupt nichts…
Zweitens hast hier kein gesetzliches Anrecht auf die reine Rücknahme eines Artikels.
Das ist reine Kulanz des Verkäufers…
Nur wenn der Artikel fehlerhaft ist,kannst du ihn umtauschen…
Eine Besonderheit ist aber zu beachten:
Bei Unterbekleidung (also Slips/BH(Socken etc.also alles was direkt auf der Haut getragen wird) hast du nur dann Anspruch auf Umtausch,
wenn das Teil noch verpackt ist.
(Ist ja auch logisch,oder möchtest du die Sachen kaufen,die ein anderer schon an „intimer Stelle“ getragen hat??? ).
ich versuche nur so zu Schreiben,das es ein „Normalsterblicher“ versteht…
Wenn ich jetzt Begriffe wie Wandlung „einschmeisse“,meinst du ein
Normalbürger versteht das???..
Mach das Leben nicht komplizierter als es ohnehin schon ist…*grinz*…
Der ladenbesitzer und der Kunde werden schon wiessen,was gemeint ist…)
Du mußt ruhiger werden. Levay ist jemand von der Sorte, der
das letzte Wort haben muß. Er meint es nicht böse, er will nur
spielen
So was Dämliches.
Die reine Wahrheit.
Exc, es stünde dir besser, deine Worte mit Bedacht zu wählen.
Na gut, ich weiß jetzt ja, woran ich bei dir bin.
Das könntest Du schon länger wissen. Schon bei unserer zweiten „Diskussion“ habe ich konstatiert, daß es Dir i.W. um Besserwisserei und um das Behalten des letzten Wortes geht. http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv… Daran hat sich in den letzten Monaten nichts geändert.
Mit ein bißchen Fähigkeit zur Selbstkritik würde Dir das Studium der Diskussionsverläufe unter „Meine Artikel“ einiges an Erkenntnisgewinn bringen.
Ich habe übrigens vor Jahren mal eine Theorie in den Raum gestellt, daß man nämlich aus der optischen Form eines Stranges ablesen kann, wie der Inhalt der einzelnen Artikel aussieht. Die Theorie müßte ich inzwischen erweitern. Aus den Namen der Teilnehmer kann man auch so einiges ablesen. Sobald ein Re^10 auftaucht und man sich im Brett Recht aufhält, ist die Wahrscheinlichkeit, daß entweder Du oder BerndW daran beteiligt (b)ist, recht nah an 100%.
Exc - du hattest recht. Er wollte wirklich das letzte Wort
haben!! )
Beweis doch mal, dass DU nicht das letzte Wort haben musst, indem DU jetzt nix mehr antwortest. Bei genauer Betrachtung habe ich immer eine Antwort geschrieben, dann du eine usw.; bei gleich vielen Antworten von jeder Person ist schwer vorstellbar, wieso die eine der anderen sagen können sollte, sie müsse wohl immer das letzte Wort haben.
Levay
(der sich über weitere Nachrichten in diesem Thread nicht mehr benachrichtigen lässt)
Es ist einfach i.d.R. kein
Entgegenkommen des Händlers.
Entschuldige bitte, wenn ich mich hier einmische. Das Thema taucht hier alle paar Tage auf und die Antwort lautet stets: Beim Kauf in einem Ladengeschäft gibt es grundsätzlich kein gesetzlich verankertes Rückgaberecht für einwandfreie Ware.
Beim Kauf kann ein Rückgaberecht vereinbart werden, es kann an bestimmte Bedingungen geknüft sein, es kann für alle Kunden gelten oder nur für bestimmte Warengruppen. In diesen Fällen wird das Rückgaberecht Bestandteil des Kaufvertrags und damit zum einklagbaren Anspruch.
Der Verkäufer kann sich nachträglich mit der Rückgabe einverstanden erklären. Das hat dann nichts mehr mit irgendwelchen Rechten zu tun, läuft vielmehr unter Kulanz, guter Laune oder Freundlichkeit.
Ein anderes Thema sind Haustürgeschäfte, Versandhandel sowie Lieferung/Verkauf mängelbehafteter Ware.