Rücktritt vom Immobilienverkauf trotz Kaufabsichts

Hallo,

ich, bzw. meine Familie möchten gerne ein Haus verkaufen (Kaufpreis unter 10000 €) inkl. Grundstück. Wir haben auch schon mehrere Interessenten zur Besichtigung gehabt, jedoch haben sich in den letzten 3 Wochen 2 Interessenten mit definitiven Absichten gemeldet.
Ein Interessent hat auf Vertrauensbasis und mit Auflagen einen Zugangschlüssel von uns bekommen und dieser hat ein formloses Schreiben geschickt, in welchem er die Kaufabsicht erklärt zum bestimmten Preis.
Jedoch hat jemand in der Familie bereits dem 2ten Interessten mündlich zum Kauf zugesagt, so dass ich den ersten abgesagt habe und ihn gebeten habe den Schlüssel zurückzuschicken.
Jetzt meine Frage: Habe ich in irgendeiner Art und Weise rechtliche Konsequenzen zu erwarten? Gelder sind keine geflossen, lediglich einige Telefonate, worin ich bestätigt habe, dass wenn der Kaufvertrag vom Notar im Briefkasten ist, wir diesen dann auch unterschreiben würden. (Dieser ist aber bis heute nicht bei uns eingegangen!)

Hallo. Immobiliengeschäfte sind ausschließlich nur mit Notarvertrag rechtsverbindlich. Sie können zwar einen Vertragsentwurf zugeschickt bekommen. Dieser muss Ihnen mindestens 2 Wochen vor Beurkundung vorliegen. Die Beurkundung und somit auch die Unterschrift selbst muss bei einem Notar erfolgen. Alles andere ist nicht rechtsgültig. A. Frank

wenn nichts unterschrieben wurde, haben Sie m.E. auch keine rechtl. Konsequenzen zu befürchten. Wenn man Sie auf die mündliche Aussage festlegen will, so war diese sicher vorbehaltlich Iher Zustimmung zum Vertrag und des umgehenden Eintreffens gemeint, was bis heute nicht geschehen ist.

FFE

Ich glaube nicht, dass Ihr Kaufinteressent hier irgendwelche Ansprüche begründen kann und wird, denn nur ein Kaufvertrag, der beim Notar unterzeichnet wird, ist bindend.

MfG Roland Ritt