Rücktritt vom Mietvertrag wegen falschen Angaben

Hallo,

ich habe letzte Woche
Donnerstag einen Mietvertrag für eine kleine Wohnung unterschrieben.
Die Wohnung habe ich über ein Internetportal gefunden. In der
Internetanzeige stand dass die Wohnung c.a. 25m² ist. Nach heutiger
Rücksprache mit dem Vermieter ist die Wohnung nicht mal 20m² groß. Da
ich mich leider gar nicht in sowas auskenne und ich auch von der
Marklerin total unter Druck gesetzt worden bin den Vertrag zu
unterschreiben , bin ich momentan in einer totalen Zwickmühle. Ich
habe mit dem Vermieter versucht zu reden über einen möglichen
Rücktritt vom Vertrag, doch der will von der ganzen Sache nichts
wissen. Ich weiss echt nicht was ich machen soll aber ich seh es
nicht ein so einen hohen Betrag für eine so kleine Wohnung zu
zahlen!

Im Mietvertrag sind die m² nicht ausgewiesen!

Komme ich aus dem Vertrag irgendwie raus?

Vielen Dank.

Liebe
Grüße
Jagoda22

Hallo Jagoda!
Vorweg: Ich bin kein Anwalt.
Nach meinem Rechtsempfinden hat der Makler den Fehler gemacht, weil er die Wohnung falsch ausgeschrieben hat.
Ein Ansatzpunkt wäre vielleicht die fehlende Wohnflächenangabe im Mietvertrag. Ich bin nicht sicher, ob das eine Pflichtangabe ist. Falls ja, wäre der Mietvertrag ohnehin ungültig und deshalb nie zustande gekommen.

Ich empfehle, hier im Wer Weiss Was Forum für Rechtsfragen mal zu fragen, ob die Wohnraumgröße eine Pflichtangabe ist.

Viele Grüße

Hallo,

so ein Thema gab es schon mal hier:

/t/ruecktritt-von-mietvertrag-wgn-falschen-angaben/4…

Gruß
Frank

Habe gerade noch folgendes gefunden:

http://www.berlinonline.de/themen/immobilien-und-woh…

Gruß
Frank

Hallo,
vorab sei gesagt, das ich kein Anwalt bin. deswegen haben meine Aussagen keine Rechtsverbindlichkeit.

Zu deinem Problem:
Grundsätzlich ist es bei Verträgen aller Art so, das alle Dinge, die in der „Werbung oder Ausschreibung“ angegeben wurden, eingehalten werden müssen. Sollten dort Ungereimtheiten sein, das sich einige Fakten nicht so darstellen wie beschrieben, ist dasnicht rechtens. Hilfreich ist es in solchen Situationen, wenn Du die Anzeige aus dem Internet als Beweismittel hast. Ansonsten wird es sehr schwer, das man eine Wohnung on aller Regel nicht „blind“ ohne vorherige Besichtigung mietet/kauft. Ich würde Dir auf jedenfall nahe legen, einen Anwalt zu rate zu ziehen, da das eine sehr komplexe und schwierige rechtliche Sitution ist, denn dabei spielt auch die Ausschreibung des Maklers ein nicht unerhebliche Rolle. Denn er hat ein gewerbliches Interesse daran, die Wohnung zu vermieten und deswegen kann er ggf. haftbar gemacht werden. Aber wie gesagt, mein Rat lautet: Nimm dir einen Anwalt und geh auf Nummer sicher.

Lieber Gruß
Daylighter

Vielen Dank für deine schnelle Antwort ich glaube dass wird echt das beste sein. Ich hoffe nur dass es nicht so teuer wird.

Ich habe auch schon mit der Marklerin gesprochen, doch die sagte nur, sie habe lediglich die Angaben vom Vermieter und sie muss das mit ihm abklären.

Naja mal sehen was passiert.
Also nochmals vielen Dank.

…da gibt es nur eins: ab zum nächsten Mieterverein/Rechtsanwalt! Mehr kann ich nicht raten aus der Ferne… Sie haben unterschrieben - der Vertrag kann gültig sein auch ohne Angabe von der Größe. Aber da sie über 10% kleiner ist als zugesagt… Haben Sie Zeugen???

Sollten Sie AlgII oder Bafög-Empfänger sein, bzw. nur eine kleine Rente beziehen rate ich zum Rechtsanwalt, der muss Sie für max. 10,- beraten!
Sorry, mehr geht aus professioneller Sicht über diese Seite nicht!
Viel Erfolg,
Udo

Hallo,
lass dir nichts von den Maklern erzählen. Die Makler übernehmen einen Auftrag und haben sich zu vergeweissern, das die Angaben korrekt sind. Ansonsten bräuchte ein Eigentümer ja keinen Makler mehr. Die bekommen das ja auch bezahlt.
Allgemein kann ich dir den Tip geben, dich an den Mieterbund zu wenden und da Mitglied zu werden. Die haben gerade mal einen Beitrag von unter 100 Euro im JAhr und da ist ein Rechtschutz und Gutachterleistungen inklusive. Die kannst Du für alle Belange in Anspruch nehmen.

Viel Erfolg in Deiner Sache.
Gruß Daylighter

wird nicht einfach den rücktritt durchzusetzen. wenn du nicht einvernehmlich aus kommst, melde dich noch mal, kenne trick 17

Empfehle, eine Rücktritt mit anwaltlicher Beratung zu versuchen.

Leider nicht mehr von mir

pete88

Hallo,

leider kann ich hier nicht so richtig weiterhelfen.

Zwar habe ich schon mal von einem BGH-Urteil gehört (Aktenzeichen ist mir leider nicht bekannt), laut dem man die Miete mindern kann, sofern die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10% geringer ist als im Mietvertrag angegeben, aber die Info wird nicht viel bringen.

Denn 1. fehlt ja die m²-Angabe im Mietvertrag (m. E. gehört die aber auf alle Fälle hinein!!!) und 2. soll ja nicht die Miete gemindert sondern der Mietvertrag wieder aufgehoben werden…

Ich kann nur empfehlen, einen Anwalt oder Mieterverein einzuschalten - vielleicht finden die einen Weg, den Vertrag wieder „auszuhebeln“ (ggf. kann man der Maklerin/dem Vermieter nachweisen, dass du belogen wurdest --> unbedingt einen Ausdruck o. ä. der Internetanzeige zu Beweiszwecken aufbewahren)…

Tut mir leid…

MfG schoerschi

Hallo, die Miete kürzen können Sie in jedem Fall. Ab 10% Abweichung ist das nach einem BGH-Urteil, auch ohne Angabe der qm im Vertrag, möglich. Da bei Ihnen ein 20% Abweichung vorhanden ist, haben wir hier schon eine anständige Summe. Ob Sie aber deshalb kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten können, kann ich nicht sagen. Wenn Sie dem Vermieter aber mit der Kürzung und dem Gerichtsurteil konfrontieren, wird er sicher einer Auflösung des Vertrages zustimmen.
Schauen Sie doch bitte hier: http://news.immobilo.de/2010/06/24/2873-falsche-wohn…

Oder rufen Sie kurz einen Fachanwalt oder den Mieterbund an.

Viele Grüße F.A.

Hallo auch :smile:
also ein Rücktrittsrecht ( ausgenommen es steht im Vertrag ) gibt es bei Mietverträgen nicht. Die einzigste Möglichkeit die noch besteht ist die Anfechtung des Vertrages wegen falschen angaben. Eine andere Möglichkeit ausgenommen der Vermieter lässt sich doch auf einen Rücktritt ein gibt es nicht. Ohne Anwalt hast du aber in jedem Fall keine Chance.
Grüße
Petra

Wenn Sie nachweisen können, z.B. über das Exposé der Maklerin oder einen Zeitungsausschnitt der Wohnugnsanzeige bzw. einem Ausdruck der Internetveröffentlichung, dass Ihnen die Wohnung mit ca. 25 % mehr Wohnfläche offeriert wurde, dann setzen Sie diesmal die Maklerin kräftig unter Druck und fordrn vom Vermieter eine drastische Reduzierung der Kaltmiete bzw. die Aufhebung des Mietvertrages einschließlich Kostenerstattung für Ihren neuerlichen Umzug, einschließlich gezahlter und neuerlicher Maklerkosten…

Das habe ich bereits versucht, aber die Marklerin ist nicht darauf eingegangen und wie gesagt der Vermieter will damit nichts zu tun haben. Ich habe sogar Nachweise (ausgedruckte Internetanzeige)aber ich weiss nicht ob das reicht rechtlich gegen die Marklerin vorzugehen.

Trozdem vielen Dank für den Tipp.

Hallo Jagoda22
Man liest sich einen Vertrag erst genau durch,bevor
man Ihn unterschreibt.
Ein Mietvertrag muß die Quadratmeterzahl eines Miet-
objektes enthalten.
Ich würde mit rechtlichen Schritten gegenüber dem
Vermieter drohen.

Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Der BGH hat in einem aktuellen Urteil entscheiden, dass eine Mietminderung durchgeführt werden darf, wenn die tatsächliche Wohnfläche entgegen der gemachten Angaben von Makler, Vermieter um mehr als 10% unterschritten wird. Siehe hierzu Urteil BGH vom 23.06.2010 AZ VIII ZR 256/09.
Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an Ihren örtlichen/regionalen Mieterverein oder an einen Fachanwalt zu wenden.
Beste Grüße USKO

Hallo Jagoda22,

hoffentlich hast Du die Internetanzeige noch in der die Angabe der Wohnungsgröße steht. Dann solltest Du mal den Mietspiegel anschauen, der für den Ort gilt, in dem die Wohnung liegt. Sollte also dei Miete nach der avisierten Größe der Wohnung berechnet sein, also 25 m² mal der Wert Quadratmetermiete, dann könnte der Versuch des Betruges vorliegen und damit würde ich den Vermieter konfrontieren.
Ich meine auch, dass die Wohnungsgröße im Mietwertrag angegeben werden muß, da sonst der Mietpreis nicht nachvollziehbar berechnet und überprüft werden kann.

Andererseits meine ich von Grundsatzentscheidungen gelesen zu haben, bei denen eine Kündigung oder ein Rücktritt vom Vertrag bei Differenzen von mehr als 10 % zwischen Angaben und Tatsachen gegeben sind, möglich ist. Dazu müßtest Du aber mal in einer juristischen Plattform nachsehen um Sicher zu gehen.

Viel Erfolg beim Gespräch mit Deinem Vertragspartner.

Mit Grüßen, Hubert Steiger.

Hi sie können zurücktreten weil die Mietsache einen erheblichen Mangel aufweist. dieser gleiche Umstand fehlen von ca. 5 m² wäre sicherlich bei einem anderen Mietobjekt sagen wir 1000m² kein problem weil hier eben dann nur 0,5% fehlen würden , jedoch bei Ihnen fehlen ja ca. 20% und dies ist angesichts einer solch kleinen Wohnung schon elementar. Gar nicht erst einziehen soll doch der Vermieter klagen. Die Beweise sind nicht weg zu bringen denn die Wohnung wird es weiterhin mit diesem mangel geben.
Gruß Peter

Sorry für die Verspätung.
Sofort versuchen aus dem Mietvertrag raus zu kommen. Fängt ja schon gut an mit VM. Wenn nichts anderes geht über Anwalt oder Mieterbund! Auch bei Mietverträgen gibts mit Sicherheit ein Recht zum Rücktritt innerhalb eines bestimmten Zeitraumes!

Viel Glück