Rücktritt von privatem Handel

Person A erwirbt von B einen Boiler im Wert von etwa 50€. Nach drei Tagen will A das Gerät installieren und stellt fest, das der Betrieb des Boilers 380V erfordert, die A nicht hat. Beim Kauf hatte A darauf nicht geachtet, da B sagte, er hätte das Gerät in seinem Gartenhaus betrieben und A nicht im Traum darauf gekommen wäre, das jemand 380V in seinem Gartenhaus hat. Kann A vom Kauf zurücktreten?

Danke!

MfG Goetz

Person B kann nur selbst versuchen den Boiler weiter zu verkaufen. Das Widerrufsrecht gilt nur zwischen gewerblichem VK und privaten K, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart. Hättest Du den Boiler auf dem Flohmarkt erstanden, könntest Du ihn auch nicht zurückgeben.

Gruß
Christian

Hi,

Person B kann nur selbst versuchen den Boiler weiter zu
verkaufen. Das Widerrufsrecht gilt nur zwischen gewerblichem
VK und privaten K, sofern vertraglich nichts anderes
vereinbart. Hättest Du den Boiler auf dem Flohmarkt erstanden,
könntest Du ihn auch nicht zurückgeben.

auch bei gewerblichen VK gibt es kein Widerrufs- oder Rückgaberecht. Viele Geschäfte räumen solches allerdings auf Kulanzbasis ein.

Gruß Stefan

dass wenn der VK den K nicht erklärt hat, dass es sich um eine 400V Anlage handelt und wohl keine Bekanntschaft vorliegt, der K das Gerät nicht persönlich abgeholt hat und eher online erworben hat.

Gruß
Christian

Nein, wurde persönlich abgeholt.

MfG Goetz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]