Hallo,
Warum sollte ein Eingriff, der bei Katzen ganz selbstverständlich und regulär durchgeführt wird, für Hunde gefährlicher oder unzumutbarer sein?
Weder gefährlicher noch unzumutbarer, denn OP- und Narkoserisiken bestehen auch bei Katzen - aber in den meisten Fällen unnötig und hart an der Grenze zur Illegalität. In Deutschland streunen Hunde - im Gegensatz zu Katzen - in der Regel nicht frei herum. Sie werden auch nicht im Abstand weniger Wochen brünstig.
Unterscheiden muss man zudem zwischen Rüden und Hündinnen. Letztere werde häufig scheinträchtig, was zunächst allerdings ein völlig normaler Prozess ist, ein Relikt aus Wolfszeiten, dass es nicht tragenden oder älteren Wölfinnen ermöglicht hat, sich an der Versorgung des Nachwuchses zu beteiligen.
Die Erfahrung zeigt, dass ein entspannter Umgang damit in den meisten Fällen auch einen milden Verlauf der Scheinträchtigkeit bedingt. Gesteigerte Problematik in Sachen Aggression oder sonstiger auffälliger Verhaltensweisen ist häufig der überbesorgten Reaktion der Besitzer geschuldet und lässt stark nach, wenn die Besitzer anders damit umgehen. Natürlich gibt es Hündinnen, die mit massiven körperlichen Reaktionen, wie Gesäugeentzündungen und Fieber zu kämpfen haben. Bei diesen macht eine Kastration durchaus Sinn.
Anders bei Rüden. Viele Rüden, die während der Läufigkeiten fremder Hündinnen am Rad drehen, haben eher ein Erziehungs- als ein Hormonproblem. Unter normalen Umständen lässt sich ein erzogener Rüde auf seinen Platz und zur Ruhe schicken, auch wenn in der Umgebung läufige Hündinnen sind. Entsprechend erzogene Rüden laufen auch auf dem Hundeplatz problemlos Prüfungen, obwohl läufige Hündinnen ebenfalls daran teilnehmen.
Auch hier gibt es Ausnahmen. Und wenn ein Rüde dauerhaft nicht mehr zur Ruhe kommt, macht es auch hier durchaus Sinn, zu kastrieren. Das selbe gilt für Ausnahmen, wie du sie bei deiner Hündin beschreibst.
Bei Hündinnen werden durch eine Kastration nicht nur Scheinträchtigkeiten vermieden, sondern auch das Risiko von Gesäugetumoren deutlich gesenkt.
Letzteres nur, wenn die Kastration vor der ersten Läufigkeit erfolgt. Spätere Kastrationen haben auf die Tumorbildung keinen Einfluss mehr. Das bedeutet, dass man die Hündinnen einer Frühkastration unterziehen muss, die erfolgt, bevor der Hund psychisch und physisch ausgereift ist.
Ansonsten gilt: Kastrationen bewegen sich in Deutschland hart an der Grenze, ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zu sein. Sie stellen eine Amputation dar, welche nur vorgenommen werden darf, wenn der zu erwartende Nutzen die Risiken und Nachteile aufwiegt. Das ist bei Hunden, die sich in Deutschlang weitestgehend unter menschlicher Kontrolle befinden, in aller Regel nicht der Fall.
Schöne Grüße,
Jule