Wer nicht die Möglichkeit eines sogenannten Sabbatjahres hat, aber mal einige Monate seine Arbeit unterbrechen möchte und auch dem Markt in dieser Zeit nicht zur Verfügung steht, muss vermutlich seine Arbeitsstelle kündigen. Vielleicht besteht auch die Möglichkeit (im beiderseitigem Einvernehmen) ähnlich wie bei einem Auflösungsvertrag sich darüber einig zu werden, daß das Arbeitsverhältnis für x Monate „ruht“. Oder die Auflösung zu befristen. Oder direkt bei Auflösung/Kündigung einen neuen Arbeitsvertrag zu gleichen Bedingungen abzuschliessen. Wie nennt man diese Vertragskonstrukte? Welche Möglichkeiten gäbe es grundsätzlich? Was wäre zu beachten?
lg
Andi
Unbezahlter Urlaub
Hi!
Die einfachste Variante ist die Vereinbarung von unbezahltem Urlaub.
Zu beachten ist allerdings, dass man nach 4 Wochen für die Krankenversicherung selbst sorgen muss.
http://www.arbeitsratgeber.com/unbezahlter-urlaub_01…
*hth*
Gruß
Guido
Hi!
Zu beachten ist allerdings, dass man nach 4 Wochen für die Krankenversicherung selbst sorgen muss.
http://www.arbeitsratgeber.com/unbezahlter-urlaub_01…
Ohne jetzt allzu korinthenkackerisch zu sein (und ich korrigiere Dich nur äußerst ungern
: nach 1 Monat , nicht schon nach 4 Wochen (s. a. § 7 (3) S. 1 SGB IV (http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__ 7.html) i. V. m. § 19 (2) S.1 SGB V http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__ 19.html)) . Im Einzelfall kann das schon wichtig sein!
LG
Jadzia
3 „Gefällt mir“
Hi!
nach 1 Monat ,
Yep, danke!
Da hatte ich was falsch im Kopf - gut, dass es aufmerksame Menschen gibt, die hier korrigieren 
VG
Guido