Ruhestörung durch nächtliches Hupkonzert

Muss die Polizei einer Anzeige wegen Ruhestörung eigentlich nachgehen? Muss z.B. ein andauerndes lautes Hupkonzert nach 23.00 Uhr von der Staatsgewalt beendet werden, oder könnte ein diesbezüglicher Anruf einfach mit dem Hinweis, dass es sich ja um eine einmalige Sache handelt und die Polizei grade wichtigeres zu tun hat, abgebügelt werden?
Als „gegenwärtiger rechtswidriger Angriff“ zählt eine solche Ruhestörung ja nicht, oder? Wenn doch, was könnte hier ein verhältnismäßiges wirksames Mittel sein, sie zu beenden?
Und was passiert, wenn Kennzeichen von Autos, die offensichtlich nur zum Spaß hupend und gröhlend durch die Gegend fahren, notiert werden und damit dann nachträglich Anzeige erstattet wird? Wird hier überhaupt weiter ermittelt?

Wenn doch, was könnte hier ein
verhältnismäßiges wirksames Mittel sein, sie zu beenden?

Ohrenstöpsel in die eigenen Ohren stecken.

Mal im Ernst, man weiß doch vorher, dass sowas höchstwahrscheinlich passieren wird und kann dementsprechend für sich und seinen ruhigen Schlaf vorsorgen.

Ich weiß, dass ist keine Antwort, die auf Paragraphen beruht, aber ich finde man sollte bei solchen Dinge, die relativ selten stattfinden mal Fünfe gerade sein lassen und nicht direkt wieder im Gesetz rumwühlen um vielleicht eine Möglichkeit zu haben die Ordnungshüter zu bemühen.

Gruß

Samira

mal Fünfe gerade sein lassen

unmöglich, siehe Vika

Hi

Muss die Polizei einer Anzeige wegen Ruhestörung eigentlich
nachgehen?

In diesem fiktiven Fall wohl eher nicht. Denn die Verursacher sind da ja von vorneherein klar und es ist im Vorfeld abzusehen, daß es zu Hupkonzerten kommen wird.
Außerdem vermute ich, daß die Polizei bei solchen Anlässen genug damit zu tun hat, darauf zu achten, daß die Feiern friedlich bleiben und sich nicht auch noch um Anrainer kümmern kann/will, die sich von diesem Lärm gestört fühlen.

Wenn doch, was könnte hier ein
verhältnismäßiges wirksames Mittel sein, sie zu beenden?

Ohropax und sich freuen, daß es bald vorbei ist.

Nicht daß ich Dich nicht verstehen könnte, ich habe mit Fußball so gar nichts am Hut, darf aber trotzdem Hupkonzerte „genießen“ und davor fast 2 Stunden lang Begeisterungs- oder Verzweiflungsschreie.

Gruß
Edith

Muss die Polizei einer Anzeige wegen Ruhestörung eigentlich
nachgehen?

Grundsätzlich muss die Polizei jeder Anzeige nachgehen. Wie weit, nun…

Muss z.B. ein andauerndes lautes Hupkonzert nach
23.00 Uhr von der Staatsgewalt beendet werden,

Nein, natürlich nicht.

oder könnte ein
diesbezüglicher Anruf einfach mit dem Hinweis, dass es sich ja
um eine einmalige Sache handelt und die Polizei grade
wichtigeres zu tun hat, abgebügelt werden?

Sicher, sind ja „nur“ Ordnungswidrigkeiten. Zudem gibt es mitunter
„ministeriale Erlasse, die Grenzen der Ruhestörung großzügig auszulegen“.

Wenn doch, was könnte hier ein verhältnismäßiges wirksames Mittel sein,
sie zu beenden?

Keine, und es sei noch die persönliche Meinungsäußerung gestattet, dass das
auch gut so ist, auch wenn das dem einen oder anderen Vollspaten nicht gefällt.

Helgoland ist übrigens autofreie Zone, ich empfehle also einen Umzug, wenn
einem die EM und ihr Beiwerk nicht gefallen.

.m

andere Feierlichkeit

Hallo mir kam gestern eine ähnliche Frage:
Kieler Woche nennen wir es mal Uferpromenade halt wie üblich mit ordentlich Sehleuten, Buden und Ständen und wegen besonderer Umstände Fernseher überall, wo das Vorabprogramm zum Spiel lief.

In Höhe der Polizeistation (also der mit den diversen Booten) gabs erst Brandgeruch, der sich als Onboard Grill auf einem Polizeiboot entpuppte.
Als sich dann einige Passanten darüber LAutstark muckierten „Ruf mal einer die Kollegen von der Feuerwehr“ gabs eine volle Dröhnung Andrea Berg (etwa AutoKorsolautstärke mit Hupe und Subwooferantrieb), so dass man erst nicht wusste, wo es herkam, es dann aber auf besagtes Polizeiboot verorten konnte.
Dort war aber die gesammelte MAnnschaft auch der anderen Boote, die am KAi lagen und wohl auch die von „drinnen“ (den Haus an Land). Wo hätt man da nun Anzeige wegen Ruhestörung und Verstoß gegen Emmissionsschutz (Schall und Rauch) erstatten können???

Gruß Susanne

Huhu Samira!

Aus Erwachsenensicht sicherlich richtig, aber versuch mal, einem Kleinkind Ohrenstöpsel zu verpassen :-S
Ich ärgere mich auch seit Tagen über den Lärm, weil mein Sohn jedes Mal Angst bekommt und aus dem Schlaf aufwacht. Da helfen alle Erklärungen, dass sich die Leute freuen, wenig.
Selbst mit Fenster zu und einer CD zur Ablenkung ist der Lärm so laut, dass er ihn mitbekommt. Und das in einem reinen Wohngebiet, an sich ruhige Nebenstrasse. Eine Strasse weiter ist die Hauptstrasse, wo genug Möglichkeiten wären, seine Freude rauszulassen. Wird auch von vielen genutzt, aber die Ausnahmen brettern eben hier durch, sind keine Anwohner und genau die sind es, die einen dazu reizen, das Ganze nicht besonders positiv zu sehen.

Es gibt ja immer mehrere Seiten bei sowas, und nur weil der Fragende nicht genau geschildert hat, WARUM ihn der Lärm stört, muss er ja nicht gleich ein Spassverderber sein. Vielleicht hat er einfach seine persönliche Not damit, der mit herkömmlichen Mitteln (Fenster zu, Ohrenstöpsel) nicht so leicht beizukommen ist.

Nur mal aus einer ganz anderen Sicht :wink:

Liebe Grüsse
Bine :smile:

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Hallo,

Nur mal aus einer ganz anderen Sicht :wink:

solange Kirchengeläut nicht verboten ist, ist das alles in Relation gesehen irrelevant.

Gruß,

Malte (der auch gern seine Ruhe hat, aber mit solchen Kulturerscheinungen gut leben kann)

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Hallo,

Wo hätt man da nun Anzeige wegen Ruhestörung
und Verstoß gegen Emmissionsschutz (Schall und Rauch)
erstatten können???

Natürlich genau nebenan bei der Polizeistation. Und von dort aus hätte sicher jemand Abhilfe geschaffen, sonst gibt es ein Disziplinarverfahren - und das ist jedem Polizisten unangenehmer als jede Geldstrafe.
Gruß
loderunner

Hallo,

Wo hätt man da nun Anzeige wegen Ruhestörung
und Verstoß gegen Emmissionsschutz (Schall und Rauch)
erstatten können???

Natürlich genau nebenan bei der Polizeistation. Und von dort
aus hätte sicher jemand Abhilfe geschaffen, sonst gibt es ein
Disziplinarverfahren - und das ist jedem Polizisten
unangenehmer als jede Geldstrafe.

Hallo aber die waren doch mit auf dem Boot, oder zumindest gabs für die da auch ne Wurst. Also für alle hätte der Grill wohl nicht gereicht, aber für die Wasserpolizei (also incl der noch gut 15-20 Leutchen, die da mit Gummischnellbooten Taxi spielten und die Landpuhtzen bei der nächsten Videoleinwand ablieferten oder auch nach in der Förde treibenden Bierleichen ausschau hielten)
Ich denk mal eher die Jugs vom Ordnungsamt oder bei der nächsten Fußballleinwand, wo sich zunehmend die Fans und eben auch die anderen Grünen und Blauen zusammenrotteten, die grad keine Pause hatten.
Vielleicht noch die GEMA, denn das war sicher keine angemeldete Beschallung.
Aber ehrlich, wenn rundum genehmigte BEschallungen laufen, die nur kurzfristig mal von „was anderen“ übertünscht wird,… richtig übelgenommen hats denen wohl keiner :wink:
Die Purzel die hier derzeit Dienst schieben haben sicher mehr als ne Wurst verdient.

Gruß Susanne

Natürlich muß die Polizei jeder Anzeige nach gehen. Die Frage ist halt nur, ob sie bei es diesen Fällen nicht nach Aktenlage tut.
Wenn Beweise vorliegen, müssen sie auch den Halter ermitteln und mit der Anzeige konfrontieren.

Allerdings wird die Polizei auch versuchen, dass es nicht zu einer Anzeige kommt. Die Erfolgsaussichten, ohne Beweise, gehen ja gegen Null. Sie wird sagen, dass das ja nur während der Spiele - also nur noch einmal - vorkommt und das man Nachsicht walten lassen soll.

Im Prinzip macht sich schon jeder strafbar, wenn er nur zum Vergnügen herumfährt. Laut STVO muss man ein Ziel haben, sonst darf das Gerät(Auto) nicht benutzt werden:
§ 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
(1) 1 Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.
2 Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.
3 Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden…

Hupen ohne Grund, also z.B. Warnung vor einer Gefahr, ist auch verboten - hat ja jeder Autofahrer mal gelernt (§16 (1) Nr.1 und 2 STVO).

Die Rechtslage ist also relativ klar. Nu mal ganz im Ernst: wie soll die Polizei in ganz Deutschland dieses durchsetzen? Soviele Polizisten wollen wir gar nicht haben. Und der Hinweis, dass diese Lärmbelästigung ja wohl nur alle zwei Jahre (Wechsel WM/EM) auftritt, ist ja nicht abwegig. Es ist halt so wie immer im Leben: Kompromisse. Wären nicht die Deppen, die durch reine Wohngebiete hupend/gröhlend fahren - es wäre wohl nicht das Problem.
Bei uns geht das noch: bisher gab es einen Autokorso nach dem Spiel, so eine halbe Stunde hupen und rumfahren - dann war Schluß und die Leute haben bei sich zu Hause oder in Kneipen weitergefeiert. Das ist, glaube ich, noch erträglich.
Kennt übrigens jeder das Problem aus dem ländlichen Bereich: die Bauern dürfen bis zum 24 Uhr die Ernte einfahren - und ich wohnte am Stadtrand, wo die mit ihren Traktoren und Mähdreschern tage- und nächtelang unterwegs waren.

Also: Kopf hoch - einmal wird es noch lauter, dann ist Ruhe…

Ciao
Garrett

Hallo Loussy,

Eine Strasse weiter
ist die Hauptstrasse, wo genug Möglichkeiten wären, seine
Freude rauszulassen.

Und an der Hauptstraße wohnt niemand mit schlafendem Kleinkind?

Sicher ist es für die nicht euphorischen lästig, aber da müssen sie sich mal ein paar Tage der Mehrzahl beugen.
Das nervt zwar, bringt aber niemanden um.

Als Ausgleich gibt es die himmlische Ruhe davor.

Gruß Steffi

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Also: Kopf hoch - einmal wird es noch lauter, dann ist
Ruhe…

Nee, dann kommt ja irgendwann wieder Silvester. Macht auch tierischen Krach. Kann man eigentlich die Polizei anrufen und sich über die Böllerei zum Neujahreswechsel beschweren? Oder gibt es ein Gesetz, dass das Böllern an Silvester regelt? (Das ist zwar etwas OT, aber eine durchaus ernst gemeinte Frage.)

Gruß

Samira

Hallo,

Sicher ist es für die nicht euphorischen lästig, aber da
müssen sie sich mal ein paar Tage der Mehrzahl beugen.
Das nervt zwar, bringt aber niemanden um.

Wird ein Gesetz vorübergehend außer Kraft gesetzt, weil eine Mehrheit vorübergehend dagegen verstößt ?

Gruß,
Markus

Autofahren strafbar?
Hallo,

Im Prinzip macht sich schon jeder strafbar, wenn er nur zum
Vergnügen herumfährt. Laut STVO muss man ein Ziel haben, sonst
darf das Gerät(Auto) nicht benutzt werden:

das ist unter ganz bestimmten Umständen vielleicht eine Ordnungswidrigkeit, ganz sicher aber keine Straftat.

Gruß

S.J.

Hallo,

Muss die Polizei einer Anzeige wegen Ruhestörung eigentlich
nachgehen?

Grundsätzlich muss die Polizei jeder Anzeige nachgehen. Wie
weit, nun…

Hmmm - genau das ist das Problem

Muss z.B. ein andauerndes lautes Hupkonzert nach
23.00 Uhr von der Staatsgewalt beendet werden,

Nein, natürlich nicht.

Sooo natürlich … ? -> §117 OwiG scheint mir ziemlich eindeutig, mit §325a StGB bin ihc mir hier nicht sicher, aber in der StVO wäre wohl auch noch was dazu zu finden.

oder könnte ein
diesbezüglicher Anruf einfach mit dem Hinweis, dass es sich ja
um eine einmalige Sache handelt und die Polizei grade
wichtigeres zu tun hat, abgebügelt werden?

Sicher, sind ja „nur“ Ordnungswidrigkeiten. Zudem gibt es
mitunter
„ministeriale Erlasse, die Grenzen der Ruhestörung großzügig
auszulegen“.

Das würde dann m. E. einiges über den Wert von Gesetzen, Polizei und div. Ministerien aussagen.

Gruß,
Markus

Hallo,

Bei uns geht das noch: bisher gab es einen Autokorso nach dem
Spiel, so eine halbe Stunde hupen und rumfahren - dann war
Schluß und die Leute haben bei sich zu Hause oder in Kneipen
weitergefeiert. Das ist, glaube ich, noch erträglich.

Würd ich auch so sehen. Bei mehr als der dreifachen Zeit ist dann aber zumindest meine Toleranzgrenze bei weitem überschritten.

Kennt übrigens jeder das Problem aus dem ländlichen Bereich:
die Bauern dürfen bis zum 24 Uhr die Ernte einfahren - und ich
wohnte am Stadtrand, wo die mit ihren Traktoren und
Mähdreschern tage- und nächtelang unterwegs waren.

OT: Und das noch steuerlich gefördert! In dem Bereich sähe ich schon längst einigen Änderungsbedarf.

Also: Kopf hoch - einmal wird es noch lauter, dann ist
Ruhe…

Danke :smile:

Gruß,
Markus

Hallo,

Ich hatte Fußball bisher unverzeihlicherweise nicht als Religion erkannt.
Und Kultur war bisher für mich eher das Gegenteil von „einen Lärm machen wie zehn nackte Wilde“.

Gruß,
Markus

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Muss z.B. ein andauerndes lautes Hupkonzert nach
23.00 Uhr von der Staatsgewalt beendet werden,

Nein, natürlich nicht.

Sooo natürlich … ? -> §117 OwiG scheint mir ziemlich
eindeutig, mit §325a StGB bin ihc mir hier nicht sicher, aber
in der StVO wäre wohl auch noch was dazu zu finden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Opportunitätsprinzip -> Die OWis KÖNNEN
verfolgt werden, MÜSSen aber nicht. §325a StGB gilt ausdrücklich nicht
für KFZ.

Das würde dann m. E. einiges über den Wert von Gesetzen,
Polizei und div. Ministerien aussagen.

Nein, das sagt vielmehr etwas über Deine Haltung zu solchen Dingen aus.

.m

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Hallo,

Ich hatte Fußball bisher unverzeihlicherweise nicht als
Religion erkannt.

Deine Religion ist mir sowas von latte…

Und Kultur war bisher für mich eher das Gegenteil von „einen
Lärm machen wie zehn nackte Wilde“.

Das darfst Du so finden, das dürfen Millionen von anderen Bürgern
zum Glück anders finden. Dein Kulturverständnis ist nicht maßgeblich,
ebenso wenig wie meine Vorstellung von dem, was sich Kirchen erlauben
dürfen, nicht maßgeblich ist.

Und so lange das so ist, muss ich dieses ätzende Gebimmel hinnehmen,
und Du eben die Autokorsos.

.m (kein Fußballfan)

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