Ruhestörung durch Polizei

Hallo Wissende!
Warum müssen Polizisten frühmorgens um 2:30 mit Sirene durch ein Wohngebiet fahren? Haben solche Leute, nur weil sie bei der Polizei angestellt sind, das Recht, einen ganzen Stadtteil aufzuwecken?
Fragende Grüße
Franz

Hallo, Franz,
Einfache Antwort: Ja, sie mussten, denn sonst hätten sie es nicht getan. Und ja, sie dürfen.

Gruß
Eckard

andere Erklärung

Hallo, Franz,

Hallo Eckard,
die Polizei wurde wegen Ruhestörung gerufen. Weil der Beamte sich wegen des Anrufs ärgerte, dachte er sich einfach: „Dann wollen wir mal den ganzen Stadtteil aufwecken, denn wir haben das Recht dazu.“

Einfache Antwort: Ja, sie mussten, denn sonst hätten sie es
nicht getan. Und ja, sie dürfen.

Gruß
Eckard

bald irakische Verhältnisse?
die Polizei - dein Feind und Folterer

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Tach Franz,

ich hoffe daß Du nicht mal in eine Situation gerätst in der Du auf die Polizei, den Rettungsdienst oder die Feuerwehr angewiesen bist.

Blaues Rundumlicht und das Martinshorn dürfen benutzt werden wenn „Gefahr für Leib und Leben oder erhebliche Sachwerte“ besteht und derjenige, der ein Einsatzfahrzeug fährt, begibt sich dadurch in eine erhöhte Unfallgefahr und auch in eine gewisse rechtliche Gefahr weil man ihm bei einem Eigenunfall vorhalten wird daß er ihn durch sein Fahrverhalten mit ausgelöst hat. Trotzdem gehen Feuerwehrleute, Rettungsassistenten und Polizisten dieses Risiko in einem noch verantwortbaren Rahmen ein um Mitmenschen in Not zu helfen.

Vielleicht denkst Du mal daran daß Einsatzkräfte nicht als Jux und Dollerei mit Alarm durch die Nacht fahren, sondern auch lieber im Bett lägen und pennen würden. Aber sie sind unterwegs um anderen zu helfen.
Ich hoffe daß Du nicht auch mal deren Hilfe brauchst. Weil vielleicht läßt man sich dann ja auch Zeit um die schlafenden Bürger nicht zu stören, während Du vielleicht im Straßengraben abkratzt…

Gruß,

MecFleih

Hallo Franz,

ich kann mich nicht des Eindruckes enthalten,das du uns hier ganz wichtige Informationen „unterschlägst“…

Mit „vollem Orchester“ zu fahren,macht keiner Einsatzkraft (sei es nun Polizei/Feuerwehr oder Rettungsdienst) Spaß…

Wenn ich auf dem RTW den Einsatz "Herzinfarkt " bekomme,fahre ich natürlich mit „vollem“ weil es hierbei auf jede Minute ankommt…
Aber dabei läuft mir auch der Schweiß den Rücken runter…erstens ist das total „Streßig“…und zweitens… mit dem „Orchester“ lockst du auch noch den letzten „Penner“ aus dem Bett…
Und ähnlich geht es auch den Kollegen der Polizei oder Feuerwehr…
Denn mit dem „Flackerlicht“ lockst du nur die Schaulustigen an…
die kannste als Sanitäter ebendsowenig gebrauchen wie als Polizei oder
Feuerwehr…

Ich weiss ja nicht ob Du Kinder hast…aber ich möchte dich dann mal erleben…wenn einer deiner „Kurzen“ was ersnthaftes hat und wir nicht mit Blaulicht kommen…dann wärest DU wahrscheinlich derjenige,der uns noch wegen Unterlassener Hilfeleistung anzeigen würde…

mfg

Frank

trash

Warum müssen Polizisten frühmorgens um 2:30 mit Sirene durch
ein Wohngebiet fahren?

wahrscheinlich haben sie eine meldung erhalten über einen sog.
„garbage grabber“.
das sind leute, die grad in stillen wohngebieten die mülltonnen ihrer
nachbarn durchsuchen, um aus unerfindlichen gründen die abfälle neu
zu sortieren, während sie dabei selbsterdachte hymnen über böse
richter sowie die rettung der welt absingen.
das macht nun mal lärm, und diese grabber könnten gefährlich werden.
deswegen die eile.

du würdest dich auch freuen, wenn die jungs schnell mit lalü deine
tonne von fremden zugriffen befreien, oder?

solidarisch,
f.

menschenleer, still und leise
Hallo Experten!
Als Kurierfahrer weiß ich wohl mit am besten, wie man in einem Auto schnellstmöglich vorankommt. Bei menschenleeren Straßen erfordert das lediglich Konzentration. Es bedarf weder ein Halali, noch ein Tatütata, nicht einmal Blaulicht, Fernlicht einschalten genügt, einfach Geist spielen.
Grüße
Franz

ich hoffe daß Du nicht mal in eine Situation gerätst in der Du
auf die Polizei, den Rettungsdienst oder die Feuerwehr
angewiesen bist.

Blaues Rundumlicht und das Martinshorn dürfen benutzt werden
wenn „Gefahr für Leib und Leben oder erhebliche Sachwerte“
besteht und derjenige, der ein Einsatzfahrzeug fährt, begibt
sich dadurch in eine erhöhte Unfallgefahr und auch in eine
gewisse rechtliche Gefahr weil man ihm bei einem Eigenunfall
vorhalten wird daß er ihn durch sein Fahrverhalten mit
ausgelöst hat. Trotzdem gehen Feuerwehrleute,
Rettungsassistenten und Polizisten dieses Risiko in einem noch
verantwortbaren Rahmen ein um Mitmenschen in Not zu helfen.

Vielleicht denkst Du mal daran daß Einsatzkräfte nicht als Jux
und Dollerei mit Alarm durch die Nacht fahren, sondern auch
lieber im Bett lägen und pennen würden. Aber sie sind
unterwegs um anderen zu helfen.
Ich hoffe daß Du nicht auch mal deren Hilfe brauchst. Weil
vielleicht läßt man sich dann ja auch Zeit um die schlafenden
Bürger nicht zu stören, während Du vielleicht im Straßengraben
abkratzt…

Gruß,

MecFleih

Infos

Hallo Franz,

ich kann mich nicht des Eindruckes enthalten,das du uns hier
ganz wichtige Informationen „unterschlägst“…

Hallo Frank,
soviel ich mitkriegen konnte, handelte es sich um eine lautstarke verbale Auseinandersetzung, bei der eine ganze Straße aufgeweckt wurde. Blaulicht wäre ja schön und gut gewesen, doch Sirenengeheul war wirklich zuviel, da die betreffenden Opfer bereits genug herumschrien.
Grüße
Franz
.

Ich weiss ja nicht ob Du Kinder hast…aber ich möchte dich
dann mal erleben…wenn einer deiner „Kurzen“ was ersnthaftes
hat und wir nicht mit Blaulicht kommen…dann wärest DU
wahrscheinlich derjenige,der uns noch wegen Unterlassener
Hilfeleistung anzeigen würde…

mfg

Frank

Blaues Rundumlicht und das Martinshorn dürfen benutzt werden
wenn „Gefahr für Leib und Leben oder erhebliche Sachwerte“
besteht und derjenige, der ein Einsatzfahrzeug fährt, begibt
sich dadurch in eine erhöhte Unfallgefahr und auch in eine
gewisse rechtliche Gefahr weil man ihm bei einem Eigenunfall
vorhalten wird daß er ihn durch sein Fahrverhalten mit
ausgelöst hat. Trotzdem gehen Feuerwehrleute,
Rettungsassistenten und Polizisten dieses Risiko in einem noch
verantwortbaren Rahmen ein um Mitmenschen in Not zu helfen.

Bei Rettungsdienst und Feuerwehr sowie Notärzten ist es einleuchtend - aber wann hat die Polizei es (außer vieelicht bei Verkehrsunfällen) einmal wirklich eilig? In Brandenburg zumindest muß man ihr offenbar erst einen Speer in den Arsch stoßen, bevor sie aktiv wird - was soll dann nachts um halb drei so entsetzlich eilig sein?

interessant dabei ist…
… dass du mal wieder alles gottgleich burteilen kannst.

Hallo Franz,

soviel ich mitkriegen konnte

in diesem Satzteil liegt die Wahrheit!

Du hast keine Ahnung wieso oder warum, weil du weder die Motivation der Beamten noch die Ursache für den Einsatz zu 100% kennst. Deswegen solltest du dir vorschnelle Unterstellungen verkneifen.

Ich hab manchmal einfach das Gefühl dass dir langweilig ist und du dich deswegen um jeden Hasenfu… kümmerst.

Gruß Ivo

3 Like

Hallo franz!

… Fernlicht einschalten :genügt, einfach Geist spielen.

Ich habe den Eindruck, daß Du einfach nicht begreifen willst. Ob der Kurierfahrer eine Minute früher oder später ans Ziel kommt, ist bedeutungslos. Bei einem Einsatzfahrzeug von Rettungsdiensten/Polizei kann es um das nackte Leben gehen. Ob Du nun Fernlicht einschaltest oder nicht, mußt Du trotzdem Vorfahrt achten. Bei einem Einsatzfahrzeug geht es aber gerade um unbedingten Vorrang vor allen anderen. Dafür braucht man ein besonderes Signal, eindeutig, unüberhörbar und unübersehbar. Fernlicht einschalten bedeutet nicht Vorrang, sondern schlicht nichts.

Sollen Menschen verrecken, damit die Nachtruhe nicht gestört wird? Du scheinst wirklich ein Problem mit einfachsten Güterabwägungen zu haben. Kurzzeitig gestörter Schlaf gegenüber einem Leben stellt Dich vor ein Problem. Selbst wenn der Fall nicht gar so dramatisch um Leben und Tod ging, kann eine Einsatzzentrale nicht erst lange recherchieren und debattieren, wenn ein Notruf eingeht. Dann heißt es helfen, sofort und auf der Stelle. Alle anderen haben den unbedingten Vorrang zu akzeptieren und Unannehmlichkeiten in Kauf zu nehmen.

Dein Posting paßt haargenau ins Bild, das Du bisher geliefert hast.

Gruß
Wolfgang

5 Like

Hallo,

Als Kurierfahrer weiß ich wohl mit am besten, wie man in einem
Auto schnellstmöglich vorankommt. Bei menschenleeren Straßen
erfordert das lediglich Konzentration.

Worüber Du aber wohl noch nicht nachgedacht hast: Was ist wenn doch mal jemand aus einer Seitenstraße kommt oder ein Betrunkener auf die Straße torkelt?
Dann hast Du als Kurierfahrer, der zu schnell unterwegs war, keinerlei rechtliche Deckung und wirst die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Der Rettungsassistent, Polizist oder Feuerwehrmann kann sich dann immerhin noch darauf berufen Martinshorn und Blaulicht benutzt zu haben, was ihm das Recht gab die Regeln der STVO in vertretbarem Rahmen zu überschreiten.

Übrigens: Lieferwagen a la Mercedes Sprinter und VW LT haben eine exorbitant hohe Unfallrate, weil sie sich scheinbar wie ein PKW fahren, im Grenzbereich aber nicht mehr wie ein PKW reagieren. Und da mit diesen Wagen üblicherweise viel zu schnell durch die Gegend gerast wird…

Gruß,

MecFleih

2 Like

Hi,

wie Du schon festgestellt hast: Aufnahme und auch Absicherung von Verkehrsunfällen, außerdem z. B. Einbrüche, Schlägereien, Fälle häuslicher Gewalt, Trunkenheitsfahrten, Verfolgung flüchtiger Straftäter, Verkehsregelung in besonderen Gefahrensituationen (Fußgänger oder Tiere auf der Autobahn, verlorene Ladung, in die jemand hineinfahren könnte…), Amthilfe für Rettungsdienst, Feuerwehr, Zoll, BGS, …

Gruß,

MecFleih

Hallo,

Warum müssen Polizisten frühmorgens um 2:30 mit Sirene durch
ein Wohngebiet fahren? Haben solche Leute, nur weil sie bei
der Polizei angestellt sind, das Recht, einen ganzen Stadtteil
aufzuwecken?

Sie haben sogar die Pflicht, das zu tun. Die Entscheidung, ob Sonder- und Wegerechte in Anspruch genommen werden, wird auf dem Weg zum Einsatz im Normalfall von der Leitstelle getroffen, auf Grundlage der Informationen, die der Anrufer angibt. Wenn die Leitstelle dann „Alarmfahrt“ anordnet, müssen Blaulicht UND Martinshorn dauerhaft durchlaufen, weil sonst Wegerecht nicht in Anspruch genommen werden darf.

Daß viele Blaulichtfahrer mit dem Horn mitunter sparsam umgehen, ist reine Rücksichtnahme von deren Seite und führt dazu, daß sie sich einem erhöhten Risiko aussetzen - kommt es zu einem Unfall, haben sie verloren.

Desweiteren gibt es noch den Fall, daß aus einsatztaktischen Gründen auf das Martinshorn verzichtet wird, allerdings gibt’s dann auch kein Wegerecht.

Gruß,

Malte.

von Rettungs-Rambos und Fahrschüler-Hetzer
Hi,

Mit „vollem Orchester“ zu fahren,macht keiner Einsatzkraft
(sei es nun Polizei/Feuerwehr oder Rettungsdienst) Spaß…

Naja, so ganz stimmt das aber nicht.
Ich war lange Zeit Rettungssanitäter und so weit ich mitbekommen habe, gibt es auf jeder Wache Leute (vor allem Zivis), die einfach nur blaulichtgeil sind oder sich einen Spaß daraus machen Fahrschüler zu erschrecken. Da wurde auch mal mit Sonderrechten zur Tragehilfe gefahren. Gründe finden sich ja immer, nach dem Motto „Ich trau der Sache nicht…“

Klar, war das eher die Ausnahme, aber trotzdem gibt es immer Leute, die so drauf sind, das dürfte bei der Polizei nicht anders sein. Und wenn Franz schreibt, dass da nachts, in menschenleeren Straßen ohne Unterbrechung die Sirene lief, deutet das schon darauf hin. Da genügt nämlich in der Tat Blaulicht alleine, und die Sirene wird höchstens vor einer Kreuzung kurz eingeschaltet.

Gruß
Oliver

Pflichterfüllung und Wegerecht
Hallo Malte,

Blaulicht UND Martinshorn dauerhaft durchlaufen, weil sonst
Wegerecht nicht in Anspruch genommen werden darf.

Ich weiß zwar nicht, was Wegerecht bedeutet, wahrscheinlich müssen in einem Rechtsstaat auch Wege ein Recht haben, jedoch ist mir rätselhaft, wie Polizisten ihre Pflicht erfüllen wollen, wenn sie nicht einmal Hilfeschreie hören können, weil sie sich mit einem Martinshorn zudröhnen. Dann können sie gleich die Autostereoanlage aufdrehen. Das hat den gleichen Effekt.

Desweiteren gibt es noch den Fall, daß aus einsatztaktischen
Gründen auf das Martinshorn verzichtet wird, allerdings gibt’s
dann auch kein Wegerecht.

Gruß,

Malte.

Hi,

Blaulicht UND Martinshorn dauerhaft durchlaufen, weil sonst
Wegerecht nicht in Anspruch genommen werden darf.

Ich weiß zwar nicht, was Wegerecht bedeutet, wahrscheinlich
müssen in einem Rechtsstaat auch Wege ein Recht haben, jedoch

„Wegerecht“ bedeutet, daß Fahrzeuge, die es in Anspruch nehmen, Vorfahrt haben, genauer:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

II. Zeichen und Verkehrseinrichtungen

§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

ist mir rätselhaft, wie Polizisten ihre Pflicht erfüllen
wollen, wenn sie nicht einmal Hilfeschreie hören können, weil
sie sich mit einem Martinshorn zudröhnen. Dann können sie
gleich die Autostereoanlage aufdrehen. Das hat den gleichen
Effekt.

Ihre Pflicht ist es in dem Moment, so schnell als möglich zum Ort des Geschehens zu kommen. Außerdem strahlt das Martinshorn sehr stark nach aussen ab, im Fahrzeuginneren ist es zwar auch noch laut, aber der Unterschied zwischen IM Fahrzeug und NEBEN dem Fahrzeug ist gewaltig.

Man könnte nun noch meinen, daß ja nachts die Strassen möglicherweise leer sind, so daß das Wegerecht nicht benötigt wird. Tja, das ist schon richtig, bloß in dem Moment, in dem die Kollegen in grün mit erhöhter Geschwindigkeit durch die Stadt brausen, teils auch rote Ampeln überfahren etc, und dann auch nur irgendwo ein unachtsamer Autofahrer aus einer schlecht einsehbaren Strasse kommt, sind die Jungs und Mädels am Arsch. Selbst, wenn sie Vorfahrt hatten - der Blaulichtfahrer wird die Schuld bekommen, außerdem ist der Einsatz damit gelaufen und jemand anders muß dorthin fahren = erheblicher Zeitverlust.

Aus diesen Gründen wird Deine Nachtruhe beeinträchtigt.

Viel schlimmer finde ich allerdings z.B., daß es immer noch legal ist, daß Kirchen morgens um 8 Uhr dieses unerträgliche Geläut von sich geben. DAS dient nun wirklich keinem höheren Zweck, und für mich ist das noch nachts.

Gruß,

Malte.

2 Like

Sorry, Du bist ein Scherzbold!

Hallo Experten!
Als Kurierfahrer weiß ich wohl mit am besten, wie man in einem
Auto schnellstmöglich vorankommt.

Das wirst Du dann auch den Erben des Radfahrers sagen, den Du umgenietet hast? „Entschuldigung, aber er hätte ja erkennen können, dass ich Kurierfahrer bin. Als Kurierfahrer darf ich auch ohne Blaulicht und Sirene über Kreuzungen brettern und anderen die Vorfahrt nehmen“

Bei menschenleeren Straßen
erfordert das lediglich Konzentration.

Ich verstehe, was Du meinst. Ich bin jahrelang Pizzataxi gefahren. Das Problem ist aber, dass nur Autobahnen und Kraftfahrstraßen als „Menschenleer“ angesehen werden dürfen. Auch mitten in der Nacht kann einer aus der Einfahrt rausschießen oder besoffen auf die Fahrbahn hüpfen.

Es bedarf weder eines
Halali, noch eines Tatütata, nicht einmal des Blaulichts, Fernlicht
einschalten genügt, einfach Geist spielen.
Grüße

Wollen wir hoffen, dass nie ein Verkehrsteilnehmer durch Deine Spielerei zum Geist wird.

Du mußt bedenken, daß Polizeibeamte in besonders starkem Maße zur Beachtung von Recht und Gesetz angehalten sind. Das heißt, sie dürfen in geschlossenen Ortschaften mit durchgehender Beleuchtung nicht mit Fernlicht durch die Gegend fahren. Sie können sich im Fall eines Unfalls auch nicht damit herausreden, dass sie im Nebenberuf Kurierfahrer sind und das eben so machen. Polizeibeamte dürfen hingegen einsetzen: 1. Blaulicht, 2. Tatütata. Wann und wie sie das tun, entscheiden sie nach pflichtgemäßem Ermessen. Natürlich gibt es auch Fälle, in denen einfach nur die Ampel rot ist oder der McDrive in zehn Minuten dicht macht. Alles schon erlebt. Frag doch einfach nach, warum, vielleicht wird Dir ein Beamter den Grund erklären.

Hallo,

Mit „vollem Orchester“ zu fahren,macht keiner Einsatzkraft
(sei es nun Polizei/Feuerwehr oder Rettungsdienst) Spaß…

Naja, so ganz stimmt das aber nicht.
Ich war lange Zeit Rettungssanitäter und so weit ich
mitbekommen habe, gibt es auf jeder Wache Leute (vor
allem Zivis), die einfach nur blaulichtgeil sind oder sich
einen Spaß daraus machen Fahrschüler zu erschrecken. Da wurde
auch mal mit Sonderrechten zur Tragehilfe gefahren. Gründe
finden sich ja immer, nach dem Motto „Ich trau der Sache
nicht…“

So läuft das aber nicht. Das ist Mißbrauch von Sonderrechten und zieht disziplinarische Maßnahmen nach sich. Bei uns wäre so jemand die längste Zeit Zivi im Rettungsdienst gewesen.

Gerade im Rettungsdienst ist es so, daß auf der Hinfahrt Sondersignal von der Leitstelle angeordnet werden muß und bei einer Patientenfahrt nur wenige Fälle denkbar sind, in denen Sondersignal notwendig ist, aber kein Notarzt an Bord befindlich.

Klar, war das eher die Ausnahme, aber trotzdem gibt es immer
Leute, die so drauf sind, das dürfte bei der Polizei nicht
anders sein. Und wenn Franz schreibt, dass da nachts, in
menschenleeren Straßen ohne Unterbrechung die Sirene lief,
deutet das schon darauf hin. Da genügt nämlich in der Tat
Blaulicht alleine, und die Sirene wird höchstens vor einer
Kreuzung kurz eingeschaltet.

Ich bin in meiner aktiven Zeit auch kein Freund von Dauerhorn gewesen, aber im Falle eines Unfalls steht der Fahrer ohne Horn wirklich dumm da.

Gruß,

Malte.