Ruhestörung durch Polizei

Blaulicht und Martinshorn warum nicht bei mir?
Hallo Wolfgang!
Du weißt dann bestimmt auch, warum bei mir kein Martinshorn eingesetzt wurde, als ich einen Blinddarmdurchbruch hatte. Als es um Minuten ging, brauchte der Krankenwagen 20 Minuten zu mir und 20 Minuten ins Krankenhaus, weil er das Martinshorn aus hatte. Es war ein geschäftiger Samstagmorgen, wo kaum ein Mensch schlief. Man hätte bestimmt wertvolle Minuten schneller sein können, dafür war ich zwei Wochen im Krankenhaus gelegen. Es wäre zwar nicht um mich schade gewesen, dann könnte ich mir alle Postings sparen, doch es ist immer wieder interessant, die Antworten zu lesen.
Also, warum wurde bei mir das Martinshorn nicht eingeschaltet?
Franz

Bei einem Einsatzfahrzeug von
Rettungsdiensten/Polizei kann es um das nackte Leben gehen. Ob
Du nun Fernlicht einschaltest oder nicht, mußt Du trotzdem
Vorfahrt achten. Bei einem Einsatzfahrzeug geht es aber gerade
um unbedingten Vorrang vor allen anderen. Dafür braucht man
ein besonderes Signal, eindeutig, unüberhörbar und
unübersehbar. Fernlicht einschalten bedeutet nicht Vorrang,
sondern schlicht nichts.
Sollen Menschen verrecken, damit die Nachtruhe nicht gestört
Dann heißt es helfen,
sofort und auf der Stelle. Alle anderen haben den unbedingten
Vorrang zu akzeptieren und Unannehmlichkeiten in Kauf zu
nehmen.
Dein Posting paßt haargenau ins Bild, das Du bisher geliefert
hast.

Gruß
Wolfgang

Hallo MecFleih,

Übrigens: Lieferwagen a la Mercedes Sprinter und VW LT haben
eine exorbitant hohe Unfallrate, weil sie sich scheinbar wie
ein PKW fahren, im Grenzbereich aber nicht mehr wie ein PKW
reagieren. Und da mit diesen Wagen üblicherweise viel zu
schnell durch die Gegend gerast wird…

Du sprichst mir aus der Seele,MecFleih…

Frank

Hallo,

So läuft das aber nicht. Das ist Mißbrauch von Sonderrechten
und zieht disziplinarische Maßnahmen nach sich.

Das muss dann aber erst mal rauskommen… und selbt dann wurde höchstens ein bisschen rumgemerckert, aber disziplinarische Maßnahmen… pfff!
(Der einzige Zivi, der ein Diszi bekam, war einer, der sich heimlich am Medikamentenschrank bediente. Der wurde dann bis zum Ende seines Zividienstes zum Dienstmädchen-für-alles dekradiert. Was in der Praxis allerdings so aussah, dass er bis mittags in der Wache ein bisschen rumgeputzt hat und dann bis zum Dienstschluss um 19.00 Uhr Videos guckte, während wir anderen schufteten. Aber das eine andere Geschichte.)

Bei uns wäre
so jemand die längste Zeit Zivi im Rettungsdienst gewesen.

Der schlimmste war aber kein Zivi, sondern Schichtführer und dienstältester.
Aber davon abgesehen habe ich wirklich noch nie gehört, dass der Missbrauch von Sonderechten irgendwie geahndet wurde - sofern natürlich nichts passiert ist. Wie sollte das auch raus kommen? Die wenigsten Leute rufen auf der Leitstelle an und fragen nach, ob der Einsatz berechtigt ist.

Gerade im Rettungsdienst ist es so, daß auf der Hinfahrt
Sondersignal von der Leitstelle angeordnet werden muß und bei
einer Patientenfahrt nur wenige Fälle denkbar sind, in denen
Sondersignal notwendig ist, aber kein Notarzt an Bord
befindlich.

Also bei uns war es oft so, dass die Notrufe direkt auf die Wache kamen und die Leitstelle lediglich in Kenntnis gesetzt wurde. Deshalb lag die Entscheidung ob mit oder ohne meist bei uns, und bei der Rückfahrt ins Krankenhaus lief der Funkverkehr mit der Leitstelle dann so ab:

  • „Leitselle für den 78/31“*
  • „78/31 ?“
  • „Weiterfahrt mit Sonderrechten!“
  • „Verstanden. Braucht ihr 'nen Notarzt?“
  • „Nein.“
  • „Alles klar.“

Ich bin in meiner aktiven Zeit auch kein Freund von Dauerhorn
gewesen, aber im Falle eines Unfalls steht der Fahrer ohne
Horn wirklich dumm da.

Ja, das halt dann immer die Sache. Wie heißt es so schön? Beim Rettungsdienst steht man immer mit einem Bin im Knast, man muss nur darauf achten das zweite Bein nicht dazu zustellen.

In diesem Sinne und mit
Gruß
Oliver

* Funkname geändert

Hi,

Also, warum wurde bei mir das Martinshorn nicht eingeschaltet?
Franz

Wie soll das jemand wissen, der nicht dabei war? Möglichkeiten:

  • Es war nicht klar welche Erkrankung Du hast und sie wurde subjektiv als eher harmlos eingeschätzt
  • Der Streß einer Alarmfahrt wurde als schlechter eingeschätzt als eine schonende, ruhige Fahrt
  • es gab Gründe, die für Dich nicht offensichtlich waren (Einsatzlagen, z. B. Observationen der Polizei in der Nähe, die nicht durch Martinshörner gestört werden sollten um monatelange Ermittlungsarbeit zunichte zu machen - wenn Dein Zustand einen Ermessensspielraum ließ hat man sich gegen den Einssatz von Martinshorn und Blaulicht entschieden)

Gruß,

MecFleih

Hi

Sie haben sogar die Pflicht, das zu tun. Die Entscheidung, ob
Sonder- und Wegerechte in Anspruch genommen werden, wird auf
dem Weg zum Einsatz im Normalfall von der Leitstelle
getroffen.

By the way: Kannst du mir mal den Unterschied zwischen Sonder- und Wegerecht erklären? Ich hab das nie so ganz verstanden.

Gruß
Oliver

Hallo,

jedoch
ist mir rätselhaft, wie Polizisten ihre Pflicht erfüllen
wollen, wenn sie nicht einmal Hilfeschreie hören können, weil
sie sich mit einem Martinshorn zudröhnen. Dann können sie
gleich die Autostereoanlage aufdrehen. Das hat den gleichen
Effekt.

Ich glaube so langsam errreichen wir einen Punkt an dem ein Weiterdiskutieren nichts bringt.
Wenn Deine Überzeugung ist daß man mit dem Martinshorn vor allem Deine Ruhe stören will und die Polizei schließlich genau wie Du ohne Horn durch die Straßen düsen kann, wenn Du denkst daß es nur darum geht Deine Ruhe zu stören aber wenn Du mal ein Horn brauchst (Blinddarmdurchbruch) wird es Dir verweigert, Du dich ferner von diversen Postings nicht umstimmen lassen möchtest - dann denk eben was Du willst. Offenbar kommt man mit Argumenten nicht weiter.

Gruß,

MecFleih

1 Like

Hi,

Ich war lange Zeit Rettungssanitäter und so weit ich
mitbekommen habe, gibt es auf jeder Wache Leute (vor
allem Zivis), die einfach nur blaulichtgeil sind oder sich
einen Spaß daraus machen Fahrschüler zu erschrecken. Da wurde
auch mal mit Sonderrechten zur Tragehilfe gefahren. Gründe
finden sich ja immer, nach dem Motto „Ich trau der Sache
nicht…“

Ich weiß nicht in welchem Outback Du unterwegs gewesen bist und wie die Organisationsstrukturen ausgesehen haben. Aber in meiner Umgebung war sowas unmöglich.
Klar gibt es die von Sendungsbewußtsein getriebenen Rambo-Retter, die meinen unersätzlich zu sein, und natürlich gibt es auch diejenigen, die meinen mit Blaulicht und Martinshorn die Kings zu sein. Aber nur 1 Mal.
Normalerweise sollte sich dann der Beifahrer einschalten und den Leuten ganz gewaltig auf die Füsse treten, zumindest habe ich in 12 Jahren Rettungsdienst NIEMALS akzeptiert wenn jemand mich durch inakzeptable Fahrweise unangemessen in Gefahr bringt. Und sobald Vorgesetzte mitbekamen daß jemand glaubte er könnte Schindluder mit den Sonderrechten treiben gab es einen Riesenärger. Zu Recht.

Klar, war das eher die Ausnahme, aber trotzdem gibt es immer
Leute, die so drauf sind, das dürfte bei der Polizei nicht
anders sein. Und wenn Franz schreibt, dass da nachts, in
menschenleeren Straßen ohne Unterbrechung die Sirene lief,
deutet das schon darauf hin. Da genügt nämlich in der Tat
Blaulicht alleine, und die Sirene wird höchstens vor einer
Kreuzung kurz eingeschaltet.

Keineswegs. Sonder-/Wegerechte hat man nur wenn Blaulicht UND Martinshorn laufen. Blaulicht alleine reicht nicht. Wenn man also ohne Martinshorn fährt und nur mit Blaulicht einen Unfall baut ist man dran.

Gruß,

MecFleih

Hi,

Ich weiß nicht in welchem Outback Du unterwegs gewesen bist
und wie die Organisationsstrukturen ausgesehen haben. Aber in
meiner Umgebung war sowas unmöglich.

Soso, du bezeichnest also das komplette Saarland als Outback… hmmm, ja ich denke, dass kann man so stehen lassen :wink:

Und sobald Vorgesetzte mitbekamen daß jemand glaubte
er könnte Schindluder mit den Sonderrechten treiben gab es
einen Riesenärger. Zu Recht.

Blöd ist es halt nur, wenn es der Vorgesetzt selbst ist, der Schindluder mit Sonderrechten betreibt.

Keineswegs. Sonder-/Wegerechte hat man nur wenn Blaulicht UND
Martinshorn laufen. Blaulicht alleine reicht nicht. Wenn man
also ohne Martinshorn fährt und nur mit Blaulicht einen Unfall
baut ist man dran.

LOL! Genau das waren damals immer meine Worte.
Nur bin ich mir dann mit Zeit auch blöd vorgekommen als einziger mit Höllenlärm durch unser Städtchen zu düsen, mal abgesehen davon dass es einen selbst nervt und so hab ich mich dann umgestellt, auch wenn das juristisch gesehen nicht so geschickt ist.
Wie so oft im RD muss man eben oft einen Kompromiss machen zwischen sich-rechtlich-absichern und den-gesunden-Menschenverstand-benutzen, aber jetzt wird’s offtopic.

Gruß
Oliver

Hier fehlt noch eine Möglichkeit:

Wie soll das jemand wissen, der nicht dabei war?
Möglichkeiten:

  • Es war nicht klar welche Erkrankung Du hast und sie wurde
    subjektiv als eher harmlos eingeschätzt
  • Der Streß einer Alarmfahrt wurde als schlechter eingeschätzt
    als eine schonende, ruhige Fahrt
  • es gab Gründe, die für Dich nicht offensichtlich waren
  • die Sanis haben einfach Scheiße gebaut und Glück gehabt, dass nicht mehr passiert ist.

Gruß
Oliver

Anordnung der Leitstelle??
Hallo nochmal,

Gerade im Rettungsdienst ist es so, daß auf der Hinfahrt
Sondersignal von der Leitstelle angeordnet werden muß …

Hier steht aber was anderes:
http://www.rettungsdienst-recht.de/html/sonder-_und_…

Zu beiden Paragraphen gilt es noch zu sagen, dass diese ein Bundesrecht sind. Dies ist für den Rettungsdienst in sofern von Bedeutung, da somit der Leitstelle keine Weisungsbefugnis in bezug auf die Anwendung von Sonder- und Wegerecht eingeräumt werden kann.

Gruß
Oliver

Hallo!

Du weißt dann bestimmt auch, :warum bei mir kein :Martinshorn eingesetzt wurde, :als ich einen :Blinddarmdurchbruch hatte.

Keine Ahnung. Vermutlich hatte der Rettungssanitäter seine Chance gewittert, weil Du es warst, der dauernd in seiner Mülltonne nach nicht ordnungsgemäß abgewaschenen Joghurtbechern fahndet. Oder Du hattest schon beim Notruf darauf aufmerksam gemacht, daß die Rettungswagenbesatzung einen Kanister Frischwasser mitbringen soll, weil bei Dir wegen der Wasserrechnung Händewaschen und Klogang unmöglich sind?

Gruß
Wolfgang

2 Like

Hallo,

Ich weiß zwar nicht, was Wegerecht bedeutet, wahrscheinlich
müssen in einem Rechtsstaat auch Wege ein Recht haben,

Ist das MArtinshorn aus, dürfen sie nicht bei Rot über die Ampel und wenn einer von rechts kommt an einer RevLi Kreuzung hat der Vorfahrt und NICHT das Polizeiauto.

gruß

dennis

Hi,

Sie haben sogar die Pflicht, das zu tun. Die Entscheidung, ob
Sonder- und Wegerechte in Anspruch genommen werden, wird auf
dem Weg zum Einsatz im Normalfall von der Leitstelle
getroffen.

By the way: Kannst du mir mal den Unterschied zwischen Sonder-
und Wegerecht erklären? Ich hab das nie so ganz verstanden.

Klar.

Sonderrechte:

Die Regeln der StVO sind - soweit notwendig - außer Kraft gesetzt. Mit diesen Sonderrechten ausgestattet, darf man also rote Ampeln überfahren, Einbahnstrassen entgegen der Fahrtrichtung befahren, Fußgängerzonen befahren, auf Bürgersteigen oder im Halteverbot parken, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten etc. pp.

Dazu braucht’s noch nicht mal Blaulicht oder Horn, das geht auch ohne.

Wegerecht:

Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben freie Bahn zu schaffen.
Kann nur mit Blaulicht UND Horn in Anspruch genommen werden.

Es ergibt sich schnell, daß einige Sonderrechte sinnvollerweise in Kombination mit Blaulicht und Horn in Anspruch genommen werden, auch wenn das kein „muss“ ist.

Gruß,

Malte.

2 Like

Hi,

Gerade im Rettungsdienst ist es so, daß auf der Hinfahrt
Sondersignal von der Leitstelle angeordnet werden muß …

Hier steht aber was anderes:
http://www.rettungsdienst-recht.de/html/sonder-_und_…

Zu beiden Paragraphen gilt es noch zu sagen, dass diese ein
Bundesrecht sind. Dies ist für den Rettungsdienst in sofern
von Bedeutung, da somit der Leitstelle keine Weisungsbefugnis
in bezug auf die Anwendung von Sonder- und Wegerecht
eingeräumt werden kann.

Das ist soweit richtig. Dabei sind jedoch zwei Fälle zu unterscheiden:

Fall 1: Auf dem Weg zum Einsatz
Hierbei gehe ich davon aus, daß Notrufe stets und nur von der Rettungsleitstelle entgegengenommen werden und diese die Einsätze disponiert. Dadurch kann nur die Leitstelle auf Basis der Informationen durch den Anrufer entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine Alarmfahrt (Gefährdung von Leib und Leben) gegeben sind. Sonst niemand. Insofern ergibt sich daraus, daß es nicht zulässig ist, als RTW-Besatzung trotz Einsatzmeldung „normale Fahrt“ die Lampen an zu machen, weil die Grundlage dafür fehlt.

Fall 2: Patient im Wagen
In diesem Fall kann nur die Besatzung des Rettungsmittels die Dringlichkeit des Einsatzes beurteilen, so daß nur ihr auch die Entscheidung zusteht, ob normal oder „alarm“ gefahren wird. Hier hat die Leitstelle tatsächlich auch praktisch nichts zu melden.

Bloß: Eine Gefahr für Leib und Leben, die eine Alarmfahrt rechtfertigen würde, ist eine klare Indikation für einen Notarzt, so daß auch hier die RTW-Besatzung idR nichts zu melden hat. Es gibt nur wenige Einsätze, in denen Alarmfahrt notwendig ist, es eines Notarztes aber nicht bedarf (Beispiele sind Verletzungen, die eine Schonfahrt unter Sondersignal erfordern, oder Patientenfahrt zum Rendezvouz mit dem Notarzt).

Gruß,

Malte.

1 Like

Hi,

So läuft das aber nicht. Das ist Mißbrauch von Sonderrechten
und zieht disziplinarische Maßnahmen nach sich.

Das muss dann aber erst mal rauskommen… und selbt dann wurde
höchstens ein bisschen rumgemerckert, aber disziplinarische
Maßnahmen… pfff!

Das lief bei uns definitiv anders, und ich selbst hätte sowas nicht für fünf Pfennig geduldet, obwohl ich sicher nicht der schmusigste oder ängstlichste Fahrer bin und mir schöne Anfahrten durchaus Spaß gemacht haben.

Bei uns wäre
so jemand die längste Zeit Zivi im Rettungsdienst gewesen.

Der schlimmste war aber kein Zivi, sondern Schichtführer und
dienstältester.

Das ist traurig. Ich sehe ein, daß man da dann nicht soviel machen kann, als kleiner Zivi.

Aber davon abgesehen habe ich wirklich noch nie gehört, dass
der Missbrauch von Sonderechten irgendwie geahndet wurde -
sofern natürlich nichts passiert ist. Wie sollte das auch raus
kommen? Die wenigsten Leute rufen auf der Leitstelle an und
fragen nach, ob der Einsatz berechtigt ist.

Ich hab so einen Fall mitbekommen - Feuerwehr-besetzter RTW steht auf dem Weg in den Feierabend im Stau und zieht mit Lampen an am Stau vorbei, um rechtzeitig nach Hause zu können. Ich weiß nicht, WAS sie mit den Jungs gemacht haben, aber im Rettungsdienst hab ich die nicht mehr gesehen.

Also bei uns war es oft so, dass die Notrufe direkt auf die
Wache kamen und die Leitstelle lediglich in Kenntnis gesetzt
wurde. Deshalb lag die Entscheidung ob mit oder ohne meist bei uns

Ich hab schon von solchen Wachen gehört :wink: Klingt für mich ziemlich… naja, rückständig. No offense.

Ich bin in meiner aktiven Zeit auch kein Freund von Dauerhorn
gewesen, aber im Falle eines Unfalls steht der Fahrer ohne
Horn wirklich dumm da.

Ja, das halt dann immer die Sache. Wie heißt es so schön? Beim
Rettungsdienst steht man immer mit einem Bin im Knast, man
muss nur darauf achten das zweite Bein nicht dazu zustellen.

Richtig. Bei uns (230.000 Einwohner-Stadt, integrierte Leitstelle bei der BF, die auch die Fuchtel über dem RD hat, Uni-Klinik, die den Ärtztl. Leiter RD und die Notärzte stellt) war’s halt so, daß mit Sondersignal sehr zaghaft umgegangen wurde, wir dafür in unserer Arbeit (Medikamentengabe, invasive Maßnahmen) recht freie Hand hatten. In Hamburg z.B. soll es genau umgekehrt sein.

Klar, all diese Sachen beruhen eigentlich auf Bundesrecht und sollten bundesweit einheitlich geregelt sein, aber praktisch gesehen spielt es halt doch ne entscheidende Rolle, was Leiter RD und Ärtztl. Leiter an Vorgaben rausgeben.

Gruß,

Malte.

Gegenbeispiel
Hallo,

es gab in unserem Dorf vor ein paar Jahren mal den Fall, daß am ersten Weihnachtstag nachts um 1.00 Uhr ein Bachlauf, der kurz durch eine Straßenunterführung lief, wegen heftiger Regenfälle inkl. mitgeführtem Geäst und Laub überzulaufen drohte. Ein Jahr vorher war unser Dorf durch ähnliche Umstände im gesamten Ortskern meterhoch abgesoffen. Eile tat also not, die Feuerwehr mußte her.

Rücksichtsvoll wollte dieselbe nicht alle wecken und fuhr daher nur mit Blaulicht den halben Kilometer, ohne das Martinshorn einzuschalten. Dumm war nur, daß die linksabbiegende Brücke gerade renoviert wurde und mit Ampelregelung einseitig befahrbar war. Die Ampel (die sinnigerweise vor der Kreuzung statt direkt vor der Brücke stand) zeigte rot, die Feuerwehr fuhr allerdings geradeaus und wartete logischerweise nicht, bis grün war - so wie das alle anderen zu jeder Zeit auch taten.

Der Dorfa…, der bei jeder Institution öffentlichen Rechts eigene Ordner füllt, zeigte die Feuerwehr an. So geht es, wenn man sich nicht gegen alle Eventualitäten absichert.

Wer sagt Dir, daß derjenige, der die Polizei rief, nicht angab: „da streiten zwei, die schlagen sich gleich tot“? Da ist der Einsatz mit schwerem Gerät doch wohl durchaus gerechtfertigt!

Gruß
mowei

Hi,

Das ist traurig. Ich sehe ein, daß man da dann nicht soviel
machen kann, als kleiner Zivi.

Ja, das war dann aber auch der Grund, wieso besagte Person nur Schichtführer und nicht etwa Wachenleiter war… :wink:

Ich hab schon von solchen Wachen gehört :wink:
Klingt für mich
ziemlich… naja, rückständig. No offense.

Das war nicht rückständig, sondern überlebenswichtig für unsere kleine Wache (1 KTW + 1 RTW). Die lief nämlich hart an der Rentabilitätsgrenze und wir versuchten soviele Einsätze wie möglich abzubekommen. Deshalb haben wir halt angefangen Visitenkarten mit unserer Nummer zuverteilen.

…war’s halt so, daß mit Sondersignal sehr zaghaft umgegangen
wurde, wir dafür in unserer Arbeit (Medikamentengabe, invasive
Maßnahmen) recht freie Hand hatten.

Wie jetzt? Medikamentengabe??
Du regst dich darüber auf, wenn die Sonderrechte etwas „gedehnt“ werden und selbst spritzt ihr mit Medikamenten um euch rum? Was ist denn jetzt gefährlicher?

Gruß
Oliver

Danke für die Aufklärung! (owt)
.

Hallo,

Ich hab schon von solchen Wachen gehört :wink:
Klingt für mich
ziemlich… naja, rückständig. No offense.

Das war nicht rückständig, sondern überlebenswichtig für
unsere kleine Wache (1 KTW + 1 RTW). Die lief nämlich hart an
der Rentabilitätsgrenze und wir versuchten soviele Einsätze
wie möglich abzubekommen. Deshalb haben wir halt angefangen
Visitenkarten mit unserer Nummer zuverteilen.

Naja, sagen wir mal so: Wenn sich eine Wache nicht rentiert, kommt sie halt weg. Wir haben auch unter den Forplan-Gutachten gelitten, aber so ist das Leben nunmal. Eure Vorgehensweise war also für mich durchaus verständlich, allerdings sehe ich da auch potentielle Probleme. Ich halte es schon für extrem sinnvoll, eine einheitliche Notrufnummer bundesweit zu etablieren. Schon die Bayern mit ihrer 19222 find ich doof :smile:

…war’s halt so, daß mit Sondersignal sehr zaghaft umgegangen
wurde, wir dafür in unserer Arbeit (Medikamentengabe, invasive
Maßnahmen) recht freie Hand hatten.

Wie jetzt? Medikamentengabe??
Du regst dich darüber auf, wenn die Sonderrechte etwas
„gedehnt“ werden und selbst spritzt ihr mit Medikamenten um
euch rum? Was ist denn jetzt gefährlicher?

Moment, wir haben keineswegs wild rumgespritzt. Wir haben uns schon im Rahmen der geltenden Gesetze und der Empfehlungen der Bundesärtztekammer bewegt. Allerdings haben wir die auch durchaus ausgereitzt. Aus Hamburg z.B. ist mir bekannt, daß dort noch nicht einmal das Legen einer Ringer-Infusion ohne Streß toleriert wurde, obwohl BÄK und Gesetzgeber das zulassen.

Und ich gebe zu, daß wir uns insofern darüber hinaus bewegt haben, als daß Ringer-Infusionen mitunter auch ohne Notarzt gelegt wurden, was die Empfehlung der BÄK überschreitet, jedoch von den Notärzten toleriert wurde („Jeder echte Notfallpatient bekommt 'n Zugang“, platt gesagt.). Das war’s dann aber auch schon.

Wirkliches „herumspritzen“, also die eigenverantwortliche Gabe von Medis, die nicht auf der Empfehlungsliste stehen, hab ich auch erlebt, allerdings nur als Gast in einem anderen Wachbereich.

Gruß,

Malte.

Hi,

Keineswegs. Sonder-/Wegerechte hat man nur wenn Blaulicht UND
Martinshorn laufen. Blaulicht alleine reicht nicht. Wenn man
also ohne Martinshorn fährt und nur mit Blaulicht einen Unfall
baut ist man dran.

das ist so nicht ganz richtig. Es mag korinthenkackerisch klingen, aber Sonderrechte hat man - im Rettungsdienst - aufgrund der Funktion des Fahrzeugs in Kombination mit der Einsatzindikation inne. Du darfst ohne Blaulicht und Horn zu schnell fahren, überall parken etc. pp. Sondersignal ist nur für’s Wegerecht erforderlich.

Im Unterschied zum Rettungsdienst sind die anderen in der StVO genannten Organisationen sogar als Ganzes „befreit“, der Feuerwehrmann bspw. hat also unabhängig vom Fahrzeug die Möglichkeit, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen. Lies doch nochmal §35 StVO nach…

Das soll jetzt wirklich nicht besserwisserisch klingen, und ich lass mich gerne im Falle eines Irrtums belehren, aber die Unterscheidung scheint mir auch für die Praxis wirklich wichtig.

Gruß,

Malte.