Hi,
Du hast Recht Meine Formulierung was uneindeutig.
Schönen Gruß,
MecFleih
Hi,
Du hast Recht Meine Formulierung was uneindeutig.
Schönen Gruß,
MecFleih
Ich kann nur immer wiederholen…
du hast sie nicht mehr alle.
Schon gut Ivo, machs weg.
Markus
Richtigstellung
Hallo Malte,
die Entscheidung, ob Horn und Siganl (oder auch nur eins von beiden) angeschaltet werden, trifft letztlich der Fahrer des besagten Fahrzeugs. Wenn die Leitstelle „Alarmfahrt“ durchgibt, darf dennoch beispielsweise auf das Horn verzichtet werden, wenn der Fahrer es nicht für notwendig erachtet. Umgekehrt darf er auch eigenständig Horn und Signal einschalten, wenn er es für angebracht hält.
In Großstädten wird sogar bewusst das Horn nur in Gefahrenbereichen wie Kreuzungen eingesetzt, da sonst ein permanentes Signal zu hören wäre und dann niemand mehr reagieren würde. Es macht also durchaus manchmal Sinn, auf diese Rechte zu verzichten. Jedoch bedeutet dies dann auch, dass man keine Wegerechte mehr in Anspruch nehmen kann, wenn das Horn aus ist. Wenn Autofahrer dennoch Platz machen, ist das eine Geste der Freundlichkeit und des guten Willens.
Bei uns funktioniert dieses Verhalten sehr gut (naja, nur die Freiwillige Feuerwehr braucht ihre Extrawurst). Es gibt nicht mehr Unfälle mit Einsatzfahrzeugen als anderswo und daher hat sich bei uns dieses System bewährt.
Nur so als Hinweis: Da bei Polizei und Feuerwehr die Sonderrechte personengebunden sind, im Gegensatz zum Rettungsdienst, gibt es vor allem immer wieder Unfälle auf der Anfahrt (woher soll ein Autofahrer auch wissen, dass ein anderer im privaten Pkw gerade Sonderrechte benutzen darf). Daher wird voraussichtlich zumindest bei der Feuerwehr diese Regelung auch gekippt und die Sonderrechte sind dann wie im Rettungsdienst fahrzeuggebunden.
Grüße, Nina
Gegenrede
Hi,
die Entscheidung, ob Horn und Siganl (oder auch nur eins von
beiden) angeschaltet werden, trifft letztlich der Fahrer des
besagten Fahrzeugs. Wenn die Leitstelle „Alarmfahrt“
durchgibt, darf dennoch beispielsweise auf das Horn verzichtet
werden, wenn der Fahrer es nicht für notwendig erachtet.
Na klar darf er das. Aber dann gibt’s auch kein Wegerecht. Und im Falle eines Unfalls… ist derjenige die längste Zeit Blaulichtfahrer gewesen.
Umgekehrt darf er auch eigenständig Horn und Signal
einschalten, wenn er es für angebracht hält.
Nein, das darf er eben nicht:
"StVO §38
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden(…)"
Erklär mir mal, auf welcher Grundlage der Fahrer auf der Anfahrt eine solche Entscheidung treffen soll. Er hat überhaupt keine Möglichkeit, die Situation einzuschätzen, kann daher auch überhaupt nicht beurteilen, noch nicht mal mutmaßen, ob die Bedingungen aus §38 erfüllt sind. Selbiges gilt für Sonderrechte. Aus diesem Grund darf er eben nicht nach eigenem Gutdünken die Lampen anmachen.
Nur so als Hinweis: Da bei Polizei und Feuerwehr die
Sonderrechte personengebunden sind, im Gegensatz zum
Rettungsdienst, gibt es vor allem immer wieder Unfälle auf der
Anfahrt (woher soll ein Autofahrer auch wissen, dass ein
anderer im privaten Pkw gerade Sonderrechte benutzen darf).
Das muß ein anderer auch gar nicht wissen. Diese Sonderrechte bedingen weder Unfälle noch sonstwas - erhöhte Unfallzahlen sind lediglich auf die Unfähigkeit der Fahrer zurückzuführen. Ich würde da also keinen Bedarf sehen, die geltenden Vorschriften zu ändern, vielmehr wäre eine bessere Schulung der Einsatzkräfte hilfreich.
Daher wird voraussichtlich zumindest bei der Feuerwehr diese
Regelung auch gekippt und die Sonderrechte sind dann wie im
Rettungsdienst fahrzeuggebunden.
Wer sagt das? Kann man das irgendwo nachlesen, daß es solche Bestrebungen gibt?
Gruß,
Malte.
bisserl offtopic
Holla!
Ich habe mehrere Bekannte bei der hiesigen Feuerwehr und bei der Polizei. Bei uns in Osnabrück wird bei einer nächtlichen Alarmfahrt die Tröte nur etwa 150-200m vor Kreuzungen mit Ampeln eingeschaltet.
Wenn irgendwo richtig die Post abgeht und viel Funk und Koordination gefordert ist, haben die Jungs und Mädels anderes zu tun als den Signalhornschalter zu quälen.
Aber im großen und ganzen kann sich hier in Osna keiner beschweren.
Gruß
Sput
Ohhh
ein Gedankenleser
Hallo,
sowas gibt es sicher (*), daß es die Norm ist halte ich für fraglich. M.M. wohnst Du eindeutig zu ruhig. Mir würde sowas in meinen Viertel nicht auffallen.
Gruss
Enno
(*) zugegebnermaßen war es schon ein erhebenes Gefühl im Rückspiegel zu sehen, wie die Lichter in den Häusern angingen, als ich eines Nachts gegen 3:00 zu BW Zeiten den 7.5t mit defekten Auspuff durch ein kleines Kaff im Knüll lenkte .
Tach,
Rücksichtsvoll wollte dieselbe nicht alle wecken und fuhr
daher nur mit Blaulicht den halben Kilometer, ohne das
Martinshorn einzuschalten. Dumm war nur, daß die
linksabbiegende Brücke gerade renoviert wurde und mit
Ampelregelung einseitig befahrbar war. Die Ampel (die
sinnigerweise vor der Kreuzung statt direkt vor der Brücke
stand) zeigte rot, die Feuerwehr fuhr allerdings geradeaus und
wartete logischerweise nicht, bis grün war - so wie das alle
anderen zu jeder Zeit auch taten.
Ja und? Um die rote Ampel zu überfahren braucht es auch kein Horn - das bräuchte es nur, um die Vorfahrt gegenüber Dritten zu fordern…
Gruß, Claus
Hallo Dennis,
Ist das MArtinshorn aus, dürfen sie nicht bei Rot über die
Ampel und wenn einer von rechts kommt an einer RevLi Kreuzung
hat der Vorfahrt und NICHT das Polizeiauto.
SO nicht richtig - das Pozileiauto darf auch ohne Horn bei rot rüber (Sonderrecht), nur ist dann kein Dritter verpflichtet ihm die Vorfahrtz zu lassen (weil ohne Horn kein Wegerecht).
Gruß, Claus
Hallo Claus,
ich gehe davon aus, die Anzeige hatte auch keine Konsequenzen; jetzt weiß ich warum. Danke!
Es ging mir auch darum, daß man es nicht jedem recht machen kann: Hält man sich nicht millimetergenau an die Paragraphen, läuft man Gefahr, gewissen Zeitgenossen Angriffsfläche zu bieten (allerdings auch, wenn man es tut).
Gruß
mowei
Der Dorfa…, der bei jeder Institution öffentlichen Rechts
eigene Ordner füllt, zeigte die Feuerwehr an. So geht es, wenn
man sich nicht gegen alle Eventualitäten absichert.
Lach, mit der freiwilligen Fuerwehr sollte man es sich nicht verschwerzen
Da die Freiwillig ist, stell dir mal vor bei den Dorfa… brennt es nur am nächsten Tag sagte jeder, ah ich habe die Sirene nicht gehört
Gibts immer noch den Spruch: Man muss ja nicht mit der Gmeinschaft leben, aber man solte keinesfalls gegen sie Leben.
(*) zugegebnermaßen war es schon ein erhebenes Gefühl im
Rückspiegel zu sehen, wie die Lichter in den Häusern angingen,
als ich eines Nachts gegen 3:00 zu BW Zeiten den 7.5t mit
defekten Auspuff durch ein kleines Kaff im Knüll lenkte.
Hallo, Enno.
Das Ding fährt immer noch - und immer noch oder schon wieder - mit kaputtem Auspuff durch Schwarzenborn
(die „Knüllröhre“ ist ein stehender Begriff)
Gruß kw