Sa/So Krankheitstage für Arbeitgeber?

Guten Abend,

bitte um Rat bei folgendem Sachverhalt:

Der Arbeitnehmer wurde von Mi - Di krank geschrieben.
Der Arbeitgeber gibt 7 Krankheitstage an.
Es erfolgt im Unternehmen kein Wochenenddienst oder Schichtdienst.
Regelarbeitszeit Mo - Fr

Ist es rechtens, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer 7 Tage Krankheit vorwirft und zählt?

Vielen Dank!

Hallo,

Der Arbeitgeber gibt 7 Krankheitstage an.

Bezüglich Entgeltfortzahlung werden die Kalendertage auch normal durchgezählt. Und da trifft 7 Tage zu.

Ist es rechtens, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer 7 Tage
Krankheit vorwirft und zählt?

In welchem Zusammenhang ‚‚vorwirft‘‘?

MfG

personenbezogene Krankenstatistik?
Hallo,

Ist es rechtens, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer 7 Tage
Krankheit vorwirft und zählt?

gibt es eigentlich ein Verbot einer personenbezogenen Krankenstatistik?

Mir ist so, als dürfe der Arbeitgeber keine systematische, auf einzelne Arbeitnehmer bezogene Krankentagestatistik führen. Aber ich bin da nicht sicher und google hat bei mir auch zu nichts geführt.

Wenn jemand dazu einen Hinweis hat, wäre ich dankbar.

Gruß, Bernd

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Hi!

gibt es eigentlich ein Verbot einer personenbezogenen
Krankenstatistik?

Nein

Mir ist so, als dürfe der Arbeitgeber keine systematische, auf
einzelne Arbeitnehmer bezogene Krankentagestatistik führen.

Wie soll z.B. ein verantwortungsvoller Arbeitgeber bei durch schlechte Vorgesetzte begründete Krankheiten einschreiten, wenn er das nicht dürfte?

Gruß
Guido

Ja.
Hi!

Ist es rechtens, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer 7 Tage Krankheit vorwirft und zählt?

Ja, klar. Schließlich bekommt der AN ja auch für Sa + So Gehalt, obwohl er nur von Mo – Fr arbeitet!

Im Übrigen spricht auch das SGB V (Krankenversicherung) von _Kalender_tagen, wenn es um Arbeitsunfähigkeit geht. Das ist z. B. relevant, wenn man länger krank ist, Stichwort: Krankengeld-Anspruch nach 6 Wochen Lohnfortzahlung.

Gruß
Jadzia

Hi,

im Gegenteil, ohne entsprechende Auswertungen kann der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 SGB IX nicht nachkommen.

Gruß

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