Sanktionen

Hallo

Wenn eine Person A, die Arbeitslosengeld Eins bezieht, zu der vorgegbenen Termin nicht erscheint, gibt es dann Sanktionen?
Wenn ja, wie genau sind sie?
Sind diese Sanktionen gleich mit den Sanktionen bei Verweigerung einer angebotenen Arbeit?

Danke im Vorraus

Gruss

Hallo

Hallo

Wenn eine Person A, die Arbeitslosengeld Eins bezieht, zu der
vorgegbenen Termin nicht erscheint, gibt es dann Sanktionen?

Diese finden sich meistens schon am nächsten Tag im Briefkasten, beim 1.mal wirds wohl beim erhobenen Zeigefinger bleiben

Wenn ja, wie genau sind sie?
Sind diese Sanktionen gleich mit den Sanktionen bei
Verweigerung einer angebotenen Arbeit?

Danke im Vorraus

Gruss

LG
Mikesch

Hallo

Wenn eine Person A, die Arbeitslosengeld Eins bezieht, zu der
vorgegbenen Termin nicht erscheint, gibt es dann Sanktionen?

Kommt drauf an, warum die Person da nicht erscheint und um was für einen Termin es sich handelt.

Wenn ja, wie genau sind sie?

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__144.html

Sind diese Sanktionen gleich mit den Sanktionen bei
Verweigerung einer angebotenen Arbeit?

Die stehen in dem link auch drin.

MfG

Hallo Danke für die Antworten.
Das wäre ein Termin bei der Fallberaterin oder der Vermittlerin, wie man sie auch nennen mag.
Das Nicht-Erscheinen zu so einem Termin.
Danke
Sphinx

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das wäre ein Termin bei der Fallberaterin oder der
Vermittlerin, wie man sie auch nennen mag.
Das Nicht-Erscheinen zu so einem Termin.

Und warum erschien „man“ da nicht? Oder ist das ne Frage für den Fall „Was wäre, wenn …“?

das wäre die Frage, was wäre, wenn…
genau
man wird erscheinen, weil man also die Person A, nicht nur verpflichtet ist, sondern auch Gewissenskonflikte mitdabei wären

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

das wäre die Frage, was wäre, wenn…
genau

Es gibt durchaus Gründe, die A entschuldigen würden. Z.B. Krankheit (Nachweis per Attest notwendig), ausgerechnet an dem Tag ein Vorstellungsgespräch … um nur mal 2 zu nennen.

Viel Glück bei der Arbeitssuche!

Servus,

seit der dicke Kurti Kanzler werden will, ist eventuell auch schon ein Termin beim Frisör ausreichend…

(mal ganz unqualifiziert gesprochen)

Schöne Grüße

MM

das wäre die Frage, was wäre, wenn…
genau

Es gibt durchaus Gründe, die A entschuldigen würden. Z.B.
Krankheit (Nachweis per Attest notwendig), ausgerechnet an dem
Tag ein Vorstellungsgespräch … um nur mal 2 zu nennen.

Genau genommen sind dies so ziemlich die einzigen Gründe, die - zumindest definitiv - keine Sanktionen wegen des Meldeversäumnisses (MV) nach sich ziehen!

Natürlich werden im Einzelfall auch andere Gründe als Entschuldigung akzeptiert, sofern sie nachgewiesen sind (oder wenn man an eine unserer Arbeitsvermittlerinnen gerät, die so ziemlich alles entschuldigen, solange man nur traurig genug guckt…). Das kann z. B. eine Autopanne, ein schwerer Krankheits- oder gar Todesfall in der Familie, etc., sein.

Ansonsten gibt’s für ein MV eine 1-wöchige Sperrzeit (nach § 144 (1) Nr. 6 + (6) SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__144.html).

Gruß
Liza

o.t.
Hallo Liza,

Genau genommen sind dies so ziemlich die einzigen Gründe, die

  • zumindest definitiv - keine Sanktionen wegen des
    Meldeversäumnisses (MV) nach sich ziehen!

Hmmm … jetzt wo dus sagst, stimmt … :smile:

Grüßle