Richtig - die Gebäudehaftpflichtversicherung zahlt nur den Zeitwert.
Gruß Merger
Richtig - die Gebäudehaftpflichtversicherung zahlt nur den Zeitwert.
Gruß Merger
Letztendlich ist mir das als betroffener Nachbar aber auch
Jacke wie Hose wer meinen Schaden bezahlt. Hauptsache er wird
überhaupt bezahlt und die Versicherung findet nicht irgendein
Schlupfloch um sich, wie immer gerne gemacht, aus der
Verantwortung zu stehlen.
Ein häufiger Irrtum. Es kann Dir egal sein, ob die Versicherung zahlt oder nicht. Den Anspruch hast Du gegenüber demjenigen, der den Schaden verursacht bzw. zu verantworten hat.
Versicherungsnehmer ist vor allem: Besteht eine
Neuwertversicherung oder bekomme ich den Zeitwert. Der
Fahrzeughalter wird sicherlich nur den Zeitwert erhalten.
Was denn sonst? Der Schaden kann ja nur in Höhe des Zeitwertes entstanden sein.
C.
Ein häufiger Irrtum. Es kann Dir egal sein, ob die
Versicherung zahlt oder nicht. Den Anspruch hast Du gegenüber
demjenigen, der den Schaden verursacht bzw. zu verantworten
hat.
Es ist mir egal welche Versicherung zahlt: Meine Gebäudeversicherung oder die des Nachbarn. Dies ergibt sich aus der Abfolge meiner Postings. Die Gebäudeversicherung zahlt auch wenn der Verursacher bekannt ist direkt an den Versicherungsnehmer (so du es nicht selbst bist) und versucht den Schaden dann von ihm einzutreiben. Ob ihr das gelingt, ist mir ehrlich gesagt auch gleichgültig. Mein Anspruch besteht, auf Grund des Versicherungsvertrages, gegen die Versicherung.
Versicherungsnehmer ist vor allem: Besteht eine
Neuwertversicherung oder bekomme ich den Zeitwert. Der
Fahrzeughalter wird sicherlich nur den Zeitwert erhalten.Was denn sonst? Der Schaden kann ja nur in Höhe des Zeitwertes
entstanden sein.
In der Gebäudeversicherung besteht üblicherweise Neuwertversicherung. Der Zeitwert spielt dabei keine Rolle.
C.
vnA
Versicherungsnehmer (so du es nicht selbst bist) und versucht
den Schaden dann von ihm einzutreiben. Ob ihr das gelingt, ist
mir ehrlich gesagt auch gleichgültig. Mein Anspruch besteht,
auf Grund des Versicherungsvertrages, gegen die Versicherung.
Das ist ziemlicher Käse. Oder hast Du einen Vertrag mit der gegnerischen Vericherung?
Ist schon klar.
vnA
Ein häufiger Irrtum. Es kann Dir egal sein, ob die
Versicherung zahlt oder nicht. Den Anspruch hast Du gegenüber
demjenigen, der den Schaden verursacht bzw. zu verantworten
hat.Es ist mir egal welche Versicherung zahlt: Meine
Gebäudeversicherung oder die des Nachbarn.
Weder die eine noch die andere !
Hier leistet nur die Gebäudehaftpflichtversicherung !
Bitte das von dir zitierte Rahmenabkommen der Feuerversicherer beachten: bis 150.000 € zahlt die Haftpflichversicherung des Verursachers.
Nochmal:
Wenn auf dem Nachbargrundstück ein Brand entsteht, erhalte ich den Neuwert des an meinem Gebäude entstandenen Schadens durch meine Gebäudeversicherung ersetzt. Nicht durch den Verursacher oder irgendeine seiner möglicherweise bestehenden Versicherungen. In einer Versicherungslandschaft, in der jede Versicherung primär erst einmal versucht den Schaden abzuwimmeln oder zu minimieren, ist das schon ungewöhnlich. Nicht mehr und nicht weniger wollte ich zum Ausdruck bringen.
Dies bezieht sich aber nur auf das Gebäude und nicht auf irgendeinen Inhalt. Wenn durch einen Brand deine Wohnungseinrichtung Schaden nimmt, zahlt deine Hausratversicherung oder ein Verursacher (so er denn Geld hat und auch zahlt) oder du bleibst auf deinem Schaden sitzen.
vnA
Wenn auf dem Nachbargrundstück ein Brand entsteht, erhalte ich
den Neuwert des an meinem Gebäude entstandenen Schadens durch
meine Gebäudeversicherung ersetzt.
Es ging um einen PKW in einer Garage auf dem Nachbargrundstück.
In einer Versicherungslandschaft, in der jede
Versicherung primär erst einmal versucht den Schaden
abzuwimmeln oder zu minimieren, ist das schon ungewöhnlich.
Kann ich nicht erkennen. In allen Schadensfällen wurde problemlos und teilweise sehr großzügig reguliert.
Das bedeutet, dass bis 150’ beim Nachbarn nur der Zeitwert ersetzt wird und bei höheren Beträgen der Neuwert?
Dies bedeutet, wenn der Eigentümer des Nachbargrundstück nicht für den Brand verantwortlich ist (es also kein Haftpüflichtschaden ist) und der Schaden unter 150’ bleibt, dass der Nachbar dann auf seinem Schaden sitzen bleibt?
Dies bedeutet, wenn ein Dritter als Verursacher festgestellt wird, dass der Nachbar uU auf seinem Schaden sitzen bleibt?
Klar und einfach: Bei mir war es anders.
Ich bin kein Versicherungsexperte und habe mein Wissen nur durch persönliche Erfahrung als Betroffener.
vnA
Die Diskussion ergab sich aus meinem folgenden Beitrag:
Die Gebäudeversicherung zahlt keine Schäden am Inhalt. Die Gebäudeversicherung des Brandgebäudes zahlt auch NICHT die Gebäudeschäden des Nachbargrundstücks. Es gibt ein Abkommen der Versicherungen untereinander, dass jede Versicherung ihr eigenes Haus zahlt und juristische Streitigkeiten der Versicherungen untereinander unterbleiben (ist unter dem Strich billiger)
Natürlich hast du Recht. Meine nur bedingt positive Einstellung zu Versicherungen lässt sich nicht verallgemeinern und beruht lediglich auf meinen ureigenen persönlichen Erfahrungen.
vnA
Dies bedeutet, dass wenn der Schaden vom Nachbargebäude ausgeht,
die Kosten bis 150.000 € die Gebäudehaftpflichtversicherung des Nachbarn zahlt.
Die Kosten von 150.001 € bis 650.000 € die eigene Gebäudeversicherung zahlt.
Und die Kosten die 650.000 € übersteigen die Gebäudehaftpflichtversicherung des Nachbarn zahlt.
Vorraussetzung ist natürlich, dass die jeweiligen Versicherer dem Rahmenabkommen beigetreten sind.
Aber bitte beachten dies betrifft keine Fahrzeugschäden!
Von anderen Schadensursachen haben wir bisher nichts geschrieben.
Gruß Merger
PS: also keinen exotischen Versicherer wählen.
Bei mir erfolgte die Zahlung nicht durch die GebäudeHAFTPFLICHTversicherung sondern durch die Gebäudeversicherung (BRAND)
Warum sollte eine Haftpflichtversicherung etwas zahlen, wenn keine Haftung besteht? Meines Wissens versichert die Gebäudehaftpflicht nicht Gegenstände sondern die Eigentümer. Desshalb heißt die Versicherung auch richtig " Haus und Grundbesitzerhaftpflicht"
Könntest du das bitte in deinen Unterlagen nochmal nachvollziehen.
vnA
Bei mir erfolgte die Zahlung nicht durch die
GebäudeHAFTPFLICHTversicherung sondern durch die
Gebäudeversicherung (BRAND)
Dein Schaden ist hier nicht bekannt.
Wenn Du dazu eine Antwort möchtest, schildere uns bitte die Schadensursache.
Warum sollte eine Haftpflichtversicherung etwas zahlen, wenn
keine Haftung besteht?
Was glaubst Du denn für was eine Gebäudehaftpflichtversicherung (Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht) abgeschlossen wird ?
Alle Fremdschäden die von einem Gebäude ausgehen sind dadurch abgedeckt. Und dazu gehören Personen- Sach- und Vermögensschäden.
Es gibt natürlich hier auch Ausnahmen wie z.B. höhere Gewalt.
Meines Wissens versichert die
Gebäudehaftpflicht nicht Gegenstände sondern die Eigentümer.
Desshalb heißt die Versicherung auch richtig " Haus und
Grundbesitzerhaftpflicht"
Unsinn - bei einer Haftpflichtversicherung sind Fremdschäden abgedeckt und keine Eigenschäden.
Also deiner Meinung nach, würde die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nicht zahlen, wenn deinem Postboten eine Ziegel auf den Kopf fällt, weil „von-nix-Ahnung“ diese nicht richtig aufs Dach gelegt hat.
Na ja, wenn Du viel Geld hast, kannst Du die Kosten ja auch dann selbst zahlen (Krankenhauskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall usw.)
Gruß Merger
Ein häufiger Irrtum. Es kann Dir egal sein, ob die
Versicherung zahlt oder nicht. Den Anspruch hast Du gegenüber
demjenigen, der den Schaden verursacht bzw. zu verantworten
hat.Es ist mir egal welche Versicherung zahlt: Meine
Gebäudeversicherung oder die des Nachbarn.Weder die eine noch die andere !
Hier leistet nur die Gebäudehaftpflichtversicherung !
Hi,
ist es nicht so, das die private Haftplicht zahlen müsste?
Eine Gebäudehaftpflicht macht ja nur bei vermieteten Gebäuden Sinn, dann würde die Gebäudehaftpflicht einspringen, bei selbstbewohntem Eigentum müsste dann doch die Privathaftpflicht zahlen
http://www.versicherungszentrum.de/haftpflichtversic…
Gruß
Tina
Wenn der Eigentümer den Schaden nicht verursacht hat, zahlt die Haftpflichtversicherung NICHTS. Der Brand der in meiner Immobilie aus ungeklärter Ursache ausgebrochen war schädigte ein Fremd KFZ eine Straßenlaterne und ein Fremdgebäude(geringfügig) KFZ und Laterne wurde von der Gebäudeversicherung nicht bezahlt. Klar ist ja auch kein Gebäude. Meine Haftpflichtversicherung zahlte auch nicht, da ich an dem Feuer gem. Ermittler der Polizei keinerlei Verschulden hatte.
Der geringfügige Gebäudeschaden beim Nachbarn wurde von seiner Gebäudebrandschutzversicherung als Neuwert beseitigt.
Dass ich als unwissender Versicherungsnehmer einem Versicherungsvertreter erklären muss ist schon beschämend.
Übrigens zahlt die Haftpflicht sehr wohl den Schaden den die von mir DIN-gerecht verlegte Dachziegel verursacht hat. Sonst wären ja selbstgebaute Häuser nicht versicherbar.
vnA
Die Privathaftpflicht deckt Gebäudehaftpflicht bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern ab. Für meine Mietobjekte habe ich jeweils Gebäudehaftpflicht, für mein Privathaus nicht, da Privathaftpflichtversichert.
vnA
Mein lieber von-nix-ahnung,
unterhalten wir uns nicht über deinen Schaden sondern über die hier gestellte Ursprungsfrage.
wenn Du Antwort zu deinem Schaden haben möchtest, stelle diesen bitte im Versicherungsbrett.
akzeptiere endlich einmal, dass Versicherungsvermittler etwas mehr Ahnung haben vom Versicherungsrecht als Du.
werde ich auf deine unsinnigen und unverschämten Texte hier nicht mehr antworten.
Gruß Merger
Mein lieber von-nix-ahnung,
- unterhalten wir uns nicht über deinen Schaden sondern über
die hier gestellte Ursprungsfrage.
Durch einen Brand auf einem Nachbargrundstück wurde ein Pkw beschädigt, der sich in einer Garage auf dem angrenzenden Grundstück befand, auf die das Feuer übergriff.
Wer haftet für diesen Schaden bzw. wer ist schadensersatzpflichtig?
Es geht also um Schäden an Gebäuden und Inhalt an einem Nachbargrundstück. Darüber unterhalten wir uns.
- wenn Du Antwort zu deinem Schaden haben möchtest, stelle
diesen bitte im Versicherungsbrett.
Ich benötige keine Antworten zu meinem Schaden. Sondern der geschilderte Fall diente als Beispiel der Schadensabwicklung
- akzeptiere endlich einmal, dass Versicherungsvermittler
etwas mehr Ahnung haben vom Versicherungsrecht als Du.
Deine hier geäußerten Meinungen sind mir unverständlich und erscheinen mir schlicht und einfach falsch. Meine Bitte mir zu erklären, warum ein Geschädigter Nachbar mit 149’€ Schaden aus der Haftpflichtversicherung nur Zeitwert erhalten soll, ein Nachbar mit 151’€ Schaden aber aus der Brandversicherung den Neuwert, bist du in keiner Weise nachgekommen. Ahnung von Versicherungsrecht, das scheint mir der richtige Ausdruck zu sein. Wissen ist was anderes.
- werde ich auf deine unsinnigen und unverschämten Texte hier
nicht mehr antworten.
Danke
Gruß Merger
vnA
Was glaubst Du denn für was eine
Gebäudehaftpflichtversicherung (Haus- und
Grundbesitzerhaftpflicht) abgeschlossen wird ?Alle Fremdschäden die von einem Gebäude ausgehen sind dadurch
abgedeckt. Und dazu gehören Personen- Sach- und
Vermögensschäden.Es gibt natürlich hier auch Ausnahmen wie z.B. höhere Gewalt.
[zitat]Versichert bei der Haus und Grundbesitzerhaftpflicht sind Ansprüche aus der Verletzung von Pflichtenm die der Versicherungsnehmer zu erfüllen hat[/zitat] Quelle:http://www.hausundgrundbesitzerhaftpflicht.org/
Deine Antwort ist schlicht und einfach FALSCH. Irreführend und für denjenigen, der sich darauf verlässt uU. sehr Teuer.
Traurig, wenn ein Versicherungsvertreter von seinem eigenen Metier keine Ahnung hat.
vnA
Die Privathaftpflicht deckt Gebäudehaftpflicht bei
selbstgenutzten Einfamilienhäusern ab. Für meine Mietobjekte
habe ich jeweils Gebäudehaftpflicht, für mein Privathaus
nicht, da Privathaftpflichtversichert.
Hi,
ja lese ich auch so, aber es scheint Versicherungsmenschen zu geben, die unabhängig davon ob die Immobilie selbstgenutzt oder vermietet ist, eine Gebäudehaftpflicht verkaufen wollen…
Gruß
Tina