Ich habe mir das Bestehen des Versicherungsschutzes für mein Privathaus von meiner Privathaftpflichtversicherung schriftlich bestätigen lassen.
Versicherungsvertreter verkaufen einer 90jährigen auch eine Ausbildungsversicherung
vnA
Ich habe mir das Bestehen des Versicherungsschutzes für mein Privathaus von meiner Privathaftpflichtversicherung schriftlich bestätigen lassen.
Versicherungsvertreter verkaufen einer 90jährigen auch eine Ausbildungsversicherung
vnA
Hallo Engelchen!
Ein häufiger Irrtum. Es kann Dir egal sein, ob die
Versicherung zahlt oder nicht. Den Anspruch hast Du gegenüber
demjenigen, der den Schaden verursacht bzw. zu verantworten
hat.Es ist mir egal welche Versicherung zahlt: Meine
Gebäudeversicherung oder die des Nachbarn.Weder die eine noch die andere !
Hier leistet nur die Gebäudehaftpflichtversicherung !
Hi,
ist es nicht so, das die private Haftplicht zahlen müsste?
Wenn es sich um ein 1-Familienhaus (bei einzelnen Tarifen - auch 2-Familien-Häuser) handelt hast Du natürlich insoweit recht,
dass in der Privathaftpflichtversicherung dieses Risiko beitragsfrei mit eingeschlossen ist.
Viele Grüße!
Merger
OT - : Schaden durch Brand auf Nachbargrundstück
Versicherungsvertreter verkaufen einer 90jährigen auch eine
Ausbildungsversicherung
Aber nur dann, wenn sie sich an der Uni eingeschrieben haben !
Was glaubst Du denn für was eine
Gebäudehaftpflichtversicherung (Haus- und
Grundbesitzerhaftpflicht) abgeschlossen wird ?Alle Fremdschäden die von einem Gebäude ausgehen sind dadurch
abgedeckt. Und dazu gehören Personen- Sach- und
Vermögensschäden.Es gibt natürlich hier auch Ausnahmen wie z.B. höhere Gewalt.
Du schickst dich doch mit deinen Antworten selbst ins Abseits.
Gib es doch einfach einmal auf - solche unsinnigen Hirngespinste hier zu nieder zu schreiben.
Ich erinnere an Deine Anmerkung - auf die ich geantwortet habe:
Meines Wissens versichert die Gebäudehaftpflicht
nicht Gegenstände sondern die Eigentümer.
Desshalb heißt die Versicherung auch richtig " Haus
und Grundbesitzerhaftpflicht"
Alles weitere, wie bereits erwähnt, beantworte ich jederzeit im Versicherungsbrett.
Merger
Die dauerhafte Wiederholung von Unsinn ohne jedwede Quellenangabe macht dein Geschreibse nicht richtiger. Weder hier noch im Versicherungsbrett.
Ich war vor einiger Zeit schon einmal so weit:
Ich gebe auf, vor so viel Ignoranz, Unwissen und Beratungsresistenz.
Ich hoffe du wohnst weit, weit weg und ich komme nie in die Verlegenheit an so was wie dich zu geraten, wenn ich mal Beratung in Versicherungsdingen brauche.
vnA
OT - Schaden durch Brand auf Nachbargrundstück
Manche Menschen und dazu zähle ich dich auch,
benötigen keine Beratung.
Die laufen lieber mit blinden Augen durch die Welt und rennen sich irgendann einmal den Schädel ein.
Der zitierte Text stammte von dir - warum soll ich zu solch einem Blödsinn dann mit einer Quellenangabe antworten.
Auch hier noch einmal, wenn Du Fragen zum Versicherungsrecht hast,
stelle diesen im Versicherungsbrett.
Plonk