Schaden im Treppenhaus durch Spedition

Der Vermieter kann dich in Anspruch nehmen, weil du mit seinem Eigentum sorgsam umzugehen hast und für Schäden, die deine diesbezüglichen Erfüllungsgehilfen verursachen, haftest.

Siehe hier: Umzugsunternehmer beschädigt Treppenhaus - #11 von Guybrush (1)

Nicht rechtens wäre es, von dir mehr zu verlangen als die Beseitigung des Schadens, was in solchen Konstellationen schnell passieren kann.

Siehe hier: Umzugsunternehmer beschädigt Treppenhaus - #13 von Guybrush (2)

Du könnten einen Anspruch gegen den Verkäufer oder den Spediteur haben, dich von den Schadensersatzansprüchen des Vermieters freizuhalten.

Glaube ich nicht. Aber die Mühe, im Internet nach Begriffen wie „Transportrecht“, „Schadensanzeige“ und „Frist“ zu suchen, überlasse ich den anderen Foristen (m/w/d).

Du „büßt“ für den Schaden, den deine Erfüllungsgehilfen angerichtet haben.

Du hast nicht danach gefragt, ich erwähne es trotzdem:

Die Ansprüche des Vermieters gegen den Transportdienstleiter bleiben von dem Vertrag unberührt. Verträge zu Lasten Dritter sind insoweit wirklungslos. Du kannst mit niemandem als dem Vermieter selbst vereinbaren, dass der Vermieter seine gesetzlichen Schadensersatzansprüche gegen Dritte nur binnen einer bestimmten Frist geltend machen kann.

Die unterschriebene Klausel der Schadensfreiheit könnte gemäß § 309 Nr. 12 b) BGB unwirksam sein.