Schadenersatz auszalhen nach Steinschlag

Hallo.

Ich war mit meinem Pkw auf der Autobahn unterwegs, vor mir war ein LKW unter wegs und verlor kieselsteine, davon ist mir ein steinchen auf die Windschutzscheibe gebrallt und hat ein steinschlag hinterlassen auf der Beifahrerseite.

Ich ahbe den lkw überholt und angezeigt das er rausfahren soll was auch klappte, er hinterliess mir seinen namen, name und sitz der firma und kennzeichen.

nachdem ich mich in verbindung mit der firma setzte sollte seine versicherung den schaden an meiner scheibe übernehmen. nun habe ich einen kostenvorschlag für eine neue scheibe von über 484 Euro an die verischerung geschickt.

Meine Frage: kann ich mir das Geld auszahlen lassen oder zahlt die versicherung die reperatur? ich würde mir es gern auszahlen lassen!! ein gutachten ist nicht möglich, da ein gutachten erst ab 800 oder 1000 euro gemacht wird , habe ich mir sagen lassen.

bitte um antwort danke

Also: Normal ist das die Versicherung den Schaden anhand einer Rechnung begleicht, ist nur ein Kostenvoranschlag vorhanden wird die Versicherung nur auf drängen erst nur bis 70% der Summe auszahlen.
Dies ist die Praxis.Denn der Versicherer möchte hier den Schaden mit der Rechnung begleichen.Sie können ja bei dem Versicherer nochmal Nachfragen.Die Scheibe sollte auf jedenfall Rep. werden da wenn hier Wasser hineinkommt dies dann bei erst Frost die kompl.Scheibe zereist.
MFG B.B

also ob die nach kva abrechnen, hängt manchmal von der versicherung ab. normalerweise ist glas ein naturalersatz und man bekommt nur geld, wenn man die reparatur auch machen lässt. falls sie einen besonderen grund haben, warum sie das geld haben wollen, teilen sie es der versicherung mit. vielleicht haben sie glück. wenn dann bekommen sie aber die mwst nicht erstattet.

Kannst du selbst entscheiden. Jedoch gibt’s bei Kostenvoranschlag kein Ersatz der Mehrwertsteuer.

Hallo Lukas,
man kann nach Kostenvoranschlag abrechnen, dann bekommst Du aber die Mwst nicht bezahlt, was ja auch
richtig so ist.

Lg Jürgen

Hallo Lukas,
frag’ die Versicherung. Die zahlt dir ev. den Betrag, ev. vermindert um die Mehrwertsteuer aus.

Ist aber keine besonders gute Idee. Warte die Bestätigung ab, dass der Schaden gezahlt wird, lass’ die Kiste reparieren und das ganze dirket abrechnen. Die Bestätigung solltest du eigentlich schon haben bzw. Postwendend bekommen. Schaden auszahlen lasssen und dann vielleicht nur notdürftig flicken lassen würde ich nicht machen.

Die Versicherung weiss auch ohne Gutachter, was eine neue Scheibe für deinen Wagen kostet.

Gruess
Jus18

Hallo Lukas ,

ja du kannst mit deinem Kostenvoranschlag das Geld von der Versicherung
auszahlen lassen abzgl der Gesetzlichen 19% MwSt auf den Rechnungsbetrag und
bei Teilkasko wenn du SB hast wird diese auch abgezogen.

P.s du musst nicht nachweisen das du den schaden beglichen hast.

Ausserdem ist Steinschlag bei Carglass für Teilkasko kostenlos wenn es reparable
ist.

Hallo Lukas,

na ja. Ob hier überhaupt jemand zahlt ist fraglich.
Denn ob der Steinschlag von dem Material her ist, welches der LKW geladen hat oder von der Straße her aufgeschleudert wurde, wird es ggf. als Streitfall enden.
Gegen ersters hättest Du ne Ersatzpflicht bei vorhandenen Beweisen (Fotos!), gegen zweiteres ggf. ne Teilkasko in Deiner eigenen KFZ Vers.
Denn dies gilt dann als höhere Gewalt.

Bei einer Auszahlung, wird ggf. nur der Zeitwert berücksichtig.
Um jeden Ärger aus dem Weg zu gehen (unter der Vorraussetzung auf Bargeld zu verzichten!), melde es Deiner Teilkaskovers., lass den Schaden von dieser bezahlen und schick eine ggf. vorhandene Selbstbeteiligung, an die Versicherung des LKW´s.

VG, René

In der Regel ist es so, dass die Versicherung aufgrund des Kostenvoranschlags auszahlen kann, wenn es denn gewünscht wird.

alles klar danke für eure hilfreichen antworten!!

die haben mir sehr geholfen…

danke und gruß

achja und noch was… wenn ich das selbst endscheiden darf, gibts da bestimmte gesetze ggbf Paragrafen die mir da zu gute kommen wenn ich bestehe mir das geld (natürlich abzüglich der MwSt) auszahlen zu lassen???

Hallo,

da hast Du erst einmal Glück gehabt, dass die Versicherung den Schaden übernommen hat.
Zu Deiner Frage: Gutachten brauchst Du bei der Schadensumme nicht, da reichen ein paar gute Fotos.
Du kannst Dir die Reparaturkosten lt.Kostenvoranschlag abzüglich MwSt. auszahlen lassen.

kann ich das auch gestzlich tun, also wenn die versicherung sich weigern sollte die summe auszuzahlen?? oder gibts da keine Gesetze und Paragrafen?

kann ich das auch gestzlich tun, also wenn die versicherung
sich weigern sollte die summe auszuzahlen?? oder gibts da
keine Gesetze und Paragrafen?

Hallo,
es gibt für/gegen alles und jeden ein Gesetz…
Du mußt Dich aber nicht sorgen, die Gesellschaft wird keine Probleme machen, da es gängige Praxis ist.
Wenn die Probleme machen sollten, dann schreib Name und Direktion hier in das Forum-dann wird Dir geholfen.
Wir brauchen jetzt nicht „wenn und könnte“ oder alle möglichen Varianten besprechen. Schreib die Fakten in dieses Forum.

Hallo,
die Kfz-Haftpflicht ersetzt den Schaden zum Zeitwert, d.h. die Reparatur in den vorherigen Zustand (geht bei kleinem Glasschaden) oder den Austausch der Scheibe, dann aber nur zum Zeitwert (d.h. es gibt einen Abzug für das Alter der bisherigen Scheibe).

Normalerweise werden Abrechnungen per Kostenvoranschlag akzeptiert, dann aber ohne Erstattung der Mehrwertsteuer, da die nicht angefallen ist. Gutachten ist auch meiner Meinung nach nicht vertretbar,

viele Grüße
Andreas

Hallo Lukas,

bei einem Haftpflichtschaden kannst du auch nach Kostenvoranschlag abrechnen lassen, allerdings steht dir dann nicht die Mehrwertsteuer zu.
Die wird nur gezahlt, wenn sie auch tatsächlich angefallen ist, also die Scheibe auch wirklich ausgetauscht bzw. repariert wurde und dies dann durch Einreichung einer Rechnung belegt wird.

Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen!

VG
Markus

achja und noch was… wenn ich das selbst endscheiden darf,
gibts da bestimmte gesetze ggbf Paragrafen die mir da zu gute
kommen wenn ich bestehe mir das geld (natürlich abzüglich der
MwSt) auszahlen zu lassen???

Nach § 249 Satz 1 BGB hat derjenige, der zum Schadensersatz verpflichtet ist, den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Schadensersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Das Gesetz geht also davon aus, daß der Schädiger zur Naturalrestitution verpflichtet ist.
Abweichend von diesem Grundsatz kann der Geschädigte bei Sachbeschädigungen und Körperverletzungen vom Schadensverursacher den zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erforderlichen Geldbetrag verlangen (§ 249 Satz 2 BGB). Hierbei ist es unerheblich, wozu der Geschädigte den erhaltenen Geldbetrag anschließend tatsächlich verwendet.
Bei Sachbeschädigungen (z.B. einem unverschuldeten Kfz-Unfall) hat der Eigentümer daher generell zwei Wahlmöglichkeiten:

Sehr geehrter Herr Koll,

bitte wenden Sie sich an einen anderen Experten. Mein Fachgebiet ist die Ruhestandsplanung und Kapitalanlagen. Bei Sachversicherungen möchte ich Sie bitten einen anderen Experten zu konsultieren…

Es Grüßt

Der Ruhestandsplaner

Hallo Herr Kroll,

zu dem Thema kann ich leider nichts sagen.

Gruß
M.

Hallo,

kannst dir auszahlen lassen. Du bekommst dann den Betrag ohne Mwst.

Gruß
Martin
http://www.der-banker.de