Schadenersatz teilw. ausgefallene Flusskreuzfahrt

Bei einer Flusskreuzfahrt ist wegen eines Motorschadens, der dem Veranstalter 3 Tage vor Reisebeginn bekannt war, ca. 1/3 der Strecke ausgefallen. Die restliche Strecke ist mit erheblichen Zeitverzögerungen gefahren worden. Um einige Orte dennoch sehen zu können, wurden Busse eingesetzt. Kann man Ansprüche geltend machen? Welche §§ aus dem BGB o.ä. würden gelten? Der Reiseveranstalter hat darauf verwiesen, dass in der Reisebeschreibung stand, dass bei Niedrigwasser und sonstigen nicht beeinflußbaren Begebenheiten ein Ausweichen auf Busse möglich sei.

Hi Ibo,

schwierige Frage. Wenn alle Programmpunkte trotzdem erfüllt wurden und alle Leistungen erbracht sind, wird es schwierig werden, einen Schadenersatzanspruch durchzusetzen.

Bei konkret fehlenden Leistungen wäre das anders.

Um welches Schiff handelt es sich? Hast Du mit Deinem Reisebüro darüber gesprochen und wenn ja, was meinen die?

Bye
Rolf

OT: Mail war hilfreich
Hallo Rolf,

danke für die Mail, dafür ein *. Hoffe, dass im CC alles glatt läuft.

Ciao maxet.

Hallo!
Hinweise stehen in der Düsseldorfer Tabelle, diese steht unter:
http://www.urlaubsreklamationen.de
MfG

MOD: Link klickbar gemacht.

KORREKTUR [Von Düsseldorf nach Frankfurt :wink:]
Hallo!

Hinweise stehen in der Düsseldorfer Tabelle, diese steht
unter:
http://www.urlaubsreklamationen.de

Es muß heißen: Frankfurter Tabelle.
http://www.rechtspraxis.de/frankfurt.htm
In der Düsseldorfer Tabelle wird der Kindesunterhalt geregelt :wink:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/i…

Gruß, Hartmann.

Danke für die Antworten. Es war die MS Flamenco. Hierbei handelt es sich um ein neues Schiff und angeblich soll 2 Wochen vorher auch schon ein Teil der Route ausgefallen sein. Es hat zwar alles stattgefunden, aber es war ja mehr ein Busskreuzfahrt als eine Schifffahrt. Da sich die Reederei aber auch wegen Niedrigwasser o.ä. vorab abgesichert hat sehe ich den Anspruch als fraglich.
Wenn dann sehe ich nur eine Chance, da der Schaden vorher bekannt war oder?

Puh, sehr schwer das…

Wie gesagt, wenn die bezahlten und bestätigten Leistungen erbracht wurden, fällt der Schadenersatzanspruch aus diesem Grund weg.

Man könnte evtl. klagen weil der Charakter der Reise so nachhaltig verändert wurde, dass die Kreuzfahrt keine Kreuzfahrt mehr war.

Die Absicherung gegen Niedrigwasser ist m.E. unerheblich da ja kein Niedrigwasser war sondern der Motor kaputt war, oder?

bye
Rolf

Hallo+danke Hartmann!

Du hast ja recht. Aber wenigstens www.urlaubsreklamationen.de ist richtig