Schadensersatz/Schmerzensgeld HWS-Distorsion

Hallo allerseits!

Folgender Sachverhalt:

Person A wohnt an einer Zufahrtsstraße zu einem Festgelände. Dort fand Ende August ein Volksfest statt. Am ersten abend des Volksfests fuhr A aus seiner Einfahrt, rückwärts auf die Straße raus. Der Blick auf die Straße wurde dabei von einem Fahrzeug (gehört Person C) versperrt, das auf einem Stellplatz auf der Straße stand. A fuhr nun rückwärts auf die Straße ohne groß Einblick zu haben, dabei fuhr ihm Person B mit seinem Auto in den hinteren, rechten Kotflügel. Polizei hat den Unfall aufgenommen, Schuldfrage ist auch geklärt (Person A und C, da C zu nah an der Ausfahrt stand und den Blick versperrte). Nun kam aber vor kurzem ein Schreiben. B klagt gegen A und C wegen einer HWS-Distorsion und damit einhergehender Arbeitsunfähigkeit etc.

A setzt sich nach Erhalt des Briefs mal an seinen Rechner und guckt sich B bei Facebook an. Auf dessen Seite finden sich Bilder von besagtem Tag, auf denen er unter anderem in einem Auto-Scooter sitzt und auch in einem anderen „wilden“ Fahrgeschäft. Darunter sind Kommentare zu finden, unter anderem von B, ungefährer Wortlaut „Auto kaputt, aber trotzdem noch ein schöner Abend“.

Wie sieht es hier für A (und C) aus, bezüglich der Forderungen von B? Sind die Bilder von Facebook und die Kommentare verwertbar?

MfG,
TheSedated

Guten Morgen,

das ist eben die „Tücke“ an Facebook und anderen sozialen Netzwerken… wenn diese Postings „öffentlich“ sind und nicht nur z. B. Freunden zugänglich gemacht werden, dann kann man sie durchaus verwerten…

Arbeitsrechtlich habe ich z. B. hier einen Link:
http://www.wbs-law.de/arbeitsrecht/fristlose-kundigu…

Vermute mal, dass es zivilrechtlich nicht anders aussehen wird…
…aber: es müsste schon eindeutig und zweifelsfrei ein Foto von besagtem Abend sein…vielleicht an Details etc. auszumachen…

Sollte sich der vermeintlich Verletzte versuchen herauszureden in der Devise: „Naja, ich wollte vor meinen Kumpels nicht als Weichei dastehen, weil ich mich vor schmerzen krümmend aufs Sofa gepackt habe und da habe ich eben ein Foto aus dem letzten Jahr gepostet…“ dann wird es vermutlich schwieriger werden… im Zweifel für den ANgeklagten, der seine Verletzungen und die AU ja sicherlich durch ärztliches Attest nachgewiesen hat…

Gruß
MG

Hallo T.,

Lieschen Müller hatte vor 15 Jahren auch einen PKW-Unfall. Direkt danach gab es keine Probleme. Die Probleme traten in Form eines klassischen Schleudertraumas erst nach 3(!)Wochen auf. Lt Aussage der Ärzte durchaus im Rahmen.

Aus eigener Erfahrung würde L. sagen, dass es durchaus mgl. ist, erst später die Probleme zu bekommen. Sorry

LG
Harleybiene

Hi!

Lieschen Müller hatte vor 15 Jahren auch einen PKW-Unfall.
Direkt danach gab es keine Probleme. Die Probleme traten in
Form eines klassischen Schleudertraumas erst nach 3(!)Wochen
auf. Lt Aussage der Ärzte durchaus im Rahmen.

Aus eigener Erfahrung würde L. sagen, dass es durchaus mgl.
ist, erst später die Probleme zu bekommen. Sorry

Und wer bestätigt, dass dieses „Schleudertrauma“ durch den Unfall und nicht durch die Benutzung des „Auto-Scooters“, bei dem es ja beim normalen Betrieb wesentlich „heftiger“ als bei einem kleinen Auffahrunfall zugeht, ausgelöst wurde?

Hier wird der „Verletzte“ deutliche Probleme bekommen, die Ursache eindeutig dem Unfall zuzuordnen.

Grüße,
Tomh

Servus, Sedated,

mein letztes HWS habe ich erst etwa 12 Stunden nach dem Unfall gemerkt, dann aber richtig.

Außerdem habe ich noch nie gehört, daß sich jemand beim Autoscooterfahren ein HWS zugezogen hätte.

Im Gegensatz zu einem Unfall rechnet man beim Autoscooter mit diesen ruckartigen Bewegungen, weshalb sich auch - ich weiß jetzt nicht wie ichs anders ausdrücken soll - die Muskulatur „darauf einstellt“ und gegenhält. Be einem unerwarteten Anstoß durch einen VU ist dies naturgemäß nicht der Fall.

Gruß Manu

Hi

Außerdem habe ich noch nie gehört, daß sich jemand beim
Autoscooterfahren ein HWS zugezogen hätte.

was aber durchaus vorzukommen scheint:

/t/leichtes-schleudertrauma/5256474

Gruß
Tina

Lieschen Müller hatte ihre Probleme vor 15 Jahren. Die Einschätzung hat sich in den letzten Jahren gewaltig geändert. In beide Richtungen übrigens.

In jedem Fall dürfte es aber schwer werden, dass der HWS-Geschädigte nachweisen kann, dass seine Problem tatsächlich vom Unfall her rühren. Im Auto ist man normalerweise angeschnallt und man hat eine Kopfstütze. Ausgerechnet beim Autoscooterfahren ist dies nicht der Fall.

Man möge die Frage mal im Medizinbrett stellen. Aber bei dem, was man Schleudertraum nennt, stehen Muskelverspannungen im Vordergrund. Diese können im leichten Fall nur wenige Stunden oder 1, 2 Tage anhalten. Selbst angenommen, dass es durch den Autounfall selbst zu solch einer gewissen Schädigung kam. Wenn nun jemand so bescheuert ist und nicht nur eigentlich sinnvolle Ruhe walten lässt, sondern ausgerechnet einer Tätigkeit nachgeht, die massiv, ja u.U. sogar noch massiver auf die HWS einwirkt als der Unfall an sich, dann muss er sich zumindest eine erhebliche Mitschuld zurechnen lassen - nachdem er eindeutig die Kausalität geklärt hat.

Der springend Punkt ist da noch ein ganz anderer: Ärzte tun sich sich beim „Schleudertrauma“ eh schwer. Ich möchte den Arzt sehen, der angesichts der Kenntnis, dass beide Ereignisse (Unfall + Autoscooter) innerhalb weniger Stunden stattgefunden haben, seriös attestiert, dass er die vorliegende Schädigung zweifelsfrei und vollumfänglich oder zumindest überwiegend dem Unfall zuordnet. Ich bin kein Arzt, habe aber etwas Erfahrung mit Problemen dieser Art. Daher würde ich fast eine Wette eingehen, dass das nicht möglich sein wird.

Von daher täte man m.E. sehr gut daran, wenn jemand mit derartigen Vorwürfen auf einen zu kommt, das mit Nachweisen der Versicherung zu melden oder an einen Anwalt zu übergeben.

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Hallo,

Im Auto ist man
normalerweise angeschnallt und man hat eine Kopfstütze.

Die nutzt aber nichts, wenn der Aufprall von der Seite kommt.

Ausgerechnet beim Autoscooterfahren ist dies nicht der Fall.

Da hat man auch nicht so große Kräfte/Beschleunigungen. Ein Autoscooter, bei dem man (außer in ganz großen Ausnahmefällen, die dann auch jedem Zeugen auffallen dürften) hinterher mit Schleudertrauma nach hause geht, bekommt erst gar keine Zulassung.

Aber ich bin auch nur Laie…

Gruß
loderunner

Ausgerechnet beim Autoscooterfahren ist dies nicht der Fall.

Da hat man auch nicht so große Kräfte/Beschleunigungen. Ein
Autoscooter, bei dem man (außer in ganz großen Ausnahmefällen,
die dann auch jedem Zeugen auffallen dürften) hinterher mit
Schleudertrauma nach hause geht, bekommt erst gar keine
Zulassung.

Aber ich bin auch nur Laie…

Ein Schleuertrauma kann definitiv sowohl beim Autoscooter, als auch bei anderen Vergnügungen wie bspw. Achterbahn ausgelöst werden. Wobei man gerade beim Autoscooter eher selten „gerade aus“, sondern meist von der Seite erwischt wird.

Hierzu auch (auf die Schnelle):
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/sprechstunde/1341…

Wobei der springende Punkt aber hier die Kombination ist. Eine möglicherweise (oder sehr wahrscheinlich, es waren da noch keine Symptome da) nur leicht geschädigte HWS wird durch falsches Verhalten zumindest erheblich strapaziert. Der Geschädigte müsste jetzt m.E. den Nachweis führen, dass es ohne Autoscooter auch zu den Folgeschäden gekommen ist bzw. wäre. Und das dürfte ihm nach meiner Kenntnis über HWS-Distorsionen schwer fallen. Da ich aber kein Mediziner bin, der Hinweis aufs Medizinbrett.

Mal ein anderer Vergleich: Egon arbeitet im Nebenjob als Umzugshelfer und zieht sich dabei einen Muskelkater zu. Harmlos, aber etwas Ruhe ist geboten. Wenn Egon nun aber am gleichen Abend noch ein Fußballspiel absolviert, dürfte es schwer fallen, den daraus resultierenden Muskelfaserriss dem Möbelschubsen zuzurechnen.