Hallo,
ich würde eine eingehende Lektüre zu Voraussetzungen und Grenzen des rechtfertigenden Notstands empfehlen.
Grüße, Peter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
ich würde eine eingehende Lektüre zu Voraussetzungen und Grenzen des rechtfertigenden Notstands empfehlen.
Grüße, Peter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Man beachte die von mir fett dargestellten Passagen. Wo steht
da was von Folter? Und wo steht das mit den Beamten und den
Zivilpersonen? Mir scheint, die saugst du dir aus den Fingern.
Das tue ich nicht. Das hat vor einiger Zeit ein Rechtsexperte hier bestätigt. Es ist eine WENNDANN-Konstellation:
WENN nachgewiesen wird, daß Folter des Täters in einem bestimmten Fall das einzige Mittel war ein Leben zu retten, DANN ist sie straffrei.
Bei Polizisten stehen andere Regelungen im Weg. Frage im Rechtsbrett.
Gruß
dataf0x
Wirklich?
http://dejure.org/gesetze/MRK/3.html
deswegen heißt es „NOTSTAND“ und „RECHTFERTIGEND“!
Würdest du jemanden Unschuldiges sterben lassen, nur damit die REGELN eingehalten werden? Ist das GESETZ, das Verbrecher schützt, mehr wert als das MENSCHENLEBEN seiner Opfer? In Zweifel würde ich foltern und dafür ins Gefängnis gehen, wenn dadurch auch nur einer überlebt.
Gruß
dataf0x
ich würde eine eingehende Lektüre zu Voraussetzungen und
Grenzen des rechtfertigenden Notstands empfehlen.
Wurde schon diskutiert.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Gruß
dataf0x
das ist nicht wahr, oder?
In
Zweifel würde ich foltern
na dann mal los. gut, daß du woanders lebst.
bitte bleibe da.
wenn du nicht zweifelst, würdest du sofort standrechtlich
erschiessen, ja?
und es ist immer deine sicht der dinge, die dir solch folgenschwere
entscheidungen erlaubt?
ok. wenn du magst, schicke ich dir ein paar links zu div.
„befragungsmethoden“.
dann sehen wir weiter.
e.c.
na dann mal los. gut, daß du woanders lebst.
bitte bleibe da.
Ist auch besser. Möchte nicht in Deutschland ein Terroropfer sein. Man würde mich eher sterben lassen, um ja nicht den armen Tätern ein Haar zu krümmen. Und am Ende würde man mir die Schuld geben und den Verbrecher in Therapie geben, da er ja von der Gesellschaft unterdrückt wurde. Am besten ist es natürlich, wenn es ein von der westlichen Arroganz in die Enge getriebener Moslem war, der sich gegen Juden und Amis wehren mußte. Deutschland schätzt und schützt seine Täter.
Gruß
dataf0x
*ngngng*
Das hat vor einiger Zeit ein Rechtsexperte
hier bestätigt.
hurra.
WENN nachgewiesen wird, daß Folter des Täters in einem
bestimmten Fall das einzige Mittel war ein Leben zu retten,
DANN ist sie straffrei.
also bitte: straffreie folter : wieso, weshalb, warum. und wo.
ich kann dir noch eine khmer-rouge-adresse geben. die schwärmen immer
noch davon.
falls du anregungen brauchst.
e.c.
wenn du nicht zweifelst, würdest du sofort standrechtlich
erschiessen, ja?
Oh das habe ich vergessen. Wenn es keinen Zweifel gibt, daß akute Lebensgefahr durch einen Aggressor besteht, dann gibt es den sogenannten finalen Rettungsschuß, der von der Polizei ausgeführt wird. Ich nehme an, du würdest die Opfer lieber sterben lassen?
Gruß
dataf0x
du hast das Problem eben nicht verstanden. Es ging nicht um fiktive Schuldgeständnisse à la Inquisition sondern um stark umrissene Ausnahmefälle. Folter ist zur akuten Lebensrettung auch nicht ERLAUBT sondern STRAFFREI. Ist dir der Unterschied geläufig??
Gruß
dataf0x
du hast das Problem eben nicht verstanden. Es ging nicht um
fiktive Schuldgeständnisse à la Inquisition sondern um stark
umrissene Ausnahmefälle. Folter ist zur akuten Lebensrettung
auch nicht ERLAUBT sondern STRAFFREI. Ist dir der Unterschied
geläufig??
(hervorhebung von mir)
Wenn man dazu kommt, zu foltern, denn ist die Lebensrettung wohl nicht mehr ganz so akut.
Und jetzt darfst Du mir einen einzigen Fall nennen, in denen die von dir geschilderte Situation schon mal eingetreten ist.
Denn in einem Rechtsstaat, in dem eine derartige Notsituation eintritt, muss ja, wie beim Finalen Rettungsschuss usw, hinterher eine Untersuchung folgen…
-mkl-
Hallo!
Oh das habe ich vergessen. Wenn es keinen Zweifel gibt, daß
akute Lebensgefahr durch einen Aggressor besteht, dann gibt es
den sogenannten finalen Rettungsschuß, der von der Polizei
ausgeführt wird. Ich nehme an, du würdest die Opfer lieber
sterben lassen?
Dieser Vergleich wird immer wieder angeführt, aber er hinkt und passt nicht zum Thema. Wenn es um potentielle Terroristen geht, dann geht es um potentielle Gefahren, um abstrakte Gefahren, die eventuell von bestimmten Personen ausgehen können. Was den finalen Rettungsschuss angeht, so geht es hier um eine KONKRETE Gefahr, das ist ein himmelweiter Unterschied. Der Terrorist, der an den Zünder an seinem Sprengstoffgürtel greifen will, darf von der Polizei erschossen werden.
Das ist aber etwas vollkommen anderes, als Menschen zu foltern, grundlos einzusperren oder was weiß ich was hier noch diskutiert wird.
Frank.
Hallo!
Ist auch besser. Möchte nicht in Deutschland ein Terroropfer
sein.
Wo möchtest Du denn gern Terroropfer sein?
Frank.
Hallo!
ich würde eine eingehende Lektüre zu Voraussetzungen und
Grenzen des rechtfertigenden Notstands empfehlen.
Es ist überhaupt nicht unproblematisch, wenn sich die Polizei oder andere staatliche Stellen auf die allgemeinen Rechtfertigungsgründe des Strafrechts berufen wollen. Die Polizei hat sich nämlich an das Polizeigesetz und an die StPO zu halten, und die dort genannten Kriterien sind maßgeblich. Was für einen normalen Menschen wegen § 32 oder § 34 StGB erlaubt ist, muss noch lange nicht auch für die Polizei erlaubt sein.
Frank
Hallo!
„Rechtfertigender Notstand“.
Ob § 34 StGB überhaupt geeignet ist, um nach öffentlichem Recht zu behandelndes Verhalten der Polizei zu rechtfertigen, ist umstritten, aber nach Ansicht des BGH zu bejahen.
Anders zu beurteilen ist die Frage, ob § 34 StGB im Polizeirecht eine Ermöchtigungsgrundlage darstellt und das ist zu verneinen. Wenn die Behörden ihre nach öffentlichem Recht zu bemessenden Befugnisse überschreiten, kann das strafrechtlich gerechtfertigt sein, es bleibt aber rechtswidriges staatliches Handeln. Und der Staat darf nicht rechtswidrig handeln, weil er sonst Grundrechte verletzt.
Frank
Würdest du jemanden Unschuldiges sterben lassen, nur damit die
REGELN eingehalten werden? Ist das GESETZ, das Verbrecher
schützt, mehr wert als das MENSCHENLEBEN seiner Opfer? In
Zweifel würde ich foltern und dafür ins Gefängnis gehen, wenn
dadurch auch nur einer überlebt.Gruß
dataf0x
Hallo,
ohne auf deine Angstmache einzugehen:
Auf diese Regeln, die nichts anderes sind wie grundlegende Menschenrechte, beruht ein Rechtsstaat. Eine Aufhebung dieser Regeln ist ein Freibrief für totalitäre und autoritäre Systeme. Ein Blick über bestimmte Grenzen ist da manchmal ganz lehrreich.
Grüße, Peter
Das ist aber etwas vollkommen anderes, als Menschen zu
foltern, grundlos einzusperren oder was weiß ich was hier noch
diskutiert wird.
Wenn jemand Informationen zurückhält und dadurch andere tötet, unterscheidet sich das nicht vom Finger am Abzug. NUR darum geht es. Das Thema wurde bereits diskutiert im Zusammenhang mit dieser Entführungsgeschichte.
Gruß
dataf0x
Hallo!
Wenn jemand Informationen zurückhält und dadurch andere tötet,
unterscheidet sich das nicht vom Finger am Abzug. NUR darum
geht es. Das Thema wurde bereits diskutiert im Zusammenhang
mit dieser Entführungsgeschichte.
Erstens sind diese Fälle in aller Regel unheimlich konstruiert und zweitens kann ich mich nicht an einen Freispruch in eben dieser Entführungsgeschichte erinnern.
Abgesehen davon, dass selbst bei einem Freispruch das Handeln des Beamten rechtswidrig gewesen wäre und den Beschuldigten in seinen verfassungsmäßig garantierten Rechten verletzt hat. Leider gibt es mittlerweile selbst Juristen, die das anders sehen, aber von wirklich ernstzunehmenden Verfassungsrechtlern habe ich das noch nicht anders gehört.
Frank.
Hallo!
Folter ist zur akuten :Lebensrettung…
Ziel von Folter ist, Menschen in so ausweglose Verzweiflung und/oder vernichtenden Schmerz zu treiben, daß der Wille des Delinquenten gebrochen wird und er alles tut, um die Situation zu beenden. Das geht naturgemäß nicht schnell. Einer kurzen Qual ist ein Mensch i. d. R. gewachsen. Deshalb muß die quälende Lage oder die Todesangst andauern. Einmalige Todesangst beim Ertrinken reicht nicht, ein paar Minuten mit Elektroschocks oder einmaliges Verprügeln auch nicht. Die Folterer brauchen Zeit, bis totale Verzweiflung, Selbstaufgabe, Todesangst und in den Wahnsinn treibender Schmerz Widerstand, Würde und eigenen Willen des Betroffenen gebrochen haben. Das kann Tage dauern oder länger. Mit „akuter“ Bedrohung soll dabei keiner kommen, das ist schlicht Quatsch. Der Gefolterte ist hinterher, sofern er überlebt und nicht irreversibel kollabiert, nicht mehr derselbe Mensch. Er wird sich vielleicht äußerlich, aber psychisch nie wieder ganz erholen. Dabei handelt es sich stets um Verdächtige, nicht von einem ordentlichen Gericht verurteilte Straftäter! Verdächtige - also Sachbearbeiter und Ermittler glauben irgendwas - solche Entgleisungen dürfen wir nicht einmal in Erwägung ziehen! Wer dabei auf den klaren Verstand der Beteiligten und deren Urteilsvermögen vertraut, hat wirklich keine Ahnung von Menschen. Wo solche Möglichkeiten der recht- und schutzlosen Auslieferung von Menschen grundsätzlich möglich ist, wird solche Möglichkeit augenblicklich massenhaft genutzt.
Zur Erzwingung der seltsamsten Aussagen hat die Folter tausende Jahre Tradition, bei uns bis noch vor 60 Jahren. Seit Abschaffung jeglicher Folter haben wir sie in Europa nirgends vermißt. Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem man mit Folter irgendetwas hätte verhindern können. Selbst wenn es so einen Fall gäbe, blieb durch das Folterverbot ungezählten Menschen die physische und psychische Zerstörung erspart.
Ganz Mitteleuropa ist abgesehen von seltenen unangenehmen Erscheinungen ein weitgehend gewaltloser Hort der Glückseligkeit im Vergleich zum weit überwiegenden Rest der Welt. Ohne die Diskussion um Henne und Ei führen zu wollen, läßt sich feststellen, daß ausnahmslos alle Staaten, in denen von der Staatsgewalt gefoltert und getötet wird, Diktaturen sind und/oder ein erheblich größeres Problem mit Kriminalität in allen Schattierungen haben. Von daher können es nur die gefährlichen krummen Hunde sein, die uns den inneren Frieden nehmen wollen und die hier Gesundheit und Leben der Bürger der Staatsgewalt anheim geben wollen.
Ich zähle die Europäische Menschenrechtskonvention zu den bedeutendsten Errungenschaften, die in Europa, wenn nicht sogar weltweit je zustande kamen. Das nun ohne den geringsten Anlaß zu zerstören und nur weil ein paar Leute Hysterie verbreiten und meinen, mit Methoden des Mittelalters Folgen fehlgeleiteter Politik mit weiteren Fehlleistungen verschlimmbessern zu müssen, ist hirnverbrannt.
Wir werden keinen einzigen Terrorakt verhindern, indem wir Folter in Europa ermöglichen. Dem Terror wäre aber mit der Beendigung des Palästina-Problems der Nährboden weitgehend entzogen. Dummerweise scheint es dort niemanden mit Friedensinteresse zu geben. Jeder Schwachmat, der sich einen Sprengstoffgürtel um den Bauch bindet und jede selbstgebastelte Rakete wird zum Anlaß für Gegenschläge genommen, was wieder Racheanschläge und Gegenrache auf den Racheanschlag … findet sich dort wirklich kein Mensch mit klarem Verstand? Gibt es in Nahost auch nur einen einzigen namhaften Politiker mit einem auf Interessenausgleich gerichteten und deshalb langfristig tragfähigen Konzept? Hoffe bitte nicht, weil in Nahost nur Idioten und Betonköpfe das Sagen haben, daß plötzlich in Europa das schmutzige Geschäft betrieben wird, sozusagen stellvertretend ein paar Leute mit arabisch klingenden Namen der Folter zu unterziehen.
Gruß
Wolfgang
Guten Abend!
Es gibt keine Kontrolle durch Alliierte in der Bundesrepublik
Deutschland im Jahre des Herrn anno 2005.
Es gibt nur den Art. 139 GG, der folgenden Wortlaut hat:
Art 139 GG Fortgeltung der Entnazifizierungsvorschriften
Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.
Nun komm’ mir bloss nicht mit forschem Juristen-Schnack, dieser Artikel wäre überholt - er ist ein klarer Nachweis für eine Parallelgesetzgebung in der Bundesrepublik - und erzähle mir nicht, es gäbe keine VS-Tresore mit völlig andersartigen Gesetzesgrundlagen. Wie so oft wird die Bevölkerung schlichtweg getäuscht. Wenn man „nur“ das Grundgesetz wollte, müsste der Art. 139 weg - aber er wird von einigen Leuten gebraucht und fanatisch verteidigt.
Ergo gibts auch
keinen alliierten Kontrollrat und in der Folge keine
Direktiven von einer nicht existierenden Einrichtung.
Dies sind Sprüche, die sich weder auf die konkrete Existenz des Art.139 GG beziehen noch auf die Ordner mit doppeltem Diagonalstreifen.
Für uns haben neben unserer Verfassung die Europäische
Menschenrechtskonvention ohne Wenn und Aber Gültigkeit.
Diese Konventionen setzen ein Mindestmass von Humanität voraus. Wenn in schneller Folge Sprengkörper zwischen zivilen Personen zur Detonation gebracht werden, dann gelten diese Menschenrechtskonventionen nur noch eingeschränkt - oder wie stellst du dir das vor?
In Europa - auch in Deutschland - haben sich alle an die hier
gültigen Gesetze zu halten.
Neben den obigen von mir vorgetragenen Argumentationen, gelten deine Rechtsansichten auch ganz allgemein nicht. Zur Erinnerung - damals hat sich auch der entführte und hingerichtete Eichmann auf die Befolgung von Rechtsnormen berufen. Jede Gesetzanwendung ist im Einzelfall inhaltlich zu prüfen, sonst kommt man entweder zu einem „Kadavergehorsam“ oder unterstützt verfassungsfeindliche Bestrebungen, die locker über die Gesetzesschiene der Bevölkerung aufgezwungen werden.
Das gilt auch für Leute mit dem
Paß der USA. Die haben keinerlei Sonderstatus, keinerlei
Sonderrechte und wenn sie sich daneben benehmen, sind sie wie
jeder andere Bandit zu behandeln.
Die Bundesrepublik ist nach wie vor ein Nato-Land. Die USA sind unsere Verbündeten auch im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Wenn eine Einheit der Green Barrets auf dem Acker neben deinem Haus landet, dann sind sie dazu berechtigt, sofern irgendwo in Bad Kissingen oder Fulda das Unternehmen auf dem Dienstplan gestanden hat. Insofern gelten hier durchaus Sonderrechte.
Anders lautende Behauptungen
bezüglich irgendwelcher Rechte früherer Besatzungsmächte
gehören ins Brett Dummfug & Verschwörung.
Das sind von dir alles forsche Sprüche. Von mir wird nichts behauptet, sondern auf die gesetzlichen Grundlagen verwiesen - bitte lies zumindest den Art.139 GG!
MfG Gerhard Kemme
Und jetzt darfst Du mir einen einzigen Fall nennen, in denen
die von dir geschilderte Situation schon mal eingetreten ist.
Der entführte Junge (Namen weiß ich nicht mehr) war so ein Fall. Der Polizeibeamte wurde doch verknackt, weil er Folter angedroht hat. Als Zivilmann hätte er wahrscheinlich (ist Aufgabe eines Gerichts, das rauszufinden) straffrei foltern dürfen.
Wie oft Informationsbeschaffung einen Terroranschlag verhindert, weiß niemand. Ich halte es für ziemlich naiv zu glauben, daß selbst normale Polizeibeamte zu ganz normalen Kriminellen besonders nett und lieb sein müßten.
Gruß
dataf0x