Wo möchtest Du denn gern Terroropfer sein?
Nirgends. Hast du meine Formulierung nicht verstanden?
Gruß
dataf0x
Wo möchtest Du denn gern Terroropfer sein?
Nirgends. Hast du meine Formulierung nicht verstanden?
Gruß
dataf0x
Hallo,
dieser Link hilft dir nicht weiter. Ich würde noch immer eine eingehende Lektüre zu Voraussetzungen und Grenzen des rechtfertigenden Notstands empfehlen. Frank hat weiter oben schon wesentliche Punkte angesprochen.
Grüße, Peter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Im Zweifel würde ich foltern
und dafür ins Gefängnis gehen, wenn
dadurch auch nur einer überlebt.
Ich kann mich nicht mehr erinnern. Bitte hilf mir, und schicke mir die entsprechenden Links:
Von welcher Bombe wusste Herr Masri?
Welche Anschläge wurden verhindert, weil die Gefangenen in Abu Ghureib unter der „Befragung“ gesungen haben?
Ich komme einfach nicht drauf…
Denis
Das kann Tage dauern oder länger.
Entführungen auch.
Der Gefolterte ist hinterher, sofern er überlebt und
nicht irreversibel kollabiert, nicht mehr derselbe Mensch.
Und was ist mit den Entführten?? Die stecken das sicher locker weg, auch wenns ein paar Tage länger dauert, weil die Unversehrheit der Verbrecher gewahrt bleiben muß.
Zur Erzwingung der seltsamsten Aussagen hat die Folter
tausende Jahre Tradition
Es geht nicht um Geständnisse sondern um Informationen, die lebensrettend sein können.
bei uns bis noch vor 60 Jahren
PLONK damit sind wie hier am Ende. Wer den Gegner mit Nazis vergleicht, hat kein Argumente mehr. Hat lange gedauert, bis in diesem thread Godwin’s law invoked wurde.
Gruß
dataf0x
Was für einen normalen Menschen wegen § 32 oder § 34 StGB
erlaubt ist, muss noch lange nicht auch für die Polizei
erlaubt sein.
So ist es. Wurde schon in „Polizei uhnd Kriminalistik“ diskutiert. Archivsuche.
Gruß
dataf0x
es bleibt aber
rechtswidriges staatliches Handeln. Und der Staat darf nicht
rechtswidrig handeln, weil er sonst Grundrechte verletzt.
Richtig. Das habe ich ja auch so gesagt: Ein Zivilmann kann straffrei foltern (ein Gericht hat darüber zu entscheiden), ein Polizist prinzipiell nicht.
Gruß
dataf0x
wenn du nicht zweifelst, würdest du sofort standrechtlich
erschiessen, ja?
Oh das habe ich vergessen.
frag nur, wenn du nicht weiterweisst.
Wenn es keinen Zweifel gibt, daß
akute Lebensgefahr durch einen Aggressor besteht,
nach dem anzunehmenden zweifel fragte ich. eventuell
ist dir das entgangen.
den sogenannten finalen Rettungsschuß, der von der Polizei
ausgeführt wird.
ist dies eine legitimation oder ein argument?
Ich nehme an, du würdest die Opfer lieber
sterben lassen?
folteropfer sterben auch.
e.c.
weia.
Deutschland schätzt und schützt seine Täter.
ist es eigentlich ein wenig warm bei dir zuhaus?
so ein kopftuch ist nicht von ungefähr eine gute idee.
e.c.
du hast das Problem eben nicht verstanden.
jajaklar.
Folter ist zur akuten Lebensrettung
auch nicht ERLAUBT sondern STRAFFREI. Ist dir der Unterschied
geläufig??
entschuldige, aber du bist wirr.
alles gute,
e.c.
folteropfer sterben auch.
Mord ist durch rechtfertigenden Notstand SICHER NICHT abgedeckt.
Notwehr und Nothilfe sind was anderes.
Gruß
dataf0x
straffrei foltern
dürfen.
ich will nun wissen, wie & wo das so legitimiert ist.
ohne wenn und aber und ohne persönliche vorlieben.
raus damit.
ist es eigentlich ein wenig warm bei dir zuhaus?
so ein kopftuch ist nicht von ungefähr eine gute idee.
Wie kommst du darauf ich würde ein Kopftuch tragen? Und ja, es ist warm. Danke der Nachfrage.
Gruß
dataf0x
entschuldige, aber du bist wirr.
Du kennst simple Begriffe aus dem Rechtswesen nicht. Google hilft.
Gruß
dataf0x
Hallo!
Das kann Tage dauern oder länger.
Entführungen auch
Also? Müssen in staatlichen Tests aufwändige Testreihen erfolgen, damit die Beamten anhand eines offiziellen Tabellenwerks erkennen können, ab welchem Zeitpunkt sich die Folter lohnt, und wann nicht mehr?
bei uns bis noch vor 60 Jahren
PLONK damit sind wie hier am Ende. Wer den Gegner mit Nazis
vergleicht, hat kein Argumente mehr. Hat lange gedauert, bis
in diesem thread Godwin’s law invoked wurde.
Arm. Ziemlich arm.
Ist das alles, was dir dazu einfällt?
Wolfgang hat zu Recht darauf hingewiesen, daß der Zeitpunkt der letzten offiziellen Folter in Deutschland erstaunlicherweise (oder auch nicht?) in die Zeit der Nazidiktatur fällt.
Warum es zu dieser Korrelation kommt, darüber kann man sich tatsächlich mal Gedanken machen.
Grüsse!
Denis
was ist folter?
folteropfer sterben auch.
Mord ist durch rechtfertigenden Notstand SICHER NICHT
abgedeckt.
Notwehr und Nothilfe sind was anderes.
abgesehen davon, daß du auf die wichtigeren dinge nicht eingehst:
du setzt also „notwehr und nothilfe“ mit „folter“ gleich?
nun würde mich ernsthaft interessieren:
was ist für dich „folter“?
eventuell haben wir ein definitionsproblem.
e.c.
ich will nun wissen, wie & wo das so legitimiert ist.
ohne wenn und aber und ohne persönliche vorlieben.
hier bitte:
http://dejure.org/gesetze/StGB/34.html
Gesetzt folgenden Fall, eine Zivilperson bekommt eine Person in Gewahrsam, die sich damit brüstet, einen geplanten Anschlagsort zu kennen und ihn nicht nennt. Oder ein Entführer will den Aufenthaltsort eines entführten Kindes nicht nennen, das droht zu ersticken.
Folgendes gilt dann:
Das zu schützende Menschenleben des Opfers überwiegt die körperliche Unversehrtheit des Angreifers. Wenn dieser Grundsatz nicht gälte, dürfte sich niemand wehren.
Das Gericht hat nach erfolger Folter und Rettung zu entscheiden, ob Foltern „angemessen“ war und ob es „kein anderes Mittel“ gegeben hat. WENN das so war, dann ist es straffrei gewesen. Wenn nicht, war es (schwere) Körperverletzung und Freiheitsberaubung.
Meine Meinung habe ich nirgends gesagt - das sind Fakten.
Gruß
dataf0x
Wie kommst du darauf ich würde ein Kopftuch tragen?
mach mal. manche traditionellen dinge haben sich aus notwendigkeiten
entwickelt, sei es sonne, sand, hitze oder langweilige umgebung.
ich selbst bevorzuge diverse kopfbedeckungen, je nach gegend und
fühle mich überhaupt nicht diskriminiert.
der dadurch gekühlte kopf kann dann auch mal weiter schauen.
e.c.
Hä?
du hast das Problem eben nicht verstanden.
Es ging nicht um fiktive Schuldgeständnisse
à la Inquisition sondern um stark
umrissene Ausnahmefälle. Folter ist zur
akuten Lebensrettung auch nicht ERLAUBT
sondern STRAFFREI. Ist dir der Unterschied
geläufig??
Das ist von dir:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
Ich darf zitieren?
„In so einem Fall ist Folter durch eine Zivilperson gesetzlich erlaubt,…“
Was denn jetzt? erlaubt… nicht erlaubt… straffrei…
Ich bin schon ganz durcheinander.
Viele Grüsse!
Denis
Hallo,
die ewige Wiederholung dieser Bestimmung macht sie auch nicht für deine Fälle anwendbar.
Gesetzt folgenden Fall, eine Zivilperson bekommt eine Person
in Gewahrsam, die sich damit brüstet, einen geplanten
Anschlagsort zu kennen und ihn nicht nennt. Oder ein Entführer
will den Aufenthaltsort eines entführten Kindes nicht nennen,
das droht zu ersticken.
Abgesehen davon, dass diese Beispiele an den Haaren herbeigezogen sind (welche Zivilperson erlangt derartige Kenntnisse und beginnt dann zu foltern?) , richten sich Folterverbote nicht an „Zivilpersonen“, vgl. Art. 3 EMRK, § 136a StPO.
Gruß, Peter
Hallo
Der entführte Junge (Namen weiß ich nicht mehr) war so ein
Fall. Der Polizeibeamte wurde doch verknackt, weil er Folter
angedroht hat. Als Zivilmann hätte er wahrscheinlich (ist
Aufgabe eines Gerichts, das rauszufinden) straffrei foltern
dürfen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Daschner-Prozess
...
Außerdem würde er in eine Zelle mit zwei "großen Negern"
gesperrt, die an ihm sexuelles Interesse hätten.
Unter dem Eindruck dieser Folterandrohung machte Gäfgen
die erwünschten Angaben zum Aufenthaltsort des Entführungsopfers.
Die unverzüglich angeordnete polizeiliche Befreiungsaktion
führte jedoch nicht zum Erfolg, da das <u>Opfer nur noch <br> tot aufgefunden</u> werden konnte,
Grüße
CMБ