Schäuble: auch wenn Erkenntnisse auf nicht ganz lm

Folgendes gilt dann:

bla.

wo steht hier etwas über deine vorliebe für „folter“?
eine „tat“ magst du, selbst, persönlich, für dich so interpretieren.

bist du wirklich der meinung, du dürftest jemandem ganz privat
prophylaktisch streichhölzer unter die zehennägel treiben, weil
dieser jemand deiner meinung nach nach zb. antisemit
ist und deine wohnung sprengen will?

wer ist da der böse? wir alle?

das ist ein fall fürs ethikbrett.

e.c

entschuldige, aber du bist wirr.

Du kennst simple Begriffe aus dem Rechtswesen nicht.

welches wesen meinst du denn so?
scheherazade?

und nun ist gut. es gibt wichtigeres als deine hollywood-phantasien.

Hallo,
ich habe die Diskussion hier mit verfolgt. Mich würde Deine Meinung interessieren zu einem Fall der konsequenten Regeleinhaltung anderer Art.
Vor ein paar Tagen hat ein bewaffneter Flugbegleiter einen Passagier erschossen weil er diesen für einen Attentäter hielt. Der Mann hatte sich anscheinend bedrohlich verhalten. Der Flugbegleiter hat nun seine Anweisungen gewissenhaft befolgt und den Mann erschossen. Später hat sich dann herausgestellt, dass der Mann psychisch krank war.
Stelle Dir jetzt den Fall eines Verdächtigen vor, der behauptet eine Bombe versteckt zu haben. Würdest Du im Wissen um die Entscheidung des Flugbegleiters immer noch gewissenhaft entscheiden zu foltern?
Gruss,
Elke

du setzt also „notwehr und nothilfe“ mit „folter“ gleich?

Ich schrieb:

Notwehr und Nothilfe sind was anderes.

Inwiefern siehst du da eine Gleichsetzung?

nun würde mich ernsthaft interessieren:
was ist für dich „folter“?

eventuell haben wir ein definitionsproblem.

Folter ist, wenn man einen Menschen absichtlich in einer körperlich und/oder seelisch unangenehmen Situation verharren läßt, zum Zwecke seinen Willen zu brechen.

Das ist es _für mich_. Es hat nicht unbedingt was mit Daumenschrauben und Elektroschocks zu tun, falls du DAS meinst. Beugehaft ist de facto bereits Folter, wird aber nicht so bezeichnet. Auch das Einsperren in enge Zellen, Schlafentzug und den Delinquenten mitten im Zimmer sichtbar kacken zu lassen ist genau genommen Folter. Wo beginnt sie also wirklich?

Gruß
dataf0x

Vor ein paar Tagen hat ein bewaffneter Flugbegleiter einen
Passagier erschossen weil er diesen für einen Attentäter
hielt. Der Mann hatte sich anscheinend bedrohlich verhalten.

Sowas passierte auch kürzlich in London, als ein brasilianischer Student erschossen wurde, weil er sich verdächtig verhielt.

Der Flugbegleiter hat nun seine Anweisungen gewissenhaft
befolgt und den Mann erschossen. Später hat sich dann
herausgestellt, dass der Mann psychisch krank war.

Das ist ein entsetzlich tragischer Fall. Würdest du dem Flugbegleiter eine Schuld geben?

Er hat eine Entscheidung getroffen, die sich im nachhinein als falsch herausgestellt hat. Es hätte auch sein können, daß der Mann tatsächlich eine Bedrohung war, und wenn er nichts getan hätte, wäre das Flugzeug vielleicht abgestürzt und er selbst gestorben. Man darf also nicht vergessen, daß die Angst ums eigene Leben noch dazukommt.

Stelle Dir jetzt den Fall eines Verdächtigen vor, der
behauptet eine Bombe versteckt zu haben. Würdest Du im Wissen
um die Entscheidung des Flugbegleiters immer noch gewissenhaft
entscheiden zu foltern?

Ich verstehe nicht was das damit zu tun hat. Ist jemanden unschuldig umbringen weniger schlimm als ihn zu foltern?

Eine derartige Entscheidung zu treffen - nämlich ob Gewalt, und sogar tödliche Gewalt gerechtfertigt ist oder nicht - MUSS daher in Hände gelegt werden, die speziell so ausgebildet wurden, daß die Chance, die falsche Entscheidung zu treffen, möglichst gering wird. Flugbegleiter sind im Normalfall nicht dazu ausgebildet.

Ein umgekehrter Fall fand vor ca. 1 Woche in Netanja statt. Ein Selbstmordattentäter hatte ein Einkaufszentrum betreten und wurde von einer Polizistin beobachtet. Er hatte eine Tasche dabei und kam ihr verdächtig vor. In letzter Sekunde, als sie sah, wie seine Hand in die Tasche griff, konnte sie sich selbst durch einen Sprung retten und schaffte es noch, zuvor den Attentäter derart abzulenken, daß er nicht mitten in der Menschenmenge explodierte. Trotzdem starben 6 Menschen, und die Frau liegt im Krankenhaus. Und natürlich kam es, daß ein widerlicher Reporter sie am Krankenbett fragte: „Hätten sie nicht schießen können???“ Ja, hätte sie, aber sie hatte eine Entscheidung getroffen. Trotz anfänglichem Verdacht hielt sie ihn dann doch für einen normalen Besucher mit Tasche! Es hätte auch sein können, daß der Mann grade reinging um seinen Sohn zu treffen und Kleider zu kaufen, und er wäre dann tot gewesen. Was hätte man sie dann wohl gefragt??

Haben WIR irgendein Recht, über sie und den Flugbegleiter zu urteilen??

Ich sage NEIN. Man kann nicht hoch genug schätzen, daß es Menschen gibt, die derartige Entscheidung treffen MÜSSEN. Ich möchte nicht in dieser Lage sein müssen. Daher kann ich deine Frage auch nicht beantworten. REGELN nutzen hier nichts.

Gruß
dtaf0x

Außerdem würde er in eine Zelle mit zwei „großen Negern“
gesperrt, die an ihm sexuelles Interesse hätten.
Unter dem Eindruck dieser Folterandrohung machte Gäfgen
die erwünschten Angaben zum Aufenthaltsort des
Entführungsopfers.
Die unverzüglich angeordnete polizeiliche Befreiungsaktion
führte jedoch nicht zum Erfolg, da das Opfer nur noch
tot aufgefunden werden konnte,

Das ist tragisch. Aber es beweist, daß das keinesfalls „Hollywoodafantasien“ sind. Klar hätte der sich strafbar gemacht, denn als Polizist darf er nicht foltern, punkt. Aber als Privatmann schon. Darum ging es.

(Diese Folterandrohung mit den Negern ist ja schon gepfeffert LOL. Hat sich keiner aufgeregt, daß schwuler Sex mit Dunkelhäutigen als Folter bezeichnet wird? Ein kleiner Scherz.)

Gruß
dataf0x

deiner meinung nach

Ich denke, meine *Meinung* wird da weniger relevant sein. Ich habe ein paar Fakten gebracht, mehr nicht.

Außerdem glaube ich, du willst dich nur ein wenig über mich lustig machen und Dampf ablassen, weil in meiner VIKA Israel steht.

Gruß
dataf0x

Ich darf zitieren?
„In so einem Fall ist Folter durch eine Zivilperson gesetzlich
erlaubt,…“

Du hast recht. Das war schlampig und falsch. Es ist nicht alles erlaubt, das nicht bestraft wird. Im Alltag sagt man so. Mea culpa.

Gruß
dataf0x

sei es sonne, sand, hitze

Wir haben Klimaanlage aber danke der Nachfrage.

Gruß
dataf0x

Und jetzt darfst Du mir einen einzigen Fall nennen, in denen
die von dir geschilderte Situation schon mal eingetreten ist.

Der entführte Junge (Namen weiß ich nicht mehr)

Jakob Metzler.

war so ein
Fall. Der Polizeibeamte wurde doch verknackt, weil er Folter
angedroht hat.

War eine Bewährungsstrafe.

Als Zivilmann hätte er wahrscheinlich (ist
Aufgabe eines Gerichts, das rauszufinden) straffrei foltern
dürfen.

Vielen herzlichen Dank, nachdem Herr Daschner eben nicht als „Privatmann“ gehandelt hat, ist dies für die Beurteilung, was man als Privatmann darf oder nicht, irrelevant.
Im übrigen hat das Gericht die Argumentation der Verteidigung, dass es sich um Nothilfe gehandelt hätte, ebenfalls verworfen, „da in deren Verfolgung die Verletzung der Menschenwürde des Täters in Kauf genommen worden sei. Eine derartige Verletzung des fundamentalsten Menschenrechts überhaupt sei jedoch durch nichts zu rechtfertigen.“

Wie oft Informationsbeschaffung einen Terroranschlag
verhindert, weiß niemand. Ich halte es für ziemlich naiv zu
glauben, daß selbst normale Polizeibeamte zu ganz normalen
Kriminellen besonders nett und lieb sein müßten.

Es gibt noch einen Unterschied zwischen „besonders nett und lieb“ und Folter.
Bis dato gab es noch keinen einzigen publizierten Fall oder nachvollziehbare Gerüchte, dass ein unmittelbar drohender Terroranschlag durch unter Folter beschaffte Informationen verhindert wurde…

Gruß
Mike

hallo Wolfgang,
genau das war, worauf ich mit meiner Frage hinweisen wollte -was ist da los mit einem Politiker, den ich früher immer für (zwar nicht meine Richtung und mein Geschmack, aber) einen honorigen Mann und ernstzunehmenden Politiker gehalten habe. Hat der Terrorismus uns allen den Kopf verdreht oder ist Schäuble eher eine Einzelfall, was meinen z.B. die Leute in www? Ich war nur einfach sehr bestürzt, wie glatt und ohne Zögern unsere höchsten demokratischen Werte - auf die Polizei, Soldaten, Politiker, Beamte eingeschworen werden - abserviert werden können. Ein Wimpernschlag, ein Achselzucken …
Die Folge der (wie ich finde voranschreitenden) Unterhöhlung der Grundrechte kann irgendwann einmal ein diktatorischer Staat sein. Einen glänzenderen Sieg könnte kein Terrosismus erringen. Denn - wer diese Diktatur dann bestimmt, ist auf Dauer austauschbar.Gruß, I.

Hallo Frank,

ich würde eine eingehende Lektüre zu Voraussetzungen und
Grenzen des rechtfertigenden Notstands empfehlen.

Es ist überhaupt nicht unproblematisch, wenn sich die Polizei
oder andere staatliche Stellen auf die allgemeinen
Rechtfertigungsgründe des Strafrechts berufen wollen. Die
Polizei hat sich nämlich an das Polizeigesetz und an die StPO
zu halten, und die dort genannten Kriterien sind maßgeblich.
Was für einen normalen Menschen wegen § 32 oder § 34 StGB
erlaubt ist, muss noch lange nicht auch für die Polizei
erlaubt sein.

Die §§ 32 oder 34 StGB erlauben jedoch nicht, und um dieses Thema wird hier diskutiert, dass es Privatpersonen erlaubt sei, jemand zu foltern, um mögliche Straftaten zu erfahren.

Gruss Günter

Was für einen normalen Menschen wegen § 32 oder § 34 StGB
erlaubt ist, muss noch lange nicht auch für die Polizei
erlaubt sein.

So ist es. Wurde schon in „Polizei uhnd Kriminalistik“
diskutiert. Archivsuche.

Hallo Datafox,

Du leitest hier das Recht auf Folter durch Privatpersonen ab. Denn dies ist die Grundlage dieser Duiskussion.

Dies ist nun mal, hier widerspreche ich auch anderen Meinungen, weder nach § 32 noch nach § 34 StGB erlaubt. Ein „rechtfertigender Notstand“ begründte keine Folter, sie begründet höchstens eine Reaktion auf Selbstverteidigung oder Schutz einer anderen Person bei aktuellem Anlass.

Die von Dir zitierten Urteile verweisen nicht auf die Zulässigkeit von Folter.

Gruss Günter

Hallo datafox,

Dein antideutsches Vorgehen ist hinlänglich bekannt. Aber was Du da zum Besten gibst ist purer Unsinn. Man ennnt es auch „Stammtisch geschwätz“.

Wir haben eine Rechtsordnung. Was diese Rechtsordnung mit dem Judentum oder den Amis zu tun hat, ist mir unklar. Diese Ordnung schützt in DE alle möglichen Einrichtungen der Juden und der Amis, ohne dass es eine konkrete Bedrohung gibt. Nur,würde man den Schutz aufgeben, wäre es eben nicht mehr so einfach, den Deutschen ständige Antisemitismus vorzuwerfen. Ein Alibi benötigt man ja, um ein Volk mit 80 Millionen Menschen zu verunglimpfen.

Ist auch besser. Möchte nicht in Deutschland ein Terroropfer
sein. Man würde mich eher sterben lassen, um ja nicht den
armen Tätern ein Haar zu krümmen.

Quatsch, niemand wird erleben, dass Täter frei herum laufen dürfen.

Und am Ende würde man mir
die Schuld geben und den Verbrecher in Therapie geben, da er
ja von der Gesellschaft unterdrückt wurde.

Resozailisiserung bedeutet nun mal auch, dass die Gesellschaft zumindest versuchen muss, jemand wieder in den Rechtsraum zu bringen. Ob es gelingt ist ein völlig anderes Thema, in vielen Fällen gelingt es, in vielen Fällen nicht. Und für diese Fälle, wo es nicht gelingt, sind dann BILD und diverse TV-Sender wochenlang auf Kundenaquisition.

Am besten ist es
natürlich, wenn es ein von der westlichen Arroganz in die Enge
getriebener Moslem war, der sich gegen Juden und Amis wehren
mußte.

Dies ist doch völlinger Unsinn. Du versuchst hier zu behaupten, dass DE Personen gezielt schützt, die gegen Juden oder Amis vorgehen. Dies ist - nach Deiner moralischen Dauerbewertung - als Volksverhetzung abzutun. Aus meiner Sicht ist es nur blanker Unsinn.

Deutschland schätzt und schützt seine Täter.

Dies ist eine wirklich nicht mehr normale Behauptung. Dein Hass auf dieses Land lässt offenbar bei Dir jede Hemmung entfallen, sogar den Staat und seine Einrichtungen und die Menschen in diesem Land als Unterstützer von Kriminalität darzustellen.

In DE wird der Täter ebenso wenig geschätzt wie in anderen Rechtsstaaten. Der Täter wird in DE bestraft, nicht geschützt. Aber, auch Täter haben Rechte.

Ein Staat, der die einfachsten Rechte selbst außer Kraft setzt, weil er sich durch jemand konfrontiert sieht, der selbst das Recht nicht beachtet hat, wäre nicht besser als der Täter.

Dass man in Israel dazu möglichwerweise eine andere Einstellung zu Menschen und Menschenleben hat, begründet wohl Deine Einlassung. Wir sind nun mal in Europa, die europäische Kultur lässt sich eben nicht auf den Nahen Osten übertragen.

Gruss Günter

Hallo!

Dies ist nun mal, hier widerspreche ich auch anderen
Meinungen, weder nach § 32 noch nach § 34 StGB erlaubt. Ein
„rechtfertigender Notstand“ begründte keine Folter, sie
begründet höchstens eine Reaktion auf Selbstverteidigung oder
Schutz einer anderen Person bei aktuellem Anlass.

Das hatte ich gar nicht richtig mitbekommen, dass es hier um Folter durch private gehen soll…wer kommt denn auf sowas? Ist doch vollkommen aus der Luft gegriffen. Also in meinem Garten habe ich noch keine Terrorverdächtigen rumlaufen sehen. Und ich habe auch noch keinen in meiner Gewalt gehabt, um ihn dann mal zu foltern…
Wenn es aber hier irgendwie um die Frage gehen soll, ob die Polizei nicht mal jemanden schnappen und dann von Privatleuten foltern lassen kann, dann zweifle ich am Verstand der potentiell fragenden Person. Denn die Tatsache, dass ich eine „Privatperson“ damit beauftrage, ändert nichts an der Staatlichkeit dieser Maßnahme.

Frank.

Hallo!

Richtig. Das habe ich ja auch so gesagt: Ein Zivilmann kann
straffrei foltern (ein Gericht hat darüber zu entscheiden),
ein Polizist prinzipiell nicht.

Dann wünsche ich Dir viel Spaß, wenn Du das nächste mal einen Terroristen in Deine Gewalt bekommst. Wie konstuiert kann denn ein Sachverhalt noch sein? Total abwegig, unrealistisch und müßig, sich drüber zu unterhalten.

Frank.

Vor ein paar Tagen hat ein bewaffneter Flugbegleiter einen
Passagier erschossen weil er diesen für einen Attentäter
hielt. Der Mann hatte sich anscheinend bedrohlich verhalten.

Sowas passierte auch kürzlich in London, als ein
brasilianischer Student erschossen wurde, weil er sich
verdächtig verhielt.

Der Flugbegleiter hat nun seine Anweisungen gewissenhaft
befolgt und den Mann erschossen. Später hat sich dann
herausgestellt, dass der Mann psychisch krank war.

Das ist ein entsetzlich tragischer Fall. Würdest du dem
Flugbegleiter eine Schuld geben? - sicher, aber das Problem liegt woanders.

Er hat eine Entscheidung getroffen, die sich im nachhinein als
falsch herausgestellt hat. Es hätte auch sein können, daß der
Mann tatsächlich eine Bedrohung war, und wenn er nichts getan
hätte, wäre das Flugzeug vielleicht abgestürzt und er selbst
gestorben. Man darf also nicht vergessen, daß die Angst ums
eigene Leben noch dazukommt. -

letzteres darf wohl keine Rolle bei der Entscheidung spielen, es gab keine Bedrohung seiner Person. Sein Job ist Schaden von den Passagieren abzuwenden. Wenn die Entscheidung zur Tötung eines vermeintlich Verdächtigen gefällt werden muss dann muss man im Umkehrschluss auch davon ausgehen, dass er bereit ist sein Leben zur Rettung der Passagiere einzusetzen.

Stelle Dir jetzt den Fall eines Verdächtigen vor, der
behauptet eine Bombe versteckt zu haben. Würdest Du im Wissen
um die Entscheidung des Flugbegleiters immer noch gewissenhaft
entscheiden zu foltern?

Ich verstehe nicht was das damit zu tun hat. Ist jemanden
unschuldig umbringen weniger schlimm als ihn zu foltern? - ich spreche davon, dass der Staat Menschen nicht das Recht einräumen kann zu entscheiden dass andere gefoltert werden können, da das Risiko an Fehlentscheidungen (sprich Folterung Unschuldiger) höher ist als der gesellschaftliche Nutzen. Wir hatten im Mittelalter die Folter als Beweis für die Unfehlbarkeit des Staates. Unter Folter würdest auch Du alles zugeben was man Dir vorwirft.

Eine derartige Entscheidung zu treffen - nämlich ob Gewalt,
und sogar tödliche Gewalt gerechtfertigt ist oder nicht - MUSS
daher in Hände gelegt werden, die speziell so ausgebildet
wurden, daß die Chance, die falsche Entscheidung zu treffen,
möglichst gering wird. Flugbegleiter sind im Normalfall nicht
dazu ausgebildet.

Ein umgekehrter Fall fand vor ca. 1 Woche in Netanja statt.
Ein Selbstmordattentäter hatte ein Einkaufszentrum betreten
und wurde von einer Polizistin beobachtet. Er hatte eine
Tasche dabei und kam ihr verdächtig vor. In letzter Sekunde,
als sie sah, wie seine Hand in die Tasche griff, konnte sie
sich selbst durch einen Sprung retten und schaffte es noch,
zuvor den Attentäter derart abzulenken, daß er nicht mitten in
der Menschenmenge explodierte. Trotzdem starben 6 Menschen,
und die Frau liegt im Krankenhaus. Und natürlich kam es, daß
ein widerlicher Reporter sie am Krankenbett fragte: „Hätten
sie nicht schießen können???“ Ja, hätte sie, aber sie hatte
eine Entscheidung getroffen. Trotz anfänglichem Verdacht hielt
sie ihn dann doch für einen normalen Besucher mit Tasche! Es
hätte auch sein können, daß der Mann grade reinging um seinen
Sohn zu treffen und Kleider zu kaufen, und er wäre dann tot
gewesen. Was hätte man sie dann wohl gefragt??

Haben WIR irgendein Recht, über sie und den Flugbegleiter zu
urteilen?? :
Ich sage NEIN. Man kann nicht hoch genug schätzen, daß es
Menschen gibt, die derartige Entscheidung treffen MÜSSEN. Ich
möchte nicht in dieser Lage sein müssen. Daher kann ich deine
Frage auch nicht beantworten. REGELN nutzen hier nichts. -

Bist Du bereit das bis zur letzten Konsequenz zu akzeptieren? Ich vermute doch eher Du würdest Dich gerne irgendwo beschweren wollen solltest Du selbst unschuldig inhaftiert und der Folter unterzogen werden. Oder hättest Du Verständnis für die Entscheidungsnöte Deines Folterers?

Gruß
dtaf0x

Hallo!

Er hat eine Entscheidung getroffen, die sich im nachhinein als
falsch herausgestellt hat. Es hätte auch sein können, daß der
Mann tatsächlich eine Bedrohung war, und wenn er nichts getan
hätte, wäre das Flugzeug vielleicht abgestürzt und er selbst
gestorben.

Der Mann wurde am Boden erschossen, nur soviel dazu. Abgesehen davon, dass mittlerweile Passagiere auftauche, die aussagen, der Mann habe nie etwas von einer Bombe gesagt, have verwirrt gewirkt und einfach versucht, schnellstmöglichst das Flugzeug zu verlassen. Im übrigen sind die Meinungen über die sogenannten Air Marshals sehr geteilt, viele Piloten empfinden die Anwesenheit von Bewaffneten Beamten eher als Bedrohung für den Flug und die Passagiere. Schön auch die Begrüdungen zum Schuss von offizieller Seite :„Unsere Air Marshals sind nicht ausgebildet, um Verhandlungen aufzunehmne“. Schöner Grund, direkt zu schießen und dann Fragen zu stellen.

möglichst gering wird. Flugbegleiter sind im Normalfall nicht
dazu ausgebildet.

Das war keine Stewardess oder ein „Flugbegleiter“, sondern ein bewaffneter und offenbar schlecht ausgebildeter Beamter.

Frank

Hallo!

Folter ist, wenn man einen Menschen absichtlich in einer
körperlich und/oder seelisch unangenehmen Situation verharren
läßt, zum Zwecke seinen Willen zu brechen.

Ach, Du glaubst, mit als unangenehm zu bezeichnenden Situationen bricht man den Willen eines Menschen? Du mußt die Sache schon beim Namen nennen: Dem Delinquenten muß völlige Aussichtslosigkeit, Panik, Todesangst vermittelt werden. Dafür muß man über längere Zeit, wiederholt und steigernd für unerträgliche Schmerzen sorgen. Muskelkrämpfe durch Zwangshaltungen sind z. B. beliebt. Oder man sorgt für panische Angst, Todesangst. Dafür wird z. B. Ertrinken „geübt“. Das Ganze zusammen mit ein bißchen Entwürdigung, der Delinquent pisst und scheisst sich voll. Gegenüber Knochenbrecherei und genüßlichem Drehen an den Bruchstellen und Verbrennungen haben die Methoden den Vorzug, keine äußeren Schäden zu hinterlassen, es sei denn, der Organismus kollabiert. Das läuft dann unter shit happens. Macht auch wirklich nichts, weil das Opfer sowieso spurlos verschwunden ist. Schließlich erhält ja keiner eine offizielle, schriftliche Vorladung zum Foltertermin. Folter steht auch stets damit im Zusammenhang, daß Menschen einfach verschwinden, irgendwo gegriffen, ohne Rechtsbeistand, ohne Anklage, ohne Gericht, ohne Verurteilung.

Ich will es unmißverständlich sagen: Ein Staat einschließlich ausnahmslos aller Leute, die so etwas unter egal welchen Umständen zulassen oder gutheißen, ist ein verkommener Haufen Scheiße! So etwas ist eine Schande für eine jede Kultur, für jede Zivilisation, für jede Glaubensrichtung. Es gibt keine freundlicheren Worte dafür. Folter ist immer und unter allen Umständen indiskutabel! Jeder Mensch, ganz gleich ob Zivilist, Soldat, Polizist, Beamter oder Politiker, der Folter deckt, anordnet oder durchführt, ist ein Verbrecher und entsprechend zu behandeln, also vor Gericht zu stellen, zu verurteilen und wegzusperren. Wir brauchen solche Leute in Europa nicht mehr gebrauchen. Auch wenn Du es für ein Totschlagargument hältst: Wir haben das alles hinter uns. Wenn wir die Tür zur Folter auch nur ein winziges Stück öffnen, wird sich die Geschichte ab 33 wiederholen. Es kann keinerlei Rechtssicherheit und keinen einzigen sicheren Schritt irgendeines Bürgers mehr geben, sobald wir Folter zulassen. Wir würden den gesamten Rechtsstaat zugunsten beliebiger Willkür aufgeben und das staatlich sanktionierte Verbrechen wäre Alltagsgeschehen.

Du bist auf dem Weg zurück ins Mittelalter und einfach auf dem falschen Trip.

Gruß
Wolfgang

Hallo Gerhard!

Es gibt nur den Art. 139 GG, der folgenden Wortlaut hat:
Art 139 GG Fortgeltung der Entnazifizierungsvorschriften
Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom
Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen
Rechtsvorschriften…

Nun komm’ mir bloss nicht mit forschem Juristen-Schnack,
dieser Artikel wäre überholt

Doch, genau damit komme ich. Der Artikel ist in der Tat obsolet. Spätestens seit Gültigkeit des 2+4-Vertrages, der die uneingeschränkte Souveränität brachte, ist die Besatzungszeit vorbei und gibt es keinerlei Sonderrechte der ehemaligen Alliierten mehr.

…und erzähle mir nicht, es :gäbe keine VS-Tresore mit :völlig andersartigen
Gesetzesgrundlagen.

Genau das erzähle ich Dir! Etwas anderes ist in einem demokratischen Gemeinwesen mit in recht kurzen zeitlichen Abständen wechselnden Personen an den entscheidenden Stellen gar nicht machbar. Außerdem sind Gesetze Grundlage der Rechtsprechung. Wie soll das denn bitteschön funktionieren, wenn die Gesetze unbekannt sind?

müsste der Art. 139 weg - :aber er wird von einigen :Leuten gebraucht und :fanatisch verteidigt.

Das ist richtig. Ein paar Spinner aus der äußersten rechten Ecke pflegen mit Inbrunst die Märchen von geheimen Tresoren, Fremdbestimmung und was es da nicht alles an krudem Zeugs gibt. Ich bin lange genug Mitglied dieses Forums, um von etlichen dieser Zeitgenossen vermutlich allen einschlägigen Unfug schon einmal gelesen zu haben. Da kommt nichts Neues mehr.

Diese Konventionen setzen ein Mindestmass von Humanität
voraus.

Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Die Menschenrechtskonvention setzt gar nichts voraus und gilt ohne Schlupflöcher immer. Das ist doch gerade der Witz an der Sache, daß es keine Ausnahmen gibt. Bestimmte Bürgerrechte können bei Feststellung des Verteidigungsfalles eingeschränkt werden, wobei auch dann Verbote wie das Folterverbot ohne Wenn und Aber gelten.

Wenn in schneller Folge :Sprengkörper zwischen zivilen
Personen zur Detonation :gebracht werden, dann gelten :diese
Menschenrechtskonventionen :nur noch eingeschränkt - oder :wie stellst du dir das vor?

Auch dann gilt die Europ. Menschenrechtskonvention. Das ist kein Konstrukt für schöne Tage, wenn es gerade bequem erscheint, sondern gilt immer.

Die Bundesrepublik ist nach wie vor ein Nato-Land. Die USA
sind unsere Verbündeten auch im Kampf gegen den
internationalen Terrorismus.

Die Nato ist ein Verteidigungsbündnis zur Abwehr von Angriffen regulärer Armeen fremder Staaten, nicht zur Abwehr von durchgeknallten, wie auch immer motivierten Kriminellen.

Wenn eine Einheit der Green
Barrets auf dem Acker neben :deinem Haus landet, dann sind :sie dazu berechtigt…

Die sind zu gar nichts berechtigt. Wirklich zu nichts. Kein Land, auch kein Natomitglied, kann nach Lust und Laune seine Soldaten in D agieren lassen. Der Rahmen von Manövern ist eine ganz andere Baustelle. Dabei handelt es sich um Übungsveranstaltungen, die den Teilnehmern im jeweiligen Gastland keine besonderen Rechte einräumen, außer eben mit ihrem Kriegsspielzeugen an der Veranstaltung teilzunehmen. Das ist im Grunde ähnlich, wenn sich ein paar Pfadfindergruppen aus verschiedenen Ländern treffen, um in vorher genau gestimmtem Areal ihre Spielchen abzuhalten. Die haben sich an Recht und Gesetz halten, bis hin zum letzten Halteverbotsschild und wenn sie einen Gartenzaun umfahren, gibts Ärger und der Schaden ist zu ersetzen.

Gruß
Wolfgang