Guten Abend!
Es gibt nur den Art. 139 GG, der folgenden Wortlaut hat:
Doch, genau damit komme ich. Der Artikel ist in der Tat
obsolet. Spätestens seit Gültigkeit des 2+4-Vertrages, der die
uneingeschränkte Souveränität brachte, ist die Besatzungszeit
vorbei und gibt es keinerlei Sonderrechte der ehemaligen
Alliierten mehr.
So können wir jetzt stundenlang weitermachen. Wortlaut Art 139 gegen Behauptung vollständiger Souveränität. Abstreiten kann man alles, doch der Wortlaut des besagten Artikels gilt nun einmal, damit sind deine Phantasien von vollständiger Souveränität hinfällig.
und erzähle mir nicht, es :gäbe keine VS-Tresore mit völlig
andersartigen Gesetzesgrundlagen.
Genau das erzähle ich Dir! Etwas anderes ist in einem
demokratischen Gemeinwesen mit in recht kurzen zeitlichen
Abständen wechselnden Personen an den entscheidenden Stellen
gar nicht machbar. Außerdem sind Gesetze Grundlage der
Rechtsprechung. Wie soll das denn bitteschön funktionieren,
wenn die Gesetze unbekannt sind?
Dies ist deine unmassgebliche Meinung zur Funktionsweise dieser Republik. Streite bitte nicht permanent Fakten ab. Selbstverständlich gibt es streng-geheime Vorschriften, die in Tresoren lagern. Die haben diese Einstufung, damit du keine Kenntnis davon hast (aber ich). Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass über den Art 139 völlig andere Gesetze Eingang in die Rechtsprechung finden, z.B. Kontrollratsdirektiven, die dann über entsprechende Vorschriften Handlungsanweisungen werden können. Die Vorschriften und alliierten Gesetze sind den Gerichten bekannt. Durch den 2+4-Vertrag werden nur die alliierten Gesetze aufgehoben, die im Vertrag ausdrücklich benannt werden.
müsste der Art. 139 weg - aber er wird von einigen Leuten gebraucht
und fanatisch verteidigt.
Das ist richtig. Ein paar Spinner aus der äußersten rechten
Ecke pflegen mit Inbrunst die Märchen von geheimen Tresoren,
Streitest du ab, dass es Verschlusssachen in Verwaltungen der Bundesrepublik gibt? In jeder größeren Behörde von Justiz über Polizei bis Militär gibt es Geheimtresore.
Fremdbestimmung und was es da nicht alles an krudem Zeugs
gibt.
Wenn du keine Fakten wahrnimmst, dann kannst du Beliebiges behaupten.
Ich bin lange genug Mitglied dieses Forums, um von
etlichen dieser Zeitgenossen vermutlich allen einschlägigen
Unfug schon einmal gelesen zu haben. Da kommt nichts Neues
mehr.
Du hast es hier teilweise mit Experten zu tun, die als Beamte entsprechende Geheimvorschriften verwalten oder verwaltet haben. Jetzt willst du über die abwertende Tour jegliche Faktennennung als Unfug deklassieren.
Diese Konventionen setzen ein Mindestmass von Humanität
voraus.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Die Menschenrechtskonvention
setzt gar nichts voraus und gilt ohne Schlupflöcher immer.
Nur nicht für Terroristen oder was? Hier gibt es neben anderen Gesetzen auch das Widerstandsrecht gegen Bestrebungen, die demokratische Grundordnung abzuschaffen (Art.20?). Wenn Leute Tag für Tag nur terroristische Gewalt fordern, dann entsteht eine Berechtigung gegen solche, Gewalt anzuwenden. Wenn solche Personen dann vernommen werden, müssen Abwägungen vorgenommen werden.
Das
ist doch gerade der Witz an der Sache, daß es keine Ausnahmen
gibt.
Erzähl dies bitte den Leuten aus der Terrorismus-Szene. Ausnahmen gibt es etliche z.B. kann es sich auch um entmündigte Personen handeln, denen bestimmte Grundrechte nicht mehr zustehen. Jeder Polizeibeamte kann unmittelbaren Zwang ausüben, d.h. fesseln und sonstige physische Gewalt anwenden. Wenn es der Pflegerin passt, dann wird in psychiatrischen Anstalten eine Fixierung vorgenommen oder eine Depotspritze gesetzt, bzw. wird Leuten, die der Dealerei verdächtigt werden, ein Brechmittel verabreicht.
Bestimmte Bürgerrechte können bei Feststellung des
Verteidigungsfalles eingeschränkt werden, wobei auch dann
Verbote wie das Folterverbot ohne Wenn und Aber gelten.
Es geht immer um die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Zweifelsohne darf gegen einen Straftäter auf frischer Tat unmittelbarer Zwang angewendet werden, eventuell sogar der finale Rettungsschuss. Dies wäre die Vorgehensweise bei einer Straftat auf niedrigem Organisationsniveau, z.B. direkte Geiselnahme. Handelt es sich um eine komplexe terroristische Operation mit etlichen Einzelaktivitäten, z.B. Beschaffung Sprengmittel, Waffen, Pässe, Unterschlupf, dann entsteht die Frage, ob ein organisatorischer Strang nicht durch energisches Eingreifen gestört werden darf. Wenn jemand den eigenen Wagen langsam aber sicher demoliert, dann fasst man dem Täter auch an den Arm - wenn eine Vereinigung langsam aber sicher Tausende in die Luft sprengt, dann wird von der betroffenen Bevölkerung entschlossenes Vorgehen erwartet.
Auch dann gilt die Europ. Menschenrechtskonvention. Das ist
kein Konstrukt für schöne Tage, wenn es gerade bequem
erscheint, sondern gilt immer.
Du äußerst den Wunschzettel der Terrorismus-Szene - doch da gibt es auch immer noch die Rute, die auf einer Vielzahl anderer Gesetzes-Grundlagen beruht. Was meinst du wohl, warum Attentäter so oft Selbstmord machen? Sie wären doch nach deinen Konventionen gegen Übergriffe geschützt?
Die Nato ist ein Verteidigungsbündnis zur Abwehr von Angriffen
regulärer Armeen fremder Staaten, nicht zur Abwehr von
durchgeknallten, wie auch immer motivierten Kriminellen.
Du verniedlichst da etwas. Sprengstoffanschläge gegen Zivilisten machen keine normalen Kriminellen, sondern hochgradig organisierte terroristische Vereinigungen. Solche Organisationen können durchaus als paramilitärische Verbände angesehen werden, die sogar den Einsatz der Bundeswehr im Ausland erfordern.
Die sind zu gar nichts berechtigt. Wirklich zu nichts. Kein
Land, auch kein Natomitglied, kann nach Lust und Laune seine
Soldaten in D agieren lassen.
Briten und Amerikaner sind in Deutschland stationiert und haben hier dieselben Rechte wie Bundeswehr. Wenn also Amis irgendwo in der Nacht per Fallschirm eine Luftlandung machen, dann sind sie dazu berechtigt.
Der Rahmen von Manövern ist eine
ganz andere Baustelle. Dabei handelt es sich um
Übungsveranstaltungen, die den Teilnehmern im jeweiligen
Gastland keine besonderen Rechte einräumen, außer eben mit
ihrem Kriegsspielzeugen an der Veranstaltung teilzunehmen.
Nocheinmal - es gibt Nato-Truppen, die in Deutschland stationiert sind. Es ist ihre völlig selbständige Entscheidung, welche Übung sie, an welchem Ort, mit welchen Truppen vornehmen.
Das
ist im Grunde ähnlich, wenn sich ein paar Pfadfindergruppen
aus verschiedenen Ländern treffen, um in vorher genau
gestimmtem Areal ihre Spielchen abzuhalten.
Die Bundesrepublik ist ein offenes Land. Selbst die Pfadfinder können ad hoc frei entscheiden, wo sie ihre Schnitzeljagd veranstalten. Kommen Pfadis aus anderen Ländern, dann gilt hier ebenfalls, was für alle Touristen gilt, sie können sich frei bewegen und brauchen da nix zu melden.
Die haben sich an
Recht und Gesetz halten, bis hin zum letzten
Halteverbotsschild und wenn sie einen Gartenzaun umfahren,
gibts Ärger und der Schaden ist zu ersetzen.
Nur die Gesetzesgrundlage ist wesentlich breiter als du es wahrhaben willst. Selbstverständlich werden Flurschäden eventuell bezahlt, wobei die Anrichtung des Schadens durchaus Rechtens gewesen sein kann.
MfG Gerhard Kemme