Das wird mir ja richtig Bange, daß Typen wie Du im regulären Schuldienst auf unsere Kinder losgelassen werden.
Das ist vielleicht deine Freiheit. Unsere
Freiheit ist genauso wie das GG bereits außer Kraft gesetzt.
Der Drogen-Import ist gemäß StGB strengstens verboten und
müsste unter allen Umständen verhindert werden - dies ist eine
Frage von Macht und nicht eine von Vernunft und Verhandlungen.
Drogenkonsum ist ein Vergehen, daß in keinem Land dieser Welt, egal mit welch drastischen Mitteln der Kampf geführt wird, wirkungsvoll verhindert werden kann. Außerdem bleibt die Frage warum der Drogenkonsum eines Bruchteils der deutschen Bevölkerung Deine individuelle Freiheit ausser Kraft setzt.
Die Einwanderung von Ausländern ist erzwungen worden und steht
nicht im Einklang mit dem GG. Der Islam stellt eine kriminelle
Vereinigung dar und müßte verboten werden. Da wird mancher
antworten, so ist die „neue Ordnung“ nun einmal, das
revolutionäre Rad sei nicht zurückdrehbar.
Die Würde des Menschen ist unantastbar - und nicht: die Würde des Deutschen ist unantastbar. In welchem Artikel richtet sich das GG bitteschön gegen den Zuzug von Ausländern? Daß der Islam in seiner Gesamtheit eine kriminelle Vereinigung darstellt weil sich ein paar Terroristen auf ihn berufen ist lächerlich. Genauso wenig wie die Katholische Kirche eine terroristische Vereinigung ist, obwohl die IRA jahrzehntelang in ihrem Namen Protestanten ermordete.
Als Frage ergibt sich, ob eine obere Schranke, eine Begrenzung
der oben angedeuteten Bewegungen eingeführt sollte, bzw.
eingeführt werden kann. Läßt man einen völligen Freilauf in
Richtung Narco-Staat oder Islamische Republik Deutschland zu,
dann wird dies nicht nur für die meisten Deutschen den Tod
bedeuten, sondern diese Weltregion wieder in kriegerische oder
bürgerkriegsähnliche Verwicklungen hineinziehen.
Mal ganz von dem kruden Weltbild abgesehen, daß Deine Zeilen offenbaren: Was soll da jetzt bitteschön die Bundeswehr machen? Standesgerichte für Araber einrichten, oder was?
Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist - da es sich um eine
Verteidigungsarmee handelt - erstmal selbstvertändlich -
allerdings nach Ausrufung des Verteidigungsfalles. In der
gegenwärtigen Situation wäre der Verteidigungsfall von den
sachlichen Gegebenheiten jederzeit ausrufbar.
Ach ja? Ich glaube Du bist weit und breit der einzige der diese Meinung vertitt. Wer bedroht die Bundesrepublik Deutschland von aussen militärisch? Mir ist da glaube ich die letzten Tage was entgangen…
Auch ohne
Ausrufung des Verteidigungsfalles kann die BW - nach Anmeldung
- üben, wo sie will, d.h. es wäre jederzeit möglich, bestimmte
Objekte übungsweise zu sichern oder größere Waldgebiete zu
durchkämmen. Wenn „Gangster“ mit schwerer Bewaffnung und
Panzerung operieren, darf die Bundeswehr mit Leos und Mardern
Amtshilfe leisten. Wenn sich ein Flugzeug mit feindlicher
Absicht im Luftraum der BRD aufhält, dann wäre ein
Waffeneinsatz der Abfangjäger durchaus gestattet.
Diese paranoiden Wahnvorstellungen müssen sich doch of irgendetwas gründen? Ich habe nicht erlebt, daß Gangster mit schweren Waffen oder Kampfflugzeugen irgendwelche Aktionen durchgeführt hätten.
Insofern frage ich mich auch, was Gesetzesinitiativen
bezüglich des Einsatzes der BW im „Innern“ bringen soll. Wenn
es denn ernsthaft gegen irgendwelche ungesetzlich operierenden
Gruppen gehen soll, dann muss eben der Verteidigungsfall
ausgerufen werden.
Puh, dieser Schwachsinn wird durch ständiges Wiederholen auch nicht besser.
Gruß
Tom