Scheck weitergeben und etwas ausbezahlt bekommen. Geldwäsche?

Hallo an alle, die Einblick in das Bankwesen haben.

Ich habe einen Scheck, der auf meinen Namen ausgestellt war, an jemand, dem ich etwas schulde, weitergegeben. Er hat den Scheck auf sein Konto eingereicht und nachdem er gutgeschrieben war, den entsprechenden Wert abgehoben und mir ausgehändigt. Ich habe ihm daraufhin den fälligen Betrag bezahlt. Ist die Tatsache, dass mir den Gegenwert des Schecks ausgezahlt wurde, ein Verstoss gegen das Geldwäschegesetz? Schließlich ist alles an diesem Vorgang sehr transparent.

Kann mir jemand sagen, was daran nicht in Ordnung sein soll? Die Hausbank dieses Herrn hat ihm nämlich nun einen langen Brief geschrieben, indem sogar ein „Geldwäsche-Beauftragter“ genannt wird, der sich über diese „Vorgänge“ entrüstet. Dabei gibt es die Möglichkeit Schecks weiterzugeben schon sehr lange.
Die Bank dagegen schreibt mit einem fast schulmeisterartigen Ton, derartiges in Zukunft zu unterlassen, so als hätte der Herr etwas Anrüchiges oder Unkorrektes getan.

Dabei ist er sehr korrekt und anständig und es ist mir unangenehm, dass seine Hausbank ihn so herablassend anschreibt.

Das einzige, was ich mir vorstellen könnte (was nicht unkorrekt oder nicht legal wäre): wenn jemand Einnahmen hat, die er per Scheck erhält und diese dann nicht bei der Steuererklärung angibt.

Dies ist jedoch nicht der Fall und wäre auch sehr dumm.

Von mir aus hätte der Herr auch direkt den Betrag behalten können und nicht vom Konto abheben müssen, aber er wollte eben wie immer alles korrekt machen. Und dann bekam er den langen Brief von seiner Bank, der nach massregeln aussieht. Wobei darin nicht wirklich begründet wird, was so falsch sein soll. Sie schreiben nur, dass ihr „Geldwäschebeauftragter“ sich über die Scheckeinreichung ausgelassen hat und er weist seinen Kunden an, mir mitzuteilen, dass ich selbst ein Konto eröffnen soll und außerdem droht er Konto-Kündigung an.

Unabhängig davon, ob und wo ich ein Konto eröffne, fühlt es sich einfach verletzend an, dass sich die Bank in dieser Art bei dem Kunden einmischt. Es ist ein ordentlicher Bürger, der ein Leben lang bis zur Rente gearbeitet hat, dem man nichts nachsagen kann.

Alle Beteiligten haben wirklich nichtsahnend und mit reinem Gewissen gehandelt. Schecks weiterzugeben war mir schon aus der Vergangenheit bekannt.
Schließlich sind wir alle schon um die 60 + und haben ja auch ein wenig Lebenserfahrung…

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Zu Geldwäschegesetzen kann ich nichts schreiben, aber zur Art, wie Banken mit Kunden umgehen.

Für Banken ist (Bar)Geld, das von Mensch zu Mensch ohne Mitwirkung einer Bank gegeben wird, ein Verstoß gegen ihre eingebildete Allmacht.

Es wird das Gerücht gestreut, dass Bargeld in D bald abgeschafft werden soll und Schweden als leuchtendes Beispiel genannt.

Junge Enkel sollen möglichst ein Konto haben, damit Oma / Opa was einzahlen und die Kleinen schon mal daran gewöhnt werden, dass Geld kein bunter Zettel mehr ist, sondern schwarze Zahlen auf gedrucktem Papier.

P.S. Woher weiß die Bank, dass dir dein Bekannter Bargeld gegeben hat?

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Ja.
Denn Sinn und Zweck ist doch den Geldfluss nachzuvollziehen. Absender und Empfänger des Geldes müssen zugeordnet werden können.
Das ist nicht der Fall.
Mit dem Zwischenschalten des Bekannten ist der Nachweis unterbrochen. Denn man kann den Scheckaussteller und Dich nicht mehr zusammenbringen !

Und dass Du kein Konto hast aber trotzdem Schecks bekommst klingt zumíndest seltsam um es mal vorsichtig zu sagen.

MfG
duck313

Gute Frage.
Aber vermutlich war die Schecksumme eine krumme Summe und der Bekannte hat das zeitnah in bar abgehoben. Und da Scheck nicht auf Bekannten ausgestellt war wurde man erst recht hellhörig.

So? Seit wann und unter welchem Gesetz?

Ein Barscheck ist die Anweisung des Kontoinhabers an seine Bank, dem Überbringer des Schecks das Geld auszuzahlen. „Zahlen Sie gegen diesen Scheck EUR 1420 an … oder Überbringer“:
grafik

Dass sich Sparkassen weigern und Zusatzbedingungen stellen, ist mir bekannt:

  1. Wir (wahlweise Zweigstelle oder Zentrale) können die Unterschrift nicht prüfen
  2. Der Überbringer muss bei uns ein Konto haben

Würde mich interessieren, ob diese Zahlungsverweigerung vor Gericht Bestand hat.

Ein Verrechnungsscheck wird nicht bar ausbezahlt.

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Wo sind nur unsere Rechte der Menschen geblieben?

Früher war es ganz normal, Schecks weiterzugeben, Bargeld abzuheben oder weiterzugeben… da hätte sich keine Bank erlaubt, ihren Kunden deswegen überhaupt nur anzusprechen, geschweigedenn so zu kritisieren. Das ist ja zum weinen. Unerhört, was die sich erlauben.

Die beiden Vorgänge Scheckweitergabe und Geldweitergabe sind einwandfrei in Ordnung und verstoßen gegen keinerlei Sitten noch Gesetze. Zahlungsmittel haben es so an sich, dass sie weitergegeben werden.
So steht es im Gesetz bezüglich der Übertragbarkeit von Schecks:
Der ursprüngliche Empfänger muss allerdings auf der Rückseite des Schecks unterschreiben. Haben Sie einen Orderscheck erhalten, können ihn aber nicht selbst einlösen, haben Sie die Möglichkeit, einer dritten Person eine Vollmacht zu erteilen.

Schecks sind übertragbar

Möchten Sie den Verrechnungsscheck in der Form des Orderpapiers an eine andere Person weiterreichen, unterschreiben Sie auf der Rückseite mit Ihrem Vor- und Nachnamen. Dieser Vorgang wird als Indossament bezeichnet.

Dass ein Mitarbeiter der Bank sich anmasst, etwas „Unrechtmäßiges“ zu unterstellen, bzw. dass überhaupt der Begriff „Geldwäsche-Beauftragter“ fällt ist eine Frechheit.

Man kann davon ausgehen, dass weder der ursprüngliche Scheckempfänger, noch der Bankkunde, etwas ungesetzliches getan oder angedacht haben.

Wer denkt, dass da an Steuer vorbei gehandelt werden kann, ist einfach naiv. Die Schecks sind in der Buchhaltung des Scheckausstellers, auf den Bankauszügen des Scheckeinreichers und der Empfänger hat wohl unterschrieben und den Scheck erhalten. Das ist alles sehr offengelegt und sieht rein gar nicht nach einem „Schmu“ aus

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Rechte, die wir nicht nutzen, verfallen. Deshalb ist es aus Bankensicht und aus Sicht anderer „Interessenten“ ganz wichtig, für normales Verhalten ein Schuldgefühl zu erzeugen.

Ist doch jahrhundertelang bewährt. Die Kirchen waren Vorreiter (Erbsünde, Beichte wegen Kleinigkeiten) und je mehr die ihre Bedeutung verlieren rücken andere nach.

Also Leute, testet ab und zu eure Rechte.

In meiner Jugend galt: Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Scheint inzwischen umgekehrt verstanden zu werden.

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die anderen Antworten haben Ihr „Statement“ widerlegt

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Ich würde die Bank einfach sagen: weisen Sie mir bitte exakt den Gesetzestext, auf den Sie sich in dieser Hinsicht beziehen, nach.

Der Mann hat das Geld mit einem gültigen Scheck abgehoben und kann mit seinem Geld dann machen was er will.

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an duck313 : sind Sie Bänker? oder weshalb versuchen Sie das Verhalten der Bank zu rechtfertigen?

Womöglich eine Eingeschüchterte, die das nur nachplappert, weil sie es für üblich hält. (duck|Ente ist weiblich?)

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Lasst euch kein schlechtes Gewissen einreden. Dasvtun nämlich erfahrungsgemäss immer diejenigen, die selbst etwas machen, das nicht korrekt ist.

Um davon abzulenken schmeissen die (in dem Fall Bänker) immer schnell mit Dreck (i. d. F. reden sie indirekt von Geldwäsche, was überhaupt nicht hier her gehört)

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Wo steht denn das bitte geschrieben, dass der Geldfluss nachvollzogen werden muss? Das ist doch beim Bargeld viel weniger der Fall, da kann man es überhaupt nicht nachvollziehen.
Dagegen kann man doch sofort nachvollziehen, wer der Empfänger des Schecks ist und wer ihn eingelöst hat.
Die Tatsache, dass es etliche Menschen gibt, die vorübergehend oder längerfristig kein Konto haben, ist nicht seltsam. Dafür wird es wahrscheinlich Gründe geben.
Seltsam ist eher, dass Sie so tun, als hätten Sie profundes Wissen - stattdessen sind Ihre Äusserungen
lediglich ein Gerede, das auf der persönlichen Meinung einer Person basiert, die keine Ahnung hat von den Dingen, über die sie spricht

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Verstehe ich nicht. Der im Scheck eingetragene Empfänger tritt hier außer einem Schriftzug auf dem Scheck gar nicht in Erscheinung.

Wäre ein Scheck ungültig, wenn ein Empfänger fehlt, aber gültig, wenn er Manuela Mustermann heißt? Ich kenne jemanden, der heißt tatsächlich „Muster“ mit Nachnamen. Der wäre vom Scheckverkehr ausgeschlossen?

Deswegen heißt es ja auf einem Scheck auch immer „oder Überbringer“. Schon daraus ergibt sich doch dass man gar nicht wissen will, wer das Geld abholt.
Wenn nur an eine bestimmte Person ausgezahlt werden soll, muss der Name eingetragen werden und der Hinweis „oder Überbringer“ muss gestrichen werden.

Mal interessehalber: wer von denen, die hier bisher was geschrieben kann, ist denn tatsächlich mit den internen Vorgängen einer Bank vertraut und kennt und versteht den Inhalt des Geldwäschegesetzes?

Das war meine Frage am 28.März 2022 um 13:49. Seit knapp 4 Std. keine Antwort. Also bisher nur juristische Laien hier. Spekulanten sozusagen über 19 Beiträge.

Darum ging es meiner Meinung nach:

Meiner Meinung nach also vor allen Dingen um den Umgang der Bank mit dem Scheckeinreicher.
Und das ist meiner Meinung nach die richtige Antwort.

Vermutlich nimmt sich da ein Sachbearbeiter wichtiger, als er ist.
Wenn es wirklich ums Geldwäschegesetz gehen würde, hätte er doch auf jeden Fall den entsprechenden Gesetzestext beigefügt.

Ich tippe hier einfach mal auf Folgendes: Da gibt es ein automatisiertes System in der Bankensoftware, das auf bestimmte Merkmale/Ereignisse hin einen bestimmten Wert für die Wahrscheinlichkeit einer Geldwäsche berechnet und bei Überschreiten gewisser Grenzwerte dann Standardmaßnahmen (z.B. einen Formbrief an den Kontoinhaber) verschickt. Korrespondierende Zahlungsvorgänge in kurzer Zeit, also Scheck rein und Bargeld gleich in selber Höhe raus, sind durchaus ein Hinweis auf eine mögliche Geldwäsche. Die Einlösung von auf fremden Namen ausgestellten Schecks ist auch ein Hinweis auf eine mögliche Geldwäsche. Beides für sich genommen wäre für die Software kein Thema, aber beides zusammengenommen, übersteigt den Schwellwert. Ggf. sind hier auch noch weitere Merkmale hinzu gekommen, wie ein sonst unüblich hoher Betrag (ging es hier um mehr als € 15.000,–?), ein sonst kaum genutztes Konto, … (entsprechende Merkmalslisten kann man im Internet, z.B. hier Fachliche Themen - Hettwer UnternehmensBeratung GmbH - Hettwer UnternehmensBeratung GmbH (hettwer-beratung.de) nachlesen) und irgendwann war dann der Schwellwert für einen Alarm überschritten.

Da wird dann gar nicht groß im Einzelfall drauf geschaut, der Brief ist draußen, aber das ist ja kein Beinbruch. Dann erklärt man seinem Berater die Sache kurz per Telefon persönlich, der setzt seinen Haken, dass der Kunde die Geschichte aufklären konnte, der Verdacht damit ausgeräumt ist und gut ist.

Bei meiner Hausbank läuft so etwas fast noch wie zur „guten alten Zeit“. Da ruft der Berater an, teilt mit, dass er leider gezwungen sei zu einem Vorgang ein paar Informationen abfragen zu müssen, weil so ein System angesprungen sei, er aber natürlich wisse, dass das schon alles seine Ordnung haben werde. Dann erzählt man ihm zwei Sätze dazu, dass man endlich in der Lage war einen größeren Nachlass auseinander zu setzen, plaudert noch etwas über die Familie und wünscht sich dann einen guten restlichen Arbeitstag.

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Und genau so stelle ich mir den ordentlichen Umgang einer Bank mit ihren Kunden vor.