Hallo,
meine Frau und ich lassen uns gerade scheiden. Es geht um die Trennung der finaziellen Mittel. Ihre Eltern haben uns zum Kauf eines Hauses 10.000 Euro gegeben für die Nebenkosten (Grunderwerbssteuer), da wir damals diese Mittel selbst nicht hatten. Dieses Darlehen haben wir zusammen innerhalb kurzer Zeit zurückgezahlt. Jetzt will meine Frau die Hälfte des Geldes haben, da das Geld von Ihren Eltern kam und für uns wie Eigenkapital war und somit ich sie auszaheln müßte. Kann mir hier jemand einen rechtlichen Rat geben ob das so stimmt oder ob mit Rückzahlung an Ihre Eltern auch meine Schuld gegen meine Fraue erloschen ist ?
Hallo,
wir dürfen keine Rechtsberatung machen, da dies Rechtsanwälten vorbehalten ist.
Aber einige grundsätzliche Dinge:
1
Ein Darlehen braucht nur einmal zurückgezahlt werden.
Das Darlehen der Schwiegereltern scheint ein Darlehen an Tochter und Schwiegersohn gewesen zu sein. Da es zurückgezahlt wurde, ist die Darlehensschuld erloschen und braucht kein zweitesmal zurückgezahlt werden.
Warum also eine zweite Rückzahlung ? Sie hat doch selber profitiert.
2.
Bei der Bewertung des Hauses ist der finanzielle Ausgleich nach den Eigentumsverhältnissen zu machen.
Gehört das Haus zu je 1/2, muß der Wert entsprechnd im gleichen Verhältnis abzüglich bestehender Darlehen aufgeteit werden. Darin ist der Vorteil aus dem Darlehn der Schwiegereltern enthalten, a anonsten die aktuelle Restschuld der darlehen entsprechend höher gewesen wäre.
3.
Aktuell sollten keine Rentenversicherungen abgeschlossen werden, da die Rente daraus im Scheidungsverfahren angerechnet wird (Ausgleich im Rentenkonto bei der ges. rentenversicherung).
Gruß
Jürgen
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Mit freundlichen Grüßen
Vinzenz Hillermann
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