Schein-meldeadresse, gegenargumente

hallo,
ich habe eine frage zum meldegesetz.
bei uns sind leute gemeldet, die hier nicht wohnen.
tatsächlich wohnen sie in einem bungalow auf einem pachtgrundstück. laut pachtvertrag ist dortiges „wohnen“ und ständiger aufenthalt nicht erlaubt.
da sie sich keine wohnung nehmen und miete zahlen wollten, baten sie, sich bei uns anmelden zu dürfen.
von anfang an nicht einverstanden, aber teilweise gezwungen (verwandtschaftsverhältnis, man hilft ect) willigten wir ein.
nachdem es nun schon -entgegen der absprache- zum dauerzustand geworden ist, will ich die sache gern beenden, aber nicht als buhmann dastehen.
ich will das weder deutlich sagen und sie „unter vor die tür setzten“ noch zum amt gehen und die leute selber abmelden. (anmelden konnten sie sich übrigens ohne unsere zustimmung)
mit welchen konsequenzen für uns oder sie kann ich drohen und eine abmeldung begründen?
es soll sich möglichst drastisch anhören und nach staatsgewalt.
habe im internet gesucht, allerdings nichts wirklich brauchbares gefunden.
kennt sich jemand mit dem meldegesetz und den strafen aus? es kann doch nicht legal sein, sich eine schein-meldeadresse zu beschaffen.
danke

Hallo!

Es ist nicht legal, sich eine Schein-Meldeadresse zu beschaffen. Ein solches Verhalten ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann.

Die Ahndung gehört zu den Aufgaben des Einwohnermeldeamts. Dieses Amt kann aber nur tätig werden, wenn ihm Tatsachen mitgeteilt werden, die belegen, dass es sich um eine Schein-Anmeldung handelt.

Eine Ordnungswidrigkeit begeht im Übrigen auch, wer an einer Schein-Anmeldung durch unrichtige Angaben mitwirkt.

Gruß, Franz

Hallo,

Eine Ordnungswidrigkeit begeht im Übrigen auch, wer an einer
Schein-Anmeldung durch unrichtige Angaben mitwirkt.

wer sollte den bei einer Anmeldung mitwirken? Bisher hat mich am Einwohnermeldeamt nie jemand nach einem Mietvertrag oder sonstwas gefragt. Wenn man nun die Adresse eines alten, verlassenen Hauses angibt und dort vielleicht sogar einen Briefkasten anbringt, den man regelmäßig leert, wird doch kein Amt merken, daß man dort nicht wirklich wohnt. Eine Ordnungswiedrigkeit bleibt es natürlich trotzdem.
Außer vielleicht der GEZ-Mensch kommt vorbei, aber der ist ja keine Amtsperson.

Cu Rene

hierzu
/t/umzug-und-neues-auto/4260907/4

schöne grüße
ann

hallo,

tatsächlich wohnen sie in einem bungalow auf einem
pachtgrundstück. laut pachtvertrag ist dortiges „wohnen“ und
ständiger aufenthalt nicht erlaubt.

Na was denn nun??..
Pachtvertrag für einen Bungalow ohne wohnen ist doch Nonsens…

da sie sich keine wohnung nehmen und miete zahlen wollten,
baten sie, sich bei uns anmelden zu dürfen.

Nun wohnen sie nun in einem Bungalow oder nicht?..
Und umsonst ist das doch auch nicht…

hallo,

tatsächlich wohnen sie in einem bungalow auf einem
pachtgrundstück. laut pachtvertrag ist dortiges „wohnen“ und
ständiger aufenthalt nicht erlaubt.

Na was denn nun??..
Pachtvertrag für einen Bungalow ohne wohnen ist doch
Nonsens…

Wahrscheinlich ein Ferienhaus. Sowas gibts hier auch, Wochenendhäuser, die dauerhaft bewohnt werden, obwohl das offiziell nicht erlubt ist.

Gruß
Nelly

Hallo Nelly,

ein Bungalow ist aber was anderes als eine „Laube“…:smile:

Pachtveträge mit diesen Einschränkungen beziehen sich normalerweise auf Kleingartenanlagen,wo du Lauben oder Kleine Häuschen mit höchstens 30 Qm
findest…und in den meisten Fällen achten schon die anderen „Laubenpieper“ auf die „Einhaltung“ der Regeln…

Also fehlen hier wohl einige Informationen…

Hi,

Die Ahndung gehört zu den Aufgaben des Einwohnermeldeamts.
Dieses Amt kann aber nur tätig werden, wenn ihm Tatsachen
mitgeteilt werden, die belegen, dass es sich um eine
Schein-Anmeldung handelt.

Ja, nun, ganz so isses nich’
:wink:

Alle Landesmeldegesetze haben einen Passus, wonach die Meldebehörde auch dann schon tätig werden muss, wenn sie „Hinweise darauf hat“, dass das Melderegister nicht korrekt ist, verkürzt gesagt.
Da reicht dann im Grunde auch der „anonyme“, aber fundierte Hinweis, und die Meldebehörde müsste im Rahmen ihrer pflichtgemäßen Aufgabenerfüllung tätig werden.

Was Dir evtl. auch nicht wirklich weiter hilft … mail mir, wenn wir uns konkreter darüber unterhalten wollen.

Gruß,
Chris