Scheitern von Vertragsverhandlungen

Hallo,

angenommen, jemandes befristetes Arbeitsverhältnis läuft aus, er erhält einen wiederum befristeten Anschlussvertrag angeboten, verhandelt jedoch wegen der Konditionen, man wird sich nicht einig, er wird areitslos.

Welche Sanktion seitens der Agentur hätte er zu befürchten?

Danke, Gruß Bernd

Wenn er sich rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet hat wohl keine, weil sein Beschäftigungsverhältnis nun mal mit Ablauf der Befristung endet.

Frist beachten!
Bei einem befristeten Vertrag tritt eine einwöchige Sperrzeit ein, wenn nicht mindestens drei Monate vorher eine Arbeitssuchendmeldung erfolgt!

Hi!

Bei einem befristeten Vertrag tritt eine einwöchige Sperrzeit ein, wenn nicht mindestens drei Monate vorher eine Arbeitssuchendmeldung erfolgt!

  1. hat HighQ dies bereits angedeutet und
  2. hat die Sperrzeit nichts mit dem Scheitern von Vertragsverhandlungen zu tun. Diese 1-wöchige Sperrzeit droht jedem, der sich nicht rechtzeitig arbeitsuchend gemeldet hat, vgl. § 38 SGB (1) III.

Im Übrigen ist im Zusammenhang mit der rechtzeitigen Arbeitsuchendmeldung das Wort „spätestens (drei Monate)“ zu beachten.

Gruß
Jadzia

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