Hallo, mich würde mal interessieren, wie läuft das eigentlich mit der Schenkungssteuer. OK, Fall, wenn jemand eine Immobilie an einen anderen überträgt, dann bekommt das Finanzamt das wohl mit, denke ich. Es gibt ja Grunderwerbssteuer.
Aber was ist, wenn der Schenkende immer kleinere Beträge an den Beschenkten überweist, z. B. alle 3 Monate 20.000 €. Natürlich auch Übergabe in bar denkbar. Und der Beschenkte zahlt das in bar auf einmal oder in aufgeteilt in kleinere Beträge auf sein Konto ein. Oder versteckt es im Hinblick auf praktisch nicht mehr vorhandene Zinsen unter seinem Kopfkissen. So können doch an der Schenkungssteuer vorbei im Laufe der Zeit Vermögen übertragen werden. Wie soll denn da ein Finanzamt eigentlich draufkommen? Oder gibt es da Meldepflichten für den Schenkenden?
Vielen Dank im voraus für die Bemühungen.
Robert**
Servus,
ja. Guckst Du § 30 ErbStG: klickmich
Da beide, Schenker und Beschenkter, die Steuer gesamthänderisch schulden, führt diese Verpflichtung dazu, dass sich sowohl Schenker als auch Beschenkter bei Unterlassen der Anzeige in den Fällen, in denen der Freibetrag überschritten ist, nicht mehr im Bereich irgendwelcher Zuschläge oder Ordnungswidrigkeiten bewegen, sondern von vornherein in dem von Straftaten. Das führt zu einer schon höheren Hemmschwelle, zumal für die Aufdeckung der Tat die alte Weisheit der SteuFa gilt: „Der Deubel ist ein Eichhörnchen“.
Schöne Grüße
MM
Unter Wahrung der Freibeträge spricht doch nichts gegen die Ablage unterm Kopfkissen und wie genau soll später belegbar sein, dass Freibeträge nicht schon seit Jahrzehnten genutzt worden sind und so höhere Summen zusammen gekommen sind?
Auch an Barren von Edelmetall könnte gedacht werden.
Der Teufel mag ein Eichhörnchen sein, das ist die gute Nachricht, denn oft ist er auch nicht mehr, als das.
Und eine Meldepflicht würd Dich bei dem genannten Szenario davon abhalten ?
Hast Du schon mal geschaut wie hoch diese schreckliche Schenkungssteuer eigentlich wäre ?
Und welche Freibeträge man nutzen kann ?
Beispiel: Schenkung 300.000 €
Eltern an Kind, Kind an Eltern, Freibetrag 400.000 € , Steuer also Null
Bruder an Schwester, Freibetrag 20.000 €, Steuersatz Kl. II hier 20 %, man müsste also 56.000 € Steuern zahlen.
Und zwar verlangt das FA es vom Beschenkten gesamtschuldnerisch, aber der Schenker muss im Innenverhältnis der beiden die Hälfte zahlen.
Schenkung an Außenstehende/Nicht oder weiter Verwandte, Freibetrag ebenfalls 20.000 €, Steuerklasse III, hier 30 %. Steuer also 84.000 €.
MfG
duck 313
ich denke, dies:
stimmt nicht, Dich interessiert, wie man Schenkungssteuer umgeht / hinterzieht.
Gerade Beschenkte und Erben leiden oftmals unter einem Verarmungswahn, dabei ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer gerade in Deutschland ein Witz und viel zu gering.
Wo ist das Problem, von einem geschenkten Betrag, für den man Null Leistung erbringt, z.B. 30% Steuern zu zahlen?
Freibeträge unter nahen Angehörigen: s.o.
wer darüber liegt, sollte entspannt etwas abgeben, aus Einsicht, nicht aus Angst vor Entdeckung.
falls es um RICHTIG Geld gehen sollte, es gibt auch verantwortungsbewusste Millionäre mit Gerechtigkeitssinn:
http://www.appell-vermoegensabgabe.de/index.php5
Servus,
bedenke allerdings: Buchstäblich jede gute Idee zum Hinterziehen von Steuern, die Du hast, haben vor Dir schon Dutzende andere gehabt. Wundere Dich also nicht gar zu sehr, wenn Du Post von der Bußgeld- und Strafsachenstelle am zuständigen FA bekommst.
Schöne Grüße
MM
Leider habe ich nicht vor, alle 3 Monate 20000 Euro zu verschenken, insofern muss ich persönlich mir da keine Sorgen machen.
Und es ist wohl auch Veranlagungssache, in wie weit man sich von Gesetzen und Konventionen frei macht und selber Verantwortung (inkl. aller Risiken) übernehmen mag.
Wer da voll im System drin steckt, mag sehr schlecht schlafen, wenn er sich da auf eigene Wege begibt, dann lohnt es sich nicht.
Allerdings gilt das nicht für jeden und wer da talentiert ist, kommt auch erheblich öfter damit durch, als der du dir vielleicht vorstellen magst.Ich kenne viele solche Fälle.
An dieser Stelle kann nur erörtert werden, was möglich ist, und das ist wesentlich mehr, als das, was vorgegeben ist.
Das Problem ist, daß sich das Finanzamt nicht mit ein paar Steinen oder einer Produktionsstraße zur Begleichung der Steuern zufriedengibt, sondern Bargeld sehen will. Aus der Ecke kommen dementsprechend alle Diskussion über die Höhe der Freibeträge bzw. Steuervorteile im Zusammenhang mit der Vererbung/Schenkung von Immobilien und Betrieben.
Umgekehrt wir da übrigens auch ein Schuh draus: mit welchem Recht greift der Fiskus auf bereits mindestens einmal versteuertes Vermögen zu, obwohl es in Deutschland keine Vermögenssteuer gibt?
Hallo,
danke für die zahlreichen Antworten. Auch wenn vielleicht anders aussieht, aber es geht mir wirklich nur um Information. Als kinderloser Vollwaise hab ich (leider) nicht so viel Geld/Vermögen um an mehr oder weniger entfernte Verwandte schenkungssteuerpflichtige Zuwendungen vorzunehmen. Und zwischen Ehepartnern gilt ja meines Wissens ein Freibetrag von 500.000 € innerhalb von 10 Jahren.
Robert
Der Freibetrag von 20.000€ für den Beschenkten kann nur alle 10 Jahre steuerfrei in Anspruch genommen werden, egal von wem er kommt! ramses90
… mit den diversen Varianten des Steuerrechts …
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
… wobei man durch geschickte vertragliche Gestaltung der Übernahme der Schenkungssteuer diese u. U. noch mindern kann …
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Jo, jo - das Erfahrungswissen.
Ich erinnere mich noch dran, wie verdutzt jener brave Elektromeister geschaut hat, als der Richter meinte, angesichts seiner Vorgeschichte wäre da mit Bewährung nichts zu machen.
Aber immerhin durfte er als Seele des Unternehmens und Existenzgeber für sechs Leute dann immer von Freitagnachmittag bis Montagmorgen brummen.
Er ist dann immer mit einer Tasche voll Papierkram eingefahren - so sauber waren seine Unterlagen nie vorher und nie nachher geordnet.
Schöne Grüße
MM
Eine rührende Geschichte, die mich erinnert an Zeitungsartikel des unteren Niveaus, wo mit putzigen und lebendigen Einzelbeispielen die Message rübergebracht werden soll.
Letztendlich Polemik.
Es gibt nicht nur einen richtigen Weg.
Merkste was?
(dubito…)
MM
Ja, nur schmücke ich die nicht so hübsch aus, es geht ja nicht um die Falschheit von Erfahrungswerten, sondern um die unnötige und manipulative Inszenierung.
genau darum geht es: Das viel beschworene Erfahrungswissen ist Kacke, ganz schlicht und einfach.
MM
Nun, Deine Meinung sei Dir unbenommen.
ja ja, die armen „Mittelstands-“ Erblasser … haben nur die Firma, keine Immobilien und kein Kapitalvermögen …
bullshit.
In der Regel gibt es ein Potpourri an Vermögenswerten
sollte es wirklich mal ein Problem geben, ausreichend liquide Mittel aufzubringen, könnte man das z.B. über großzügige Zahlungsfristen regeln.
In den USA ist die Erbschaftssteuer die Bezeichnung „Steuer“ noch wert und mir ist dort nichts bekannt von einem massenhaften Firmensterben wegen der Erbschaftssteuer …